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IGNORED

Notwehr


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur noch wenige Tage bis zu meiner Pension!

...

Na dann hoffe ich doch für dich das du die paar Tage noch unbeschadet überstehst und gesund und munter in den Ruhestand gehen kannst!

Gruß

Hunter

Geschrieben

...

oder eben entscheiden, nicht raus zu gehen und erst am nächsten Morgen nach schauen.

...

Was wohl die mit Abstand schlauste und gesündeste Entscheidung wäre ;) Ein Held in Unterhosen mit AR und Glock macht nur noch bei der Entsorgungszeremonie in der Horizontalen oder für den Fall das er es überlebt hat als Medien-Schlagzeile eine mehr oder weniger gute Figur!

Gruß

Hunter

Gruß

Hunter

Geschrieben

ZUm Absuchen des Grundstücks bei Nacht nach Alarmierung.

Würde ich nie machen. Der Vorteil liegt auf seiten der Eindringlinge, denn die / der können sich schon längst auf eine gute, versteckte Position zurückgezogen haben und dich "auflaufen" lassen. Außerdem ist dann der Zugang zum Haus ungesichert und das ist schlecht.

Auch hier ist ein Hund von unschätzbarem Vorteil: er riecht besser als wir, und hört auch besser jedes kleine Geräusch.

Deswegen würde ich immer die Hunde rauslassen und den Zugang zum Haus selbst sichern, womit auch immer.

Schade, dass in deinem Fall ein Hund nicht infrage kommt, er würde auf einen Schlag deine Probleme / Fragestellungen lösen.

Mal ohne Witz, vielleicht kommen andere Wachtiere infrage? Gänse sind sehr gut und können auch lange alleine gelassen werden.

Ohne Wachtier muss man das Rad wirklich neu erfinden...

Geschrieben

[...]Habe das auch vielleicht überhört,habe das persönliche Gespräch nicht aufgezeichnet,frage nochmals nach.[...]

Eine Nachfrage ist unnötig. genau so wie es in deinen vorherigen Post zu lesen ist, wird es offenbar von Sachkundehalter zu Sachkundehalter weitergegeben. Ich habe es selbst so schon gehört und gelesen. Deshalb ist es ja ein Kandidat für die beliebtesten (im Sinne von meistverbreiteten) Rechtsirrtümer.
Geschrieben

Man möchte eben (ich und Polizei) sofort wissen was Sache ist.

Die Neugier ist der Katze Tod !

In solch einer Lage wäre Geduld sinnvoller,wenn es sein muß,"meditiere ich den Rest der Nacht / Dunkelheit in "Bereitschaft"

im Sessel. Selbst dann,wenn die Polizei da war u. wieder weg ist,die Nacht ist sowieso gelaufen.

Die Schadensbegutachtung im Hellen läuft nicht weg.

Auf Elektronik verlasse ich mich nicht so gern,die Täter sind nicht (immer) blöde,rüsten nach.

Außerdem geht mir das Gejubel der durch Viehzeug o. sonstwas ausgelösten Alarme bei Irgendwem auf den Sack.

Achtet dann doch Keiner mehr drauf.

Eine Nachfrage ist unnötig. genau so wie es in deinen vorherigen Post zu lesen ist, wird es offenbar von Sachkundehalter zu Sachkundehalter weitergegeben. Ich habe es selbst so schon gehört und gelesen. Deshalb ist es ja ein Kandidat für die beliebtesten (im Sinne von meistverbreiteten) Rechtsirrtümer.

Habe wirklich nochmal nachgefragt,er blieb bei seiner Aussage: Notstand = Gefahr geht von Sachen aus.

Geschrieben

Ein Legalwaffenbesitzer muss sich hier wohl zwischen zwei Übeln entscheiden.

Du benutzt die Waffe, sobald du sie jemandem in drohender Weise vorzeigst. Wenn du später keinen guten Grund dafür angeben kannst, dann wirst du wohl erstmal alles abgeben müssen und dich anschliessend durch die Instanzen klagen. (Stell dir mal vor, es waren nur die Kinder vom Nachbarn, die anschliessend weinend zu ihrem Papi laufen und sagen, du hst sie mit einer Waffe bedroht)

Ich würde dir folgendes Raten:

Wenn du dich so bedroht fühlst, dass du Angst um dein Leben hast und danach einfach nur froh bist, am Leben geblieben zu sein - egal ob du deine Waffen erstmal los bist oder nicht - dann benutze sie. Das hängt aber von Deiner persönlichen Einschätzung ab, da kann dir hier niemand Ratschläge geben.

Als LWB hast du hier leider nur die qual der Wahl, das du dich zwischen dem kleineren Übel entscheiden musst.

Nochetwas: Auch der Einsatz einer freien Waffe (z.b. Pfefferspray) kann dich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten - nämlich dann, wenn du davon grundlos gebrauch machst. So gesehen bist du als LWB immer in der Zwickmühle das deine Entscheidungen auch Folgen für deine Zuverlässigkeit haben können.

Wie gesagt, mache es nur, wenn du dich ohne Krokodilstränen zu vergiessen von deinen Waffen trennen kannst.

Geschrieben

,er blieb bei seiner Aussage: Notstand = Gefahr geht von Sachen aus.

Sofern er nicht ausschließlich auf § 228 BGB rekurriert (was im Kontext einer waffenrechtlichen Sachkundeprüfung eher unwahrscheinlich erscheint), hat er sich sowohl einen Preis für elementare Unkenntnis als auch für eine bemerkenswerte Borniertheit redlich verdient.

Der Klassiker der Rechtsprechung und der juristischen (Ausbildungs)literatur zu §§ 34, 35 StGB schlechthin mag ihm helfen: http://www.ejura-exa...p=1&dok_id=2723

Obwohl der Wortlaut der §§ 34, 35 StGB in der Zusammenschau mit § 32 StGB bereits genügen sollte.

Neben dem "Ausbilder" könnten auch einige der hier Schreibenden eine *kleine* Auffrischung in Sachen Rechtfertigungsgründe vertragen.

Insoweit hat Godix absolut Recht.

Geschrieben

Du solltest jetzt schlafen gehen.

Dein Selbstmitleid ist unerträglich.

Zum Glück löscht hier jemand Deine schlimmsten Ausfälle.

Also in einem Alter, kurz vor der Pension, kann man schon mal über dessen Selbstgespräche hinwegsehen.

Zumal sie schon einen gewissen Unterhaltungswert haben :dance:

Geschrieben

Ich finde es gut, das jemand wie uwewittenburg hier Erfahrungen aus seiner täglichen Berufspraxis mit einbring. Das hat mitunter mehr Hand und Fuss als sämtliche juristische Besserwisserei.

Am Ende steht ihr alleine mit eurer Schuld da und die ganzen Besserwisser wollen nichts mehr davon wissen. Auch die Anwälte freuen sich immer über ihr zusätzlich verdientes Honorar (das sie auch immer bekommen - egal ob ihr den Prozess verliert oder nicht)

Geschrieben

Also,wenn ich das richtig verstehe,habe ich als LWB waffenrechtlich schon verloren,wenn ich in einer Notlage den Schrank überhaupt öffne.

Egal was passiert,die Waffen sind bis auf weiteres behördlich erstmal weg.

Wenn ich aber doch im letzten Moment abdrücke,soll ich also den ersten Schuß daneben setzen (so das das als Warnschuß durch die Spusi bewiesen werden kann) u. darf erst mit den 2. u. 3. treffen.

Für mich gilt:

Rausgehen in der Tatnacht (ohne Anwesenheit der Polizei) nein,behalte mir aber eine (ggf. sogar vorbereitete) Flucht vor.

Im Haus bin ich aber nicht bereit,mich freiwillig mit ungeeigneteren Gegenständen als Schußwaffen verteidigen zu müssen.

Geschrieben

Also,wenn ich das richtig verstehe,habe ich als LWB waffenrechtlich schon verloren,wenn ich in einer Notlage den Schrank überhaupt öffne.

Jup, so schaut es aus.

Was mir persönlich jedoch völlig egal wäre, wenn ich damit meine Familie und mich retten würde.

Geschrieben

Recht haben und auch bekommen,

Sofern du dich auf den Streit bzgl. Notstand/Gefahr (nur) von Sache ausgehend und die Aussagen von Godix dazu beziehst (aufgrund der Löschung einiger Beiträge hängt hier jetzt einiges in der Luft):

Das ist keine Frage von Recht haben und Recht bekommen bzw. von Theorie und Praxis, sondern schlicht elementares und völlig unstrittiges Allgemeingut zu §§ 34, 35 StGB. Nenn mir eine einzige anderslautende "praktische" Entscheidung auch nur eines einzigen Hinterwäldler- oder auch Hauptstadtgerichts dazu. Spar dir lieber die Mühe ;)

Und ganz unabhängig davon und ausdrücklich NICHT auf Uwe gemünzt:

Nicht selten rufen rechtliche Bewertungen von PVB i.R.d. Vorgangssachbearbeitung bei den befassten Stellen der StA und auch Gerichten mehr als nur ein kleines Lächeln hervor. So wie auch umgekehrt edt. häufig das Kopfschütteln groß ist edt.

Halten sollte man sich dann vielleicht besser an diejenigen Stellen, denen die juristische Deutungshoheit zukommt. Regelmäßig handelt es sich dabei indes NICHT um PVB ;)

Geschrieben

Also,wenn ich das richtig verstehe,habe ich als LWB waffenrechtlich schon verloren,wenn ich in einer Notlage den Schrank überhaupt öffne.

Egal was passiert,die Waffen sind bis auf weiteres behördlich erstmal weg.

Wenn ich aber doch im letzten Moment abdrücke,soll ich also den ersten Schuß daneben setzen (so das das als Warnschuß durch die Spusi bewiesen werden kann) u. darf erst mit den 2. u. 3. treffen.

Für mich gilt:

Rausgehen in der Tatnacht (ohne Anwesenheit der Polizei) nein,behalte mir aber eine (ggf. sogar vorbereitete) Flucht vor.

Im Haus bin ich aber nicht bereit,mich freiwillig mit ungeeigneteren Gegenständen als Schußwaffen verteidigen zu müssen.

Nein, so verstehe ich das nicht.

Schrank auf und alles was man hat auf-munitionieren und bereit ist darf ich definitiv. Auch auf meinem Grundstück dann damit patrouillieren.....

Achtung.....Übertreibung..... muß man hier ja bald dazu schreiben.

Die elektronischen Mittel sind schon ganz gut. Ich weiß nicht wie die Überlistet werden sollten, ohne Wände aufzubrechen ( Selbst das nicht wenn Vollscharf) oder Transporterweise Elektronik vom Haus laufen zu lassen.....

Was wohl stimmt ist das die Fehlalarme nervig sind. Gerade im ersten Jahr wo man noch die Mängel raus bekommen muß ist das häufiger der fall. Deshalb waren wir in der Nacht auch so "träge"

Geschrieben

Und ich würde trotz passabler körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit NICHT draußen schauen gehen. Schlechter Kosten/Nutzen Faktor. Sprich: wenig zu gewinnen, viel zu verlieren. Ich arbeite für mein Geld. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass, wenn ich schon nicht bezahlt werde, wirklich etwas Bedeutsames geschehen muss, um mich zu einer Aktion zu bringen.

Das Maximum dessen, das ich bereit wäre, mir für den Müll im Garten abzuringen, wäre eine im 1. OG nach oben gezogene Jalousie und das vernehmliche Anspielen des Walkürenritts.

Geschrieben

Hallo Michael,

ich finde deine Argumentationslinie bedenklich.

Du gehst raus obwohl sich keiner mehr an deiner Tür zu schaffen macht, "um nach dem Rechten zu sehen". Triffst du auf die Einbrecher (oder bekifften Nachbarskinder) versperrst du ihnen den Weg, so dass sie sich also nicht zurückziehen können, gleichzeitig schreibst du du machst von Waffe Gebrauch, sobald sie auf dich zukommen.

Ich bin absolut PRO SV mit Schusswaffe, aber es kann nicht sein, dass ich den (evtl. unbewaffneten) Täter dazu zwinge mich anzugreifen (keine Rückzugsmöglichkeit), damit ich ihn dann niederstrecken kann!

Mit kopfschüttelndem Gruß

Holger

Geschrieben

Ich gehe nicht raus und verstelle ihnen absichtlich den Weg. Wenn ich allerdings in den Garten gehe und sie sind nicht direkt aus dem Gartentor geflüchtet, dann gibt es mind. eine 50% Wahrscheinlichkeit das ich ihnen eben unbeabsichtigt den Weg verstelle.

Es ist natürlich auch klar, dass es eine ziemliche Eskalation ist. Am Anfang ist es nur ein Einbruch bzw. gerade laufende Tatausführung.

Was sich im Garten entwickeln könnte ist ne andere Sache, Ich bin ja auch wie gesagt zu 99,8% überzeugt das niemand mehr da ist. Dennoch würde ich vorgehen, als ob jemand da ist.

Sicher ist hoffen, das es nur ein Fehlalarm war, die Täter für imer weg sind, ein Tier den Alalrm ausgelöst hat o.Ä. und nicht tun auch eine Möglichkeit.

Allerdings eben nicht was ich möchte. Ich möchte eben wissen was auf meinem Grundstück los ist. Das wirklich keiner mehr da ist und das nicht irgendeine Tür, Fenster schon halb offen steht. Und das eben auch sofort und nicht erst am nächsten Morgen.

Das dies mit einem wesentlich höherem Risiko verbunden ist, ist klar. So lautete ja im Prinzip auch die Frage, was kann ich tun, wie darf ich handeln um da so sicher wie geht zu sein.

Aber die Option zuhause im Bett zu kauern und hoffen das sie weg sind und den Rest der Nacht nicht mehr zu schlafen ist für mich eben keine Option.

Ich möchte die Situation eben direkt klären. Es ist eben ein gewisses Risiko da, die Situation zu verschärfen. Aber das habe ich ja nicht heraufbeschworen. Das war der Typ der auf mein Grundstück geht und versucht in mein Haus zu bekommen.........

Geschrieben

Das dies mit einem wesentlich höherem Risiko verbunden ist, ist klar. So lautete ja im Prinzip auch die Frage, was kann ich tun, wie darf ich handeln um da so sicher wie geht zu sein.

Aber die Option zuhause im Bett zu kauern und hoffen das sie weg sind und den Rest der Nacht nicht mehr zu schlafen ist für mich eben keine Option.

Die Alternativen zwischen offensivem Vorgehen und dem ängstlichem in der Ecke kauern sind aber nun schon mehrfach genannt worden.

Konntest du dich mit diesen Gedanken und Vorschlägen nicht anfreunden?

Auch die Frage was du darfst ist im vollen Umfang erörtert worden, wobei allerdings eine gewisse "Bandbreite" rechtlicher Auffassungen und Kenntnisse zum Tragen kam. Letztlich bleibt dir jetzt nichts anderes übrig als, auf der Grundlage der hier vertretenen Meinungen, deinen eigenen Standpunkt zu definieren und dann entsprechend in der Zukunft zu handeln.

Aus meiner Sicht ist das immer noch, dass du auf der Grundlage deines stillen Alarms erst einmal Aufmerksamkeit beim Gegenüber erzeugst, damit er sieht, dass jemand im Hause ist. Das kann in Form von Licht und/oder Tonsignalen sein. Eine unterstützende Videoüberwachung incl. Aufzeichnung helfen dir bei der Verifizierung der Lage, ohne dich in Gefahr zu bringen. Deine Glock sei dir ja unbenommen und eine beruhigende Wirkung, in Erwartung des schlimmsten anzunehmenden Falles, hat sie sicher auch. Und wenn dann doch noch jemand gewaltsam eindringen sollte (was ich kaum glaube), kannst du immer noch entscheiden wie deine Notwehrhandlung aussehen wird. Auch hier hast du ja beinahe alle Möglichkeiten zu lesen bekommen. Von der Hardlinermeinung bis zum vorsichtigen Abwägen der Mittel. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei dir und niemand kann sie dir in solch einer Situation abnehmen.

Geschrieben

Die Alternativen zwischen offensivem Vorgehen und dem ängstlichem in der Ecke kauern sind aber nun schon mehrfach genannt worden.

Konntest du dich mit diesen Gedanken und Vorschlägen nicht anfreunden?

Auch die Frage was du darfst ist im vollen Umfang erörtert worden, wobei allerdings eine gewisse "Bandbreite" rechtlicher Auffassungen und Kenntnisse zum Tragen kam. Letztlich bleibt dir jetzt nichts anderes übrig als, auf der Grundlage der hier vertretenen Meinungen, deinen eigenen Standpunkt zu definieren und dann entsprechend in der Zukunft zu handeln.

Aus meiner Sicht ist das immer noch, dass du auf der Grundlage deines stillen Alarms erst einmal Aufmerksamkeit beim Gegenüber erzeugst, damit er sieht, dass jemand im Hause ist. Das kann in Form von Licht und/oder Tonsignalen sein. Eine unterstützende Videoüberwachung incl. Aufzeichnung helfen dir bei der Verifizierung der Lage, ohne dich in Gefahr zu bringen. Deine Glock sei dir ja unbenommen und eine beruhigende Wirkung, in Erwartung des schlimmsten anzunehmenden Falles, hat sie sicher auch. Und wenn dann doch noch jemand gewaltsam eindringen sollte (was ich kaum glaube), kannst du immer noch entscheiden wie deine Notwehrhandlung aussehen wird. Auch hier hast du ja beinahe alle Möglichkeiten zu lesen bekommen. Von der Hardlinermeinung bis zum vorsichtigen Abwägen der Mittel. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei dir und niemand kann sie dir in solch einer Situation abnehmen.

Ja, ist ja auch nur weil einige Leute immer nur 3 Schlagworte aus den Postings rauslesen und dann ihre eigenen falschen Annahmen komentieren.

Und weil ich nicht verstehen kann, dass Leute sich unter der Bettdecke verstecken wollen und vor Angst bis zum nächsten Morgen nicht rauskommen.....

Kann ich nicht verstehen und will ich halt "klären".

Zeigt aber auch so ein wenig den Charakter wie ich finde. Man sieht deutlich das ich bis zu letzt versuche eine Situation zu klären und in meinem Interesse/Vorstellung zu beenden.

Geschrieben
[...]Und weil ich nicht verstehen kann, dass Leute sich unter der Bettdecke verstecken wollen und vor Angst bis zum nächsten Morgen nicht rauskommen.....

[...]

Die einen verstecken sich unter dem Bettzipfel, die anderen hinter einer Glock?!

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