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IGNORED

Schreckschusswaffe konfisziert


Slup

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Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Thema, ansonsten bitte verschieben.

Erstmal zu der vorgeschichte.

Mein Nachbar, vorbestraft, 7 Jahre Haft wegen versuchtem Mord.

Nachdem er vor 4 Monaten mit seiner Familie eingezogen ist, sind tägliche Anrufe bei der Polizei die Regel. Alles fing damit an weil er der Meinung ist mein Sohn (5Jahre) hat seinen Keller aufbebrochen (Brandschutztür).

Seit dem werden wir in den frühen Morgen und Abendstunden von ihm verfolgt. Mir rannte er bereits mit dem Teleskoschlagstock hinterher und meiner Frau drohte er mehrfach mit Vergewaltigung.

Darauf hin habe ich mir ein P22 mit Pfefferpatronen besorgt und den "kleinen Waffenschein" damit ich diese auch ausserhalb des Hauses führen darf. Meiner Frau habe ich die JPX Protector besorgt.

Als ich Abends nach Hause kam und kurz vor der Türe war rief meine Frau mich an. Die Polizei wäre da weil mein Nachbar versucht hat unsere Türe einzutretten. Da ich vom Regen durchnässt war sagte ich den Beamten das ich gerne die Nasse Jacke ausziehen würde, ich aber eine Schreckschusswaffe drunter habe. Dies war soweit kein Problem. Erst schauten sie sich diese an und kurz nach dem Sie das Haus verlassen haben sagte einer der Beamten das diese konfisziert sei, von weiteren Schritten sehen Sie ab.

Ist dies die normale Vorgehensweise oder eher die Ausnahme? Bekomme ich diese irgendwann wieder oder darf ich mir was neues Kaufen?

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Auf welcher Grundlage wurde die Waffe konfisziert? Besteht ein Verdacht gegen dich?

Wird ermittelt?

Dazu wurde nix gesagt. Nur das sie konfisziert sei. Ich wüsste nicht das gegen mich irgendein Verdacht besteht. Auch mache ich nicht den Eindruck als hätte ich Irgendwas zu verbergen. Der "kleine Waffenschein" lag ja auch vor.

Anruf beim Dienststellenleiter mit der Forderung der sofortigen Aushändigung!

Wenn verneint Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und dem Vorfall dem Petitionsausschuss deines Bundeslandes schicken.

Dann Anwalt einschalten und ihm alles weitere überlassen.

Gruss

Ok, alsi ist die in der Regel nicht Normal? Das ich den Beamten vorher Bescheid gab das ich diese unter der Jacke habe kann man mir auch nicht vorwerfen und war in diesem Fall richtig?

Dann werde ich dies mal machen.

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Hast Du wegen der Nachstellungen, der Drohungen gegen Deine Frau, der Verleumdung gegen Deinen Sohn und des (versuchten) Hausfriedensbruchs Strafanzeige erstattet ?

Kann ja sein, daß Dein Nachbar noch eine Bewährungsfrist hat...

Gruß, Markus.

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Ich will ja auch keine Rechtsberatung sondern lediglich Informationen darüber ob dies die Regel ist das eine Waffe konfisziert ohne Verdacht udn jegliches Kommentar

Nimm dir einen RA oder gehe zur öffentlichen Rechtsberatung. Diese ist bei einem Amtsgericht oder Landgericht angesiedelt. Kostet nur einen kleinen Beitrag oder ist sogar kostenlos. Ratschläge in rechtlichen Dingen gehen in jedem Forum in die Hose ! Bearbeitet von coltdragoon
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Ja, ist die Regel. Wenn die Polizisten zum Nachbarschaftsstreit kommen wissen sie nicht, was für ein feiner Kerl Du und was für ein Rüpel der Andere ist. Die sehen nur: Aha, der Typ hat 'nen Gaser/Baseballschläger/Gartenmesser. Das kassieren wir ein, dann passiert DAMIT erst mal nichts.

Das geschieht zur Gefahrenabwehr. Wenn Du keine Quittung über eine Beschlagnahme/Sicherstellung hast, kann es schwierig sein, Dein Eigentum zurückzuerhalten.

Ja, ist unfair/ungerecht/unverhältnismäßig. Aber die Regel. Was soll der SC Grün-Weiß denn sonst tun?

Bearbeitet von Winzi
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Hast du eine Bescheinigung bekommen über die "Konfiszierung"?

Bevor du rechtliche Schritte ergreifst, solltest du die Situation und die Beweislage klären.

Also schreib an die Polizei unter Darlegung des Sachverhalts, sag, dass du damit nicht einverstanden bist und bitte um eine schriftliche Bestätigung der getroffenen Maßnahme "Konfiszierung".

Es könnte ja auch sein, dass die alles abstreiten und behaupten, dass die niemals von dir was konfisziert hätten. Kann ja sein, dass ein Polizist privat an der Waffe interessiert war und die deshalb hat mitgehen lassen oder noch schlimmer, dass das überhaupt keine echten Polizisten waren.

Bearbeitet von 2nd_Amendment
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...Es könnte ja auch sein, dass die alles abstreiten und behaupten, dass die niemals von dir was konfisziert hätten. Kann ja sein, dass ein Polizist privat an der Waffe interessiert war und die deshalb hat mitgehen lassen oder noch schlimmer, dass das überhaupt keine echten Polizisten waren...
So kenne ich dich ja gar nicht. Haben wir Vollmond ?
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... oder das Gaspüsterle abschreiben und Ersatz kaufen. Das könnte preiswerter sein, als einen Anwalt mit großen Tönen zu beauftragen. Bei eGun werden nicht gerade Riesenpreise für 'ne gebrauchte freie P22 aufgerufen. http://www.egun.de/m...3127dfb82e45de8

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Entspannt euch Jungs! Hier ist auch ein RA nötig. Das ist die übliche Vorgehensweise. Wenn eine SSW mit einem Polizeieinsatz verbunden war, wird die erst mal einkassiert. Aber nicht deswegen, weil die Polizei gegen den Besitzer was hat, sondern um zu überprüfen, ob die gestohlen, manipuliert oder sonst noch was ist. In ein paar Tagen wirst du angerufen und kannst die Waffe wieder abholen.

So war es bei mir wenigstens

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Was soll das mit der Schreckschusswaffe? Das ist für gar nichts gut, in der Situation kann keine Waffe helfen!!! Falls der Verbrecher wieder Scheixxe baut ist ein Zeuge viel mehr Wert als jede Waffe, der fährt sofort wieder ein. Das ist für alle Beteiligten das Beste denn Ihr könnt in Ruhe leben und der arme Mann wird hoffentlich therapiert. Jeder einigermassen gebildete Knastbruder deckt seine Augen mit dem Arm ab und rennt Dich um falls Du so blöd sein solltest mit der blöden Waffe zu drohen. Sei froh dass das Ding weg ist.

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