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IGNORED

Beschränkung halbautomatischer Langwaffen als Jäger?


Triggerfummler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

§ 19 BJG

c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen.

Darf ich mit automatischen Waffen mit 2 Schuß im Magazin, auf Wild schiessen ?

Geschrieben

Darf ich mit automatischen Waffen mit 2 Schuß im Magazin, auf Wild schiessen ?

Wenn Du eine solche hast bzw. bekommst und führen darfst, ja.

Geschrieben

Darf ich mit automatischen Waffen mit 2 Schuß im Magazin, auf Wild schiessen ?

nach BJG schon.

du wirst dich aber schon an einer besitzerlaubnis schwer tun. dass dir das führen und schießen (waffenrechtlich!) damit erlaubt werden wird, halte ich für nachzu ausgeschlossen, zumindest und vor allem für jagdliche zwecke.

alzi

Geschrieben

Manche Posts hier sind in etwa damit zu vergleichen, das ich auf einen Voreintrag 357 Mag. Revolver einen 686 mit 2 Zoll Lauf kaufe und bei der Anmeldung die Lauflänge unter den Tisch fallen lasse. Ich hätte den dann gekauft, eingetragen bekommen und würde mich freuen. Aber nur so lange bis ich den Kontrolleur zu hause habe und der fragt wo der Rest von dem Lauf ist..........................................Denkt an die Vorsitzende , weiß nicht mehr welcher Verband, die vehement gegen das " freie Kaufen " auf Gelb in der Presse gewettert hatte, weil sich einer ihrer hansels eine VRF mit gezogenem Lauf auf gelb gönnte. Ging durch die Presse und war auch hier Thema, gab massiven Ärger für den Schützen und der Verband geriet auch unter Druck. Wer immer noch denkt Jäger könnten kaufen was sie wollten wird sich noch wundern.................und das dann auch noch hier publizieren.........ihr drückt dem Schlachter das Messer in die Hand und bettelt um die eigene Schlachtung...............

Geschrieben

Ich stimme PetMan insoweit zu, als dass das WaffG in der Vergangenheit immer deswegen verschärft wurde, weil einige die bestehende Gesetzeslage bis zum Maximum ausgereizt haben. Das waren u.a. vor 1972 die Anlegung von Kurzwaffen-Sammlungen auf Jagdschein, ebenfalls vor 1972 der Jagdschein als Waffenschein-Ersatz für Leute die nie vor hatten, auf die Jagd zu gehen, 2003 bis zur Schaffung von § 6 AWaffV der Run auf Anscheinswaffen durch Sportschützen und bis 2008 der Erwerb von LEP-/4mm-M20-Griffstücken, die dann mit einem erlaubnisfreien Wechselsystem komplettiert wurden.

Wie die Geschichte aber auch zeigt (siehe das Beispiel von vor 1972) ist der Gesetzgeber bereits damals, lange bevor es öffentliche Diskussionen in Foren gab, tätig geworden. Die Wirkung von WO auf das Gesetzgebungsverfahren wird hier denke ich von manchen überschätzt (und ja, ich kenne das Flintenweib-Zitat).

Lange Rede kurzer Sinn: Es wird immer Leute geben, die es auf die Spitze treiben. Und weitere Verschärfungen werden leider auch kommen. Aber man sollte sich deshalb nicht selbst kasteien. Im Falle des Threadstarters, dem ich seine diversen SL-Langwaffen persönlich gönnen, ist es leider schief gegangen. Aber schon im Nachbarkreis kann es anders aussehen. Von mir aus soll jeder kaufen was und soviel er will und sollte sich nicht wegen möglichen WaffG-Verschärfungen beschränken.

Geschrieben

Ich stimme PetMan insoweit zu, als dass das WaffG in der Vergangenheit immer deswegen verschärft wurde, weil einige die bestehende Gesetzeslage bis zum Maximum ausgereizt haben.

Nun, das die bestehende Gesetzeslage ausgenutzt wird, das ist nur menschlich wenn da per Gesetz ein Beduerfnis der Menschen eingeschraenkt wird. Das aber die Verschaerfung aufgrund des Ausnutzens geschieht ist eine Fehleinschaetzung. Vom Gesetzgeber wurde gesehen, das die gewuenschte Entwaffnung der Bevoelkerung eben nicht moeglich war bzw. noch Schlupfloecher hatte und natuerlich nachgebessert.

Es steht also die Intention der Entwaffnung und nicht das "Ausnutzen" von Gesetzen im Vordergrund der weiterschreitenden Verbotsgesetzgebung. Wie soll man auch ein Gesetz ausnutzen wenn man niemandem dabei Schaden zufuegt und nur sein eigenes Geld ausgibt?

Geschrieben

..., 2003 bis zur Schaffung von § 6 AWaffV der Run auf Anscheinswaffen durch Sportschützen ...

Das stellt für mich kein Ausreizen bis zum Maximum dar, sondern war damals ein normales Bedürfnis des "Nachholens". Im Übrigen betrug der Zeitraum gerade mal 5 Monate.

Geschrieben

Ich stimme PetMan insoweit zu, als dass das WaffG in der Vergangenheit immer deswegen verschärft wurde, weil einige die bestehende Gesetzeslage bis zum Maximum ausgereizt haben.

Das WaffG wurde doch erst im Zuge der allgemeinen Hysterie um die RAF eingeführt. Ich denke, daß das Waffenrecht und seine Verschärfungen mit JEDEM Argument begründet werden, daß sich nicht zu sehr gewehrt hat. Terrorismus, Organisierte Kriminalität, NSU, Drogenbanden, Rocker, Waffennarren, geisteskranke Schulattentäter, JEDESMAL wird erstmal nachgeguckt: Können wir noch verschärfen ? :gaga:

Da ich eigentlich die Politikos als berechnende und vernünftige Menschen einschätze, die Emotionen erst herbeischauspielern müssen, beunruhigt mich das immer. Entweder es gibt einen Plan oder eine organisierte Beratertruppe, die desinteressierte Innenpolitiker zu Waffenkontrollettis drillt. Oder die WaffG-Herumeierei wird als praktisches Aktionismus-Feld genutzt, wenn sich wieder mal im Spielfeld der "Inneren Sicherheit" jemand Profil verschaffen muss. Dort ist der "Gegner des Staats" der spießige Sportschütze oder der passionierte Jäger. Mit denen kann man sich ja anlegen, die Mafia oder ihre Nachfolger sind ein harter Brocken und Jugend- oder Gewaltkriminalität ist ein tief verwurzeltes Problem, bei dem der "Starke Mann" nicht glänzen kann.

Wir passen in's Beuteschema.

Geschrieben

Da überschätzt sich das deutsche Waffenbesitzwesen. wenn man die ständig (und nervende) Entwaffnungsfloskel ernst meinen würde, hätte man längts und ohne nennenswerten Widerstand die Nummer durchgezogen. Im Grunde interessiert sich kein Schwein dafür. Anlassbezogen lässt man sich dann immer wieder vor der Presse hertreiben und springt keinen Millimeter höher, als man nun unbedingt müsste.

Was hier so seit Jahren herbeigewettert wird lässt einen schon Fragen, ob Korkenzieher noch erlaubt sind. Tatsächlich füllen sich die Schränke immer mehr und mit allem was der Markt so hergibt.

Geschrieben

Eben. Alles eigentlich ganz einfach. Gibt es den Bedarf kann man diesen begründen, gibt es ddiesen nicht, gibt es auch kein jagdliches Bedürfnis (keine Waffe).

Schön, wo Du recht hast, hast Du Recht. Die deutsche Rechtslage giobt das her. Die öffnet der freien Willkür sowieso Tür und Tor. Manche wollen es nur einfach nicht sehen.

Dann versetze ich mich einfach mal in die Rolle eines IM, der keine Waffen mag, Kurzwaffen sowieso nicht und schon gar keine mehrschüssige bösen "Amokmassenvernichtungsgewehre", die sowieso keiner braucht und kurz entschlossen eine Anordnung an seine untergeordneten Behörden herausgibt, dass eine einzige einschüssige Büchse und eine einschüssige Flinte vollkommen ausreicht für die Jagd hierzulande und damit darüber hinausgehende Neuanschaffungen nur noch im Ausnahmefall genehmigungsfähig sind. Bei Besitzern, die mehr als das haben, sind die Bedürfniss unverzüglich zu widerrufen und Auflagen zur Blockierung auf Einzelschuss, Vernichtung oder Sperrung mit Blockiersystem zu machen :00000733:

Na dann: Es lebe das Bedürfnisprinzip!

Geschrieben

Wird er rechtlich nicht durchbekommen. Willkür berichtigt. Fall erledigt.

Geschrieben

Die Funktion ist ja auch gut an den durchs BVerfG kassierten Gesetze zu sehen ;)

Geschrieben

Wird er rechtlich nicht durchbekommen. Willkür berichtigt. Fall erledigt.

Woher nimst Du diese Gewissheit? Na dann erklär mir doch mal, was an dieser von mir geschilderten Position willkürlicher sein soll, als an der, dass 20 Gewehre zuviel für die Jagd sind!

Das eine ist so willkürlich wie das andere und reine Geschmackssache.

Geschrieben

Die Funktion ist ja auch gut an den durchs BVerfG kassierten Gesetze zu sehen ;)

Wenn ich mich nicht irre hat das BVG anno dazumal befunden, dass beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen und die Bevormundung der Frau durch den Ehemann mit dem GG vereinbar sei, dass dagegen Auslandseinsätze deutscher Soldaten absolut nicht mit dem GG vereinbar wäre.

Ein paar Jahre später haben die das dann alles ganz anders gesehen, das GG war aber immer noch das selbe. Soviel zur Dehnbarkeit des GG und zum Thema Rechtsschutz durch das BVG. Die fahren auf einer Linie mit dem jeweiligen Zeitgeuist und biegen die Rechtslage so hin wie sie ihnen passt. Das ist die Realität.

Geschrieben

Es wird immer Leute geben, die es auf die Spitze treiben.... Im Falle des Threadstarters, dem ich seine diversen SL-Langwaffen persönlich gönnen, ist es leider schief gegangen.

Hmmm...

Ob im vorliegenden Fall aber tatsächlich von "auf die Spitze treiben" oder "Ausreizen" bezüglich Waffenerwerb die Rede sein kann, ist alles andere als klar. Dazu gibt der Sacherhalt nichts her (der Threadstarter schreibt ja lediglich von "mehreren" bereits erworbenen/besessenen Halbautomaten).

Geschrieben

Weiss ich nicht.

Klar, Du hast bestimmt nichts davon mitbekommen, dass die Bundeswehr in den 1980er-Jahren sich noch nicht mal an unbewaffneten UN-Beobachtermissionen beteiligen durfte weil die Verfassung (GG) das nicht vorsah und mittlerweile selbst die Beteiligung an Angriffskriegen kein Problem mehr darstellt, solange die "Guten" (NATO) damit anfangen. Und Du hast auch bestimmt nichts davon mitbekommen, dass damals der Bund keine Polizeibehörden unterhalten durfte und wir jetzt eine Bundespolizei haben. Du bist wohl noch ziemlich jung oder erst nach 1989 hier eingewandert. :D

Geschrieben

Bin zwar nicht der Themeneröffner

Ich besitze 3 Kurz- und 26 Langwaffen.

Von den 26 Langwaffen wurden lediglich 4 Stück (3 Einzellader und ein UHR) nicht nach §13 WaffG erworben.

Von diesen verbliebenen 22 Langwaffen sind 11 Stück halbautomatische Selbstlader.

Das hat mich nicht davon abgehalten zwei weitere Selbstladebüchsen nach §14.3 WaffG zu beantragen. Ob diese seitens der Behörde genehmigt wurden, werde ich heute feststellen, wenn ich das Einschreiben von der Post abhole.

Ich gehe aber von einer Genehmigung aus denn die Gebührenbescheide kamen immer mit der Normalpost.

Geschrieben

Werden Versagungen nicht auch mit Einschreiben zugestellt ... :ph34r:

Nein.

Erstens zu teuer.

Zweitens enthalten sie keine waffenrechtlichen Dokumente mit Voreinträgen.

Ach so, WBK mit EWB für je eine SLB in .223Rem und .308Win eben bei der Post abgeholt.

(Falls es jemanden Interessiert, die SLBs habe die auf mein Grundbedürfnis vom Verband bekommen. Bundesland NRW)

Gruß

Frank

Geschrieben

Oh habt Ihr es gut, bei mir kommen alle Dokumente mit der Billigpost. Die landen dann bei meinem Heizungsbauer (ähnlicher Straßenname, selbe Hausnummer) der mich abends 22:00 anruft und mich fragt wen oder was ich denn in die Luft jagen möchte.

Ok, OT, ich weiß.

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