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EU will Waffenrecht verschärfen


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Für jedes Problem gibt es eine Lösung. Wie wäre es denn damit eine gemeinnützige Organisation zu gründen, die als Statut ein neues Grundgesetz festschreibt? Dadurch das jeder freiwillig beitreten kann bekommt sie den Charakter einer Verfassung. Darin könnte dann neben dem Recht auf freie Meinungsäusserung und der unantastbaren Würde des Menschen (Allgemeine Fürsorgepflicht für das Notwendigste) etc. auch stehen, dass:

  • politische Einzelentscheidungen nur noch auf niedriger Ebene stattfinden dürfen und übergeordnet (höhere Ebenen) Volksentscheide zwingend sind (hat einen angenehm lähmenden Effekt auf die Politik und Korruption im grossen Stil wird unmöglich)
  • Wahlen im Jahres- oder 2 Jahrestakt stattfinden (erhöht den Rechtfertigungs-/Argumentationsdruck)
  • politische Entscheidungen (und insbesondere Geheimdienstbeschlüsse) 100 Prozent transparent gegenüber dem Bürger sein müssen
  • Politiker sich vor einem Geschworenengericht verantworten müssen (dann gibt es für die Meisten auch keinen Reiz mehr in die Politik zu gehen)
  • anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur anonymisiert und dezentral durchgeführt werden darf
  • die staatliche Speicherung personenbezogener Daten dezentral (an einem frei wählbarem Ort) zu erfolgen hat und nur anonym (Fingerbabdruck, Seriennummer) verknüpft werden kann.
  • staatliche Software der Sicherheit und der Kosten wegen immer Open-Source sein muss.
  • der staatliche Rundfunk unabhängig über Steuern finanziert wird und zwei Promilleprozent des durchschnittlichen Mindesteinkommens beträgt. Jedes Bundesland bekommt genau einen Sender. Das Sendeangebot umfasst ausschliesslich Nachrichten, Politik, Bildung und Wissenschaft. Koch-, Rate- und Unterhaltungsshows sind verboten auf 1 Stunde täglich beschränkt. (Wir brauchen kein zweites Personenregister mit aufgeweichten Datenschutzregeln welches durch Briefwechsel besser recherchiert ist, wie das des Einwohnermeldeammtes von dem es die Daten bezieht.)
  • das Recht auf praxisnahe und körperlich angemessene Notwehr nicht vorsorglich (mit Ausnahme Schwerstkrimineller) durch Dritte und insbesondere nicht zu Hause beschnitten werden darf. (Recht auf körperliche Unversehrtheit.)
  • eine mögliche Armee nur noch unabhängigen, defensiven Charakter hat (Milizwesen) und entsprechend ausgerüstet und geschult wird. Panzer und Flugzeuge sind obsolet. (Der teure Schrott taugt im Ernstfall sowieso nichts bzw. ist in der Verteidigung absolut ohne Mehrwert da er ständig bewegt werden muss und nicht versteckt werden kann.)
  • usw.

Der Staat kann dageggen nicht vorgehen (freie Meinungsäusserung) und er wird, wie es eben typisch für schwergewichtige Monopole ist, die Gefahr auch viel zu spät erkennen bzw phlegmatisch reagieren. Hat die Organisation genügend Mitglieder, so kann sie problemlos das derzeitige politische System von unten (lokal) nach oben demontieren. (Es geht um Vielfalt und die lässt sich nur auf unterster Ebene durchsetzen.)

Es müssen sich nur kluge Köpfe finden und darüber debattieren, nachdenken und wieder debattieren. Nur so kommt was ordentliches dabei heraus und nur so finden sich schlussendlich genügend Mitstreiter. Die Evolution macht das nicht anders. Was nicht reformfähig ist, das stirbt. Aussichtsreiche Konkurrenz beschleunigt den Prozess.

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  • 2 Wochen später...

Heute beschwert sich der DSB in seinem Newsletter darüber, dass die EU plant die alle Waffen der Kategorie B zu verbieten, aber kein Wort darüber was man dagegen tun will.

So ein Verbot wird über uns kommen wie das Waffenregister, und die Politik wird uns das wieder als gottgegeben verkaufen, und das sie das eben umsetzen müssen, wohlwissend, dass sie die Chose hintenrum mit angeschoben haben.

Bearbeitet von ThomasMueller
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....alle Waffen der Kategorie B zu verbieten, aber kein Wort darüber was man dagegen tun will.

So ein Verbot wird über uns kommen wie das Waffenregister, und die Politik wird uns das wieder als gottgegeben verkaufen

In dem Fall - auch wenn manche hier das immer in Frage stellen - wird die Frage nach Altbestandsregelung und ggf. Entschädigung relevant.

Wir reden hier (nach in D geltendem Recht) von Waffen, die auf Grundlage einer behördlichen Entscheidung erlaubt und erworben wurden.

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Für jedes Problem gibt es eine Lösung. Wie wäre es denn damit eine gemeinnützige Organisation zu gründen, die als Statut ein neues Grundgesetz festschreibt? Dadurch das jeder freiwillig beitreten kann bekommt sie den Charakter einer Verfassung. Darin könnte dann neben dem Recht auf freie Meinungsäusserung und der unantastbaren Würde des Menschen (Allgemeine Fürsorgepflicht für das Notwendigste) etc. auch stehen, dass: ..........

Es müssen sich nur kluge Köpfe finden und darüber debattieren, nachdenken und wieder debattieren. Nur so kommt was ordentliches dabei heraus und nur so finden sich schlussendlich genügend Mitstreiter. Die Evolution macht das nicht anders. Was nicht reformfähig ist, das stirbt. Aussichtsreiche Konkurrenz beschleunigt den Prozess.

Eine sehr gute Idee. So zu sagen - neben der BRD GmbH - eine zweite Nichtregierungsorganisation, welche in Konkurrenz zur BRD GmbH einen Wettstreit zur besten, gelebten Demokratie betreibt!

Als Alternative zur Neugründung, könnten auch die Mitglieder von bestehenden Organisationen diese auch entsprechend - durch Satzungsänderung - umbauen. Zum Beispiel käme da der ADAC mit seiner großen Mitgliederzahl in Betracht!

Fraglich ist nur, was unsere Besatzungsmächte dazu sagen! Da wir - was die meisten Bürger nicht wahrhaben wollen - immer noch unter Besatzungsrecht stehen, dürften die Eurokraten, weil sie in einem derartigen Fall die Einstellung der Reparationszahlungen an den ESM befürchten würden, entschieden dagegen sein!

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Ich fände diese Idee gar nicht so schlecht, grundsätzlich. Probleme gäbe es erst, wenn "Mitglieder" beider Organisationen aneinander geraten, weil dann mal wieder nichts gilt. Es hat schon seinen Grund, warum gesellschaftliche Regeln in Form von für jeden gleich geltenden Gesetzen eine räumliche Eingrenzung haben.

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In dem Fall - auch wenn manche hier das immer in Frage stellen - wird die Frage nach Altbestandsregelung und ggf. Entschädigung relevant.

Wir reden hier (nach in D geltendem Recht) von Waffen, die auf Grundlage einer behördlichen Entscheidung erlaubt und erworben wurden.

Oder man macht es wie die Niederländer vor 2 Jahren.

Dort sollten alle HAs verboten werden, ohne sie zu enteignen.

Die Besitzer durften sie behalten (im Tresor), aber nicht schießen, nicht verkaufen, nicht vererben.

Da es nur ca. 500 IPSC Schützen gab, die solche Waffen besaßen, glaubte man leichtes Spiel zu haben.

Zudem kungelte man mit dem niederländischen Schützenbund und wollte - wie in DE - den Vereinszwang im Gesetz vorschreiben. Das gefiel dem SB natürlich sehr. All diese Pläne wurden absolut geheim verhandelt und dann vom Innenminister präsentiert.

Zum Glück war der Aufschrei riesig. Sowohl Petition als auch die eignen Partei und sogar die niederländischen Grünen waren gegen dieses Gesetz. 1 Monat später waren Wahlen und der Innenminister verlor seinen Job.

Oder man macht es wie die Franzosen (fest verschweisstes Magazin mit nur 2-Schuss für Jäger) oder die Pläne in Griechenland (wie die Franzosen, aber nur 1 Schuss im Magazin),

Es gibt viele Arten und ich weiss nicht, wie die Küngelei mit den Franzosen abgeht. Die repräsentieren von den LWBs in der EU ca. 7 Mio. Jäger, stellen somit die Mehrheit.

2008 waren für die EU-Richtlinie Kaltenbach (DE), Alvaro (DE) und Verheugen (DE) zuständig. Gebracht hat das eine Verkürzung auf zwei Kategorien (wie in DE) und ein Bedürfnis für alle Waffen, auch für C und D (wie in DE).

Schweden limitiert seine Jäger auf 7 Langwaffen, keine Ahnung, ob die HAs oder Kurzwaffen besitzen dürfen.

Ich sehe schwarz......

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Die Schweinerei an der Sache ist doch, dass man sich bei dieser EU-weiten "Harmonisierung" des Rechts nicht an den liberalen nationalen Gesetzgebungen, oder auch nur einem Durchschnitt der Gesetzgebungen orientiert, sondern ganz offensichtlich an den restriktiven WaffG unter den Mitgliedsstaaten.

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Frage nach Altbestandsregelung und ggf. Entschädigung relevant. Wir reden hier (nach in D geltendem Gesetz) von Waffen, die auf Grundlage einer behördlichen Entscheidung erlaubt und erworben wurden.

Na da frage mal PSM- oder kurze VRF-Besitzer wie das deutsche AffG den Altbestand unter Zuhilfenahme des Bestandsschutzes sichert. Bestandsschutz hat man in diesem Land im Bauwesen vlt., aber sicher nicht in einem so politisch bedeutungslosen Bereich wie dem AffG und ggü. ziemlich rechtlosen Mitbürgern.

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... nicht an den liberalen nationalen Gesetzgebungen, oder auch nur einem Durchschnitt der Gesetzgebungen orientiert, sondern ganz offensichtlich an den restriktiven WaffG unter den Mitgliedsstaaten.

Das ist keine Schweinerei, das ist die logisch Konsequenz, denn in Anbetracht der Verbotshysterie wäre man auch schön blöd wenn man es nicht so machen würde. Man will dem Steuervieh ja das Leben nicht leichter machen, das ist seit 1500 Jahren nicht der Sinn von totalitär-monarchistischen Systemen und sein wir ehrlich, der Michel will es doch so, ich kenne keinen der nach weniger Regulierungen oder mehr Freiheiten ruft, nein, bei jeder kleinen S******e wird nach mehr Gesetzen und Verboten geschrien und jetzt bekommt Max Mustermann halt das, was er will, eine zweite EU-weite DDR.

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Entweder es gibt rechtliche Grundsätze, oder es gibt sie nicht. Ob Baurecht oder WaffG spielt da prinzipiell keine Rolle.

Im Fall PSM bzw. VRF-Mindestlauflängen war der Eingriff des Gesetzgebers offenbar "zu gering", als dass die Besitzer bis zum Ende (d.h. nötigenfalls bis zur Normenkontrollklage) gegen das Verbot vorgegangen sind. Wie schon früher angemerkt -t, beim Verbot aller Halbauto-Büchsen (und vielleicht noch der GK-KW, etc.) reden wir von ganz anderen Größenordnungen, sowohl was die betroffenen Werte als auch was die Zahl der Besitzer angeht.

In mehreren, waffenrechtlich restriktiv verfahrenden angelsächsischen Ländern hat es immerhin Entschädigungszahlungen für die "entfallenden" Waffen gegeben (nicht, dass mich diese Aussicht irgendwie in Begeisterung versetzen würde..). In USA, aber auch Europa gab und gibt es im Fall restriktiver werdender Gesetzgebung fast selbstverständlich "grandfathering"- bzw. Altbestandsschutzregelungen.

Denn, wie gesagt, es geht um Vermögensdispositionen (und bei Verbot Vermögensschäden) im Hinblick auf den Erwerb/Besitz von Gegenständen, denen eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis-Entscheidung zugrunde lag.

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Entweder es gibt rechtliche Grundsätze, oder es gibt sie nicht. Ob Baurecht oder WaffG spielt da prinzipiell keine Rolle.

Immer nur dann mit Logik und argumentativer Konsistenz zu kommen, wenn es einem selber in den Kram passt, ist reichlich lahm.

Dein ganzes Weltbild (und das der allermeisten anderen hier) beruht doch auf der willkürlichen Aufweichung von rechtlichen Grundsätzen durch Gesetze. Das ist anscheinend genau so lange toll, wie man den Eindruck hat, davon zu profitieren. Nur wenn es einen selber trifft, geht immer das große Geschrei los.

Ganz konkret geht es hier um das Recht auf Eigentum. Eigentum bezeichnet das ausschließliche Verfügungsrecht über eine Sache. Punkt. Wer grundsätzlich der Pervertierung des Eigentumsbegriff mittels der Formel "Eigentum verpflichtet" zustimmt, der hat die Einwilligung zu seiner Enteignung schon gegeben, und dass der Enteignete logisch keinen Anspruch auf eine für ihn angemessene Entschädigung haben kann, habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt.

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Dein ganzes Weltbild (und das der allermeisten anderen hier) beruht doch auf der willkürlichen Aufweichung von rechtlichen Grundsätzen durch Gesetze.

Nein, umgekehrt wird ein Schuh draus.

Die Normierung/Gesetzgebung (die ich zur Regelung des Zusammenlebens durchaus für sinnvoll halte) hat nicht schrankenlos und willkürlich, sondern im Rahmen rechtlicher Grundsätze zu erfolgen.

Ooh, irgendwie schon wieder bei der Grundsatzdiskussion angekommen...

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Die Normierung/Gesetzgebung (die ich zur Regelung des Zusammenlebens durchaus für sinnvoll halte) hat nicht schrankenlos und willkürlich, sondern im Rahmen rechtlicher Grundsätze zu erfolgen.

Dann nenn mir doch bitte mal einen "rechtlichen Grundsatz", der gegen die Enteignung von Waffen sprechen würde und der nicht bereits im Grundgesetz so weit aufgeweicht wird, dass ein willkürlicher (die Mehrheit will es, Prinzip der Demokratie) Verstoß dagegen bereits explizit vorgesehen ist.

Ooh, irgendwie schon wieder bei der Grundsatzdiskussion angekommen...

Ja, seltsam, nicht? Könnte das was damit zu tun haben, dass man, wenn man von pervertierten Grundsätzen ausgeht, zu perversen Detailentscheidungen kommt?

Bearbeitet von Senne
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Die Besonderheit des Waffenrechts liegt darin, dass aus Gründen der Gefahrenprävention der Besitz über das Eigentum gestellt wird. Die bloße Möglichkeit, die tatsächliche Gewalt über Schusswaffen erlangen und ausüben zu können. Das kollidiert natürlich mit dem Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 GG und Art. 17 der EU-Grundrechtecharta:

1. Das Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet, Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(1) Niemand darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehen Bedingungen.

Der Knackpunkt liegt im sog. öffentlichen Interesse, das dem Recht auf Eigentum Schranken aufweist. Problematisch wird es jedoch, wenn ein öffentliches Interesse als vermeintlich gegeben propagiert wird, um den legalen Besitz bzw. das Eigentum von Schusswaffen weiter einzuschränken.

Dass von legalen Waffenbesitz selbst nach Angaben des BKA (Bundeslagebild, Schusswaffenkriminalität) keine signifikante Gefahr ausgeht,

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Material#Bundeslagebild_Waffenkriminalit.C3.A4t_2011

stört die Gesetzes-"Harmoniesierer" bzw. Befürworter und Durchwinker strengerer Waffengesetze auf nationaler und EU-Ebene nicht. Sie legitimieren ihr Handeln nach dem Prinzip der self fulfilling prophecy. Ein Problem wird künstlich erzeugt, um sich daran abzuarbeiten. Die wirklichen Motive: Macht, Kontrolle, Erziehung, Profilierungssucht. Auf den Nenner gebracht: ein simples Lustprinzip neojakobinischer Selbstgerechtigkeit, auf der Seite der Guten gegen das absolut Böse zu "kämpfen". Die Angst vor zu vielen bewaffneten Bürgern ist ebenfalls ein verlockendes Motiv.

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Die Schweinerei an der Sache ist doch, dass man sich bei dieser EU-weiten "Harmonisierung" des Rechts nicht an den liberalen nationalen Gesetzgebungen, oder auch nur einem Durchschnitt der Gesetzgebungen orientiert, sondern ganz offensichtlich an den restriktiven WaffG unter den Mitgliedsstaaten.

Die Schweinerei ist doch viel größer und gründet darin, dass die EU-Mitgliedsstaaten durch ihre nationalen Vertreter in der EU-Verbotsvorschriften einbringen lassen und nach der Verabschiedung durch europäische Parlament (welches genau genommen keines ist) dem eigenen Volk vortäusch man habe es selbst nicht so gewollt, es sein nun EU-Recht und müsse in nationales Recht umgesetzt werden!

Den Wählern der BRD-Nichtregierungsorganisation, die dies noch nicht begriffen haben, den ist eben nicht zu helfen!

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Wie schon früher angemerkt -t, beim Verbot aller Halbauto-Büchsen (und vielleicht noch der GK-KW, etc.) reden wir von ganz anderen Größenordnungen, sowohl was die betroffenen Werte als auch was die Zahl der Besitzer angeht.

Für einen Großteil der angemeldeten Kat-B-Waffen braucht man kein Verbot der Waffen. Ich sag´nur, wie übrigens mindestens einmal im Jahr: §15a.

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Richtig, denn dort geht es nicht darum den Bürger wie eine Gans bis aufs Hemd auszuziehen!

Aber hey, von irgendwas müssen wir doch die ganzen Leute bezahlen, die uns vor dem dritten Tritiumstäbchen und ähnlichen Ungeheuerlichkeiten schützen. Denk doch mal an die Kinder!!!

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Aber hey, von irgendwas müssen wir doch die ganzen Leute bezahlen, die uns vor dem dritten Tritiumstäbchen und ähnlichen Ungeheuerlichkeiten schützen. Denk doch mal an die Kinder!!!

Die schützen dich un deine Familie vor Erkrankung durch ionisierende Strahlung um dir bis ans Ende deines Lebens in deinen Geldbeutel langen zu können!

Und deine Waffen sollst du abgeben, damit sie dir - ohne mit Gegenwehr rechnen zu müssen - die Daumenschrauben weiter anziehen zu können!

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Ja, das ist so eine schöne Fußangel des AffG 2003. Man meinte ja, das wäre kein Problem, auch täte es nicht mit der Vereinsfreiheit kollidieren, also kann das alles nicht so schlimm sein, hat die Hobbylobby gesagt.


Die schützen dich und deine Familie vor Erkrankung durch ionisierende Strahlung ...

Aber nur, bis ich einen Zettel beibringen kann, der sagt, dass das alles plötzlich völlig ungefährlich ist, vorher böse, mit Zettel lieb. War doch so, oder ?

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