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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Eigentlich sollte es für schweren Raub schon etwas mehr geben als mit Ach und Krach die Mindeststrafe.

Meines Wissens haben vier der Täter zwischen dreieinhalb und vier Jahre bekommen (es waren wohl alle bereits vorbestraft). Eine weitere Beteiligte (somit Nr. 5 beim Überfall auf den Rentner) bekam eine Bewährungsstrafe.

Seitens der Täter war lt. Presseberichten von 2011 auch eine Waffe im Spiel, mit der sie den Rentner in Schach hielten. Das war eine täuschend echte Softair-Pistole.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

........ja und zwar schoss er einem Täter in den Rücken, als dieser bereits auf der Flucht war und das Haus längst verlassen hatte. (Quelle RTL Nachrichten)

Da kann ich beim Besten Willen keine Notwehr mehr erkennen, so ungerecht das auch aussehen mag.

Und sogar im "Wilden Westen" schon, waren Schüsse in den Rücken keine Notwehr. .....

BTW: ich hege keinerlei Sympathie für die Einbrecher, im Gegenteil. .....

Gruss

Jotha

....mit Samsung Mobile gesendet

Geschrieben

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Hat der Täter seine Beute noch in der Hand und rennt weg, ist es selbstverständlich Notwehr gegen den andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen das notwehrfähige Rechtsgut des Eigentums.

Geschrieben

Aber der Staatsanwalt konnte sie erkennen!

Und hatte schon eingestellt!

.....hat mich damals schon gewundert. Aber ich bin kein Jurist, und kenne den Fall auch nur aus den Medien. Und wenn jetzt schon die Vehandlungsfähigkeit des Rentners in Frage gestellt wird, bin ich mal gespannt was da noch rauskommt.

Gruss

Jotha

....mit Samsung Mobile gesendet

Geschrieben

Unser deutsches Notwehrrecht ist eigentlich ein sehr gutes und "opferfreundliches" Gesetz. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so gut geregelt. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht. Und genau so wird es bei uns gehandhabt. Läßt er die Beute fallen, ist der Angriff vorbei, auch wenn er noch frontal steht.

In Deutschland hat die Bewegungsrichtung des Täters glücklicherweise nichts mit der zulässigen Notwehr zu tun.

Geschrieben

. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht.

Bei dem (organisierten und brutalen) Vorgehen der Täter musste der Rentner eigentlich auch damit rechnen, als unerwünschter Zeuge beseitigt zu werden. Spätestens dann, wenn die Täter den ersten Schreck überwunden haben und ihnen wieder einfällt, wie lange die Polizei braucht, um auf eine Hausalarmanlage zu reagieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Unser deutsches Notwehrrecht ist eigentlich ein sehr gutes und "opferfreundliches" Gesetz. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so gut geregelt. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht. Und genau so wird es bei uns gehandhabt. Läßt er die Beute fallen, ist der Angriff vorbei, auch wenn er noch frontal steht.

In Deutschland hat die Bewegungsrichtung des Täters glücklicherweise nichts mit der zulässigen Notwehr zu tun.

Sicher? Hab ich anders gelernt und zwar das du dem flüchtenden Täter der deine teure Briefmarkensammlung unterm Arm hat NICHT hinterher schießen darfst, da das Leben (auch von Dreckssäcken) immer höher zu bewerten ist als der Sachwert. Flüchtet der Täter also, Rechtswidriger Angriff vorbei. Nicht richtig? Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

.... Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet...

Doch, hat er!

Aber hier fanden das Umdrehen und die Schußabgabe etwa gleichzeitig statt, so daß der Staatsanwalt - auch wegen der Gesamtumstände - Notwehr unterstellte.

Geschrieben

Flüchtet der Täter also, Rechtswidriger Angriff vorbei.

Hast Du Deine Sachen wieder?

Nein?

Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende.

Als Opfer mußt Du in Deutschland das mildeste zur Verfügung stehende, sofort wirksame und für Dich gefahrlose Mittel wählen. Die beeinträchtigten Rechtsgüter müssen halbwegs verhältnismäßig sein. Bei manchen Dingen kann Diebstahl auch tödliche Gewalt als Abwehr rechtfertigen. Bei Dingen mit geringem Wert eher nicht. Das ist dann eben vor Gericht zu klären. Offenbar wurde es auch geklärt, und das Opfer hat Recht bekommen.

Geschrieben

Vorab: es liegt mir fern, Position gegen den Rentner aus Sittensen zu beziehen. Ein alter Mann, überfallen und gepackt von mehreren Maskierten (und augenscheinlich mit Schusswaffe Bewaffneten)...

Man kann aber nicht leugnen, dass es das Schießen "von hinten" (oder "fast von hinten", wie auch immer) ist, die die Sache hier so "auf der Kippe stehen" lässt bzw. in die Länge zieht. Und das trotz der hier genannten Rechtslage. Wäre der tödliche Schuss eindeutiger in der Konfrontation gefallen, wäre der Fall sicher längst - und klar für den Notwehrenden - abgeschlossen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hast Du Deine Sachen wieder?

Nein?

Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende.

Als Opfer mußt Du in Deutschland das mildeste zur Verfügung stehende, sofort wirksame und für Dich gefahrlose Mittel wählen. Die beeinträchtigten Rechtsgüter müssen halbwegs verhältnismäßig sein. Bei manchen Dingen kann Diebstahl auch tödliche Gewalt als Abwehr rechtfertigen. Bei Dingen mit geringem Wert eher nicht. Das ist dann eben vor Gericht zu klären. Offenbar wurde es auch geklärt, und das Opfer hat Recht bekommen.

Naja, ich bin kein Jurist, deshalb frage ich ja. Der Diebstahl ist vllt. nicht vorbei, aber doch der Rechtswidrige Angriff. Ansonsten könnte ich den Täter doch eine Woche später erschießen wenn er das Zeug am Bahnhof verkaufen will.

Ich häng mal was an aus meinem Buch der Waffensachkunde. Der bzw. die Unterrichter gelten wirklich als Instanz. Er ist mittlerweile Pensionär, war Polizist und wird heute noch als Sachverständiger gesehen. Trotzdem behaupte ich nicht das es zwingend richtig ist. Aber halt das was ich gelernt habe. Steht unter Beispiele.

post-54252-0-52120000-1398322685_thumb.j

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da dem Notwehrrecht das oben genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.

UND:

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Bearbeitet von TelliPirelli
Geschrieben

Es ist schlimm, dass die 21 jährige Schlampe nur Bewährung bekommen hat.

Es ist schlimm, dass die beiden anderen mit geringen Haftstrafen davongekommen sind.

Dass gleichzeitig bei der Tat für einen die hoffnungsvolle Karriere als Verbrecher aprupt

beendet wurde, finde ich garnicht schlimm.

Richtig schlimm ist aber die Tatsache, dass das eigentliche und einzige Opfer zu

einem Zeitpunkt durch den Kakao gezogen wird, an dem die Sache für alle anderen

Beteiligten so oder so schon erledigt ist.

Wie auch immer der Sachverhalt noch zerfieselt wird.

Ich hoffe dass der Oppa von dem Tatvorwurf freigesprochen wird

und drücke ihm die Daumen!!!

oswald

Geschrieben

Hast Du Deine Sachen wieder?

Nein?

Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende.....

Doch, Fyodor, damit ist der Angriff normalerweise beendet.

Jedenfalls sehen die Gerichte das so.

Dazu gibt es unzählige Urteile.

Auch, wenn uns das nicht paßt.

Hier sah der StA halt eine Ausnahme, aber die Familie des Toten will offenbar Rache.

Geschrieben

Doch, Fyodor, damit ist der Angriff normalerweise beendet.

Jedenfalls sehen die Gerichte das so.

Hier sah der StA halt eine Ausnahme, aber die Familie des Toten will offenbar Rache.

Es ist ja auch nun ein Unterschied ob ich jemand hinterherschieße der schon 20- 30m weit weg ist, also definitiv flüchtet, oder ob der jenige sich gerade umdreht weil er die Waffe sieht und in diesem Moment der Schuß bricht. In diesem Moment kann ich ja auch nicht wissen, ob der Angreifer nur Deckung sucht um seine eigene Waffe zu ziehen oder wirklich die Flucht ergreift.

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