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IGNORED

Wiederladen militärischer Hülsen zulässig?


SchwarzerKrauser

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

ich bin vor einiger Zeit von einem Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht RLP darauf aufmerksam gemacht worden, das das Wiederladen von Militärhülsen unzulässig sei, da der Bodenstempel keinen Aufschluss über das Kaliber gäbe. Im Sprenggesetz habe ich nichts darüber gefunden. Ist da was dran?

Vielen Dank

SK

PS: Rechtschreibung

Geschrieben

Ich denke mal, das ist so Halbwissen aus der Überlassung im gewerblichen Bereich.

Für sich selbst kann der Wiederlader machen was er will. Ansonsten gelten die Kennzeichnungspflichten.

Geschrieben

Nee, die Patronenhülse muss im zivilen Bereich mit der Kaliberbezeichnung versehen sein!

Geschrieben

Wo steht das ? Denn dann müsste man sämtliche Surplus vom Markt nehmen, da gibt und gab es reihenweise Munition ohne irgendeine sinnvolle und somit leicht ersichtliche Munitionsbezeichnung. Die NATO kennt auch keine zivilen Kaliberbezeichner (die ja eher Munition sind, als Kaliber, auch ein gern genommener Verwechsler).

Geschrieben

Surplus hat oft eine Bedruckung mit der zivilen Kaliberbezeichnung.

Würde mich auch wundern, ob der ganzen umgeformten Wildcats ala Ackley Improved...

Grüße von der Frankenhöhe

SID

Geschrieben

Surplus hat oft eine Bedruckung mit der zivilen Kaliberbezeichnung.

Dann hat das wohl früher keinen interessiert, denn ich hatte schon viel 5.56 aus Surplusbeständen, da stand nichts drauf außer dem, was die NATO halt aufstempeln lässt, aber nichts von wegen .223 oder ähnlicher ziviler Kennzeichnung, weder auf der Schachtel, noch auf den Patronen. Das scheint mir kein Muss zu sein.

Dabei reden wir noch gar nicht, von den ganzen Surplus aus Schweden in den 90ern oder aus Jugoslawien aus der Zeit des WK II oder dänischer .30-06 aus den 50ern, da stand außer 2 Zahlen dann gar nichts drauf.

Geschrieben

Jegliche Munition die gewerblich verkauft wird muss so gestempelt werden das der Käufer erkennt was er da hat.

Normalerweise dürfte kein Endverbraucher, ausser Sammler mit MES, an die verlötete Fischdose mit 7,62 Russ, 7,62 Kalsh. , die eingeschweisste 7,62 x 51 BW Munition kommen.

Das Kaliber wird im Tampondruck auf die Hülse gedruckt und das bedeutet Mehrarbeit, auspacken, drucken, verpacken und mehr bezahlen.

Warum ? Weil es trotzdem Schützen geben wird die Munition in ihre Waffe packen die nicht die richtige dafür ist.

Was ich selbst wiederlade ob mit Stanag Zeichen drauf oder nicht ist mein privates Problem.

Geschrieben

Und genau diesen Irrglauben meinte ich...

Erkläre es bitte...

Geschrieben

Und genau diesen Irrglauben meinte ich...

Dann erkläre es uns bitte!

Das NWR sagt dazu:

7,62x54R Munitionsbezeichnung

Kaliber 7,62 M. 1891 Synonym

7,62mm M59 Synonym

7,62mm Mosin-Nagant Synonym

7,62Mosin Nagant M91 Synonym

7,62RUSSIAN Synonym

7,62Soviet Rimmed Synonym

7,62X54R M.1891 Synonym

7,62X54R M.1908 Synonym

7,62X54R M.1930 Synonym

7,62x54R Mos.N Synonym

7,62X54R MOSIN-NAGANT Synonym

7,62x54R Nagant Synonym

Geschrieben

Hm...Ich habe einige aktuelle Päckchen S&B .223Rem Matchpatronen (69gn) - also die roten Schachteln http://www.frankonia.de/201667/1097/productdetail.html?lastSelected=f_s_marke&f_s_marke=Sellier+--+Bellot&f_s_kaliber=.223+Rem.&articleNumber=132381&navCategoryId=6808

...nun habe ich beim Wiederladen festgestellt, dass die Hülsen nicht mit .223 gestempelt sind ,sondern mit 5,56x45 - also Nato......na wie jetzt?

(Mir wars Wurscht, die sind dank Matrize jetzt auch .223 :victory: )

Geschrieben

Nee, die Patronenhülse muss im zivilen Bereich mit der Kaliberbezeichnung versehen sein!

und was mache ich?

Kaliber 9,3x53r fin.

auch

9,3x53r ch

dafür gibt es keine fertigen Patronen

Geschrieben

und was mache ich?...

Das, was andere Wiederlader in gleicher Lage auch machen: Sie machen sich keine Gedanken über den Blödsinn!

Auf meinen Hülsen 10,4x38R steht unten .348Win bzw.8mm Lebel.

Geschrieben

und was mache ich?

Kaliber 9,3x53r fin.

auch

9,3x53r ch

dafür gibt es keine fertigen Patronen

Ja, in der Tat, das sind zwei durchaus verschiedene Patronen von unterschiedlicher Herkunft und Genese und dazu noch mit *sehr* verschiedenen zugelassenen maximalen Gasdrücken. Die erste gibt es fabrikgeladen, die letzte schon seit Jahrzehnten nicht mehr.

Und es gibt tatsächlich Leute, die die russisch-finnische Patrone in eine Schweizer Waffe reinstecken (weil sie nun einmal passen kann). Und abdrücken. Ich hatte vor einigen Jahren solch einen Zivilrechtsfall bearbeitet. Der einfache Laufhakenverschluß der Kipplaufwaffe hat es sogar ausgehalten. Sollte man trotzdem nicht tun. :-)

Geschrieben

Warum ? Weil es trotzdem Schützen geben wird die Munition in ihre Waffe packen die nicht die richtige dafür ist.

Nein, weil es das Schießen teurer macht. Was du nicht verbieten kannst, mach teurer - oder noch besser, besteuere es!

Geschrieben

...oder noch besser, besteuere es!

Du hast eine Staatsphobie ?

Geschrieben

Mal ganz einfach gesagt:

Nur wenn der Händler Munition verkauft muss die Kaliber Bezeichnung drauf stehen!

Bei gekaufter ehemaligen Nato oder anderer Militärmunition ist die Bezeichnung z.B. aufgedruckt.

Benutzt du dann eine solche Hülse zum Wiederlader, dann kommt die fertige Patrone ja nicht mehr direkt vom Händler, also muss sie auch nicht mehr gekennzeichnet sein.

Mann kann also denn Aufdruck durch Hülsen polieren entfernt ohne Probleme zu bekommen.

Auch das umformen von Hülsen, wo ja dann auf dem Bodenstempel sogar eine ganz Flasche Kaliber Bezeichnung steht, ist auch total egal! PUNKT

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