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Sven S.

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  1. Sehe ich persönlich ganz genauso! Das Berliner LKA sieht es leider anders. Habe sinngemäß argumentiert, dass ich bereits weiß, wie derjenige heißt, wie alt er ist, wo er wohnt und geboren wurde, wann er seinen Jagdschein gelöst hat und sogar wie er aussieht und dass ich nur ein simples Ja oder Nein hören möchte. Nix, dafür müsse der Käufer Freigabe erteilen. Nunja, dazu eine Frage in die Runde: Der Kauf der Munition ist nun ca. vier Monate her. Der Käufer hat zügig bezahlt und seitdem ist mehr oder weniger Funkstille. Nach einigen Wochen antwortete er auf meine mehrfache Bitte, seiner Behörde die Datenfreigabe zu erteilen oder mir seine EWB auf alternativen Wege nachzuweisen, dass er sehr eingespannt sei, mein Anliegen (!) nach hinten geschoben habe und sich bei nächster Gelegenheit um mein Anliegen (!) kümmern werde. Seitdem kam nichts mehr. Vor einigen Wochen habe ich den Käufer zum letzten Mal per Email angeschrieben und um seine Kontodaten gebeten, damit ich ihm sein Geld abzüglich egun-Gebühren und meiner Auslagen erstatten kann. Keine Reaktion. So, und nu? Die Munition liegt hier nach wie vor rum. Verschenkt oder anderweitig verkauft habe ich sie bisher nicht, da sie ja bezahlt wurde. Muss ich die jetzt bis zum jüngsten Tage aufbewahren?
  2. Ist gar nicht so kompliziert. Hab jetzt einige Male Waffen und Munition über egun verkauft und mir nach Auktionsende jeweils Scan der Erwerbsberechtigung plus Kontaktdaten der Behörde per Email schicken lassen. Behördendaten gegenprüfen, anrufen, bestätigen lassen, fertig. Als Käufer lief es bisher genauso, Scan + Daten hingeschickt, ein paar Tage drauf waren die Sachen da. Am stressigsten ist es, ab und zu in die eigenen Verkäufe reinzugucken und die Bieter/Fragensteller mit zweifelhafter Reputation auf die Schwarze Liste zu setzen. Hätte nicht gedacht, wie schnell die sich füllt. Lediglich ein Fall, gerade aktuell, zieht sich etwas. Käufer (Munition) hat Scan ohne sonstige Daten geschickt. Habe die zuständige Behörde ergurgelt, angerufen und die Antwort erhalten, es liege keine datenschutzrechtliche Freigabe vor, der Käufer solle kurz und formlos eine entsprechende Freigabe erteilen. Und das tut er seit zwei Wochen nicht. Mir ja egal, Geld ist da. Bezüglich Versand muss es nicht Overnite sein. Zumindest hab ich die noch nicht vermisst. Bei einer Kurzwaffe wäre evtl. auch ein Maxibrief (wenn es nicht auf den Versicherungswert ankommt) oder ein Expressbrief (mit Versicherung) eine Alternative, geht beides als Einschreiben eigenhändig. Für die Austragung stellt deine Behörde im besten Fall ein Online-Formular zur Verfügung. Am PC ausfüllen, als Überlassungsdatum das Datum des Empfangs eintragen, ausdrucken, mit der WBK abschicken, warten, bezahlen.
  3. Hallo, Was soll denn daran nicht "gesetzeskonform" sein?! Zumal wenn durch einen einfachen Anruf geklärt ist, ob jemand da und empfangsberechtigt ist? Und, was haben die da so gemeint? Dann liegt es da halt rum. Das kann doch im Prinzip mit jedem Zustelldienst und bei jeder Versandart passieren, hat weder was mit DHL noch mit dem Inhalt Waffe/Munition zu tun und liegt nicht in der Macht des Absenders.
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