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IGNORED

egun: Erweb von freien Deko und Full Auto Teilen -> Hausdurchsuchgung


frosch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich versuche jetzt mal die Diskussion auf den Ursprungspunkt zurück zu bringen.

(Wobei ich keine übertriebene Hoffnung habe, dass mir das gelingt)

Wer um drei Uhr früh nicht angegurtet rumfährt, braucht außer 40 € ? OWi nichts zu fürchten.

Wenn er stocknüchtern ist und auch nix geraucht hat.

Wer in einem Grow - Shop Wachstumslampen, Bücher über Grasanbau etc. bestellt, braucht nix zu fürchten.

Wenn er keine Pflanzen, kein Gras und keine kontaminierten Pfeifen, Bongs oder Feinwaagen daheim hat.

Wer über egun den Schalter für die Glock einkauft, braucht nix zu fürchten.

Wenn er im Keller nicht paar Schuss 7.62 Tracer oder eine AK in "Altdeko" rumliegen hat.

Und wer wegen Überdruck an den Zaun einer Grundschule pullert, hat nix zu befürchten.

Wenn er nicht schon mal wegen"Bipperlvorzeigens" amtsbekannt geworden ist.

Ich will damit nur sagen, dass man bei vielen Sachen, die an sich wertneutral und

100% legal sind, ab und an den natürlichen Instinkt für mögliche Gefahren aktivieren

sollte.

Man kann mit etwas Hirn solche Hausumdrehungen durchaus vermeiden.

Man kann sich auch den gesunden Menschenverstand schenken.

Aber nur dann wenn man sich absolut sicher ist, dass es keine blöden Zufallsfunde geben kann!

Dann kann so ne Hausdurchsuchung echt unterhaltsam sein.

Vor vielen Jahren hatte auch ich mal so nen Besuch.

Da wäre doch glatt einer der Beamten auf die Idee gekommen, das Terrrarium mit

den Bartagamen zu durchwühlen. Der freundliche Beamte hat dann auf die mögliche

Erfahrung , von einer grantigen Agame gebissen zu werden lieber verzichtet.

So, und jetzt kann weiter diskutiert werden, ob nun die Glockschalter, die 100er

Doppeltrommeln oder Dekoteilesätze verboten werden können, sollen oder wollen.

Viele vorweihnachtliche Grüße

oswald

Geschrieben

...Mit Strafrecht hat das übrigens gar nichts zu tun.

Eben, und trotzdem attestierst du einem Verwaltungsgesetz (dem WaffG) irgendwie eine strafrechtliche relevante Funktionalität... etwas, wa selbst das Strafrecht nicht oder mager zu leisten vermag, denn beide kommen immer erst zum Zuge, wenn das Kind schon im Brunnen ist, mit beiden lässt sich aber eben selbiger Brunnensturz nicht verhindern, das freilich glauben aber die Staatshörigen. Man verbietet etwas und schon kann nicht sein, was nicht sein darf.

Dann weise mal schön weiter drauf hin und bete in Büserhaltung dafür, dass nicht wieder einer wie du (du hats es ja bereits eingeräumt, dass du das könntest) durch dreht und um sich ballert... dann schauen wir mal, was nach und durch Einnahme der Büserhaltung noch von der Salami über bleibt...

Das war schon wieder viel zu viel Anwort-Text auf so eine nichtssagende Bemerkung...

Geschrieben

Eben, und trotzdem attestierst du einem Verwaltungsgesetz (dem WaffG) irgendwie eine strafrechtliche relevante Funktionalität... etwas, wa selbst das Strafrecht nicht oder mager zu leisten vermag, denn beide kommen immer erst zum Zuge, wenn das Kind schon im Brunnen ist, mit beiden lässt sich aber eben selbiger Brunnensturz nicht verhindern, das freilich glauben aber die Staatshörigen. Man verbietet etwas und schon kann nicht sein, was nicht sein darf.

Dann weise mal schön weiter drauf hin und bete in Büserhaltung dafür, dass nicht wieder einer wie du (du hats es ja bereits eingeräumt, dass du das könntest) durch dreht und um sich ballert... dann schauen wir mal, was nach und durch Einnahme der Büserhaltung noch von der Salami über bleibt...

Das war schon wieder viel zu viel Anwort-Text auf so eine nichtssagende Bemerkung...

Findest du es nicht peinlich was du da von dir gibst?

Und verspürst du nicht zumindest ein bisschen den Drang dich darüber zu informieren worin sich Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht unterscheiden wenn du schon so großspurig davon sprichst? Oder verstehst du es wirklich nicht?

Was deine Salami angeht kann ich nur sagen, wenn Leute wie du unsere Seite vertreten wird die Wurst ganz schnell verschwinden.

Geschrieben

Nein, die Gefahr geht von mir aus in Verbindung mit meiner Waffe. Ohne Waffe wäre ich weniger gefährlich. Mit einem Küchenmesser werde ich nicht so erfolgreich sein wenn ich gleich spontan durchdrehe. Tut das so weh sich das einzugestehen? Zumindest das Risiko eines klassischen spontanen Amoklaufs minimiert sich mit jedem Waffenbesitzer der verschwindet. Andererseits hat es aber wie in meinem anderen Post nachzulesen auch positive Effekte. Illegale Waffen haben nichts mit dem Risiko zu tun dass durch Legalwaffen besteht. Es gibt ja auch nur selten gewisse Überschneidungen der Bereiche Dennoch kann ich doch nicht ein Risiko mit dem Hinweis auf ein anderes totschweigen. Aber natürlich weiss ich worauf du hinauswillst, illegale Waffen sind ein weit größeres Problem, natürlich. Ist ein bisschen wie bei Betäubungsmitteln, da existieren auch der illegale Markt und der offizielle nebeneinander. Und auch wenn der illegale Markt das eigentliche Problem ist reglementiere ich trotzdem völlig zu recht den offiziellen Markt.

q.e.d. mal wieder... Warum nur schiessen solche Befürworter im Diskutantenstil der anderen Seite hier in letzter Zeit so oft aus dem Boden ?

Geschrieben
Ja, wir sind aber beim Waffenrecht und das dient der Gefahrenabwehr. [/Quote]

Da hat einer ne Glock. Dann hat er dazu einen Schalter. Wird er dadurch gefährlich? Welche Gefahr wird abgewehrt, wenn man ihm den Schalter wegnimmt?

Geschrieben

Die Gefahr, daß er zu wenig Menschen töten könnte vielleicht.

Mit dem leichten Plastikding und vollauto semmelt sicher auch der beste Schütze auf eine Entfernung von 20 Meter sein ganzes Magazin daneben ohne auch nur einmal zu treffen :-)

Geschrieben

Die Gefahr, daß er zu wenig Menschen töten könnte vielleicht.

Mit dem leichten Plastikding und vollauto semmelt sicher auch der beste Schütze auf eine Entfernung von 20 Meter sein ganzes Magazin daneben ohne auch nur einmal zu treffen :-)

Doch der erste Schuss trifft....

Joker

Geschrieben

Doch der erste Schuss trifft....

Joker

Der erste Schuss trifft aber auch ohne den Feuerwahlhebel. Und dann sogar noch die Folgenden, weil nicht das ganze Magazin innerhalb von drei Sekunden verheizt wurde ;-)

Ergo:

Ein Schütze mit Glock ohne Vollautodingens ist viel Gefährlicher als ein Schütze mit Glock und Vollautodingens.

Ist doch logisch :-)

Geschrieben

Ich bin einfach nur der Meinung wenn etwas von Gesetzt wegen nicht benutzt werden darf (warum auch immer) sollte der Handel damit auch verboten sein, alles andere ist einfach albern.

Das hat mich früher z.B. schon bei der Funktechnik aufgeregt, da gab es alles mögliche zu kaufen was man in der BRD aber nicht betreiben durfte, man durfte es besitzen aber nicht benutzen.

War das gleiche Thema und mal ehrlich, keiner hat sich damals nen Brenner gekauft um ihn nicht zu benutzen! Niemand sass damit vorm Kamin und hat ihn angesehen uns sich gefreut das er ihn hat, der wurde angeschlossen und schon wurde losgebraten das die Vögel von der Antenne fielen.

Und wer das nicht verstanden hat, hat die gute alte CB Zeit verpaßt ........ ;)

Geschrieben
Hier haben wir ihn wieder... den Beweis für den alten Spruch: Der größte Feind des dt. LWB ist der dt. LWB.

Nee, so einfach ist das nicht.

Die größten Feinde der LWB sind die LWB die tatsächlich meinen, den Sachbearbeitern ihre Kompetenz absprechen zu müssen!

Geschrieben

Welche Kompetenz?

Oder meinst du die Durchsetzung einer Machtposition unter Androhung von Waffengewalt?

Geschrieben
...War das gleiche Thema und mal ehrlich, keiner hat sich damals nen Brenner gekauft um ihn nicht zu benutzen!...
Richtig und was habe ich daraus gelernt ? Ich habe die Amateurfunklizenz gemacht.

Was bringt uns das hier ?

Richtig, man zieht dahin wo man Dauerfeuer schiessen darf, wenn man moechte.

Man muss aktiv sein um etwas zu aendern, lernen, bereit sein fuer Veraenderungen und kostenlos ist es auch nicht.

Das streiten und meckern hilft hier keinem.

Geschrieben

... der wurde angeschlossen und schon wurde losgebraten das die Vögel von der Antenne fielen.

Und die Bundespost ist herum gefahren und hat eingemessen und dann NUR DEN verdonnert, der auch wirklich gebraten hat und nicht einfach per se jedem die Bude umgekrempelt, der sich so ein Ding irgendwo bestellt hat. Merkst du was ?

Geschrieben

Nachdem ich alle Seiten gelesen habe komme ich zu dem Ergebnis, das der Gesetzgeber Waffenteile mit denen ohne Werkzeug halbautomatische Feuerwaffen in vollautomatische umgebaut werden können, zum Schutz der LWB vor Hausdurchsuchungen, als verbotene Gegenstände klassifizieren!

Es schadet auch nichts, wenn die Händler diese Teile entschädigungslos abgeben müssten!

Geschrieben

zum Schutz der LWB vor Hausdurchsuchungen, als verbotene Gegenstände klassifizieren!

Hm, interessant. Egal was Du geraucht hast, tu es nicht weiter!

Der Gesetzgeber scheint sich maximal zu seinem eigenen Schutz die Waffenbesitzer um ihr Eigentum zu bringen.

Es schadet auch nichts, wenn die Händler diese Teile entschädigungslos abgeben müssten!

Es schadet auch nichts, wenn die Polizei und Bundeswehr die boesen VA-Teile ans Volk zurueckgeben wuerden, die haben wir schliesslich auch bezahlt.

Geschrieben

Und die Bundespost ist herum gefahren und hat eingemessen und dann NUR DEN verdonnert, der auch wirklich gebraten hat und nicht einfach per se jedem die Bude umgekrempelt, der sich so ein Ding irgendwo bestellt hat. Merkst du was ?

Joh, ich merke was. (Ich sach aber nicht was ;) )

Das war so auch gar nicht möglich da man zu der Zeit ermangels I-Net so etwas noch im Laden kaufte, erst wenn man damit losgelegt hat war man quasi enttarnt.

Und wenn man eingemessen war wurde einen auch ziemlich rüde die Bude zerlegt, da wurde nicht lang gefackelt und auch alles andere was auch nur im entferntesten mit Funktechnik zu tun hatte gleich mit beschlagnahmt und das Zeug verschwand auf nimmer wiedersehen.

Aber egal, ich bleibe dabei, was man in Deutschland nicht benutzen darf sollte auch in Deutschland nicht verkauft werden dürfen sowie mit einem Einfuhrverbot belegt werden. Damit hätte man auch keinen Grund mehr einem legalen Käufer die Bude umzukrempeln, den der Kauf sowie der Verkauf wäre ja schon illegal gewesen und auch die Händler würde sich vorsehen so etwas überhaupt anzubieten.

Niemand kann mir ernsthaft weißmachen wollen das er sich so ein Ding nur gekauft hat um es sich anzusehen, sry das glaubt Dir nicht mal meine Oma.

Geschrieben

VL Freak: Das ist sinnlos, weil die Muehe das zu ueberwachen nicht zu finanzieren ist.

Selbst dann haelt das nicht ab. Es wird auch gemordet trotz Todesstrafe.

Es wird immer einen geben der die Funktion erkennt und selber bastelt, druckt, dreht fraest oder sonst was aus Toilettenpapier und Leim formt.

Geschrieben

Richtig, der Gesetzgeber sollte die Dinger verbieten aber nicht den Verkauf frei lassen, um sich ein Hintertürchen zur Hausdurchsuchung auf zu lassen. Andererseits dürften doch alle LWB geschnallt haben, dass so ein Ding zu kaufen wie ein Trojaner vom BKA ist. Wer jetzt noch kauft ist doch Blöd Menschenskind. Da können wir doch ewig diskutieren und uns gegenseitig bekämpfen, ändern wird das Nichts.

Geschrieben

Euer Anliegen, Bürger vor unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen zu schützen, teile ich.

Euren Vorschlag halte ich aber nicht für den richtigen Weg. Ihr fordert zum Schutz der Bürger vor unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahmen, die Strafbarkeit bereits weiter ins Vorfeld zu verlagern. De lege ferenda wird dann aus einer bislang unberechtigten Strafverfolgungsmaßnahme eine berechtigte Strafverfolgungsmaßnahme. Am Ergebnis, dass Bürger wegen Lapalien belangt werden, ändert sich aber nichts. Vielmehr bekämen die dann noch eine - dann berechtigte - Strafe obendrauf.

Sinnvoller fände ich eine Regelung, wonach man bei Erwerb von einem Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis darauf vertrauen darf, dass der Erwerb legal ist und sich bei krummen Geschäften nur der Händler strafbar macht, sofern kein absichtliches Zusammenwirken mit dem Waffenhändler zur Umgehung der Gesetze vorliegt. Egun hat ja soweit ich weiß eine Waffenhandelslizenz und ist doch eigentlich eine seriöse Platform, so dass man davon ausgehen können muss, dass das, was dort verkauft wird, legal ist. Beim Erwerb hinter'm Bahnhof sieht es natürlich anders aus.

Geschrieben
Egun hat ja soweit ich weiß eine Waffenhandelslizenz ...

eGun hat mit Sicherheit KEINE Waffenhandelslizenz, weil dieses Unternehmen als quasi "Service-Provider" lediglich Server und Software für eine online-Auktionsplattform gegen Entgelt (Anzeigenkosten und Verkaufsprovisionen) zur Verfügung stellt, selbst aber nicht mit Waffen handelt und demzufolge auch keine entsprechende Erlaubnis benötigt.

CM

Geschrieben

... den Sachbearbeitern ihre Kompetenz absprechen zu müssen!

Ist dir bewusst, wie man in D Sachbearbeiter oder "Experte für..." wird? Wenn ja, was hat dies mit Kompetenz im Sinne von Faktenwissen zu tun, bzw. wo ist dieses im Laufbahnrecht zwingend gefordert? Ich denke da nur an die Kombination "Altersheime, Jagdwesen, Waffen und Wanderschafherden", so stand das bei meiner ersten SB auf dem Türschild.
Geschrieben

eGun hat mit Sicherheit KEINE Waffenhandelslizenz, weil dieses Unternehmen als quasi "Service-Provider" lediglich Server und Software für eine online-Auktionsplattform gegen Entgelt (Anzeigenkosten und Verkaufsprovisionen) zur Verfügung stellt, selbst aber nicht mit Waffen handelt und demzufolge auch keine entsprechende Erlaubnis benötigt.

Im Impressum von eGun ist eine Waffenhandelserlaubnis-Nr. angegeben nebst Anschrift des zuständigen Ordnungsamts.

Zu deiner Rechtsansicht:

Ich hatte das angebliche Erfordernis einer Waffenhandelserlaubnis nur mal am Rande aufgeschnappt in den Diskussionen hier zum Marktplatz bei WO. Da wurde seinerzeit die Ansicht vertreten, wer eine Online-Platform betreibe, über die Dritte Verträge über erlaubnispflichtige Waffen schlössen, würde Waffenhandel betreiben (worunter nach WaffG Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 9 auch die reine Vermittlungstätigkeit in Bezug auf Vertrieb und Überlassen von Waffen fällt) und bedürfte deshalb einer Waffenhandelserlaubnis.

Auch wenn das zutreffen sollte, könnten die von dir angesprochenen Verantwortlichkeitsfreistellungen für Diensteanbieter ("Service-Provider") nach den § 7 ff. TMG vorrangig sein, da sie zum einen lex specialis sind in Bezug auf Internetdienstleistungen und zum anderen als lex posterior dem älteren WaffG vorgehen.

Trotzdem ist das eine heiße Kiste und ich kann verstehen, weshalb WO das ohne Waffenhandelserlaubnis nicht machen will.

Geschrieben
Im Impressum von eGun ist eine Waffenhandelserlaubnis-Nr. angegeben nebst Anschrift des zuständigen Ordnungsamts.

Dann bitte ich meine Fehlinfo nachsichtigst zu entschuldigen.

Ich nutze diese Plattform schon seit fast 10 Jahren, habe aber schon lange nicht mehr in das Impressum geschaut.

Asche auf mein Haupt.

Die Diskussion der Rechtsfrage, ob eine reine Vermittlungstätigkeit bereits mit Handel gleich zu setzen ist, wäre sicher interessant, wird aber an der größtenteils nicht nachvollziehbaren einschlägigen Rechtssprechung scheitern.

so long,

CM

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