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IGNORED

Zu ehrlich?


Gast

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...Davon, dass die Einträge in einem Register (Bundeszentralregister) in ein anderes Register (XY Register?) übertragen werden steht da nichts. Wüsste jetzt auch nicht was das bringen sollte? Wen jetzt noch interessiert nach welcher Frist Einträge getilgt werden:....
Auch das hast du nicht verstanden. Es wird vom zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister (früher geführt beim BZRG) in das BZRG übertragen.
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...Dein Satz erinnert mich an "melden macht frei" :D und das betrifft ebenfalls nicht nur Cops...
Ja genau so ist es gemeint. Sollen sich doch die da oben damit rumschlagen, dafür verdiene ich zu wenig.
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Die können in dem Register soviel löschen wie die wollen, was die gute Frau in ihrem Aktenordner über mich hat ist auf Papier ausgedruckt und die bekommt sicher kein Memo "... alles vor dem XX.YY.ZZZZ, aus der Akte von Beskins muss raus.".

Ne ne so läuft das nicht, und Einfluss auf das Ergebniss der Prüfung hatte es nicht, aber im anschließenden Gespräch hat man durchaus eine gewiße Vorverurteilung "spüren" können, kA wie man das Beschreiben kann.

Sachbearbeiter sind ja auch nur Menschen, welche eine eigene Meinung haben. Ich denke das es Situationen gibt wo dann soetwas halt doch plötzlich sehr gewichtig werden kann.

Der Vorfall an sich war so lächerlich aber das würde eh niemand glauben, eins kann ich nur sagen, mein Glauben zum Rechtsstaat hat es deutlich und nachhaltig verbessert!

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... Wir lügen also alle beide.

Von Lügen spricht niemand. Es stellt sich nur die Frage welchen Sinn es macht ein Gesetz zum BZRG zu machen und es dann zu umgehen, indem ein ominöses anderes Register erstellt wird wo die Daten/Einträge wieder drinstehen. Warum also nicht gleich im BZRG stehen lassen? Ähnlich wie Punkte in Flensburg: gelöscht wird im XY und dann wird übertragen ins YX. Und, wenn das nicht reicht, wird alles nach XYZ übertragen.

... wenn die Tilgungsfrist ansteht auch auf die " Bereinigung " der Handakte im Amt bestehen ?

aber sicher. Wenn dein Fall in die Presse käme wer das auch noch ein riesen Skandal. Vielleicht liest du dir einfach das Gesetz zum Bundeszentralregister noch mal durch?

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Moin!

Ein weiteres Problem bei den Ermittlungsverfahren ist auch, daß das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens beim Verfahren zur Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verwendet werden darf. Dazu gibt es auch schon passende Rechtsprechung.

Einer meiner Bekannten hatte schon einmal das Vergnügen. Ermittlungsverfahren -Körperverletzung- nach §153 STPO eingestellt. Dem Betroffenen stehen hierbei so gut wie keine Rechtsmittel zur Verfügung. Bei der Jagdscheinverlängerung dann das Drama: Verweigert wegen fehlender Zuverlässigkeit. Verlust der Pachtfähigkeit! Mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft und Jagdbehörde ist ein alter Berufsjäger eingesprungen. Im Widerspruchsverfahren ist die Behörde dann eingeknickt und hat den jagdschein doch erteilt. Kosten für Anwalt und Berufsjäger wurden von der Behörde übernommen. Die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren waren dann doch zu dünn...

Wie gesagt: Problematisch ist, dass die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Überprüfung 1:1 für das waffenrechtliche Verfahren verwendet werden können. Bestenfalls kommt es dann später im Verwaltungsverfahren zu einer Überprüfung, die dann aber auch nicht so wie in einem strafrechtlichem Verfahren wäre...

Ziemlich blöd also.

frogger

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PS:

Im Ermittlungsverfahren gibt es folgende Grundsätze:

1. Keine Aussage gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft /nix unterschreiben

2. Erst Akteneinsicht mit Anwalt in die Ermittlungsakte

3. Dann erst Stellungnahme mit Anwalt zu den Sachverhalten.

Alles, was Du sagst, wird gegen Dich verwendet. Und wenn´s nicht passt, wird´s passend gemacht...

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Das BZR ist doch nicht alles, die StA hat ihr ASTA-System, dann die kriminalpolizeiliche Aktenhaltung u.s.w.! Jede Ermittlung wird gespeichert und ist für einen bestimmten Personenkreis abrufbar, ob nun verwertbar oder nicht. Nach einem eingestellten Ermittlungsverfahren würde ich einen formlosen Antrag zur Löschung der Daten an den jeweiligen Polizeipräsidenten senden. Darauf erfolgt ein Bescheid mit Begründung, ob diesem stattgegeben wird oder nicht. Habe selbst eine Ablehnung erfahren und dann aber gerichtlich durchgesetzt. Kostet eben alles Nerven.

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... Darauf erfolgt ein Bescheid mit Begründung, ob diesem stattgegeben wird oder nicht. Habe selbst eine Ablehnung erfahren und dann aber gerichtlich durchgesetzt. Kostet eben alles Nerven....
Wenn gegen dich ein Diszi oder ein Strafverfahren läuft ist alles wieder da. Nebenakte ist das Zauberwort.
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...Alles, was Du sagst, wird gegen Dich verwendet. Und wenn´s nicht passt, wird´s passend gemacht...
Das stimmt zu 100%, immer die Schnauze halten, nichts unterschreiben, Liste der beschlagnahmten/sicher gestellten Dinge verlangen, Zeuge dazu holen. Diese Punkte vorher mit Adresse eines Anwalts als Merkzettel auf den Tresor legen, im Fall der Fälle tief durchatmen und seinen Merkzettel abarbeiten.
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  • 2 Wochen später...

Wenn man Wikipedia trauen kann:

Die Löschung der gespeicherten Daten richtet sich nach § 5 ZStVBetrV, welcher auf § 494 Abs. 1 bis 3 StPO verweist. Eintragungen im ZStV werden sinngemäß bei Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, sofort mit Eintragung der Urteilsdaten im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Strafbefehlen gilt dies entsprechend, sobald diese rechtskräftig werden. Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es nicht nur vorläufig eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht.

Gelöscht bzw. getilgt wird auch im ZSTV. Nebenakte ist das also auch keine.

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... ihr muesst generell unterscheiden zwischem dem Bundeszentralregister ... und

dem ZSTV-Register ...

... und genau diese Unterscheidung fällt hier Einigen ganz offensichtlich sehr schwer.

Die im BZRG festgelegten Tilgungs- und Löschungsfristen sowie das dort niedergeschriebene Verwertungsverbot beziehen sich eben allein auf das BZR und erfassen nicht andere, strafrechtlich relevante Verzeichnisse und Register, welche aber wiederum regelmäßig von den einschlägigen Behörden als Auskunftsdateien herangezogen werden.

Damit kann man auch einem Menschen im Rentenalter noch die im Alter von 14 Jahren abgeknickte Antenne an Nachbars Auto als Straftatbestand der Sachbeschädigung unter die Nase reiben, selbst wenn das seinerzeitige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

CM

... zu spät, aber ich vertraue in dieser Hinsicht keinesfalls Wikipedia, sondern orientiere mich an der allgemeinen Lebenserfahrung.

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Anderstrum gefragt:

Wäre es nicht einfacher und sicherer gewesen 5km/h schneller zu fahren?

(Bist du wirklich 90/km/h gefahren?)

Ein LKW geht 89km/h.

Dürfen tut er 80km/h auf der Autobahn.

Lkw fahrer haben es eilig(immer)

Aussage: Dein Tacho stimmt nicht. Punkt! Er zeigt auf jeden Fall zu viel an. 3-10%

Ein LKW Tacho DARF nur max1% falschgehen.

Aussage: Der LKW Fahrer war AUCH ein Depp.

BEIDE hättet ihr diesen Müll vermeiden können.

Und DU ganz besondest.

5km/h mehr hätten dich nicht getötet.(Den LKW fahrer 3km/h weniger auch nicht)

Aber bei 3-10km/h den ganzen Tag macht das u-a den unterschied zwischen Zeitfenster schaffen oder nicht.(Nichtschaffen kann SEHR teuer werden)

Zuhause schlafen oder nicht

In einem verlassenen Industriegebiet ohne Essen/klo/Dusche etc schlafen oder im guten Autohof.

Ein LKW ist im Durchschnitt sehr konstant was ihn schnell macht.

Du bist nicht der einzige der uns durch sein verhalten(---->GEFÜHLT<----Achtung wichtig) ausbremst.

Grüße Stefan (LKW-Fahrer mit Daueraufzeichnungscamera hinter der Frontscheibe ;-) )

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Aha, weil LKW Fahrer es berufsbedingt immer eilig haben haben sie natürlich auch das Recht auf ihrer Seite und dürfen ihren 40tonner auch mal als Waffe einsetzen. Dass mein Tacho deutlich vor geht weiß ich, meine Angabe stammt aber vom Navi und das geht sehr genau. Und erzähl mir nicht, daß ein LKW nur 90 geht, das erlebe ich jeden Tag anders. Wenn du wetter- und verkehrslageangepassten Fahrstil als "ausbremsen" bezeichnest bestätigt das nur meine ( Achtung: gefühlte) Ansicht, daß LKW Fahrer zur Rücksichtslosigkeit neigen. Wenn es nach mir ginge: 1. Absolutes Überholverbot für LKW, 2. drakonische Strafen für Regelüberschreitungen ( wenn ein Kampfsportler einen Mann zusammenschlägt wird er IMMER härter bestraft als wenn das ein Laie tut. Warum werden Berufskraftfahrer nicht auch härter als Laien bestraft, sie müßten ja qua Ausbildung über die möglichen Folgen Bescheid wissen).

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... zu spät, aber ich vertraue in dieser Hinsicht keinesfalls Wikipedia, sondern orientiere mich an der allgemeinen Lebenserfahrung.

und denen hier: http://dejure.org/gesetze/StPO/494.html

(2) Die Daten sind zu löschen,

... sobald sich aus dem Bundeszentralregister ergibt, daß in dem Strafverfahren, aus dem die Daten übermittelt worden sind, eine nach § 20 des Bundeszentralregistergesetzes mitteilungspflichtige gerichtliche Entscheidung oder Verfügung der Strafverfolgungsbehörde ergangen ist.

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Aha, weil LKW Fahrer es berufsbedingt immer eilig haben haben sie natürlich auch das Recht auf ihrer Seite und dürfen ihren 40tonner auch mal als Waffe einsetzen. Dass mein Tacho deutlich vor geht weiß ich, meine Angabe stammt aber vom Navi und das geht sehr genau. Und erzähl mir nicht, daß ein LKW nur 90 geht, das erlebe ich jeden Tag anders.

Ein LKW fährt nur 90km/h, er kann einfach nicht schneller, falls doch, ist er manipuliert, was heute aber 1. nur noch schwer möglich ist und 2. vom digitalen Fahrtenschreiber dann auch registriert, abgespeichert und den Polizisten bei einer Kontrolle auch auf dem Ausdruck angezeigt wird.

Wenn ich mit einem PKW Gespann ohne 100km/h Zulassung unterwegs bin passe ich mich den LKW an.

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Anderstrum gefragt:

Wäre es nicht einfacher und sicherer gewesen 5km/h schneller zu fahren?

Auf die Autobahn dürfen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Was hätte der LKW-Typ denn gemacht, wenn er hinter einer Möhre mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h gelandet wäre? Auch wegen Nötigung angezeigt? Woher weiss der Lasterfahrer, dass der Wagen vor ihm nicht abgeregelt ist und deswegen nicht schneller fahren kann?

Ich kann beim besten Willen keine Nötigungsabsicht erkennen, wenn man auf der rechten Spur mit >60 km/h unterwegs ist. Dass dort eventuell ein Überholverbot für LKW ist, ist das Problem des LKW-Fahrers. Das Verhalten des Lasterfahrers hinter dem Steuer war schon übel, die Anzeige setzt dem aber die Krone auf. Dem sollte man wegen fehlender charakterlicher Eignung die Fahrerlaubnis entziehen. MMn.

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Wenn es nach mir ginge: 1. Absolutes Überholverbot für LKW,

Wenn Du die rechte Spur in einen Standstreifen ( mit entsprechenden Auswirkungen auf die anderen Spuren ) verwandeln willst, nur zu...

Ich glaube dem ein oder anderen PKW- Fahrer täte es mal ganz gut, selber mal aufm Bock zu sitzen...

PS: Was die härtere Bestrafung betrifft:

Für Geschwindigkeitsvergehen, bei denen man unter 3,5t noch mit lächerlichen Verwarngeldern wegkommt ist man darüber schon ordentlich im Bußgeldbereich dabei...

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Ich habe bisher hier nur mitgelesen, war aber selber auch als Berufskraftfahrer mit bis zu 40 Tonnen unterwegs.

Daß der Threaderöffner natürlich nur seine Sicht der Dinge geschildert hat, war mir von Anfang an klar.

Ein Wolkenbruch, der (20 km bei 80 km/h9 ca. 15 Minuten dauert, ist sehr selten.

Ich habe jedenfalls so eine vergleichbare Situation noch nie erlebt.

Wenn es wirklich stark regnet, wird sowieso eher auf 30 km/h verlangsamt, die unfähigen/ängstlichen/mit schlechtem Material ausgestatteten halten dann eher auf der Standspur an, oder fahren ab.

Aus irgendeinem Grund muß es ja wohl eine Verurteilung wegen Nötigung gegeben haben, was mir trotz der unvollständigen Schilderung ansatzweise nachvollziehbar erscheint.

Aus meiner Lebenserfahrung sieht es für mich so aus, als habe hier ein Oberlehrer mal ausnahmsweise die Quittung für sein Verhalten bekommen.

Auf jeden Fall sollte man sein Verhalten im Straßenverkehr entsprechend gestalten, wenn man seine WBK behalten möchte.

lg Rüdiger:-)

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