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IGNORED

Zu ehrlich?


Gast

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Aus irgendeinem Grund muß es ja wohl eine Verurteilung wegen Nötigung gegeben haben,

Nein, die gab es eben gerade nicht.

"Das Vefahren wurde inzwischen eingestellt ..."

Für die waffenrechtlichen Schwierigkeiten reicht alleine aus, dass ein Ermittlungsverfahren lief. Eine Verurteilung ist nicht notwendig.

Oh, noch eine Frage an den OP: Rechtschutzversicherung bei einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann? Normalerweise deckt eine Rechtschutzversicherung diesen Bereich meines Wissens nach nicht ab, oder war das eine von diesen Versicherungen mit Spezial-Strafrechtschutz?

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BEIDE hättet ihr diesen Müll vermeiden können.

Und DU ganz besonderst.

5km/h mehr hätten dich nicht getötet.(Den LKW fahrer 3km/h weniger auch nicht)

Genau so, ist diese dämliche Geschichte zu sehen.

Aus meiner Lebenserfahrung sieht es für mich so aus, als habe hier ein Oberlehrer

Das deckt sich mit meiner Lebenserfahrung.

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Nein, die gab es eben gerade nicht.

"Das Vefahren wurde inzwischen eingestellt ..."

Für die waffenrechtlichen Schwierigkeiten reicht alleine aus, dass ein Ermittlungsverfahren lief. Eine Verurteilung ist nicht notwendig.

Oh, noch eine Frage an den OP: Rechtschutzversicherung bei einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann? Normalerweise deckt eine Rechtschutzversicherung diesen Bereich meines Wissens nach nicht ab, oder war das eine von diesen Versicherungen mit Spezial-Strafrechtschutz?

Die Rechtschutzversicherung hat die vorläufige Deckung übernommen, bei einer Verurteilung hätte ich selbstverständlich die Kosten selber übernehmen müssen. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde aufgrund der Beweislage eingestellt. Das Verfahren gegen den Nötiger läuft noch, da werde ich wohl demnächst als Zeuge antreten müssen. @ Rüdiger, du bestätigst mit deinem Kommentar meine Meinung über die in Mehrheit rücksichtlosen und verantwortungslosen Trucker.
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Die Rechtschutzversicherung hat die vorläufige Deckung übernommen,

Rechsschutzversicherung hin oder her, die Nerven die hier gelassen hast bezahlt Dir keiner. Und den ganzen Mist hättes Du vermieden, wenn Du statt 90kmh 95kmh gefahren wärst, schlappe 5 Kmh mehr. Damit hättes Du auf die Bedürfnisse des LKW Fahrers Rücksicht genommen, ohne Dir selber zu schaden. Das ganze ging ja über 20 km, dann hättest du auch ganz schlicht auf dem nächsten Parkplatz einfahren und sofort wieder rauß fahren können, auch kein großer Aufwand und der LkW wäre vorbei gewesen, aber nein.

Der ganze Stress und Ärger um den (rücksichtslosen) LKW Fahrer zu erziehen (er darf ja sowieso nur 80kmh fahren), war es das, diese deutscheste aller deutschen Tugenden, das Belehren und Erziehen, jetzt in der Rückschau, wirklich wert?

Wohl kaum!

Schön wäre es, wenn Du daraus für das nächste mal gelernt hättest.

Ich fürchte aber Du stehtst auf dem Standpunkt, jetzt erst recht.

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Übrigens, ich habe jetzt auch eine Dashboardcamera

Und Dein angehängtes Bild sagt einiges über Dich aus.

Das Bild scheint nach dem hier diskutierten Vorfall enstanden zu sein ("Übrigens, ich habe jetzt auch eine Dashboardcamera")

Ich sehe auf dem Bild wie Du auf einer zwar regnerischen aber dafür Autoleeren Autobahn einen LkW mit vermutlich 87,3451 Km/h überholst. Die regennasse Fahrbahn scheint absolut kein Sicherheitsrisiko dazustellen, denn sonst könntes du bei Deiner "öklogisch korrekten" Überholgeschwindigkeit von sage und schreibe 87,3451 Km/h nicht auch noch zum Foto greifen und den Hintermann im Rückspiegel fotografieren.

Jedenfalls dokumentierts Du auf dem Foto, dass Du ein "Wiederholungstäter" bist, Du gehst nämlich schon wieder einem LKW Fahrer, ohne jede Not, mächtig auf die Nerven.

Bei Straßenverhältnissen bei denen man locker 160 kmh fahren könnte oder meinetwegen auch Richtgeschwindigkeit 120 kmh, ziehst Du es, wie auf dem Bild zu sehen, schon wieder vor, Deinem nachfolgenden Lkw-Fahrer klarzumachen, dass er eigentlich nur 80 kmh fahren darf. Anstatt, einfach ohne Streit zu suchen, Deiner Wege zu ziehen, zumal wie auf dem Bild zu sehen, Dein Weg ja völlig frei gewesen wäre.

DU betreibst damit das was unsere Grünen Freunde in der Politik so gerne machen, nämlich regulieren und drangsalieren und verbieten natürlich.

Bist Du "Grüner"?

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uups, da hat wohl einer zu lange an seinem Auspuff geschnüffelt. Oder zu viele Smokey and the bear Filme gesehen. Geschwindigkeitsbegrenzung? Ist was für Weicheier und Oberlehrer. Breiten- Höhen- Abstands- Gewichtsbegrenzungen? Die gehen Dir mächtig auf die Nerven. Kilometerlange Elephantenrennen? Sollen doch die anderen mal Rücksicht nehmen. Auffahrunfälle am Stauende? Kann passieren, mit 40 Tonnen im Rücken bin ich immer der Stärkere. Hauptsache du hältst deine Zeitfenster ein. Wahrscheinlich hast du für diese "Korintenkacker" auch noch das richtige " Werkzeug" im Handschuhfach. Illegal? Scheißegal! Da sicherheitsrelevante Regeln für dich anscheinend "grünes" drangsalieren sind spreche ich dir jegliche Zuverlässigkeit für Waffenbesitz ab. Du bist eine Schande für deine Branche.

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Bei Verkehrsteilnehmer gibt es verschiedene Gruppen was das Verhalten angeht. Es gibt LKW Fahrer (auch PKW) die einmal kurz aufblinken und rüberziehen und solche, die dir die Chance geben nicht richtig in die Eisen gehen zu müssen. Es gibt Nötiger und Nichtnötiger. Wenn das Verfahren gegen EBR eingestellt wurde spricht es doch dafür, dass er in diesem Fall nicht derjenige war, der sich falsch verhalten hat?

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Übrigens, ich habe jetzt auch eine Dashboardcamera

Wenn du nicht die ganze Zeit mit deinem Handy Bilder knipsen würdest, könntest du auch 5 km/h schneller unterwegs sein. Setz dir einfach für die Zukunft andere Prioritäten, damit ersparst du dir sicherlich den ein oder anderen Ärger.

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@ Rüdiger, du bestätigst mit deinem Kommentar meine Meinung über die in Mehrheit rücksichtlosen und verantwortungslosen Trucker.

Ich weiß ja nicht, wie Du es schaffst, aus meinem Kommentar etwas über mein Fahrverhalten zu schließen.

dagegen lassen Deine Aussagen erkennen, daß Du mangels Erfahrung nur über eine sehr eingeschränkte Sichtweise über die Teilnahme am Straßenverkehr verfügst.

Da ich über intensive Motorrad-, LKW- und PKW-Erfahrung verfüge, bin ich sehr entspannt unterwegs und lasse den anderen Verkehrsteilnehmern ihren Raum zum Überleben.

Zweifelsfrei sind viele Verkehrsteilnehmer ziemlich überfordert, was man in etwas kritischeren Situationen (Baustellen, schlechtes Wetter, etc.) oft erkennen kann. Da kann es dann sinnvoll sein, etwas Rücksicht zu nehmen, statt nur stur sein "Ding" durchzuziehen.

Dafür ist der §1 der StVo auch gedacht.

lg Rüdiger:-)

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Du bist eine Schande für deine Branche.

Ich bin nicht in dieser Branche!

Ich finde es auch nicht korrekt wenn LKW Fahrer verkehrsgefährdend zu schnell unterwegs sind, wobei es sicherheitstechnisch durchaus einen Unterschied macht, ob ein zu schneller LKW voll beladen oder sogar noch überladen unterwegs ist oder ober er leer ist. War der LKW hinter Dir voll beladen oder überladen, hast Du ihn gewogen?

Eines ist jedefalls sicher, durch selbsternannte private Verkehrspolizisten und Verkehrserzieher werden unser Straßen nicht sicherer, ganz im Gegenteil.

Mal völlig davon abgesehen welch negatives gesellschaftliches Klima von diesen Oberlehrern ausgeht, die übrigens ein sehr deutsches Phänomen sind, in Frankreich findet man solche Oberlehrer kaum und in Italien gar nicht.

P.S

Das Fotografieren mit dem Handy währender der Fahrt halte ich übrigens auch für verkehrsgefährdend, noch dazu bei Regen und während eines Überholvorganges (mindestens gleichbedeutend mit dem ausdrücklich verbotenen Telefonieren). Aber sowas verdrängen die Erzieher der Nation natürlich ganz gerne.

Das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist in den meisten europäischen Ländern verboten. Oft wird ein Zuwiderhandeln hart bestraft. Was allerdings viele Autofahrer nach Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nicht wissen ist, dass dieses Verbot auch für die Nutzung anderen Funktionen wie diktieren, Musik hören oder Fotografieren gilt. Der Fahrer verstößt schon dann gegen den deutschen § 23 (1a) StVO, wenn er das Handy in die Hand nimmt.
http://www.inside-ha...hrend-der-fahrt

Und noch eines, laut STVO hat ein Überholvorgang z ü g i g vonstatten zu gehen, mit wesentlich höherer Geschwindigkeit.

§5 Überholen

quad.gif (1) Es ist links zu überholen.

quad.gif (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderungicon1.png des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Du aber schleichst Dich an dem vor Dir fahrenden LKW regelrecht vorbei, sonst würde Dir der nachfolgend LKW ja nicht an der Stoßstange kleben. Ein klarer Verstoß gegen § 5 Abs 2 STVO. Herr Oberlehrer!

Du hast also auf Deinem Bild gleich zwei eigene Verstöße gegen die STVO dokumentiert und regst dich aber auf, dass der LKW hinter Dir 89 kmh (schneller kann er gar nicht, wenn er nicht kriminell manipuliert ist) statt 80 kmh fährt.

Ganz ehrlich, es wäre auf den Deutschen Straßen angenehmer zu fahren, wenn solche Verkehrsteilnehmer zu hause bleiben würden.

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Du hast also auf Deinem Bild gleich zwei eigene Verstöße gegen die STVO dokumentiert und regst dich aber auf, dass der LKW hinter Dir 89 kmh (schneller kann er gar nicht, wenn er nicht kriminell manipuliert ist) statt 80 kmh fährt.

Wie schnell der LKW auf der rechten Spur fährt, ist aus dem Bild nicht ersichtlich.

Wenn er 80 km/h fährt, dann dürfte der LKW hinter dem Fotografen ebenfalls nicht überholen, da die "wesentlich höhere Geschwindigkeit" der Rechtsprechung nach bei 10 km/h Unterschied beginnt, er also ohne die erwähnte kriminelle Manipulation seinen Laster gar nicht auf die erforderliche Geschwindigkeit bringen kann.

Wenn der Laster rechts dagegen 75 km/h fährt, kann der Fotograf einen korrekten (d.h. mit wesentlich höherer Geschwindigkeit) Überholvorgang durchführen (z.B. mit 86 km/h) und ihm der Laster hinten immer (ohne kriminelle Manipulation) noch auf der Stoßstange kleben.

Das Hantieren mit dem Handy während der Fahrt dagegen ist in jedem Fall hundepfui.

Und, ach ja, im §5 Abs. 2. steht nur, dass Behinderungen des Gegenverkehrs auszuschließen sind. Den nachfolgenden Verkehr darf man für die Dauer das Überholvorgangs ergo behindern (*), solange man sich an den zweiten Satz hält.

(*) "behindern" und "gefährden" sind zwei Paar Stiefel, gemeint ist hier nur ersteres. Letzteres hat in jedem Fall zu unterbleiben.

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Wie schnell der LKW auf der rechten Spur fährt, ist aus dem Bild nicht ersichtlich.

Wenn er 80 km/h fährt, dann dürfte der LKW hinter dem Fotografen ebenfalls nicht überholen, da die "wesentlich höhere Geschwindigkeit" der Rechtsprechung nach bei 10 km/h Unterschied beginnt,

Stimmt, es ging aber nicht darum, was der Laster darf oder nicht darf, sondern darum, dass der Herr Oberlehrer sich selber nicht an die StVO zu halten gewillt ist.

Wenn der Laster rechts dagegen 75 km/h fährt,

Würde das auf ebener Strecke jeder Lebenserfahrung widersprechen!

Das Hantieren mit dem Handy während der Fahrt dagegen ist in jedem Fall hundepfui.

Noch dazu mit beiden Händen.

Und unabhängig von all dem, welcher normale Autofahrer fährt auf einer leeren Autobahn nicht einfach zügig und friedlich seiner Wege.

Wer, statt das Geschenk einer leeren Autobahn zu nutzen, seine Zeit lieber damit verbringt völlig unnötig, noch dazu zum wiederholten male, mit LKW Fahren Streit anzufangen, der muß schon einen spezielen Charakter haben. Ich vermute mal der Autobahnabschnitt liegt in Franken.

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Und unabhängig von all dem, welcher normale Autofahrer fährt auf einer leeren Autobahn nicht einfach zügig und friedlich seiner Wege.

Dabei hat er sich aber an §3 StVO zu halten. Dort steht z.B. "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.", was der Zügigkeit Grenzen setzen kann.

Wer mit 90 km/h auf der rechten Spur unterwegs ist, fährt in jedem Fall so zügig, dass man ihm keinen Vorwurf wegen zu niedriger Geschwindigkeit machen kann. Der Streit wurde ziemlich eindeutig der anderen Partei angefangen.

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Die Unschuldvermutung wurde damit praktisch auf den Kopf gestellt.

Die gilt übrigens "nur" im Gerichtsverfahren. Andernfalls dürfte z.B. gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Bei der Anklageerhebung gilt deswegen nicht "in dubio pro reo", sondern "in dubio pro duriore".

Im WaffG steht übrigens explizit drin, dass bei laufenden Verfahren die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden kann (WaffG §5 Abs 4). Insofern hat die Behörde hier nichts besonders Ungewöhnliches gemacht, sondern lediglich den im Gesetz vorgesehenen Ermessensspielraum ausgenutzt.

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Wer mit 90 km/h auf der rechten Spur unterwegs ist, fährt in jedem Fall so zügig, dass man ihm keinen Vorwurf wegen zu niedriger

Wenn unser Kandidat doch nur tatsächlich mit 90 kmh auf der rechten Spur unterwegs gewesen wäre, ja dann hätte er auch niemanden provoziert.

Er aber fand es, in seinem eigenen Bilddokument, nötig auf der linken Spur und zwar mit weniger als 90 kmh unterwegs zu sein. Denn selbst auf der linken Spur hätte er mit 90 kmh keinen Streit bekommen und keinen normalen LKW an der Stoßstange kleben gehabt, so wie auf dem Bild zu sehen.

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seht euch doch mal das Wetter und die Gischtfahnen des zu überholenden LKWs an. Es war ein Wolkenbruch, die Autobahn hat tiefe Fahrrillen auf beiden Seiten und schneller als 90 war für mich nicht mehr vertretbar. Das Fotographieren mit dem Handy wurde sowohl von der Autobahnpolizei als auch von der Staatsanwältin als akzeptabel zur Beweissicherung angesehen, sonst hätte das sicher Folgen für mich gehabt. Hat es aber nicht. Die Staatsanwältin ist, wie sie sagte, selber Pendlerin auf dieser Strecke und wurde auch schon häufig durch aggressive Trucker bedrängt.

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aggressive Trucker bedrängt.

Ich will nicht bestreiten, dass es die auch gibt.

Und das Verhalten des LKW Fahrers auf Deinem Bild ist definitiv nicht korrekt.

Es war ein Wolkenbruch, die Autobahn hat tiefe Fahrrillen auf beiden Seiten und schneller als 90 war für mich nicht mehr vertretbar.

Es hat geregnet, es sieht für mich aber wirklich nicht so aus, als dass man nicht 95 kmh hätte fahren können.

Ich gesteh Dir zu, dass es subjektiv für Dich so gewesen sein könnte. Nur war es wirklch so. Erstens wenn man sich nicht in der Lage fühlt schneller als 90 kmh zu fahren, dann bleibt man einfach auf der rechten Seite. basta.

Regen und Fahrrillen sind tatsächlich eine üble Kombination, wenn diese Kombination wirklich so drastisch war, objektiv oder auch nur subjektiv, dass man nicht schneller als 90 kmh hätte fahren können, dann ist man aber auch vollauf damit beschäftigt sich auf das Fahren und auf die Fahrbahn zu konzentrieren, jedenfalls kann man dann nicht das Lenkrad zwischen die Beine klemmen und Beidhändig auch noch über Kopf mit dem Handy hantieren. Entweder oder aber beides zusammen geht nicht.

Wenn man aber noch freihändig fahren kann, dann war es definitv weder objektiv noch subjektiv so, dass man nicht schneller als 90 kmh hätte fahren können.

Tut mir echt leid, das Ganze war so überflüssig wie ein Kropf und für mich das Ergebnis einer gewissen oberlehrerhaften Streitlust.

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seht euch doch mal das Wetter und die Gischtfahnen des zu überholenden LKWs an. Es war ein Wolkenbruch, die Autobahn hat tiefe Fahrrillen auf beiden Seiten und schneller als 90 war für mich nicht mehr vertretbar...

Kann dich verstehen. Aber es gibt eben so durchgeknallte. Die rauschen auch bei geschlossener Schneedecke oder Nebel noch mit 150 an einem vorbei. Aber irgendwie muss ja die Unfallstatistik am Ende des Jahres stimmen. Karombolage bei Schnee, Nebel oder eben Starkregen: einer muss halt den Anfang machen. Mein sarkastischer Tipp: lass die Jungs einen auf Dick machen. Man riskiert zwar sein Leben dabei aber so ist es nun mal leider.

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seht euch doch mal das Wetter und die Gischtfahnen des zu überholenden LKWs an. Es war ein Wolkenbruch, die Autobahn hat tiefe Fahrrillen auf beiden Seiten und schneller als 90 war für mich nicht mehr vertretbar. Das Fotographieren mit dem Handy wurde sowohl von der Autobahnpolizei als auch von der Staatsanwältin als akzeptabel zur Beweissicherung angesehen, sonst hätte das sicher Folgen für mich gehabt. Hat es aber nicht. Die Staatsanwältin ist, wie sie sagte, selber Pendlerin auf dieser Strecke und wurde auch schon häufig durch aggressive Trucker bedrängt.

also ich hab immer Verständnis für die unter Zeitdruck stehenden Trucker. Ja und die Staatsanwältin kann das Handyfoto akzeptieren, der Anwalt der Gegenseite wird sicher darauf hinweisen dass ein Wechsel auf die rechte Fahrbahn möglich gewesen wäre .Sogar bei den behhaupteten schlechten Wetterbedingungen. Zum beidhändigen hantieren mit dem Fotohandy hat es jedenfalls gereicht.

Zum Glück kann ich als PKW-Fahrer solche Spurblockierer im Bedarfsfall rechts überholen. Sollen sie doch fotografieren, anzeigen oder ins Lenkrad beissen.

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Ich bin nicht in dieser Branche!

Ich finde es auch nicht korrekt wenn LKW Fahrer verkehrsgefährdend zu schnell unterwegs sind, wobei es sicherheitstechnisch durchaus einen Unterschied macht, ob ein zu schneller LKW voll beladen oder sogar noch überladen unterwegs ist oder ober er leer ist. War der LKW hinter Dir voll beladen oder überladen, hast Du ihn gewogen?

Ein LKW fährt auf der Bahn immer so schnell er kann, also entweder ca. 90km/h, schneller kann er nicht, oder bergauf eben dass was die Maschinerie hergibt. Die 80km/h Beschränkung stammt aus der automobilen Steinzeit, deshalb werden die 90km/h auch quasi nie beanstandet, zum Glück, das gehört schon längst weg, ein moderner LKW ist bei Autobahngeschwindigkeiten von 100-110km/h sicher zu beherschen. Die 60km/h auf der Landstrasse Für LKW >7,5t und alle LKW >3,5t mit Anhänger sind ein deutscher Alleingang und ein noch größerer Witz, 80-90km/h wären hier längst angebracht und würden gefährliche Überhohlmanöver auf Landstrassen drastisch reduzieren. Wusstet ihr eigtl. dass man selbst einen schweren LKW innerorts 70km/h fahren darf wenn dort 70km/h ausgeschildert sind ? Witzig nicht ? Dass zeigt schon die Hirnlosigkeit dieser Beschränkung.

Schon mal einen modernen LKW gefahren ? Wären nicht die Abmaße, man glaubt man fast man fährt einen PKW, er bremst nicht ganz so gut wie ein moderner PKW, aber um einem Land Rover Defender oder Dacia Logan den Schneid abzukaufen langt es allemal, dabei ist es auch ziemlich egal ob er leer oder beladen ist.

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