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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Genauso hat der "Feld-Wald-Wiesen-Zivilrechtsanwalt" z.B. in komplizierten Bau- oder Abgabenrechts-Streitfällen nichts zu suchen.

Kommt aber alles vor...

Es gibt schon RAe, die meinen, aus wirtschaftlichen Gründen kein Mandat ablehnen zu können, und muten die Folgen dieser Entscheidung dann ihrem Mandanten zu.

Geschrieben

Es gibt schon RAe, die meinen, aus wirtschaftlichen Gründen kein Mandat ablehnen zu können, und muten die Folgen dieser Entscheidung dann ihrem Mandanten zu.

Im Zivilrecht ist das auf jeden Fall ne Plage. Weil sich deren Honorare am Streitwert orientieren ist es egal, ob er das Verfahren für seinen Mandanten gewinnt oder verliert - er bekommt immer seinen Anteil.

Im Strafrecht gibt es dagegen vom jeweiligen Fall abhängende Festsätze, und für Fachanwälte einen extra Zuschlag für jede weitere Instanz.

Jetzt könnte man hier allerdings unterstellen, dass es einem Anwalt vielleicht nicht ungelegen kommen könnte, wenn er das Verfahren erstinstanzlich erst einmal verliert, um dann in der nächsten Instanz einen besseren Festsatz abzukassieren. Ausserdem bekommt der Fall dann eine höhere Bedeutung zugemessen, und er kann sich ggf unter Kollegen ein paar "Sporen" verdienen.

Ich gebe zu, ist alles sehr spekulativ.

Für einen Angeklagten, der sich zu Unrecht vor ein Gericht gestellt sieht, ist so ein Verfahren wohl immer eine Zumutung. Deshalb kann ich den Rentner verstehen, wenn er nach sovielen Jahren ungewissheit einfach aufgibt, und das Urteil so annimmt.

Geschrieben

Mir ist es auch mal so gegangen in einer Zivilrechtsangelegenheit (Versicherungsrecht). Da hatte ich mir nach kurzer Lektüre der einschlägigen Gesetze und Kommentare selbst eine Argumentation zurechtgelegt.

Achja...ich hatte vergessen, dass es so einfach ist. Man man man.

Und dann verdienen die auch noch so viel. Unerhört. Ok, diese Bücher kosten ein Vermögen aber wozu gibt es Google? 30% billable hours bei 60h/Woche und dann noch 150eur die Stunde verlangen? Da lese ich doch lieber selbst kurz die Lektüre...

Soooo enervierend - und jetzt auch bei WO.

Geschrieben

Das Problem liegt darin, dass er die Schussabgabe direkt nach der Tat mit anderen Angaben begründete.

Man kann seine Meinung eben nicht im nachhinein wieder ändern. Entweder man sagt etwas, zu dem man danach auch steht, oder man sagt besser garnichts.

So ist es.

Wurde hier bereits vor dem urteil festgestellt.

Meine hoffnung ist, er möge gegen das Urteil vorgehen.

DEnn jetzt drohen ihm zivilrechtliche Ansprüche.

Geschrieben

Achja...ich hatte vergessen, dass es so einfach ist. Man man man.

Und dann verdienen die auch noch so viel. Unerhört. Ok, diese Bücher kosten ein Vermögen aber wozu gibt es Google? 30% billable hours bei 60h/Woche und dann noch 150eur die Stunde verlangen? Da lese ich doch lieber selbst kurz die Lektüre...

Soooo enervierend - und jetzt auch bei WO.

Und was soll uns das jetzt sagen? In dem Fall war's halt so. Der Anwalt, den ich eingeschaltet hatte, bearbeitete halt dutzende, wenn nicht hunderte Fälle gleichzeitig und widmete meinem Fall offenbar gerade mal fünf bis zehn Minuten Aktenstudium vor dem Beratungsgespräch.

Da kann es ja vielleicht doch schonmal sein, dass ein juristischer Laie mit einer gewissen Vorbildung in Sachen Gesetzgebung (mehrere Jahre Referent im Deutschen Bundestag) durch die Lektüre der Gesetze und Kommentare auf eine bessere Idee kommt als der Herr Anwalt, auch wenn der 150 € die Stunde verlangt hat und was weiß ich wie lange studiert hat. Oder ist das gänzlich unmöglich und a priori ausgeschlossen?

Übrigens schweifen wir gerade ziemlich ab.

Geschrieben

Aus taktischen Gründen zieht man immer erst den Strafprozess durch, dann ist das mit der Schuld schonmal klar

Eben nicht! Siehe den Fall Harry Wörz, da wurde er strafrechtlich belangt, aber im Zivilprozess sah der Richter erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verwarf diese. - Es gibt auch noch Richter die des logischen Denkens fähig sind.

Geschrieben

Trotzdem ist die Taktik gut aus Sicht der Eltern

Natürlich ist die Taktik aus Sicht der Albanischen Eltern gut. Das Urteil ist doch gerade zu eine Einladung für noch mehr Einbruchs- und Gewaltdelikte in Deutschland. Die Polizei die die Sicherheit der Bürger gewährleisten soll, hat eine Aufklärungsquote die jeder Beschreibung spottet und der Bürger soll und darf sich nicht wehren. Ich bin von dem Urteil sehr enttäuscht.

Geschrieben

Die drohen ihm ohnehin. An das Strafurteil ist der Zivilrichter nicht gebunden.

Gebunden nicht hundertprozentig, aber im Fall einer "anerkannten Notwehr" im Strafverfahren - da wäre es wohl kaum noch möglich, die Notwehr im Zivilrecht zu verneinen. Erwiesene Notwehr soll im Grunde in beiden Gebieten wirken.

Nur - den Fall haben wir hier nicht. Daher ist zivilrechtlich nun "die Tür offen".

Geschrieben

Ich habe gerade mal in der FAZ nachgelesen: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bewaehrungsstrafe-rentner-wegen-toedlicher-schuesse-auf-fliehenden-raeuber-verurteilt-13232364.html (jaja, ich liege halt mit 'ne Bronchitis und 'nem Laptop im Bett; da surft man einfach zu viel im Internet rum).

Laut dem FAZ-Bericht begründet das Gericht sein Urteil damit, dass es dem Rentner vor dem tödlichen Schuss zumutbar gewesen sei, einen Warnschuß abzugeben. D.h. das ganze Urteil läuft offenbar über die altbekannte Schiene "nicht das mildeste Mittel gewählt".

Das ist insofern ausgesprochen bemerkenswert, als das OLG Celle dieses Argument auf der Grundlage des Tatbestands in seinem Urteil bereits explizit zurückgewiesen hatte! Dementsprechend hat eine höhere Instanz die Begründung des Gerichts schon einmal verworfen. Das ist wirklich unfassbar. Was hat die Richter der unteren Instanz denn da bloß geritten?! Das wird langsam wirklich ein Fall für die juristischen Lehrbücher.

Angesichts dieser Konstellation muss der Rentner geradezu in Berufung (oder Revision?) gehen!

Geschrieben

Laut dem FAZ-Bericht begründet das Gericht sein Urteil damit, dass es dem Rentner vor dem tödlichen Schuss zumutbar gewesen sei, einen Warnschuß abzugeben. ...

Genau DAS verneint der BGH im Falle des Hells Angel.

Geschrieben

Gebunden nicht hundertprozentig,

Das ist keine Frage der Bindungswirkung (eine solche existiert nicht), sondern der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Eine Einführung in diese für einen Ö-Rechtler äußerst *pikante* Materie (der Verfasser dieser Zeilen spricht aus Erfahrung ;) )etwa hier http://blog.beck.de/2012/11/27/die-wahrheit-des-strafprozesses-ist-nicht-die-des-zivilprozesses-der-fall-kachelmann-zum-zweiten

Geschrieben (bearbeitet)

Mal gerade zur Untermauerung des von mir Gesagten das einschlägige Zitat aus dem Urteil des OLG Celle:

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung ist nach ständiger Rechtsprechung beim Einsatz einer Schusswaffe zu berücksichtigen, dass der Angegriffene in der Regel gehalten ist, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen, oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001, 4 StR 256/01; BGH, NStZ 2012, 272). Im Hinblick auf den danach grundsätzlich zunächst abzugebenden Warnschuss ist aber zu berücksichtigen, dass ein solcher Warnschuss in der gegebenen Situation nicht sicher zur Beendigung des Angriffs geführt hätte. Die Täter waren bereits auf der Flucht und hatten das Haus des Angeschuldigten bereits verlassen oder waren gerade dabei. In dieser Situation hätten die Täter bei einem Warnschuss ihre Flucht fortsetzen und daher „im Dunkel der Nacht verschwinden können“, wie der BGH dies in einer ähnlichen Konstellation bereits ausgeführt hat, NStZ 2001, 590. Ein Warnschuss hätte also hier nicht sicher zur Beendigung des Angriffs geführt und möglicherweise keine weiteren Verteidigungsmittel mehr zugelassen, da die Täter dann hätten außerhalb des Schussfelds sein können, sodass dem Angeschuldigten dann keine weiteren Verteidigungsmittel zur Verfügung gestanden hätten.

Ist das in der deutschen Rechtsgeschichte überhaupt schon einmal vorgekommen, dass die erste Instanz ihr Urteil auf eine Argumentation gründet, die von der höheren Instanz in derselben Sache schon einmal explizit verworfen worden ist???

Das ist schon wirklich spektakulär!

Bearbeitet von hegel68
Geschrieben
Dem Gericht zufolge bestand für den Angeklagten zum Zeitpunkt der Schüsse keine Lebensgefahr mehr, da die Täter bereits auf der Flucht waren. Auch zur Verteidigung seines Eigentums seien die auf Oberkörperhöhe abgegebenen Schüssen ohne Warnung nicht angemessen gewesen. Zwar sei die Verteidigung von Eigentum auch mittels Schusswaffe durchaus erlaubt. Der Angeklagte hätte aber zumindest einen Warnschuss abgeben „können und müssen“.

Sollte das so im Urteil stehen, ist das eine Aufforderung zur Revision.

Geschrieben

In der Berichterstattung steht auch, dass der 81-jährige (!) "ein gebrochener Mann sei". Da ist von einer Revision zumindest von seiner Seite nicht auszugehen und dieses Urteil wird für zukünftige Fälle sicherlich als Referenz herangezogen.

Fazit: wenn Du in deinem eigenen Haus überfallen wirst, wehre dich bloss nicht damit der Täter keinen Schaden davon trägt. Du wirst im Anschluss von den Angehörigen des Täters (oder dem Täter selbst) auf Schadenersatz verklagt.

Was läuft in diesem Land eigentlich falsch?

Geschrieben (bearbeitet)

, dass die erste Instanz ihr Urteil auf eine Argumentation gründet, die von der höheren Instanz in derselben Sache schon einmal explizit verworfen worden ist???

Gemach, gemach! Die Entscheidung des OLG Celle stellt eine vorläufige Würdigung der Beweise dar, basierend auf einem Tatgeschehen, wie es sich seinerzeit aus den beigezogenen Akten ergeben hat.

Bereits insoweit mag das LG im Hauptverfahren im Detail zu anderen Erkenntnissen gelangt sein.

Bearbeitet von Gloeckner
Geschrieben

Das Geld für die Revision hat er.

Möge er auch die Nerven haben!

Im Prinzip könnte doch auch der Staatsanwalt zugunsten des Verurteilten Revision einlegen (nach §296 Abs. (2) StPO), oder nicht?!

Wenn ja, dann hoffe ich, dass der Staatsanwalt die Traute hat, das durchzuziehen!

Geschrieben

Fazit: wenn Du in deinem eigenen Haus überfallen wirst, wehre dich bloss nicht damit der Täter keinen Schaden davon trägt. Du wirst im Anschluss von den Angehörigen des Täters (oder dem Täter selbst) auf Schadenersatz verklagt.

Falsch. Das Fazit ist: Maul halten und erst nach Hinzuziehung eines versierten Anwalts sich zur Sache äußern. Wenn überhaupt.

Das ist ja das tragische an dem Fall, hätte er von Anfang an das Richtige gesagt wäre ihm das wahrscheinlich alles erspart geblieben.

Geschrieben

Gemach, gemach! Die Entscheidung des OLG Celle stellt eine vorläufige Würdigung der Beweise dar, basierend auf einem Tatgeschehen, wie es sich seinerzeit aus den beigezogenen Akten ergeben hat.

Bereits insoweit mag das jetzige Hauptverfahren im Detail zu anderen Erkenntnissen gelangt sein.

Das OLG Celle kommt aber zu seiner Einschätzung aufgrund einer prinzipiellen Überlegung zur Rolle von "Warnschüssen" in Notwehrsituationen. Diese prinzipiellen Überlegungen sollten insofern gegenüber "anderen Erkenntnissen" zum Tatbestand im Detail resistent sein.

Das LG Stade müsste schon gezeigt haben, dass ein Warnschuss den rechtswidrigen Angriff mit der gleichen Sicherheit beendet hätte wie der tödliche Schuss. Wie soll ein solcher Nachweis aber bitte geführt werden können? Das OLG Celle hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass erst der dritte oder vierte Schuß ein Treffer war. Daher hätten die ersten beiden Schüsse de facto wie Warnschüsse gewirkt, so daß sicher davon ausgegangen werden konnte, dass auch ein als Warnschuß intendierter Schuß den Täter nicht zum Abbruch des rechtswidrigen Angriffs veranlasst hätte. Wie soll man angesichts dieser Konstellation zu "anderen Erkenntnissen" kommen?

Geschrieben
...Die Notwendigkeit eines Warnschusses kann aber nur dann ange-
nommen werden, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre,
den Angriff endgültig abzuwehren (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1992
– 2 StR 300/92, StV 1993, 241, 242).
BGH 2 StR 375/11

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