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IGNORED

Schreckschusswaffe konfisziert


Slup

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Er geht zur Polizei und läßt sich das Durchsuchungs und Beschlagnahmeprotokol aushändigen. Sind 2 Seiten.

Da muß auch draufstehen warum die Waffe mitgenommen wurde.

Dann wird auf die herausgabe bestanden, ich gehe jetzt mal davon aus das kein Richter die Beschlagnahme nachträglich abgesegnet hat.

Naja und diese Kommentare das eine SSW nichts bringt und der Typ sich die Augen mit der Hand oder dem Arm zu hält sind doch sehr praxisfremd, und kommen meistens von Leuten die in ihrer eigenen kleinen Welt leben.

Scynet möge doch mal eine SSW in die Hand nehmen, sie einem Freund aushändigen und diesen dann bitten das dieser ihm dann das Ding voll über den Kopf zieht.

"Bring nichts" relativiert sich dann eigentlich doch schnell. Ach ja, er darf sich natürlich auch die Hand vor die Augen halten damit er nicht sehen kann wohin sein Kumpel schlägt.

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Wer sich nicht wehrt,der lebt verkehrt,manchmal kann man Gewalt nur mit Gegengewalt gegenübertreten und Notwehr ist und bleibt Notwehr.Allerdings hätte ich mir die Beschlagnahme schriftlich geben lassen,mit Unterschrift des Beamten,dann währst du auf der sicheren Seite gewesen und könntest auch besser schlafen.Nur sollten sie versuchen dir ein Strick daraus zu drehen,kommst du um einen Rechtsbeistand nicht herum.

Bearbeitet von Krag Gun
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Na klar, schon als der verurteilte Gewaltverbrecher der Frau gedroht hat sie zu vergewaltigen, wãre es höchste Zeit gewesen Ihn anzuzeigen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Bei der Vorgeschichte und einem Zeugen dürfte das nun wirklich nicht schwer sein. Und ich bleibe bei der Untauglichkeit von Waffen in diesem Fall. Man kann nicht einfach jeden ins Gesicht Schiessen der einen nervt und nicht alle Tassen im Schrank hat. Diese Leute müssen therapiert werden. Oder mal damit beschäftigt ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und zwar auf ehrliche Weise.

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....man Gewalt nur mit Gegengewalt gegenübertreten....
, welche dir nicht zusteht ausser im Notfall. Die Wahrnehmung dieser Rechte obliegt der Polizei und auch diese muss sich verantworten, wenn sie dir die Lakritzstange über die Zwölf zieht.
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Diese Leute kann man gar nicht therapieren, deshalb passiert ja ständig etwas mit Wiederholungstätern und das der Polizist die legale Waffe einzieht ist eine Unverschämtheit, da kann er ja gleich alle Küchenmesser mitnehmen, die sind gefährlicher als die P22, reine Behördenwillkür, das darf man sich auf keinen Fall gefallen lassen.

Das manche auch noch Verständnis für die Handlungsweise des Polizisten aufbringen ist genau dieser vorauseilende Gehorsam der unser größtes Problem ist, deshalb haben wir genau dieses Waffenrecht.

Auch Polizisten kann man anzeigen, das sollte man am besten von einem Anwalt machen lassen.

Bearbeitet von Timberwolf
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Immer wieder erfrischend, wie sich manche hier zerfleischen. Zwei Parteien können sich nicht vertragen und die "böse" herbeigerufene Polizei versucht Ordnung in das Chaos zu bringen. Interessant wäre es beide Seiten zu hören und nicht eine einseitige Schilderung. Warum wurde die Waffe konfisziert? Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Gefahrenabwehr? Warum gibt es kein Protokoll, wo alles drin steht? War Alkohol im Spiel? (Ich wüsste z.B. warum mir etwas abgenommen wurde) Hatte die Waffe kein PTB? Befanden sich an der Waffe Manipulationen, oder war sie so alt dass die Laufsperre "weggebrannt" war? Naja, Spekulatius über Spekulatius, ist ja bald Weihnachten. Ich würde auf der Wache erst einmal nachfragen was überhaupt los war!

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Interessant wäre es .... Und Wie !!!

Ich würde auf der Wache erst einmal nachfragen was überhaupt los war!

Schön mal wieder was zu lesen, von Dir.

Der TE ist ja fast seit dem Eingangspost wieder abgetaucht, mittlerweile ist fast nur Spekulatius und das Bedienen der eigenen Vorurteile angesagt.

Falls Du noch jemand kennen solllltest, der da was zu zu sagen haben könnnte...Näh, vergiss es, das riecht eher wie Entenbraten.

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  • 2 Wochen später...

Auch Polizisten kann man anzeigen, das sollte man am besten von einem Anwalt machen lassen.

Kann man ja mal versuchen, nur meist kommt da nix bei raus außer das,daß Verfahren eingestellt wird.

Und wenn er Pech hat gibts noch ne Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Klassiker der Vorgehensweise von Vollzugspersonen, von Polizei,Justiz,Zoll.

Und dreimal darfste raten wem der Richter glaubt 2 Vollzugspersonen die nicht gegeneinander aussagen

werden oder einen einfachen Bürger ?!

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Naja und diese Kommentare das eine SSW nichts bringt und der Typ sich die Augen mit der Hand oder dem Arm zu hält sind doch sehr praxisfremd, und kommen meistens von Leuten die in ihrer eigenen kleinen Welt leben.

Ich sammle auch SSW seit gut 2 Jahrzehnten da muss man glaube ich unterscheiden zwischen den SSW die zB. zwischen

1980-1990 gebaut wurden und die zwischen 1990-1995 und letztendlich die zwischen 1995-2013 die letzteren haben fast

alle sehr massive Laufsperren vor allem bei den Pistolen.

Bei den früheren Modellen waren die Laufsperren sehr zurückhaltend, eher ein kleiner Steg der nicht mal durchgehend war

diese lassen noch recht viel vom Pfeffer oder CN/CS Wirkstoff durch.

Die neuen Pistolen weisen oft Ladehemmungen auf auch weil die heute erwerbbare Munition nicht mehr so stark

ist wie vielleicht noch 1990 und sicher spielt auch das Material -Zinkspritzguss- eine Rolle.

Dann kommt es auf die Situation an, ein anderer Gegenstand kann sich im Notwehr Fall ebendso eignen.

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  • 2 Wochen später...

Moin ,

Slup

also wenn ich ganz ehrlich sein darf....

Das hört sich alles "ein wenig aufgeblasen" an. Da kommt mir fast der Gedanke, dass Du als eine besonders gefährdete Person dastehen willst. Und den "Kleinen" in einen richtigen WAFFENSCHEIN :ridiculous: "ummelden" möchtest. Aber ich denke, da wirst Du keine Sonne haben.

In Deinem Fall, wenn es so sein sollte, würde ich mir einfach ne neue Schreckschuß kaufen und feddich. Und wenn Du die alte von den Blau-Weißen zurück bekommst, haste halt 2 Stück. Da kannste dann richtig Krach und Nebel machen. :respekt:

Mit einer WBK, kann man sich zu Hause auch nur sicher fühlen, wenn keine andere unberechtigte Person Zugriff auf die Waffe(n) hat. Leider wohne ich ganz alleine in meiner kleinen Wohnung.... :teu35:

Nichts für ungut, schönen Montagabend und eine ruhige Zukunft für Euch.

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Hallo... Erst schauten sie sich diese an und kurz nach dem Sie das Haus verlassen haben sagte einer der Beamten das diese konfisziert sei, von weiteren Schritten sehen Sie ab.... Ist dies die normale Vorgehensweise oder eher die Ausnahme?

Nach dem nun alles unnützliches weg ist, sieht Deine Frage ganz anders aus:

Wie kann jemand etwas konfiszieren wenn dieser gar nicht da ist, er hat ja bereits das Haus verlassen?

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  • 5 Monate später...

Hallo,

ich komme erst jetzt dazu hier zu Antworten da ich beruflich eingespannt war und nun wegen einer gebrochenen Hand außer Gefecht bin, verzeiht mir also dies mal einige Fehler.

Ich Antworte mal auf einige Aussagen da sich hier einige etwas zusammenspinnen und ich dies so nicht im Raum stehen lassen will.

... oder das Gaspüsterle abschreiben und Ersatz kaufen. Das könnte preiswerter sein, als einen Anwalt mit großen Tönen zu beauftragen. Bei eGun werden nicht gerade Riesenpreise für 'ne gebrauchte freie P22 aufgerufen. http://www.egun.de/m...3127dfb82e45de8

Du nennst es Gaspüsterle, ich nenne es eine Möglichkeit zur Flucht und nur darauf kommt es an, auf nix anderes. Wer 3-4 Ladungen mit dem Pfeffer abbekommt und sich die Augen reibt oder einen Hustenreiz bekommt oder im dummen Fall sich die Augen und Nase zu hällt ist abgelenkt was der Flucht dient. Und nur das alleine zällt, nix weiteres, die Möglichkeit zur Flucht.

Wenn meine Familie bedroht wird...wenn meine persönliche Sicherheit nicht gegeben ist...usw...
Dann wäre der Verlust meiner 80€ P22 NICHT mein Problem.

Sry, da habe ich mich was falsch ausgedrückt. Ob ich diese wiederbekomme war/ist zweitrangig. Mir ging es nur darum zu wissen ob es die normale Vorgehensweise ist.

Entspannt euch Jungs! Hier ist auch ein RA nötig. Das ist die übliche Vorgehensweise. Wenn eine SSW mit einem Polizeieinsatz verbunden war, wird die erst mal einkassiert. Aber nicht deswegen, weil die Polizei gegen den Besitzer was hat, sondern um zu überprüfen, ob die gestohlen, manipuliert oder sonst noch was ist. In ein paar Tagen wirst du angerufen und kannst die Waffe wieder abholen.

So war es bei mir wenigstens

War ja nur indirekt damit verbunden. Wie in meinem ersten Post steht kam ich nach Hause wären die Polizei schon da stand. Ich habe lediglich gefargt ob ich die Nasse Jacke ausziehend arf ich aber eine Schreckschusswaffe drunter habe.

Was soll das mit der Schreckschusswaffe? Das ist für gar nichts gut, in der Situation kann keine Waffe helfen!!! Falls der Verbrecher wieder Scheixxe baut ist ein Zeuge viel mehr Wert als jede Waffe, der fährt sofort wieder ein. Das ist für alle Beteiligten das Beste denn Ihr könnt in Ruhe leben und der arme Mann wird hoffentlich therapiert. Jeder einigermassen gebildete Knastbruder deckt seine Augen mit dem Arm ab und rennt Dich um falls Du so blöd sein solltest mit der blöden Waffe zu drohen. Sei froh dass das Ding weg ist.

Das ist deine Meinung. Meine Meinung ist da anders. Man droht auch nicht mit einer Waffe, dies sollte jedem klar sein. Ich habe auch nie erwähnt das ich diese beim kleinsten Anzeichen ziehe. Lediglich in Lebensbedrohlichen Situationen sollte diese zum Einsatz kommen. Dann aber auch nicht um jemanden zu töten sondern um einem die Flucht zu ermöglichen. Wie ich oben schon schrieb, selbst wenn er sich den Arm vor die Augen hält, so kann ich Ihm das Dingen immer noch übern Kopf ziehen oder in seine Weichteile tretten, dies ermöglicht die Flucht und nur darauf kommt es an, auf nix anders, die Möglichkeit sich einen Fluchtweg zu schaffen. Wer anders denkt, möge bitte seine Waffen entsorgen, so zumindest meine Meinung.

Naja und diese Kommentare das eine SSW nichts bringt und der Typ sich die Augen mit der Hand oder dem Arm zu hält sind doch sehr praxisfremd, und kommen meistens von Leuten die in ihrer eigenen kleinen Welt leben.

Scynet möge doch mal eine SSW in die Hand nehmen, sie einem Freund aushändigen und diesen dann bitten das dieser ihm dann das Ding voll über den Kopf zieht.
"Bring nichts" relativiert sich dann eigentlich doch schnell. Ach ja, er darf sich natürlich auch die Hand vor die Augen halten damit er nicht sehen kann wohin sein Kumpel schlägt.

Danke, genau das ist es worauf ich oben hinaus will.

Wer sich nicht wehrt,der lebt verkehrt,manchmal kann man Gewalt nur mit Gegengewalt gegenübertreten und Notwehr ist und bleibt Notwehr.Allerdings hätte ich mir die Beschlagnahme schriftlich geben lassen,mit Unterschrift des Beamten,dann währst du auf der sicheren Seite gewesen und könntest auch besser schlafen.Nur sollten sie versuchen dir ein Strick daraus zu drehen,kommst du um einen Rechtsbeistand nicht herum.

Genau, dann aber bitte mit der SSW wenn das Leben bedroht ist und nicht beim kleinsten Übergriff.

Na klar, schon als der verurteilte Gewaltverbrecher der Frau gedroht hat sie zu vergewaltigen, wãre es höchste Zeit gewesen Ihn anzuzeigen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Bei der Vorgeschichte und einem Zeugen dürfte das nun wirklich nicht schwer sein. Und ich bleibe bei der Untauglichkeit von Waffen in diesem Fall. Man kann nicht einfach jeden ins Gesicht Schiessen der einen nervt und nicht alle Tassen im Schrank hat. Diese Leute müssen therapiert werden. Oder mal damit beschäftigt ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und zwar auf ehrliche Weise.

Habe ich gesagt das ich so vorgehe? Ich kann dies aus meinem Poste nicht heraus lesen. Dazu habe ich oben in diesem Post schon was geschrieben.

Immer wieder erfrischend, wie sich manche hier zerfleischen. Zwei Parteien können sich nicht vertragen und die "böse" herbeigerufene Polizei versucht Ordnung in das Chaos zu bringen. Interessant wäre es beide Seiten zu hören und nicht eine einseitige Schilderung. Warum wurde die Waffe konfisziert? Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Gefahrenabwehr? Warum gibt es kein Protokoll, wo alles drin steht? War Alkohol im Spiel? (Ich wüsste z.B. warum mir etwas abgenommen wurde) Hatte die Waffe kein PTB? Befanden sich an der Waffe Manipulationen, oder war sie so alt dass die Laufsperre "weggebrannt" war? Naja, Spekulatius über Spekulatius, ist ja bald Weihnachten. Ich würde auf der Wache erst einmal nachfragen was überhaupt los war!

Von meiner Seite war kein Alkohol im Spiel, von seiner Seite aus aber Drogen. Woher soll ich wissen warum sie eingezogen worden ist? Zu diesem Zeitpunkt war ich damit beschäftigt meine Frau zu beruhigen, da ist dies erst mal zweitrangig.

Moin ,
Slup

also wenn ich ganz ehrlich sein darf....
Das hört sich alles "ein wenig aufgeblasen" an. Da kommt mir fast der Gedanke, dass Du als eine besonders gefährdete Person dastehen willst. Und den "Kleinen" in einen richtigen WAFFENSCHEIN :ridiculous: "ummelden" möchtest. Aber ich denke, da wirst Du keine Sonne haben.
In Deinem Fall, wenn es so sein sollte, würde ich mir einfach ne neue Schreckschuß kaufen und feddich. Und wenn Du die alte von den Blau-Weißen zurück bekommst, haste halt 2 Stück. Da kannste dann richtig Krach und Nebel machen. :respekt:
Mit einer WBK, kann man sich zu Hause auch nur sicher fühlen, wenn keine andere unberechtigte Person Zugriff auf die Waffe(n) hat. Leider wohne ich ganz alleine in meiner kleinen Wohnung.... :teu35:
Nichts für ungut, schönen Montagabend und eine ruhige Zukunft für Euch.

Ah da haben wir den Troll. Hab ich es doch geahnt das es hier auch so einen gibt. Nix konstruktives Beitragen, versuchen Lustig zu sein nur um einen Beitrag verfassen zu können, evtl. noch den ein oder anderen unpassenden Spruch ablassen und das Trollleben ist Perfekt. Mit dem Hinweis einer WBK in dem zusammenhang das du alleine wohnst, gehe ich davon aus das du uns nur mitteilen wolltest das du diesen besitzt, evtl. musst du ja etwas kompensieren?

Und jetzt zurück zum eigentlichen Thema. Ich habe diese nach ca. 2 Wochen zurück bekommen. Diese wurde mir abgenommen nicht weil ich diese bei mir trug sondern weil ich diese laut Beamten zu oft zu recht gerückt hatte. Der Holster hing falsch und beim setzen/bücken rutschte diese immer nach vorne, das war denen nicht ganz so sicher.

Bearbeitet von Slup
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... Diese wurde mir abgenommen nicht weil ich diese bei mir trug sondern weil ich diese laut Beamten zu oft zu recht gerückt hatte. Der Holster hing falsch und beim setzen/bücken rutschte diese immer nach vorne, das war denen nicht ganz so sicher.

Dein Freund und Helfer... wer hätte das auch ahnen können :gr1: .

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Jep.

Aber die Sache ist nun komplett geklärt.

Nach dem ich meine P22 wieder hatte wurde der Nachbar handgreiflich. Er hat meinem 9 J. Sohn einen Stein an den Kopf geschmissen, Platzwunde. Nun sitzt er erst mal ein. Bei diesem Vorfall wurde meine Waffe übrigens diesmal nicht eingezogen.

Bearbeitet von Slup
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Na dann kannst ja froh sein. Ich weiss nicht warum mir hier gewünscht wird dass mir jemand eine Pistole auf den Kopf haut, ich finde das völlig daneben. Setz Dich durch wie Du möchtest, ich möchte nicht da wohnen wo ich mein Recht auf körperliche Unversehrtheit mit irgendeiner Waffe verteidigen muss. Ich Grille eben lieber oder so. Ich würde da wegziehen und fertig. Viel Spaß noch mit deiner Kinderknarre.

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