Hallo,
ich komme erst jetzt dazu hier zu Antworten da ich beruflich eingespannt war und nun wegen einer gebrochenen Hand außer Gefecht bin, verzeiht mir also dies mal einige Fehler.
Ich Antworte mal auf einige Aussagen da sich hier einige etwas zusammenspinnen und ich dies so nicht im Raum stehen lassen will.
Du nennst es Gaspüsterle, ich nenne es eine Möglichkeit zur Flucht und nur darauf kommt es an, auf nix anderes. Wer 3-4 Ladungen mit dem Pfeffer abbekommt und sich die Augen reibt oder einen Hustenreiz bekommt oder im dummen Fall sich die Augen und Nase zu hällt ist abgelenkt was der Flucht dient. Und nur das alleine zällt, nix weiteres, die Möglichkeit zur Flucht.
Sry, da habe ich mich was falsch ausgedrückt. Ob ich diese wiederbekomme war/ist zweitrangig. Mir ging es nur darum zu wissen ob es die normale Vorgehensweise ist.
War ja nur indirekt damit verbunden. Wie in meinem ersten Post steht kam ich nach Hause wären die Polizei schon da stand. Ich habe lediglich gefargt ob ich die Nasse Jacke ausziehend arf ich aber eine Schreckschusswaffe drunter habe.
Das ist deine Meinung. Meine Meinung ist da anders. Man droht auch nicht mit einer Waffe, dies sollte jedem klar sein. Ich habe auch nie erwähnt das ich diese beim kleinsten Anzeichen ziehe. Lediglich in Lebensbedrohlichen Situationen sollte diese zum Einsatz kommen. Dann aber auch nicht um jemanden zu töten sondern um einem die Flucht zu ermöglichen. Wie ich oben schon schrieb, selbst wenn er sich den Arm vor die Augen hält, so kann ich Ihm das Dingen immer noch übern Kopf ziehen oder in seine Weichteile tretten, dies ermöglicht die Flucht und nur darauf kommt es an, auf nix anders, die Möglichkeit sich einen Fluchtweg zu schaffen. Wer anders denkt, möge bitte seine Waffen entsorgen, so zumindest meine Meinung.
Danke, genau das ist es worauf ich oben hinaus will.
Genau, dann aber bitte mit der SSW wenn das Leben bedroht ist und nicht beim kleinsten Übergriff.
Habe ich gesagt das ich so vorgehe? Ich kann dies aus meinem Poste nicht heraus lesen. Dazu habe ich oben in diesem Post schon was geschrieben.
Von meiner Seite war kein Alkohol im Spiel, von seiner Seite aus aber Drogen. Woher soll ich wissen warum sie eingezogen worden ist? Zu diesem Zeitpunkt war ich damit beschäftigt meine Frau zu beruhigen, da ist dies erst mal zweitrangig.
Ah da haben wir den Troll. Hab ich es doch geahnt das es hier auch so einen gibt. Nix konstruktives Beitragen, versuchen Lustig zu sein nur um einen Beitrag verfassen zu können, evtl. noch den ein oder anderen unpassenden Spruch ablassen und das Trollleben ist Perfekt. Mit dem Hinweis einer WBK in dem zusammenhang das du alleine wohnst, gehe ich davon aus das du uns nur mitteilen wolltest das du diesen besitzt, evtl. musst du ja etwas kompensieren?
Und jetzt zurück zum eigentlichen Thema. Ich habe diese nach ca. 2 Wochen zurück bekommen. Diese wurde mir abgenommen nicht weil ich diese bei mir trug sondern weil ich diese laut Beamten zu oft zu recht gerückt hatte. Der Holster hing falsch und beim setzen/bücken rutschte diese immer nach vorne, das war denen nicht ganz so sicher.