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IGNORED

Mein erster privater Waffenverkauf (Fragen und Empfehlungen)


z-legend

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datenschutz? das geht am thema vorbei.

...

eine antwort hierauf verstösst nicht gegen den datenschutz. ein simples ja oder nein reicht aus...

Das geht nicht am Thema vorbei, was mein zuständiges Präsidium angeht. Ich kann ganz konkret sagen, dass Dir da bei einem Anruf noch nicht einmal bestätigt wird, dass es mich gibt. Aber zumindest melden die zuständigen Sachbearbeiter sich da mit richtigem Namen....obwohl.....wer weiß das schon.

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Ich hätte auch eine Frage: ich habe gerade eine Waffe in ein Nachtbarland (Belgien) verkauft, bin im Moment absolut ratlos, was es da für Foramlitäten zu erfüllen gibt etc. Gibt's da irgendwo gute Informationen zu? Vielen Dank für alle Tips!

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Also das mit der Kopie (sei es WBK, Jagdschein oder Waffenhandelslizenz) würde ich mir aufjedenfall zukommen lassen und dann aber auch immer noch einmal mich mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen (am besten per Fax oder E-Mail - geht am schnellsten und man hat es dann schriftlich). Bei der Behörde des Käufers dann einfach kurz um nen Datenabgleich bitten (also Kopie mit hinterlegten Daten) und denen die Daten von der verkauften Waffe mitteilen dann können die das gleich ins neue elektronische zentrale Waffenregister eintragen.

Eine Kopie alleine halte ich für sehr unsicher weil theoretisch könnte ich eine Kopie meiner WBK machen zu dem Zeitpunkt wo ich einen Voreintrag in der Karte habe und dann diese Kopie als "Nachweis" verschiedenen privaten Verkäufern zukommen lassen - prüfen die das nicht nach hätte ich mit einem Voreintrag auf diesem Wege mehrere Waffen erworben obwohl ich dazu nicht berechtigt bin da der Voreintrag ja nur für eine Waffe gültig ist. Da ich als privater Verkäufer auch keine Berechtigung habe in einer fremden oder meiner eigenen WBK Eintragungen vorzunehmen und dies ausschließlich über die Behörde des Käufers geschieht (zumindest bei der Eintragung der Waffe) muss ich zumindest sicherstellen das die Behörde des Käufers davon Wind bekommt. Natürlich könnte man jetzt sagen ja aber wenn ich die Waffe aus meiner WBK austragen lasse und zu meiner Behörde hingehe dann werden die das doch der anderen Behörde mitteilen - meiner Erfahrung nach handeln solche Sachbearbeiter nach Zuständigkeitsbereichen sprich alles was nicht in Ihrem Gebiet stattfindet (sprich der Käufer sich dort nicht aufhält) interessiert diese Leute auch nicht nach dem Motto "Dafür bin ich nicht zuständig also ist mir das egal".

Ein anderes Problem was ich bei einer schlichten Kopie sehe ist das bei einem Entzug der WBK zwar die original WBK eingezogen wird aber mir wäre neu dass das Haus nach Kopien der WBK durchsucht wird :lol2: und dann dürfte man als Verkäufer unter Umständen erst Recht Probleme bekommen wenn sich das nachher herausstellen sollte. Deswegen sehe ich Kopien (das ist egal ob beglaubigt oder nicht beglaubigt erst mal als reine Informationsquelle und nicht als Nachweis).

Also ich würde mir vom Käufer Kopie des Persos geben lassen (angaben wie Körpergröße etc. können ja geschwärzt werden)

Kopie der WBK geben lassen (dann kann man die Daten wie Name etc. schon mal mit Perso abgleichen - WBK kann gestohlen sein das der Perso auch geklaut ist dürfte zumindest schon mal geringer sein) und zum schluss siehe oben das mit der Behörde des Käufers abklären (dann ist man da auch schon mal auf der sicheren Seite). Auf Geldeingang warten. Waffe verschicken oder abholen lassen und dann bei der eigenen Behörde das zum schluss aus deiner WBK austragen lassen.

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  • 2 Monate später...
... Lediglich ein Fall, gerade aktuell, zieht sich etwas. Käufer (Munition) hat Scan ohne sonstige Daten geschickt. Habe die zuständige Behörde ergurgelt, angerufen und die Antwort erhalten, es liege keine datenschutzrechtliche Freigabe vor, der Käufer solle kurz und formlos eine entsprechende Freigabe erteilen. Und das tut er seit zwei Wochen nicht. Mir ja egal, Geld ist da. ...

datenschutz? das geht am thema vorbei.

ich frage die behörde ja nicht, wo der betreffende wohnt oder welche waffen er besitzt, sondern ich frage ganz konkret:

"herr xyz, geboren am... in..., wohnhaft in .... möchte bei mir eine waffe erwerben. in den vorgelegten unterlagen (WBK Nr. 12345/678) ist ein offener voreintrag für eine waffe im kaliber... vorhanden. ist dies korrekt?"

eine antwort hierauf verstösst nicht gegen den datenschutz. ein simples ja oder nein reicht aus...

Sehe ich persönlich ganz genauso! Das Berliner LKA sieht es leider anders. Habe sinngemäß argumentiert, dass ich bereits weiß, wie derjenige heißt, wie alt er ist, wo er wohnt und geboren wurde, wann er seinen Jagdschein gelöst hat und sogar wie er aussieht und dass ich nur ein simples Ja oder Nein hören möchte. Nix, dafür müsse der Käufer Freigabe erteilen. :fool:

Nunja, dazu eine Frage in die Runde:

Der Kauf der Munition ist nun ca. vier Monate her. Der Käufer hat zügig bezahlt und seitdem ist mehr oder weniger Funkstille. Nach einigen Wochen antwortete er auf meine mehrfache Bitte, seiner Behörde die Datenfreigabe zu erteilen oder mir seine EWB auf alternativen Wege nachzuweisen, dass er sehr eingespannt sei, mein Anliegen (!) nach hinten geschoben habe und sich bei nächster Gelegenheit um mein Anliegen (!) kümmern werde.

Seitdem kam nichts mehr. Vor einigen Wochen habe ich den Käufer zum letzten Mal per Email angeschrieben und um seine Kontodaten gebeten, damit ich ihm sein Geld abzüglich egun-Gebühren und meiner Auslagen erstatten kann. Keine Reaktion.

So, und nu?

Die Munition liegt hier nach wie vor rum. Verschenkt oder anderweitig verkauft habe ich sie bisher nicht, da sie ja bezahlt wurde. Muss ich die jetzt bis zum jüngsten Tage aufbewahren?

Bearbeitet von Sven S.
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Mein Käufer kam aus Hamburg. Er hat mir die Kopie seines Jagdscheins und des Perso geschickt. Ich habe mir die Waffenbehörde in Hamburg rausgesucht und seine E-Mail mit den Dokumenten an den SB weiter geleitet. Dazu habe ich die Frage gestellt ob der JS noch gültig ist, weil er eine Waffe von mir kaufen möchte. Es kam ein "Ja" zurück und der Fall war erledigt. Keine Schwierigkeiten in Hamburg.

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  • 1 Jahr später...

Passt hier vielleicht gerade so rein...

Frage etwas umgedreht:

Wenn ich eine Waffe über egun von einem Händler kaufe, ab wann gilt für mich die vierzehn Tage anmeldefrist?

Sobald ich auf den kaufen Button gedrückt habe oder sobald die Waffe von Overnight geliefert wurde und ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe habe?

Hintergrund ist das man ein Schnäppchen sieht, kauft, alles fertig macht (Wbk zum Händler, Sachbearbeiter Telefonnummer und bezahlt) und dann ein paar Tage auf Montage ist und mit dem Händler abspricht das die Waffe erst nach den paar Tagen verschickt wird wenn man wieder Zuhause ist um sie persönlich in Empfang zu nehmen.

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Kaufen ist nicht erwerben. Erworben hast du die, wenn du sie in der Hand hälst. Also läuft die 14 Tage Frist ab Lieferung bei dir. So sieht es jedenfalls meine Behörde.

Und ich habe gerade ein WS erstanden. Tatsächlich sieht die Dame den Buttonklick auf Egun als den Zeitpunkt des Erwerb an.

Zum Glück hatte ich die alteingesessene Kollegin per Email informiert (mit Empfangsbestätigung), dass der Versender in Urlaub führe und es bis zu Versendung dauern würde. Die junge Kollegjn fing schon an von Verstoß zu faseln. Notfalls hätte ich einiges an Geld investieren müssen um den Ausbildungsstand der jungen Kollegin auf Stand bringen zu lassen

Lg

Michael

Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk

Bearbeitet von Ostwestfale_LP
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Und ich habe gerade ein WS erstanden. Tatsächlich sieht die Dame den Buttonklick auf Egun als den Zeitpunkt des Erwerb an.

Zum Glück hatte ich die alteingesessene Kollegin per Email informiert (mit Empfangsbestätigung), dass der Versender in Urlaub führe und es bis zu Versendung dauern würde. Die junge Kollegjn fing schon an von Verstoß zu faseln. Notfalls hätte ich einiges an Geld investieren müssen um den Ausbildungsstand der jungen Kollegin auf Stand bringen zu lassen

Lg

Michael

Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk

Von wem und warum erfuhr hier die Dame wann der entsprechende Buttonklick stattgefunden hat?

Sepp

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Warum bespricht man sich nicht mit dem Verkäufer? Könnte ja sein, dass man sich noch zuerst den Voreintrag holen muss...

Für ein Wechselsystem ?????

Ausserdem: Der hat gemacht und nicht gefragt. Dafür hat er dann das ausgetragene WS zu Versand gebracht. Auch nett, wenn die WR-Erlaubnis nicht mehr vorhanden ist.

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Bearbeitet von Ostwestfale_LP
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Für ein Wechselsystem ?????

Ausserdem: Der hat gemacht und nicht gefragt. Dafür hat er dann das ausgetragene WS zu Versand gebracht. Auch nett, wenn die WR-Erlaubnis nicht mehr vorhanden ist.

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OK, streiche in deinem Fall einfach "Voreintrag".

Aber erklär mal, warum der Verkäufer bei seiner Behörde "vorankündigt". Normal ist das nicht! War wohl ein komischer Vogel?

Nach dem Kauf bei Egun kann locker eine Woche ins Land streichen bis die Erwerbsberechtigung geklärt ist und das Geld da ist. Dann wirds schon eng, wenn noch ein Feiertag oder eine andere Lieferverzögerung dazu kommt...

Hm, Idioten Leute gibts...

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Ja, ich hatte ihm eine Kopie meiner grünen geschickt. Damit ist er zur Behörde gedackelt und gesagt: Hab ich an den verkauft. Fahr aber erst einmal eine in Urlaub bis ich es verschicken kann.

So, dann kam er aus dem Urlaub und konnte erst mal nicht direkt zur Bank um den Kontostand zu prüfen. Dann war seine SBine im Urlaub. Jetzt hat er das WS austragen lassen und erst dann an mich versendet - was auch schon mal fraglich ist.

Ausserdem hat er das WS falsch beschrieben, jedoch konnte man auf den Bildern sehen was es für eins ist.

Jetzt ist es da, der Eintrag läuft und sollte auf seiner WBK tatsächlich der Mist stehen den er angegeben hat so kommt nun die exakte Bezeichnung in meine WBK rein. Ist schon mit meiner SBine abgeklärt.

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Bearbeitet von Ostwestfale_LP
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  • 2 Jahre später...

Ich habe gestern einen gebrauchten  357 Mag Revolver von privat erworben.Den entsprechenden Voreintrag in meiner grünen WBK habe ich(Seriennr. und Erwerbsdatum Felder sowie Munitions erwerbsberechtigung sind noch offen) Darf der Verkäufer mir die Waffe überlassen? (Kaufvertrag liegt vor, sowie Übergabedatum und Uhrzeit der übergabe)

Eigentlich darf der Verkäufer mir die Waffe erst nach Eintrag der Seriennr. übergeben. Es sei denn, Ich mache mit dem Verkäufer eine ÜBERLASSUNGSVEREINBARUNG, die maximal 1 Monat Gültigkeit hat, somit darf der Verkäufer mir die Waffe , aber keine Munition(Da der Vollständige Eintrag der Behörde fehlt) überlassen. Ich muss lediglich die Waffe dann innerhalb 14 tage ab Verkaufsdatum/Überlassung eintragen lassen.

So ist es im Rechtlichen Sinne konform.

Sehe ich das Richtig?

 

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vor 1 Stunde schrieb PeterXX:

Ich habe gestern einen gebrauchten  357 Mag Revolver von privat erworben.Den entsprechenden Voreintrag in meiner grünen WBK habe ich

Hallo PeterXX

 

du machst es viiieeeelll komplizierter als es ist:

Du hast einen Voreintrag. Du hast dir die passende Waffe gekauft. Sie ist deine. Damit kannst du jetzt machen, was du willst. Du musst sie lediglich noch bei der Behörde anmelden und zur Bestätigung wird sie dir in die entsprechende Zeile eingetragen. Du wirst gleichzeitig den Munitionserwerb bestätigt bekommen. Evtl. wäre strittig, ob du jetzt schon Munition übernehmen darfst. Aber das bewegt sich ungefähr auf: "Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weis was...."

Nimm den Revolver, geh damit zum Schießstand, nimm die WBK und den Kaufvertrag mit. Alles ist gut. Und lass das Teil innerhalb von 2 Wochen eintragen. Die erste Waffe ist immer spannend. Das gibt sich im Laufe der zeit.

 

Steven

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