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IGNORED

Selbstmord mit eigener Schußwaffe


MarkF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hat jemand Erkenntnisse aus der Praxis, wie die Behörden mit den Waffen verfahren, wenn ein Sportschütze, Jäger oder Sammler sich mit einer seiner Waffen (zuhause, ohne Gefährdung Dritter) selbst tötet?

Der Selbstmord ist nicht strafbar, das "Herumliegenlassen" der "Tatwaffe" nach dem Tod ist nichts, weil mit dem Tod, mit dem das Herumliegenlassen beginnt, kein zurechenbarer Täter (selbst der Erbe hat noch nicht einmal Besitz) vorhanden ist, es bleibt das unbefugte Schießen in der Wohnung, was ein OWi nach § 53 WaffG darstellte. Nach § 54 _kann_ bei einem OWi die betreffende Waffe eingezogen werden. Die Betonung liegt auf "kann". Bedenkt man, daß die Einziehung auch eine Art Sanktion darstellt, dürfte sie bei erfolgreichen Selbstmord nicht erfolgen: Es gibt keinen Täter mehr, den man bestrafen könnte, und eine Bestrafung des Erben für ein durch den Selbstmord bedingtes OWi des Selbstmörders wöre grotesk und mangels eigener tat des Erben auch nicht zulässig. Auch die WBKen und anderen Waffen können aufgrund der sicherlich erwiesenen Unzuverlässigkeit des Selbstmörders nicht mehr mit dem Ziel der Unzulässigkeit des Waffenbesitzes eingezogen werden: Sie sind ja ohnehin mit dem Tod des Berechtigten gegenstandslos, sie belegen nur, daß die Waffen zu recht besessen wurden, und dies hat sich bis zum Tode nicht verändert.

Fazit: Alle Waffen fallen in den Nachlaß und der Erbe kann nach § 20 WaffG verfahren.

So viel zur Theorie nach dem Gesetz. Aber wie sieht es in der Praxis wirklich aus? Wie verfahren erfahrungsgemäß die Behörden ?

Geschrieben

In 90% der Fälle wird die Waffe an die Erben freigegeben

und in 90% der Fälle davon wird das Erbe bezüglich der Waffe

abgelehnt und die Waffe dann auf Wunsch der Erben vernichtet.

In den anderen Fällen wird sie einem Berechtigten überlassen.

Geschrieben
...... in 90% der Fälle davon wird das Erbe bezüglich der Waffe

abgelehnt und die Waffe dann auf Wunsch durch die Erben vernichtet.

...

Oder sie wird verkauft (also einem Berechtigten überlassen).

Meine erste Kurzwaffe stammt aus so einem Haushalt.

Der Erblasser besaß zwei Kurzwaffen, mit der einen hat er sich selbst entleibt (wie man früher sagte).

Die Witwe hat beides an einen Verwerter verkauft und ich hab nun eine davon.

Nur weiß ich nicht, welche.

Ist mir aber auch wurscht.

Geschrieben

Mann bringt sich mit einem .44er Revolver um, Revolver wird später von der Staatsanwaltschaft frei gegeben, Vereinskollege holt ihn auf Bitte der Ehefrau ab und reinigt ihn von den diversen Resten.

Die Ehefrau ist auch Sportschützin und schiesst heute noch mit der Waffe

Geschrieben

Oder sie wird verkauft (also einem Berechtigten überlassen).

.

Deshalb schrieb ich ja auch 90% ;)

Man muß bei den Waffen nur aufpassen, daß sie nicht solange

"im Blut" gelegen haben, denn das wirkt korrosiv.

Wenn es ein eindeutiger Suizid war, dann wird die Waffe nach

wenigen Tagen ( unter 1 Woche ) freigegeben, dann ist es noch

nicht so schlimm.

Ich bekam mal eine PP ZM, die lag leider fast 2 Jahre im Assv. Schrank,

bis der Suizid bewiesen wurde. Leider war es auch ein Schuß in den Mund....

der Lauf sah innen aus wie bei einer Wasserfundwaffe aus dem II. WK und auch

der Verschluß außen war schlecht.

Ich habe sie trotzdem behalten, da 90 Grad Sicherung und etwas überarbeiten lassen.

Geschrieben

Oder sie wird verkauft (also einem Berechtigten überlassen).

In NRW politisch nicht gewollt und auch so vom LKA NRW so gehandhabt.

Tatwaffen, Fundwaffen alles wird vernichtet

Geschrieben

Aha, danke erst mal. Von konkreten Streitfällen ist euch also nichts bekannt?

Ich weiß nicht, ob ich als überlebender Ehegatte diese "Tatwaffe" behalten wollte, aber wenn sich der beste Kumpel aus dem Verein das Leben nimmt und mir die Waffen testamentarisch zuweist, würde ich auf sie wohl zum immerwährenden Gedenken an ihn und Mahnung Wert legen. Allerdings lassen sich solche Gedanken "am grünen Tisch" leicht formulieren ...

Geschrieben

In NRW politisch nicht gewollt und auch so vom LKA NRW so gehandhabt.

Tatwaffen, Fundwaffen alles wird vernichtet

Was dem Erben, Vermächtnisnehmer nicht gefallen muß und wofür ich nach dem Gesetz auch keine reche Grundlage sehe. Gab/gibt es da nie Streit? Sicher, den überlebenden Ehegatten oder Kindern, die mit Waffen nichts am Hut haben, dürfte das wohl nur recht sein. aber es gibt ja auch andere ...

Geschrieben

Noch besser: In einem Verein im selben Ort stehen zwei Schützen auf der KW Bahn und schiessen.

Einer davon bittet den anderen seine Waffe ausprobieren zu dürfen.

Er bekommt die Waffe und erschiesst sich unmittelbar.

Für den "Verleiher" ist das Thema schiessen seit dem erledigt.

Geschrieben

Was dem Erben, Vermächtnisnehmer nicht gefallen muß und wofür ich nach dem Gesetz auch keine reche Grundlage sehe. Gab/gibt es da nie Streit? Sicher, den überlebenden Ehegatten oder Kindern, die mit Waffen nichts am Hut haben, dürfte das wohl nur recht sein. aber es gibt ja auch andere ...

Tatwaffen, welche beschlagnahmt und vernichtet werden, da wird es eng für Erben eines Täters vulgo. Verbrecher

Selbstmord betrifft es eher nicht.

Bei Fundwaffen gibt es keine Erben nach abgewarteter angemessener Zeit.

Selbst die ausgemusterten Dienstwaffen der Polizei sollen nicht mehr weiter verkauft werden.

In den USA wurde davor jemand mit einer ausgemusterten P6 der Polizei NRW erschossen.

Was die alle vergessen: Das sind Steuergelder in beachtlicher Höhe

Geschrieben

Bislang war das für mich kein Thema, aber anscheinend gibt es doch erstaunlich viele Kollegen, die sich mit ihren Waffen umbringen.

Geschrieben

Hat jemand Erkenntnisse aus der Praxis, wie die Behörden mit den Waffen verfahren, wenn ein Sportschütze, Jäger oder Sammler sich mit einer seiner Waffen (zuhause, ohne Gefährdung Dritter) selbst tötet?

Der Selbstmord ist nicht strafbar

Warum sollte er auch es ist ja jedem sein eigenes Leben, man sollte auch nicht mehr den Versuch bestrafen (zB.ohne Fremdgefährdung)

denn was gibt den Staat das Recht Personen die nicht leben wollen einfach in die Klapsmühle einzuweisen und so im Nachhinein

noch den Taatbestand einer Freiheitsberaubung zu erfüllen, wer gehen will den soll man nicht aufhalten.

Ausserdem haben viele wichtige Gründe tödlich verlaufende Krankheiten ständig starke Schmerzen usw.

Mit der Debatte um eine humane Sterbehilfe wird sich hoffentlich hier bald was ändern.

Lediglich in der Öffentlichkeit vor anderen wie in diesem Leipziger Schießkeller sollten sich Menschen die aus

dem Leben scheiden wollen nicht umbringen weil sie durch Querschläger mitunter Unbeteiligte gefährden.

Ausserdem Bürger durch so eine Handlung einen schweren Schock erleiden können wenn sich der Schießstand-

nachbar einfach ohne Vorwarnung in den Kopf oder Mund schießt.

Handeln können die Behörden wenn der jenige tot ist wohl kaum, sicher wird die Waffe eingezogen wenn es keine

weiteren Angehörigen ohne Berechtigung eine scharfe Waffe zu besitzen gibt.

Geschrieben

Tatwaffen, welche beschlagnahmt und vernichtet werden, da wird es eng für Erben eines Täters vulgo. Verbrecher

Ja klar, bei einem einem Verbrechen ist der Einzug der Waffe nach § 54 I WaffG auch zwingend. Darüber würde ich auch schon gar nicht diskutieren wollen.

Geschrieben

Warum sollte er auch es ist ja jedem sein eigenes Leben, man sollte auch nicht mehr den Versuch bestrafen (zB.ohne Fremdgefährdung)

denn was gibt den Staat das Recht Personen die nicht leben wollen einfach in die Klapsmühle einzuweisen und so im Nachhinein

noch den Taatbestand einer Freiheitsberaubung zu erfüllen, wer gehen will den soll man nicht aufhalten. ...

Sorry, aber das ist nicht das Thema. Es ist halt nur so, daß unsere repressiven Behörden sozusagen naturgemäß möglichst viele Waffen aus dem Verkehr ziehen wollen, da braucht man nicht darüber zu reden. Und da selbst bei einem absolut privaten Selbstmord immer noch das Schießen ohne Erlaubnis als OWi-Tatbestand verbleibt, liegt es nahe, daß dies behördlicherseits herangezogen wird, um wenigsten diese Waffe, möglichst auch alle, einzuziehen - ob nun legal oder nicht ist den Behörden ja zunächst egal. Da ich im Netz dazu überhaupt nichts gefunden habe und mir auch keine einschlägige Entscheidung bekannt ist, wollte ich mal fragen, wie die Erfahrungen der Praxis rein tatsächlich sind, aber keinesfalls eine Diskussion anstoßen, ob man jemandem am Selbstmord hindern darf etc. (um den Fakt, daß die Benutzung der eigenen Waffe dazu unzulässig und deren Mißbrauch darstellt, kommt man ohnehin nicht herum). Wer einmal einen geschätzten, gar geliebten Menschen durch einen "unnötigen" (also nicht aufgrund schwerer Krankheit etc.nachvollziehbaren) Freitod verloren hat und unter dem Verlust leidet, befindet sich ohnehin auch dann, wenn er sich selbst dieses Recht zugestehen will, in einem kaum auflösbaren Zwiespalt.

Geschrieben

Kenne hier im Ort mindestens 3 Fälle, wo Waffen nach Suizid wieder freigegeben wurden. Kann auch sagen wo die 3 Waffen sich jetzt befinden, werden alle noch benutzt.Eine blieb " in der Familie", die anderen beiden wurden von den Erben veräußert. Gab keine Probleme mit dem Amt.

Geschrieben

Die Ehefrau ist auch Sportschützin und schiesst heute noch mit der Waffe

Ich hatte mal eine Winchester 1300 (Pump-Gun) mit der sich der direkte Vorbesitzer erschoss. Lieber ist mir, wenn ich die Vorgeschichte bei meinen gebrauchten Waffen die ich gebraucht gekauft habe, nicht so im Detail kenne, ob sich allenfalls ein Vorbesitzer damit das Leben nahm.

Geschrieben

Bislang war das für mich kein Thema, aber anscheinend gibt es doch erstaunlich viele Kollegen, die sich mit ihren Waffen umbringen.

Wieso erstaunlich?

Ist die Zahl denn höher als im Bevölkerungsdurchschnitt?

Und wer wüßte dies überhaupt?

Geschrieben

Bislang war das für mich kein Thema, aber anscheinend gibt es doch erstaunlich viele Kollegen, die sich mit ihren Waffen umbringen.

Sollte ich einmal beschließen, aus irgendeinem Grund mein Leben zu beenden, würde ich vorher ganz genau nachschauen, daß nicht noch irgendeine Zweiundzwanziger im Schaumgummi eines meiner Waffenkoffer klemmt, alle Schränke zu sind und mich mit anderen Mittel aus dem Leben stehlen. Das bin ich als Sportschütze meinen Kameraden - und meiner Familie - schuldig.

Geschrieben

Sorry, aber das ist auch irgendwie verquer. Ein Kamerad aus dem Verein hat sich ebenfalls selbst erschossen, die Witwe war in der Gegend wgen dem Veräußern der Waffen, darüber haben wir als Verein das erfahren. Ich hab das sehr bedauert, daß wir als seine Vereinskameraden ihm nicht mehr Stütze gewesen sind.

Die Waffen benutzen oder verkaufen, ich glaube, das ist eine persönliche Entscheidung, bei der es kein Richtig und Falsch gibt, ich für mich würde eine Selbstmordwaffe weiter benutzen.

Aber wenn man nun schon den Zugriff auf das bestmögliche Werkzeug hat, dann wird man es, wenn denn erst einmal dieser blödsinnige Selbstmordentschluss gefallen ist, auch benutzen. Wenn einem die Sauerei schon egal ist, die dann vorgefunden wird, dann sind solche spitzfindigen Erwägungen, wie man als privater Waffenbesitzer dem Ansehen der Schützen schaden könnte auch hintenrunter gefallen.

An die lebensmüden Mitleser: redet mit irgendwem, die ScheiXXe ist a) nicht so schlimm und außerdem ist es b ) Eure verdammte Schuldigkeit das durchzustehen und c ) werden Euch die Menschen in Eurer Nähe helfen, wenn Ihr das wollt.

Geschrieben

Man bekommt von jemand ein Konvolut von 3 - 5 Sportwaffen aus dem Nachlass eines Vereinskameraden angeboten.

Wenn alle Waffen sehr gepflegt sind und eine meist großkalibrige Kurzwaffe mit feinen Korrosisonsspuren im

Mündungsbereich dabei ist. Meist einseitig.

Mit der Zeit bekommt man (leider) einen Blick für Waffen, mit denen sich jemand ins Jenseits befördert hat.

Sowas hatten wir letztes Jahr drei mal.

Man wird dabei nachdenklich und fragt sich automatisch welches Schiksal dahinter gestanden ist.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn man den Vorbesitzer auch noch persönlich gekannt hat.

Da steht bei mir dann immer der Wunsch im Vordergrund, für die Hinterbliebenen einen möglichst

guten Erlös zu erzielen.

Tyr13 hat schon recht, man sollte im persönlichen Umfeld Augen und Ohren aufhalten ob es jemand

gerade sehr schlecht geht. Aber oftmals erfolgt so ein Freitod ohne vorherige Anzeichen oder Signale.

Und manchmal kann man es bei unheilbaren schweren Krankheiten sogar irgendwie verstehen.

Solche Waffen sind sicherlich nichts "besonderes". Wenn man den Vorbesitzer gekannt und geschätzt

hat, kann es aber auch ein ehrliches Andenken daran sein.

oswald

Geschrieben

Vor ca. 10-12 Jahren hat sich ein guter Bekannter Anfang 30. mittels .44er das Leben genommen.

Die Waffe wurde ca. 2 Wochen später der Ehefrau so ausgehändigt,.......nur in 2 Papiertüten eingepackt.

Der nahe Freundes-/Bekanntenkreis hat den Ort des Geschehens gesäubert/renoviert, sowie auch die Waffe zerlegt, gereinigt und veräußert.

Natürlich alles in Absprache mit der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (NRW).

Zudem waren noch 3-4 weitere KW vorhanden.

Wir fragen uns noch heute nach dem "Wieso?".

Ich sollte den .44er S&W bekommen/behalten,..........ich habe dankend abgelehnt (EWB rot vorhanden).

So etwas möchte ich nie wieder erleben!!!

Geschrieben

Danke für die Reports. Es scheint also in der Praxis keine Probleme zu geben, das Einziehen kein Thema zu sein.

Warum ich erstaunt bin? Wir Waffenberechtigte sind ja wesentlich zuverlässiger etc. als der Rest der Bevölkerung. amtlich geprüft und attestiert Ich hätte daher erwartet, daß wir auch in dieser Hinsicht (geistige "Gesundheit", ohne jetzt die Frage von "krank sein" als Voraussetzung für Selbstmord ansprechen zu wollen) exponiert sind, also Selbstmord kein Thema sei. Da wundert es mich halt, daß bei diesem doch eher kleinen und überschaubaren Kreis der Leser doch so viele Fälle bekannt sind. Aber gut, ist nicht das Thema.

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