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IGNORED

Zu ehrlich?


Gast

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Farmer, das stimmt. Ein LKW faärt immer so schnell er kann, und das bei jedem Wetter. Ich bin im Jahr beruflich ca 50.000km mit dem PKW unterwegs und hab schon erlebt, daß LKWs bei geschlossener Schneedecke die Räumfahrzeuge überholen. Ist ja auch OK, wenn sem Zeitfenster dient, oder?

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Ein LKW fährt auf der Bahn immer so schnell er kann, also entweder ca. 90km/h, schneller kann er nicht, oder bergauf eben dass was die Maschinerie hergibt. Die 80km/h Beschränkung stammt aus der automobilen Steinzeit, deshalb werden die 90km/h auch quasi nie beanstandet, zum Glück, das gehört schon längst weg, ein moderner LKW ist bei Autobahngeschwindigkeiten von 100-110km/h sicher zu beherschen. Die 60km/h auf der Landstrasse Für LKW >7,5t und alle LKW >3,5t mit Anhänger sind ein deutscher Alleingang und ein noch größerer Witz, 80-90km/h wären hier längst angebracht und würden gefährliche Überhohlmanöver auf Landstrassen drastisch reduzieren. Wusstet ihr eigtl. dass man selbst einen schweren LKW innerorts 70km/h fahren darf wenn dort 70km/h ausgeschildert sind ? Witzig nicht ? Dass zeigt schon die Hirnlosigkeit dieser Beschränkung.

Zu diesen Aussagen habe ich eine andere Meinung.

Wenn 40 Tonnen irgendwo einschlagen, ist die Wirkung ähnlich der einer Bombe.

Auch wenn moderne LKW über recht gute Bremsen, ESP, etc. verfügen, der größte Schwachpunkt sitzt immer hinter dem Lenkrad.

Von daher bin ich froh, daß 80 km/h als erlaubtes Limit nicht angehoben werden.

Dazu kommen nämlich jetzt vor allem die ganzen PKW-Fahrer, die jetzt schon im Straßenverkehr völlig überfordert sind und dann mit schnelleren LKW noch mehr Probleme hätten.

Die schaffen es ja jetzt schon auf der Autobahn nicht, einen LKW zu überholen, ohne einen Stau zu verursachen (fällt besonders an Sonn- und feiertagen auf, wenn nur vereinzelt LKW unterwegs sind).

Die Regelung, daß man innerorts 70 fährt, habe ich gelernt, als ich meinen Führerschein CE gemacht habe (da war so eine passende Strecke in Limburg). Das ist da natürlich sinnvoll, damit der Verkehrsfluß nicht durch langsamere Fahrzeuge gestört wird.

Ich nehme außerdem erfreut zur Kenntnis, daß entgegen früherer Jahre die 60 km/h-Grenze auf Landstraßen für LKW über 7,5 Tonnen immer mehr eingehalten wird.

Der Sinn dieser Regelung ist ja auch gegeben, man kann nämlich deutlich einfacher überholen.

Da trauen sich selbst die unsicheren PKW-Fahrer, weil der Überholweg deutlich kürzer ist als bei 80 km/h. Deshalb überhole ich andere PKW-Fahrer auch am liebsten direkt nach einem Ortsausgang, indem ich einfach stärker beschleunige, weil der Überholweg dann auch viel kürzer ist.

Wenn ein LKW auf der Landstraße 80 km/h fährt, dauert der Überholvergang extrem lange, wenn man die für PKW zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einhält, was unnötig gefährlich wäre und mehr Unfälle bedeuten würde.

Für mich ist es jedenfalls keine Option, hinter einem LKW herzufahren, wenn ich schneller fahren darf.

lg Rüdiger:-)

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Farmer, das stimmt. Ein LKW faärt immer so schnell er kann, und das bei jedem Wetter. Ich bin im Jahr beruflich ca 50.000km mit dem PKW unterwegs und hab schon erlebt, daß LKWs bei geschlossener Schneedecke die Räumfahrzeuge überholen. Ist ja auch OK, wenn sem Zeitfenster dient, oder?

1. Die meisten Fahrer haben ihre Kisten zu 100% unter Kontrolle, und fahren den Bock genauer als der Durchschnitts Fahrer seinen PKW. Im Winter behindern mich LKW meist nur bergauf, hier ist der beste Fahrer machtlos, auf ebener Strecke fluche ich meist nur über andere Autofahrer die mit 50km/h dahinzuckeln, das nervt mich unendlich. Räumfahrzeuge überhole ich mit dem PKW auch, habe keine Zeit denen hinterher zu fahren.

2. Regen ist für LKW kein großes Problem, Aquaplaning kennt ein LKW praktisch nicht, dafür ist sein Gewicht zu hoch, seine Geschwindigkeit zu niedrig und sein Reifenprofil zu tief, da muss er schon mit Slicks versehentlich ins Rote Meer fahren.

Zu diesen Aussagen habe ich eine andere Meinung.

Wenn 40 Tonnen irgendwo einschlagen, ist die Wirkung ähnlich der einer Bombe.

Auch wenn moderne LKW über recht gute Bremsen, ESP, etc. verfügen, der größte Schwachpunkt sitzt immer hinter dem Lenkrad.

Von daher bin ich froh, daß 80 km/h als erlaubtes Limit nicht angehoben werden.

Ich nehme außerdem erfreut zur Kenntnis, daß entgegen früherer Jahre die 60 km/h-Grenze auf Landstraßen für LKW über 7,5 Tonnen immer mehr eingehalten wird.

Der Sinn dieser Regelung ist ja auch gegeben, man kann nämlich deutlich einfacher überholen.

Da trauen sich selbst die unsicheren PKW-Fahrer, weil der Überholweg deutlich kürzer ist als bei 80 km/h. Deshalb überhole ich andere PKW-Fahrer auch am liebsten direkt nach einem Ortsausgang, indem ich einfach stärker beschleunige, weil der Überholweg dann auch viel kürzer ist.

Wenn ein LKW auf der Landstraße 80 km/h fährt, dauert der Überholvergang extrem lange, wenn man die für PKW zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einhält, was unnötig gefährlich wäre und mehr Unfälle bedeuten würde.

Wie gesagt, ich sehe dass anders, andere Länder machen vor wie es geht, dort gilt oft 90/90, schneller macht auch dort derzeit keinen Sinn weil die LKW eben nur 90km/h laufen dürfen (EU lässt grüßen), dort wo man sich nichts um Regelungen schert, z.B. GB dürfen LKW m.w. 96km/h (60mp/h) fahren. In den USA fuhren schon immer alle gleich schnell, heute bis zu 130km/h (Texas).

Die Regelung, daß man innerorts 70 fährt, habe ich gelernt, als ich meinen Führerschein CE gemacht habe (da war so eine passende Strecke in Limburg). Das ist da natürlich sinnvoll, damit der Verkehrsfluß nicht durch langsamere Fahrzeuge gestört wird.

Das hat nichts mit sinnvoll zu tun, es ist schlicht eine Gesetzeslücke.

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Ich nehme außerdem erfreut zur Kenntnis, daß entgegen früherer Jahre die 60 km/h-Grenze auf Landstraßen für LKW über 7,5 Tonnen immer mehr eingehalten wird.

Der Sinn dieser Regelung ist ja auch gegeben, man kann nämlich deutlich einfacher überholen.

Da trauen sich selbst die unsicheren PKW-Fahrer, weil der Überholweg deutlich kürzer ist als bei 80 km/h.

Ja, wenn sie denn überholen würden...

Die Realität, die ich jeden Tag erlebe, ist eine andere.

Es genügen 1-2 Spezialisten, die offensichtlich gerne im Windschatten fahren, das ein Überholen für alle nachfolgenden auf vielen Strecken unmöglich wird.

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Einmal will ich meinen Senf noch dazugeben.

Ich bin im Jahr beruflich ca 50.000km mit dem PKW unterwegs

Ganz ehrlich das fällt mir schwer zu glauben. Als ehemaliger Außendienstler, übrigens im Vertrieb von Omnibussen, war ich auch zwischen 50 und 70 t km im Jahr unterwegs, überwiegend in einer schneereichen Gegend. Geärgert habe ich mich über LKW`s auch, wenn sie ihre Elefantenrennen z.B. veranstaltet haben. Aber auf die Idee selber einen vermeintlich zu schnellen LKW auszubremsen wäre ich im Leben nicht gekommen.

und hab schon erlebt, daß LKWs bei geschlossener Schneedecke die Räumfahrzeuge überholen.

Ganz ehrlich Du hast einfach keine Ahnung!

Der LKW hat auf der geschlossenen Schneedecke vor dem Schneepflug wesentlich mehr Griff als auf der vom Schneepflug plangeschliffenen verdichteten dünnen Schneedecke.

Bei Autofahrern, PKW sind jetzt gemeint, ohne Wintererfahrung, zu erkennen an der Autonummer, habe ich z.B. immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sie bei geschlossener Schneedecke wie die Schnecken dahinschleichen, ohne dass das so nötig wäre, die gleichen unerfahrenen D****n rauschen aber bei Glatteis wie die Vollidioten an einem vorbei, in einer Mischung aus Unerfahrenheit und Dummheit.

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Ich verstehe gar nicht warum es überhaupt einen Eintrag gibt ohne rechtskräftige Verurteilung. Mal davon abgesehen hat sowas auf deine Zuverlässigkeit nur Auswirkungen, wenn du einen bestimmten Strafrahmen sprengst, wenn ich mich recht erinnere.

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Seiwol, deine Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist kaum noch zu überbieten. Du propagierst ganz offen das Recht des Stärkeren im Strassenverkehr. Daß im Schneematsch überholende LKW den hinter dem Schneepflug hinterher fahrenden PKWs ( was ALLE Sachverständigen incl des Verkehrsfunks empfehlen) erst mal die Scheiben voll rotzen interessiert dich nicht. Ihr seit genau die Typen, die dann, wenn wir Gluck haben, nur im Strassengraben enden, wenn wir Pech haben in einem Stauende.

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Seiwol, deine Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist kaum noch zu überbieten. Du propagierst ganz offen das Recht des Stärkeren im Strassenverkehr.

Tu ich ganz sicher nicht.

Daß im Schneematsch überholende LKW den hinter dem Schneepflug hinterher fahrenden PKWs ( was ALLE Sachverständigen incl des Verkehrsfunks empfehlen)

Oha, Du mußt halt bei Deinen Erzählungen genau bleiben, eine geschlossene Schneedecke von der Du zuerst erzählt hast und Schneematsch sind für einen wintererfahrenen Autofahrer zwei ganz verschiedene Dinge. Bei einer geschlosssenen Schneedecke spritzt da nichts auf die Windschutzscheibe der nachfahrenden Autofahrer. Und mein zuvor Gesagtes gilt für eine geschlossene Schneedecke und ausdrücklich nicht für Schneematsch.

Und wenn ein LKW einen Schneepflug überholt hat spritzt da auch bei Schneematsch nichts auf den nachfolgenden PKW Verkehr, es sei denn der nachfolgende PKW Verkehr überholt selber (völlig unverantwortlich) den Schneepflug, logisch oder?

Bleiben die PKW´s aber hinter dem Schneepflug können sie von dem vor dem Schneepflug fahrenden LKW auch nicht mit Schneematsch beworfen werden. Vermutlich meinst Du der LKw hat bei Schneematsch eine ganze Kolone überholt und die Kolone hat dann seitlich etwas Schneematsch abbekommen, gut aber erstens hat das dann nichts mit sicherer und unsicherrerer Fahrweise zu tun, ein bißchen Schneematsch beeinträchtigt den LKW nicht (kommt natürlich darauf an wieviel Matsch es ist), und zweitens schalte ich in so einem Fall als PKW-Fahrer den Scheibenwischer kurz an und gut ist.

Es fehlt immer irgendwie an der Logig bei dem was Du erzählst.

Ihr seit genau die Typen, die dann, wenn wir Gluck haben, nur im Strassengraben enden, wenn wir Pech haben in einem Stauende.

Nach meiner Erfahrung enden bei winterlichen Verhältnissen hauptsächlich immer die im Straßengraben, die bei Glatteis fahren als wäre da nichts, weil sie es einfach nicht merken und bei Schnee völlig übertrieben dahinschleichen, dazu gehöre ich nicht.

Außerdem meine Fahrleistung von der ich erzählt habe, habe ich natürlich mit dem Pkw gehabt und nicht mit dem Bus, Omnibusse habe ich nur verkauft.

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Ihr seit genau die Typen, die dann, wenn wir Gluck haben, nur im Strassengraben enden, wenn wir Pech haben in einem Stauende.

@EBR,

wer ist denn wir ? Etwa die Vereinigung linksfahrender Oberlehrer.

Das eingangs geschilderte Problem wäre doch mit einem nach rechts gesetzten Blinker, ggf Reduzierung der Geschwindigkeit und langsamen Spurwechsel gelöst gewesen. Sowohl der LKW als auch du hätten nach Belieben ihre Fahrt fortsetzen können.

Aber nein, es musste beidhändig mit dem Handy herumgefummelt werden, im Hinterkopf schon der Gedanke "Frau Staatanwältin ich weiss was"

Ich hoffe die Gegenseite hat einen cleveren Anwalt.

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Ich finds auch gut wenn Drängler aufgenommen werden nur für den Fall des Falles. Bei mir übernimmt das meine Beifahrerin :) Ich fahre weissgott nicht lahmarschig, aber es gibt immer Idioten die mal überhaupt keine Geduld haben und einen wahrlich von der Spur schieben.

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Ich finds auch gut wenn Drängler aufgenommen werden nur für den Fall des Falles. Bei mir übernimmt das meine Beifahrerin :) Ich fahre weissgott nicht lahmarschig, aber es gibt immer Idioten die mal überhaupt keine Geduld haben und einen wahrlich von der Spur schieben.

Hast ja in der Sache recht, nur was hast du davon ?

Willst du und deine Beifahrerin deine Zeit vor Gericht als Zeuge verbringen.

Ich heiße drängeln auch nicht gut, aber ein Handyfoto als Beweis zerpflügt jeder versierte Anwalt.

Die gegenseitige Rücksichtslosigkeit nicht nur im Straßenverkehr ist ein guter Indikator für unsere Gesellschaft.

Abhilfe könnten ja die "Anführer" dieser Gesellschaft schaffen, leider sind sie mit diversen Nebenjobs und exotischen Reisen völlig ausgelastet.

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Das Problem ist, daß es nicht genug Verkehrsüberwachung auf den Autobahnen gibt und solche Leute einfach immer weiter machen. Des weiteren wäre ich von einem einkommensabhänigen Bußgeld, damits auch mal den Leuten weh tut die eine dicke Brieftasche haben und nicht müde lächeln....

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Das Problem ist, daß es nicht genug Verkehrsüberwachung auf den Autobahnen gibt und solche Leute einfach immer weiter machen. Des weiteren wäre ich von einem einkommensabhänigen Bußgeld, damits auch mal den Leuten weh tut die eine dicke Brieftasche haben und nicht müde lächeln....

Und im Spannungsfeld Drängler und Verkehrserzieher wäre ich dafür, beide gleich streng zu bestrafen, wer Links langsam fährt, obwohl die rechte Fahrbahn frei ist oder wer LKW´s mit schlappen 2,3781 Kmh Tempounterschied überholt, sollte genauso hart bestraft werden wie der der von hinten drängelt und das Problem Drängler wäre zu 80% gelöst.
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Warum sollte jemand nicht überholen dürfen, wenn er schneller ist (als ein LKW oder sonst was)? Weil er Leute blockiert die ihn mit Tempo 200 am liebsten mit Lichthupe und Blinker links streifen möchten? Solange er überholt ist er richtig auf der Spur und es ist ganz egal wie schnell er dabei ist. Man könnte hier höchstens über eine gesetzlich festgelegte Überholzeit nachdenken, wie z.B. zehn Sekunden, damit es nicht excessiv wird. Mich nerft das auch, aber so ist das eben. Wer sind wir, daß wir ihm auferlegen, wie schnell er zu überholen hat, damit wir uns großartig fühlen? Und mit dem Wegschieben rede ich nicht von Fahrzeugen die grundlos links fahren, sondern welche die dabei sind zu überholen, nur weil es bestimmten Leuten nicht schnell genug geht. Ich hatte früher mal nen Opa Astral und der hatte 60PS als Kombi und kam nunmal nicht so schnell in die Gänge. Darf ich deshalb nicht mehr überholen, weil andere dann nicht ihren Geschwindigkeitswahn ausleben dürfen oder weil der Porsche hinter mir mit Tempo 200 angerauscht kommt und seine Bremsen schonen will und letztendlich gefühlte 5 Meter hinter mir mit rauchenden Reifen in die Eisen geht, weil seine Coolness mich doch nicht verjagen konnte, weil der Überholvorgang noch nicht abgeschlossen war? Ich mag auch keine Schleicher vor mir, aber ich nötige Niemanden, nur weil ich meine, ich wäre der Boss auf der Straße. Solchen Leuten gehört direkt der Führerschein für ein Jahr abgenommen. Zum nachdenken. Und derartig unbeherrschte Menschen sollten auch keine Waffe haben, insofern zutreffend. Mal davon abgesehen wäre das Problem trotzdem nicht gelöst, selbst wenn Leute extrem zügig überholen würden, da diese Drängler die ich beschrieben habe, einen trotzdem von der Spur schieben.

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Solange er überholt ist er richtig auf der Spur und es ist ganz egal wie schnell er dabei ist. Man könnte hier höchstens über eine gesetzlich festgelegte Überholzeit nachdenken, wie z.B. zehn Sekunden, damit es nicht excessiv wird. Mich nervt das auch, aber so ist das eben. Wer sind wir, daß wir ihm auferlegen, wie schnell er zu überholen hat,

Wer wir sind? Sag mal, Ihr wollt doch alle so furchtbar gesetzestreu sein.

§ 5 STVO Überholen

quad.gif (1) Es ist links zu überholen.

quad.gif (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

http://www.verkehrsp...tvo/stvo_05.php

Beim Führerschein machen wohl nicht aufgepasst, was!?.

Und ein Rechtsfahrgebot haben wir auch!

Und wenn wir beide Verstöße genauso streng bestrafen wie das Drängeln haben wir mindestens 80% weniger Drängler, weil die ganz einfach weniger zum drängeln haben.

P.S. Mein Vater hat mit mir erzählt, dass Diebe in der Wehrmacht genauso hart bestraften wurden, wie diejenigen die ihren Spint nicht verschlossen haben, letztere wegen Verleitung zum Diebstahl. War das gleiche Prinzip und soll gut funktioniert haben.

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@Jogi79

Natürlich darf er überholen.

Ist halt nur die Frage des wie.

Auffällig bei gewissen Menschen ist halt nur, daß sie es immer genau dann machen müssen, wenn jemand schnelleres sich von hinten nähert. Und das ganze dann auch noch ohne nennenswerte Beschleunigung... Muss irgendwie ein innerer Zwang sein...

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seiwol....

1:) Wer behindert auf der Autobahn den Gegenverkehr?

2.) Du scheinst nicht richtig zu lesen, sonst hättest du das mit dem Vorschlag "z.B. innerhalb von 10 Sekunden" gelesen

3.) per Gesetz gibt es wie du schon zitiert hast keine genaue Vorgabe wie viel Km/h man schneller sein muss

4.) Ist und bleibt es eine Nötigung was ich beschrieben habe von dem Drängler, wenn er sich so verhält

5.) verstösst er gegen den Mindestabstand, egal was dafür der Grund ist und benutzt Lichthupe und Blinker ohne dementsprechenden Grund

6.) wieder nicht richtig gelesen.. ich habe von Überholen gesprochen, nicht davon immer nur grundlos links zu fahren

7.) solange es Überholer gibt wird es weiterhin Drängler geben, auch das sagte ich bereits

8.) wenn man einem Überholenden strafen möchte, dann muss das Gesetz eben neu gestaltet werden, da es so nunmal Auslegungssache ist

Wenn du schon versuchst mich bezüglich der Straßenverkehrsordnung, die du sicher aus dem "ff" von A bis Z auswendig kannst, zu belehren, dann bitte richtig. Du argumentierst wie die "Grünen". Und die Argumentation, daß "Ihr" (bist du kein Waffenbesitzer) immer so gesetzestreu sein wollt beziehst du dich auch zwangsläufig auf dich selber oder nicht? Oder bist du kein Waffenbesitzer?

Fest steht: Es herrscht kaum an einem anderen Ort so viel Aggression wie im Straßenverkehr und wenn man keine Straftat begehen möchte, dann muß man eben akzeptieren, daß nicht jeder Mensch so tickt wie man selbst.

@Andre: Ist mir so noch nicht aufgefallen, aber in dem Fall ist das natürlich nicht ok. Diesen Fall gibts allerdings auch umgekehrt. Zum Beispiel fährt man auf der mittleren Spur mit sagen wir 140 km/h und möchte den Vordermann überholen. Nun sieht man im linken Außenspiegel ein Fahrzeug und man geht davon auch, daß dieser einen gleich überholen wird. Tut er aber nicht und ich komme meinem Vordermann immer näher und entscheide mich dann schließlich zum Überholen damit der Kollege links mich nicht ausbremst, da er mich zu langsam überholt. In dem Moment wo ich zum Überholen ansetze und den Blinker setze tritt der gute Mann aufs Gaspedal und urplötzlich kann es ihm nicht mehr schnell genug gehen, daß ich das Überholmaneuver beende. Und solche Leute habe ich gefressen. Erst nicht auf dem Arsch kommen und dann drängeln...

Unter dem Strich will ich aber auch nicht mehr näher auf diese Sache eingehen, da wir mittlerweile so weit vom Thema entfernt sind wie der Mond.

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Warum sollte jemand nicht überholen dürfen, wenn er schneller ist (als ein LKW oder sonst was)? Weil er Leute blockiert die ihn mit Tempo 200 am liebsten mit Lichthupe und Blinker links streifen möchten? Solange er überholt ist er richtig auf der Spur und es ist ganz egal wie schnell er dabei ist. Man könnte hier höchstens über eine gesetzlich festgelegte Überholzeit nachdenken, wie z.B. zehn Sekunden, damit es nicht excessiv wird.

In der StVO steht schon drin, dass man nur überholen darf, wenn man "wesentlich" schneller fährt als der Überholte. "Wesentlich" schneller ist nach bestehenden Urteilen eine Differenz von mindestens 10 km/h.

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Nein. Drängeln gefährdet, während die beiden anderen Verstöße höchstens behindern. Da muss schon ein Unterschied in der Wertung sein.

Jeweils einzeln betrachtet stimmt das natürlich.

Wenn man aber davon ausgeht, dass der Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot nicht selten das Drängeln provoziert, dann gefährdet indirekt eben auch das langsame Linksfahren.

Völlig zu unterscheiden, von dem Fall wo man weder schneller überholen kann noch in zumutbarer Weise nach rechts ausweichen kann und trotzdem von hinten noch gedrängelt wird.

Wenn ich schon links fahre, habe ich immer auch den Rückspiegel im Blick, wenn ein schnellere kommt fahre ich nach rechts, wenn frei ist und mit frei meine ich durchaus auch kleinere Lücken, ist überhaupt nicht schwer.

Im vorliegenden Fall wäre es bei der geringen Geschwindigkeit noch zum Zeitpunkt des Fotografierens überhaupt kein Streß gewesen nach rechts einzuscheren, völlig ohne Bremsen zu müssen, leicht das Lenkrad nach rechts, ganz leicht vom Gas und man hätte noch nicht mal das Spritzwasser des voranfahrenden LKw gemerkt, ganz easy, wäre mit Sicherheit weniger Aufwand gewesen als die dumme Fotografiererei. Zumal der LkW sich ja schon über eine länger Strecke angekündigt hat, ist ja schließlich kein Porsche der von einer Sekund auf die andere auftaucht.

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Wenn man aber davon ausgeht, dass der Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot nicht selten das Drängeln provoziert,

Wer sich von sowas zu gefährlichen Fahrmanövern "provozieren" lässt, sollte bitte seinen Führerschein wegen fehlender charakterlicher Eignung zurückgeben.

Die Straßen sind kein Kinderspielplatz, wo man sich nach belieben danebenbenehmen kann, wenn man sich irgendwie "provoziert" fühlt.

dann gefährdet indirekt eben auch das langsame Linksfahren.

Nein. Wer durch Drängeln gefährdet ist ziemlich klar. Nämlich der, der drängelt. Und da gibt es nichts mit irgendwelchen gefühlten Provokationen zu rechtfertigen.

Völlig zu unterscheiden, von dem Fall wo man weder schneller überholen kann noch in zumutbarer Weise nach rechts ausweichen kann und trotzdem von hinten noch gedrängelt wird.

Auch das passiert oft genug, und auch dort werden sich die Täter damit rausreden wollen, dass sie doch soooo arg böse provoziert worden wären.

Mich hat man schon oft genug gedrängelt, während ich mit 180-200 Sachen links an einer Dauerkolonne Laster auf der rechten Spur vorbeizischte. Ich bin also auch einer von diesen bösen Provozier-Linksschleichern (mit 180-200. Das ist langsam für jemanden, der gerne 230 fahren würde). Meistens lag das daran, dass auf meiner Motorhaube das Symbol für das natürliche Feindbild der Automarke hinter mir prangt. Und dass mein Auto die falsche Farbe hat. Weiß provoziert nämlich, denn weiße Autos schleichen grundsätzlich, auch wenn sie 300 PS haben und grade 200 fahren.

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Nein. Drängeln gefährdet, während die beiden anderen Verstöße höchstens behindern. Da muss schon ein Unterschied in der Wertung sein.

Nein. Wer durch Drängeln gefährdet ist ziemlich klar. Nämlich der, der drängelt.

Das sehen die Schweizer auf ihren Straßen durchaus etwas differenzierter, nämlich so wie ich.

Kantonspolizei Zürich eine Kampagne startet. Unter dem Motto «Rechts fahren – links überholen!» macht sie darauf aufmerksam, dass das stete Linksfahren auf der Autobahn gefährliche Situationen schafft – und sowieso verboten ist.

«Die Kantonspolizei Zürich will auf die Gefahren aufmerksam machen, die aus einem solchen Fahrverhalten resultieren», heisst es im Polizeicommunique.

Notorische Linksfahrer behinderten den Verkehr, provozierten andere Fahrzeuglenker zum Lichthupen oder gar zum Rechtsüberholen und führten im schlimmsten Fall zu Unfällen, schreibt die Polizei. Sie sei deshalb nicht gewillt, «der problematischen Unsitte des permanenten Linksfahrens auf der Autobahn tatenlos zuzuschauen». Verkehrspolizeipatrouillen würden dafür sorgen, dass das Rechtsfahrgebot als eine der wichtigsten Verkehrsregeln wieder vermehrt beachtet werde.

http://www.zol.ch/bl.../story/22283546

40 Sekunden links fahren kosten in der Schweiz deshalb satte 200 Franken

Eine Polizeistreife hatte die Frau im vergangenen Jahr erfasst, als sie während 40 Sekunden auf der A 3 zwischen Horgen und Wädenswil mit 120 Kilometern pro Stunde auf der Überholspur fuhr. Dies, obwohl sie Möglichkeit gehabt hätte, wieder auf die Normalspur zu wechseln.

...

Damit habe die Frau eine «erhöhte abstrakte Gefahr» geschaffen. Dies deshalb, weil der hintere Automobilist zu einem Rechtsüberholen hätte animiert werden können. Die Frau hätte die Situation entschärfen können, wenn sie wieder auf die Normalspur zurückgekehrt wäre. Dies wird vom Gesetz auch gefordert, wann immer es möglich ist.

Suter erwähnt im Urteil, dass sich der Fahrzeuglenker, der der Frau folgte, einer schweren Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht habe, da er den gebotenen Abstand nicht eingehalten hatte. Diese Verkehrsregelverletzung stand vor Bezirksgericht aber nicht zur Debatte.

Der Ordnungsbussenansatz kommt dann zur Anwendung, wenn die Übertretung eine rein abstrakte Gefährdung darstellt. Die Frau habe aber eine «erhöhte abstrakte Gefahr» geschaffen, weil sie auf der Überholspur gefahren sei, meint Bezirksrichter Martin Suter in seinem Urteil. Für diese Gefahr sehe das Strassenverkehrsgesetz eine Busse von bis zu 10'000 Franken vor. Beim leichten Verschulden der fehlbaren Lenkerin erachtete der Richter eine Busse von 200 Franken für angemessen.

http://www.tagesanze.../story/15191153

Was in der Schweiz eine erhöhte abstrakte Gefahr provoziert tut das sicher auch in Deutschland.

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4.) Ist und bleibt es eine Nötigung was ich beschrieben habe von dem Drängler, wenn er sich so verhält

5.) verstösst er gegen den Mindestabstand, egal was dafür der Grund ist und benutzt Lichthupe und Blinker ohne dementsprechenden Grund

Nur Lichthupe ohne zu drängeln erfüllt dabei aber nicht den Tatbestand der Nötigung, sofern man nur einmal drauf drückt. Lichthupe ist ein in der StVo anerkanntes Zeichen dass man gerne überholen möchte. Den Blinker, nunja, kann man schonmal vergessen ihn auszuschalten...

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