Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen unauffindbar


moosjager

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Gemeinde,

bie den Schwiegereltern meiner Tochter bahnt sich ein echtes Problem an. Vor ca. 30 Jahren waren diese in einem Schützenverein und erwarben dabei eine Kleinkalibersportpistole sowie einen 357.-Revolver. Eine Waffenbesitzkarte wurde ausgestellt. Durch Umzug in eine andere Kleinstadt hatte sich das sportliche Schießen erledigt (kein Verein am Ort).

Aber jetzt kommt es! Vor ein paar Tagen meldete sich das Landratsamt formgemäß wegen der sicheren Aufbewahrung der Waffen. Dabei stellten die beiden fest, dass die zwei Waffen sich nicht mehr im Haus befinden und unauffindbar sind. Der Umzug fand bereits vor einigen Jahren statt. Das klingt zwar irgendwie blöd; ist aber so.

Weiss einer von Euch wie das jetzt weitergehen wird und mit welchem Strafmaß zu rechnen ist?

Ist es sinnvoll, sich einen Anwalt zu suchen; wenn ja, kennt einer von Euch einen Anwalt im Bereich München, der sich im Bereich Waffenrecht auskennt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da würde mir der Herr Dr. Fatscher einfallen, der mir damals in Kassel so einiges mit seinem Namen drauf in die Hand drückte. Den Kram hab ich aber nicht mehr. Kann also nicht sagen, ob er noch in Amt und Würden ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würde erst einmal der Behörde ein Bild vom gewünschten Waffenschrank schicken (gebraucht von privat erwerben, bar bezahlen, kein Handy dabei haben, geliehenes Auto, möglichst weit entfernt) und alles verschwinden lassen was bei einer Hausdurchsuchung negativ gegen die Bewohner verwendet werden kann z.B. Verstöße gegen das Urheberrecht oder was den Bewohnern peinlich ist (Sex-Spielzeug etc.)

Einen Anwalt damit zu betrauen um mit der Behörde zu kommunizieren ist wohl in diesem Fall selbstverständlich.

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Schwiegereltern werden doch noch wissen wo sie vorher gewohnt haben. Hinfahren und mit den Leuten dort sprechen, ob da mal was gefunden wurde. So würde ich es machen. Vorher aber Zuhause ALLES auf dem Kopf stellen und durchsuchen. Und auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Das Kind ist nu eh in den Brunnen gefallen. Vielleicht auch, wenn nichts, aber auch garnichts gefunden wurde, mit dem SB reden, den Sachverhalt schildern. Evtl. Selbstanzeige?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja,

wenn sie nicht mehr im Haus sind und vorher dort waren, dann müssen sie ja entwendet worden sein,

also sollte eine Anzeige wegen Diebstahls pp. erfolgen.

Das Problem wird aber sein, daß es wahrscheinlich kein gemäß WaffG. vorgeschriebenes Aufbewahrungsbehältnis

dort gibt ( denn sonst hätte man da einfach reinschauen können ), sondern die Waffen "irgendwo zwischen

dem Krempel im Keller" lagen und man nicht mehr genau weiß, wo denn nun genau...

DAS wird das Problem sein, d.h. die Waffen werden sicherlich noch irgendwo sein, man weiß nur nicht wo.

Dagegen hilft nur eines: das ganze Haus auf links drehen und bis zum Erbrechen suchen,

bevor sich die Behörde wieder meldet...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Vor 30 Jahren ..." waren bestimmte Aufbewahrungsregeln noch viel "legerer". ... Notfalls "Verlustmeldung" mit der Aussage daß die Waffen "vor rund 30 Jahren" verschütt/verloren gingen. ... Wird zwar evtl. Streß geben, aber bei 30 Jahren retoure wird der Fall verjährt bzw. unaufklärbar sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, sehe ich laienhaft auch so.

Nichtanzeige des Abhandenkommens war damals wie heute eine Ordnungswidrigkeit. Verjährung dürfte eingetreten sein.

Aussagen wie "Lag nach Einführung der Pflicht für zertifizierte Behältnisse im Kleiderschrank" oder "Könnte XY an sich genommen haben"

würden den Vorgang in ein gaaanz anderes Licht rücken. ;)

Nebenbei: Falls die WBK ebenso unauffindbar ist, ist auch deren Verlust anzuzeigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde erst einmal in Ruhe suchen, denn offensichtlich war ja vor dem Umzug nicht klar, das es an dem neuen Ort keinen entsprechenden Verein geben würde. Manchmal findet sich immer noch eine Kiste, die man auch nach 30 Jahren nicht ausgepackt hat, erst einmal die "Panik" sacken lassen.

Das sind aber genau die Fälle, warum diese Aufbewahrungskontrollen "erfunden" wurden! Altbesitz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]Ist es sinnvoll, sich einen Anwalt zu suchen; wenn ja, kennt einer von Euch einen Anwalt im Bereich München, der sich im Bereich Waffenrecht auskennt?

Ja, solcher Rat wäre empfehlenswert. Neben dem Verlust kommen ja evtl. noch damalige Meldepflichten, Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten und nun auch wieder Meldepflichten hinzu. Verjährung spielt bei so einer alten Geschichte eine große Rolle.

Die Seite von Herrn RA Thomas Fatscher findet man hier: http://www.rafatscher.de/

Die Liste von Anwälten mit "Interessen- und Tätigkeitsschwerpunktes" im Jagd- und Waffenrecht des BJV findest du hier: http://www.jagd-baye...te_16072013.pdf

Sollten die Eltern Mitglied im BJV sein, könnten sie sich auch während der Beratungstermine des BJV an Frau RAin Barbara Frank wenden.

Zu "kreativen Ratschlägen": Lügen haben kurze Beine und wenn erst einmal das LKA involviert ist, wühlen die ganz schön im Dreck.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Durch Umzug in eine andere Kleinstadt hatte sich das sportliche Schießen erledigt (kein Verein am Ort).

verstehe ich richtig, dass die Schwiegereltern deiner Tochter nicht mehr wissen, was sie vor 30Jahren mit den Waffen beim Umzug gemacht haben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...... Vor ca. 30 Jahren waren diese in einem Schützenverein ....... . Durch Umzug in eine andere Kleinstadt ............ Der Umzug fand bereits vor einigen Jahren statt........

@Tauri - ich denke, das verstehst Du falsch. Wobei der Begriff "vor einigen Jahren" natürlich etwas unpräzise ist :unknw:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo issn der TE überhaupt?

Interessiert der sich noch fürs Thema?

Der verhält sich professionell. Da es gemeinhin etwas dauert, bis in diesem Forum sinnvolle Antworten kommen, schaut er wohl nur abundzu hier vorbei, zuletzt um ca. 1:15 Uhr, heute.

[...] :AZZANGEL: Sein Profil ist übersichtlich. ;)[...]

Wer ein anderes hat ist selbst schuld.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem ist relativ übersichtlich.

Die Schwiegereltern der Tochter waren im Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Sie sind den jetzt bestehenden Pflichten zur sicheren Aufbewahrung der Waffen nicht nachgekommen. Sie sind auch der Verpflichtung, den Verlust von Waffen unverzüglich anzuzeigen nicht nachgekommen. Zumindest diese beiden Verfehlungen wird ihnen die Behörde zur Last legen, möglicherweise auch die Überlassung an Nicht-Berechtigte draufsatteln.

Das ist ernstzunehmen. Ich würde alle Stellungnahmen gegenüber der Behörde nur noch über Anwalt laufen lassen; NICHT selbst mit der Behörde reden, es wird alles gegen den Beschuldigten verwendet.

Die Folgen für die Beschuldigten hängen jetzt ganz entscheidend davon ab, wie die Darstellung des Vorgangs gegenüber der Behörde erfolgt. Günstig wäre es theoretisch, wenn die Waffen seinerzeit (Ordnungsgemäß) eingelagert worden wären, und der Verlust erst jetzt bemerkt wurde. (den uralten Schrank aufgemacht: nix mehr drin..) Niemand hier kann aber guten Gewissens raten, die Behörde zu belügen. Auch der eigene Anwalt kann das nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Das ist ernstzunehmen. Ich würde alle Stellungnahmen gegenüber der Behörde nur noch über Anwalt laufen lassen; NICHT selbst mit der Behörde reden, es wird alles gegen den Beschuldigten verwendet....

Das ist vollkommen richtig!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mitglieder, hier bin ich wieder! Wollte mich vom Thema nicht ausklinken und abtauchen, sondern, wie Godix schon sagte, erst mal einige Antworten abwarten. Wie zu erwarten, ist aufgrund der Antworten die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wohl unumgänglich; ich habe dies meinem Schwiegersohn bereits mitgeteilt. Vielen Dank an Godix für den Hinweis BJV/Waffenrecht. Der Umzug in das neue Haus fand vor ca. 15 Jahren statt; ist also schon eine Weile her; die Aufbewahrungsbestimmungen waren damals noch wesentlich anders; soll aber nicht als Entschuldigung dienen.

Ich selbst bin seit knapp dreißig Jahren Jäger und kenne die Leute auch schon seit zehn Jahren und versorge sie mit Wild. Wir reden gelegentlich über Jagd und Waffen; aber es wurde mit keinem Wort ein eigener Waffenbesitz erwähnt. Ich denke, dass das Thema bei denen völlig ausgeblendet sein musste; anders kann ich mir das nicht erklären. Die Leute sind absolut seriös.

Gruss Moosjager

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gude....

In jedem Fall sollte eine Verlustanzeige bei der Waffenbehörde gemacht werden. Meist war es das dann auch schon....

So ein Fall hatte ich vor kurzen bei einem Nachlaß. BDF nicht auffindbar -> Verlustanzeige an die Behörde, ferdisch!

Gruß

Turrican

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

War da nicht was, dass der Verlust von Waffen und / oder Munition UNVERZÜGLICH der Behörde zu melden ist? :dirol:

(und dfür reicht nicht, den Verlust hier zu posten, auch wenn einige Behörden hier mitlesen)

Grüße

Hilli

... so wie Tyr es schon schrieb:

Das Problem ist relativ übersichtlich.

Die Schwiegereltern der Tochter waren im Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Sie sind den jetzt bestehenden Pflichten zur sicheren Aufbewahrung der Waffen nicht nachgekommen. Sie sind auch der Verpflichtung, den Verlust von Waffen unverzüglich anzuzeigen nicht nachgekommen. Zumindest diese beiden Verfehlungen wird ihnen die Behörde zur Last legen, möglicherweise auch die Überlassung an Nicht-Berechtigte draufsatteln.

Das ist ernstzunehmen. Ich würde alle Stellungnahmen gegenüber der Behörde nur noch über Anwalt laufen lassen; NICHT selbst mit der Behörde reden, es wird alles gegen den Beschuldigten verwendet.

Die Folgen für die Beschuldigten hängen jetzt ganz entscheidend davon ab, wie die Darstellung des Vorgangs gegenüber der Behörde erfolgt. Günstig wäre es theoretisch, wenn die Waffen seinerzeit (Ordnungsgemäß) eingelagert worden wären, und der Verlust erst jetzt bemerkt wurde. (den uralten Schrank aufgemacht: nix mehr drin..) Niemand hier kann aber guten Gewissens raten, die Behörde zu belügen. Auch der eigene Anwalt kann das nicht.

... und dass der Umzug bereits vor 15 Jahren erfolgte, würde auch nur tangential hilfreich sein. Auch vor der WaffG-Novelle von 2003 mußten Waffen schon sicher verfahrt werden. Nur war das nicht der Art detailiert kodifiziert, auch wenn sich bereits einige Behörden mit fragwürdigen Auflagen profilierten.

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.