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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


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Geschrieben

Wen sollte unter den von dir gerade aufgestellten Prämissen dann jucken, was du für Recht hälst?

Was soll es mich denn unter deiner Prämisse jucken, was Du für Gesetze für gültig erachtest, abgesehen von der damit verbundenen Drohung der Gewaltanwendung? Um Logik und Naturwissenschaft kann es ja nicht primär gehen, denn die sind nicht verhandelbar und beugen sich schon gar keinen "demokratischen Mehrheiten". Was ausser nackter Gewalt bleibt dann noch zur Aufrechterhaltung der Autorität? Ist die "Mehrheit" ernsthaft dein Maßstab, um die Gefährlichkeit von Radioaktiver Strahlung zu ermitteln? Deine Gesetze können nämlich theoretisch schon morgen von der Mehrheit geändert werden. Und dann? Hat sich deshalb die Physik geändert?

Geschrieben

Aha, weil es auf einem Zettel steht, ist der Willkür also per se bei gekommen ... möchte mal wissen was der Gustl Mollath dazu zu sagen hat, gell... Gesetz als auch Recht gilt nur für den, der es auch durchzusetzen weiß und die Mittel dafür hat, es zu können, wenn dem aber für beise so ist, kann man auch aufs Gesetz kacken und sich nur dem Recht verpflichtet fühlen...

Du kannst offensichtlich Regeln und deren gelegentlich fehlerhafte Anwendung nicht auseinanderhalten, gelle? Allein die Tatsache, dass fehlerhafte Entscheidungen überhaupt revidiert werden können, weist den Wert geschriebener Rechtsregeln aus. Das wäre unter Geltung deines "Rechtsempfindens" dann sicherlich unmöglich, weil die ja - da du sie für richtig hälst - nicht falsch sein können. Tut mir leid, wenn du die Widersprüche in deiner Denkweise nicht erkennst, ist weitere Diskussion eigentlich völlig sinnlos.

Im Übrigen: Wie hälst du es denn mit den Regeln für z.B. schießsportliche Wettkämpfe? kackst du da auch drauf? Nur weil dein Verband die auch durchsetzt?

Teddy

Geschrieben

zu 2: genau das habe ich, als ich in die Diskussion einstieg, mehrfach gesagt. Ich füge hinzu: man MUSS darüber streiten, und versuchen die Gesetze, die man für falsch hält zu ändern (anderenfalls darf man eigentlich nicht meckern - ich bin gespannt, wann der erste kommt und sagt: ich kann doch nichts ändern, was evident falsch ist, wie die Ökotaliban uns ständig vormachen). Dafür - auch das habe ich schon ausgeführt - gibt es in diesem Gemeinwesen Verfahren und Regeln.

An dieser Stelle eine notwendige Zwischenfrage: Wie soll man sich als nicht wesentlich schizophrener Mensch aus Überzeugung (Angst vor Strafe reicht dir als Begründung ja nicht) an Gesetze halten, die man begründeterweise für falsch hält?

Geschrieben

Im Übrigen: Wie hälst du es denn mit den Regeln für z.B. schießsportliche Wettkämpfe? kackst du da auch drauf? Nur weil dein Verband die auch durchsetzt?

Wenn der DFB bewaffnete Schergen losschicken würde, weil jemand beim Kicken auf dem Hinterhof die Abseitsregel nicht beachtet hat, würde das niemand normal finden. Genau sowas macht der Staat aber routinemäßig und ohne rot zu werden.

Geschrieben

Was soll es mich denn unter deiner Prämisse jucken, was Du für Gesetze für gültig erachtest, abgesehen von der damit verbundenen Drohung der Gewaltanwendung? Um Logik und Naturwissenschaft kann es ja nicht primär gehen, denn die sind nicht verhandelbar und beugen sich schon gar keinen "demokratischen Mehrheiten". Was ausser nackter Gewalt bleibt dann noch zur Aufrechterhaltung der Autorität? Ist die "Mehrheit" ernsthaft dein Maßstab, um die Gefährlichkeit von Radioaktiver Strahlung zu ermitteln? Deine Gesetze können nämlich theoretisch schon morgen von der Mehrheit geändert werden. Und dann? Hat sich deshalb die Physik geändert?

Meine persönliche Ansicht - so wie hier vertreten - kann dir in der Tat völlig am Ar$$$ vorbei gehen. Darum geht es aber nicht. Ich habs schon mal gesagt: Wer meint, seine Auffassung von dem was Recht ist, entgegen dem geltenden Gesetzesrecht nach seinem Gusto durchsetzen zu wollen, kündigt den in dieser Gesellschaft (noch) geltenden Konsens über die Regeln des Zusammenlebens auf.

Wenn Regeln konsensual geändert werden, so what? dann gilt eben die neue Fassung. Ändert das etwas am Geltungsanspruch für die jeweilige Zeit?

Da du "Mehrheit" im Sinne von "die die Regeln bestimmt" ablehnst: Wie würdest du denn in einem Gemeinwesen bestimmen, was richtig und was falsch ist? Soll das jeder selbst entscheiden können?

Teddy

Geschrieben (bearbeitet)

Allein die Tatsache, dass fehlerhafte Entscheidungen überhaupt revidiert werden müssen, weist den Wert geschriebener Gesetzesregeln aus.

Das wäre unter Geltung meines "Rechtsempfindens" dann sicherlich unnötig, weil die ja - ... nicht falsch sind.

Tut mir nicht leid, wenn du die Widersprüche in deiner Denkweise nicht erkennst.

Passt. Im übrigen wäre eine Revision im Falle Mollath gar nicht notwendig gewesen, wenn er von Rechts wegen gar nicht erst in der Klapse gelandet wäre. Diese Regelei wäre also in sich überflüssig und zeigt die Gefahr solcher Gesetze, die auf nichts beruhen außer Gewaltandrohung.

Den Regeln des Turniers unterwerfe ich mich freiwillig, passen mir die Regeln nicht, nehme ich am Bewerb nicht teil. Der Staat allerdings lässt mir diese Wahlfreiheit gar nicht erst, der zwingt mich einfach mit Gewaltandrohung unter Waffen zur Befolgung seiner Gesetze.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

An dieser Stelle eine notwendige Zwischenfrage: Wie soll man sich als nicht wesentlich schizophrener Mensch aus Überzeugung (Angst vor Strafe reicht dir als Begründung ja nicht) an Gesetze halten, die man begründeterweise für falsch hält?

Niemand verlangt meines Wissens, dass Regeln "aus Überzeugung" befolgt werden.

Mit Regelbrüchen funktioniert aber Gesellschaft nicht so gut oder gar nicht. Deshalb wäre eine Erwägung, sich an Regeln zu halten "Nützlichkeit", eine andere "künftiges faires Verhalten", m.a.W. der Kant'sche Imperativ.

Beispiel: Die Werkstatt, die mir meinen defekten Anlasser, notdürftig wieder in Gang gebracht, einbaut und behauptet es sei ein fabrikneuer (Aus Sicht der Maximierung des Gewinns ein absolut rationales Vorgehen), betrügt mich nicht nur, sondern schadet auch sich selbst, wenn ich dahinter komme, denn künftige Geschäfte entfallen.

Teddy

Geschrieben (bearbeitet)

...

Den Regeln des Turniers unterwerfe ich mich freiwillig, passen mir die Regeln nicht, nehme ich am Bewerb nicht teil. Der Staat allerdings lässt mir diese Wahlfreiheit gar nicht erst, der zwingt mich mit Gewaltandrohung unter Waffen zur Befolgung SEINER (nicht meiner) Regeln.

Stellst du dir einen Staat vor, in dem jeder Bürger selbst nach eigenem Dafürhalten sich so verhält, wie er es für richtig hält?

Ich kenne keinen Staat, in dem das gesellschaftliche Leben so funktioniert.

Teddy

edit: Typo

Bearbeitet von checkinthedark
Geschrieben
  1. .... Der Text der Strahlenschutzverordnung und entsprechender Gesetze ist ja unstrittig. Lediglich seine Sinnhaftigkeit kann man technisch-naturwissenschaftlich betrachtet anzweifeln, wobei es ja wiederum unbestritten offensichtlich regional große Unterschiede in der Risikobewertung gibt. ....
  2. Über deren Sinnhaftigkeit kann man aber trefflich streiten (vor allem wenn man mehr als rudimentäre Kenntnisse der Physik hat, im Gegensatz z.B. zu unseren sog. Volksvertretern). ....
  3. .... oder um unsere individuelle Sicherheit (AffG, SprengG, Schutz vor Mikromengen radioaktiver Stoffe in Gebrauchsgegenständen,...) geht.
  4. "Irgendwer wird sich schon (irgend-) etwas gedacht haben, sonst wärs ja nicht so geregelt." - mit der Einstellung kann man auch die Mauer ertragen ...
  1. Wer könnte denn deiner Meinung nach die Sinnhaftigkeit der in der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV getroffenen Reglungen zum Radionuklid Tritium (H3) technisch-naturwissenschaftlich anzweifeln?
  2. Vielleicht die Strahlenschutzkommission SSK bzw. deren Naturwissenschaftler? Meines Erachtens ist es sehr unwahrscheinlich, deren Naturwissenschaftler die Freigrenzen der Anlage III zur StrlSchV für Tritium in Frage stellen! Schließlich sind die besagten Gesetzesentwürfe im Rahmen der Sachverständigenanhörung über deren Tischen gegangen.
  3. Unsere Politiker bedienen sich im Gesetzgebungsverfahren den dort zur Verfügung stehenden Sachverstand. Es hat sich also nicht irgendwer etwas dabei gedacht! Nein, sachverständige Naturwissenschaftler begleiten in Angelegenheiten des Atomrechtes bzw. Strahlenschutzrechtes stets die Gesetzgebungsverfahren!
Geschrieben
  1. Wer könnte denn deiner Meinung nach die Sinnhaftigkeit der in der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV getroffenen Reglungen zum Radionuklid Tritium (H3) technisch-naturwissenschaftlich anzweifeln?
  2. ...
  3. ...

Jeder, der mehr als Grundschulphysik hatte (und dort nicht geschlafen hat). Weil er dann den Unterschied zwischen Alpha-, Beta- und Gammastrahlung kennt und Kilogramm, Gramm, Milligramm und Mikrogramm unterscheiden kann...

Geschrieben

Jeder, der mehr als Grundschulphysik hatte (und dort nicht geschlafen hat). Weil er dann den Unterschied zwischen Alpha-, Beta- und Gammastrahlung kennt und Kilogramm, Gramm, Milligramm und Mikrogramm unterscheiden kann...

Anzweifeln kann ja Herr und Frau Jeder machen!

Nur wird es nichts nützen!

Denn Herr und Frau Jeder werden nicht die Freigrenzen der EURATOM-Richtlinien außer Kraft setzen!

Geschrieben

Wos issen jetzt do los?

Sinds die Dinger jetzt verboten oder erlaubt? Und wieso hots der Ferkinghoff im seinm Sortiment?

Wenn der Joe007 recht hot, dann müssens doch beim Ferkinghoff mitm SEK eimarschiern oda net?!

Hobe die Ehre

Geschrieben

Anzweifeln kann ja Herr und Frau Jeder machen!

Nur wird es nichts nützen!

Denn Herr und Frau Jeder werden nicht die Freigrenzen der EURATOM-Richtlinien außer Kraft setzen!

Yup, die ersetzen nämlich Fakten durch Macht. Macht aber nix, schönen Gruß an den Hut.

Trinkst du eigentlich Milch? Das ist grundsätzlich nämlich gefährlicher als eine Tritiumlichtquelle üblicher Größe. Schon gewußt? Zum Glück wollen die EU- Experten ja nur unser Bestes...

Geschrieben

Wos issen jetzt do los?

Sinds die Dinger jetzt verboten oder erlaubt? Und wieso hots der Ferkinghoff im seinm Sortiment?

Wenn der Joe007 recht hot, dann müssens doch beim Ferkinghoff mitm SEK eimarschiern oda net?!

Hobe die Ehre

Wer sagt denn, dass deren "Dinger" eine höhere Aktivität als 1 GBq haben und er nicht im Besitz einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV bzw. § 106 StrlSchV ist?

Es lässt sich doch ganz einfach nachvollziehen!

Die Aktivität der drei eingesetzten Tritiumstrahler (H3) addieren und die Gesamtaktivität mit den nachstehenden Vorschriften vergleichen!

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__7.html
  2. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__8.html
  3. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/anlage_i_165.html
  4. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/anlage_iii_167.html
  5. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__106.html
  6. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__107.html
  7. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/anlage_xvi_180.html

Wobei spätestens bei (7.) Anlage XVI Teil B Nr. 4 die Frage zu beantworten ist, ob die Visierungen und Optiken nur an die Bundeswehr und Polizeibehörden abgegeben werden dürfen!

Yup, die ersetzen nämlich Fakten durch Macht. Macht aber nix, schönen Gruß an den Hut.

Trinkst du eigentlich Milch? Das ist grundsätzlich nämlich gefährlicher als eine Tritiumlichtquelle üblicher Größe. Schon gewußt? Zum Glück wollen die EU- Experten ja nur unser Bestes...

Schade, du hast wohl doch keine Ahnung von radioaktiven Stoffen !

Schon einmal etwas von Kalium 40 gehört ?

Dein Bespiel mit Cs-137 in der Milch hingt. Um die Aktivität von 1 GBq zu akkumulieren musst du über 1.000.000.000 Liter trinken !

Viel Spaß dabei !

Geschrieben
  1. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/anlage_xvi_180.html

Wobei spätestens bei (7.) Anlage XVI Teil B Nr. 4 die Frage zu beantworten ist, ob die Visierungen und Optiken nur an die Bundeswehr und Polizeibehörden abgegeben werden dürfen!

???

I hob nit gewusst dass die Dinga au es Restlicht verstärkn tun. Hob alleweil geglabt die leuchten von selbst! Mitm Nachtsichtgerät hot des doch alles nix am Hut oder täusch i mi?

Geschrieben

@Joe07

Lass es, es nützt doch nichts. Jemand, der nicht mit Sachargumenten überzeugt werden kann und selbst nur unsachlich entgegnet, WILL keine eigenen Zweifel an seiner Auffassung erkennen.

Bei dem - vorsichtig formuliert "seltsamen" - Verständnis davon, wie ein zivilisiertes Gemeinschaftsleben funktioniert, wundert mich nicht, dass die Phalanx der Waffengegner derart groß ist.

Ich steige hier aus.

Teddy

Geschrieben

???

I hob nit gewusst dass die Dinga au es Restlicht verstärkn tun. Hob alleweil geglabt die leuchten von selbst! Mitm Nachtsichtgerät hot des doch alles nix am Hut oder täusch i mi?

Du bist der erste der es gemerkt hat, natürlich haben Tritiumgaslichtquellen nichts mir Restlichtverstärkern zu tuen! Ich werde mal schauen, ob ich die amtliche Begründung zur Anlage XVI Teil B Nr. 4 finde. Dort lässt sich nachlesen was der Gesetzgeber mit dieser Regelung bezweckt!

Trotzdem müssen alle übrigen Voraussetzungen des Strahlenschutzrechtes auch erfüllt sein. Der Zusatz von Konsumgütern mit radioaktiven Stoffen ist nur genehmigungsfähig, wenn die Freigrenzen nicht überschritten sind! Eine entsprechende Genehmigung habe ich noch nicht gesehen und auch nicht davon gehört, dass es eine geben soll!

@Joe07

Lass es, es nützt doch nichts. Jemand, der nicht mit Sachargumenten überzeugt werden kann und selbst nur unsachlich entgegnet, WILL keine eigenen Zweifel an seiner Auffassung erkennen.

Bei dem - vorsichtig formuliert "seltsamen" - Verständnis davon, wie ein zivilisiertes Gemeinschaftsleben funktioniert, wundert mich nicht, dass die Phalanx der Waffengegner derart groß ist.

Ich steige hier aus.

Teddy

Du hast Recht! Die Provokanten in diesem Thread handeln nach dem Motto: "Wer zuerst aufgibt hat verloren"! Dass sie dabei die Reputation aller Legalwaffenbesitzer verspielen scheint sie nicht weiter zu stören!

Schade!

Geschrieben

... nicht mit Sachargumenten überzeugt...

Upps, ich habe in dem ganzen Fred bisher noch kein einziges Sachargument pro dieses depperte Leuchtenverbot gehört, sondern immer nur ISSO. Das ist als Argument aber äußerst dünn. Was ist denn nun die Dosisleistung dieser dämlichen Leuchtdinger ?

Nebenbei, ich kenne Mitglieder der KTA, die machen sich ganz toll den Kopf und schreiben ganz tolle Normen um wirkliche StrahlenSCHUTZmßnahmen für richtige Strahlungsquellen in der BRD, das hat die Politikkaste aber nicht davon abgehalten, mal eben 10 dieser Strahlungsquellen ohne Not den Stecker raus zuziehen, obwohl es dafür keinerlei objektive Gründe gab, außer man will Muttis "alternativlos" auch hier gelten lassen.

Geschrieben

Mit Regelbrüchen funktioniert aber Gesellschaft nicht so gut oder gar nicht.

Ich fürchte genau diese Auffassung ist womöglich der Ausgangspunkt für das Aneinandervorbeireden hier.

Gehst du etwa grundsätzlich davon aus, dass jemand der eine Vorschrift/Gesetz hinterfragt automatisch diese auch bricht?

Geschrieben

Ich fürchte genau diese Auffassung ist womöglich der Ausgangspunkt für das Aneinandervorbeireden hier.

Gehst du etwa grundsätzlich davon aus, dass jemand der eine Vorschrift/Gesetz hinterfragt automatisch diese auch bricht?

Da der Kollege sich ausgeklingt hat, antworte ich mal auf deinen Beitrag!

Es geht hier einigen Usern seit langem nicht mehr ums Hinterfragen sondern ausschließlich darum die in diesem Thread dargestellte Interpretation der zurzeit geltenden Gesetzeslage als unzutreffend darzustellen bzw. einen entsprechenden Eindruck zu erzeugen!

Geschrieben
...

Dein Bespiel mit Cs-137 in der Milch hingt. Um die Aktivität von 1 GBq zu akkumulieren musst du über 1.000.000.000 Liter trinken !

Viel Spaß dabei !

Ach, jetzt verstehe ich. Die 3H-Lichtquellen werden normalerweise als bestimmungsgemäße Anwendung geschluckt und der Inhalt vom Körper resorbiert, so wie Cäsium, Jod,...?

Das Tritium hat übrigens ungefähr 50*106 Bq/mm³ - du kannst also 3 etwa 1,5x1,5x1,5mm große Würfelchen mit knapp 2bar Druck befüllen, um die Grenze von 1GBq als Anfangsaktivität einzuhalten. Den Weg zu dieser Info findest du im Physikbuch. Dafür muss man nicht bei Euratom sein.

Geschrieben

Du bist der erste der es gemerkt hat, natürlich haben Tritiumgaslichtquellen nichts mir Restlichtverstärkern zu tuen! ...

Du hast die Restlichtverstärker doch erst ins Spiel gebracht. Vorher ging es doch um mechanische Visierungen mit Leuchtpunkten...

Geschrieben

Ach, jetzt verstehe ich. Die 3H-Lichtquellen werden normalerweise als bestimmungsgemäße Anwendung geschluckt und der Inhalt vom Körper resorbiert, so wie Cäsium, Jod,...?

Das Tritium hat übrigens ungefähr 50*106 Bq/mm³ - du kannst also 3 etwa 1,5x1,5x1,5mm große Würfelchen mit knapp 2bar Druck befüllen, um die Grenze von 1GBq als Anfangsaktivität einzuhalten. Den Weg zu dieser Info findest du im Physikbuch. Dafür muss man nicht bei Euratom sein.

Von dir und nicht von mir war das Beispiel mit Cs-137 in der Milch (Freigrenze 600 Bq/Kg)!

Du hast die Restlichtverstärker doch erst ins Spiel gebracht. Vorher ging es doch um mechanische Visierungen mit Leuchtpunkten...

Nee, der Gesetzgeber hat sich da nicht deutlich genug ausgedrückt! Macht aber nichts, da es nichts an der Freigrenze für Tritium ändert!

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