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Geschrieben

Was für ein Bullshit.

Damit ist die letzte Sicherheit dahin, die man bisher mit einem Taschenmesser ohne Öffnungshilfe hatte.

Jup. Du erfährst nun die volle Intention solcher tyrannischen Gesetze: Verunsicherung beim Subjekt der Gesetze. Als normalo-Bürger lässt man jetzt sein Klapp-Messer zuhause, denn man könnte ja gegen den Paragraphen 42a verstoßen...

Das setzt sich fort: Wer ein Messer bei sich trägt, ist kein normalo-Bürger und kann entsprechend behandelt werden. Das Ermessen zwischen "Bürger" und "Gesindel" übernimmt nun die weise Polizei-Macht, unterstützt von noch viel weiseren Richtern und Staatsanwälten, die diese wichtigen Gesetze zum Wohle Aller und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit durchsetzen. Natürlich nicht gegen die "Bürger" sondern nur gegen die, die sich als "Gesindel" offenbart haben, indem sie Messer bei sich hatten. Sowas ist nun eben suspekt.

Geschrieben

Siehe Nr 16 war nicht BPol sondern PolG dort Multitools gleich Einhandmesser!

Schönen Gruss

Und bei Nr 26 fehlt die Schlitten-Sicherung und bei Gasern kann man die nicht auf die andre Seite tun. Der Mag-Knopf ist ja auch zu sehen. Seit wann entscheidet eigentlich die Gewerkschaft über erlaubt oder nicht? Reine Info an die Mitglieder, oder?

Geschrieben

Ja denke ich auch, das dies als Leitfaden dienen sollte ! und ich kann nix dafür, dass ich es in den weiten des Netzes gefunden habe -:) Selbst bei feststehenden Messern hat man ein Problem, wenn sie als Waffe eingestuft sind, obwohl Klingenlänge <12 cm ist. Doch welche Messer dies sind, kann keiner sagen! BKA entscheidet darüber und nur ein paar sind erfasst (zb. Dolch)

Somit ist es bald soweit, gar kein Messer mehr dabei haben zu dürfen!

Die Entscheidungsgewalt dem Polizisten zu übertragen ob Einhandmesser oder Tool geführt werden darf ist die schlechteste Lösung die es gibt.

Heute darf man, morgen beim Kollegen nicht, dann darf man wieder usw.

Ein Waffenschein für Messer her und gut ist, wobei man kann sich auch nochmehr reglementieren!

Gute Nacht

Geschrieben

Die Entscheidungsgewalt dem Polizisten zu übertragen ob Einhandmesser oder Tool geführt werden darf ist die schlechteste Lösung die es gibt.

Gute Nacht

Das ist so nicht richtig!

Der Polizist entscheidet nicht darüber, sondern er entscheidet nur, ob er das Messer nach einer Durchsuchung, Festnahme oder Kontrolle wieder aushändigt.

Zieht er es vorsorglich ein, entscheidet dann eine zuständige Stelle über die Einziehung oder Aushändigung.

Geschrieben (bearbeitet)

....Verunsicherung beim Subjekt der Gesetze. Als normalo-Bürger lässt man jetzt sein Klapp-Messer zuhause, denn man könnte ja gegen den Paragraphen 42a verstoßen...

Da ist was dran, das ist wohl (obwohl die "Zielgruppe"/die Hauptintention eine andere war) auch ein gewünschter Effekt.

Ich selbst gehe praktisch nie ohne Taschenmesser aus dem Haus. Mir fällt auf (wenn mal ein Messer für eine praktische Verrichtung gebraucht wird, was gar nicht selten ist), dass unter den anderen, typischen Durchschnittsbürgern oft nur die älteren Semester noch ihr Schweizermesser o.ä. dabei haben.

Es ist immer wieder belustigend, irgendwelche "Normalo"-20er/30er/40er (die ansonsten mit allem Schnickschnack ausgestattet sind) mit den Händen z.B. verzweifelt an einer Verpackung oder Packschnur herumnesteln oder -reissen zu sehen... wo ein simples Taschenmesserchen Abhilfe schaffen könnte. Aber ich hab' ja meines dabei.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Das ist so nicht richtig!

Der Polizist entscheidet nicht darüber, sondern er entscheidet nur, ob er das Messer nach einer Durchsuchung, Festnahme oder Kontrolle wieder aushändigt.

Zieht er es vorsorglich ein, entscheidet dann eine zuständige Stelle über die Einziehung oder Aushändigung.

Ja, aber das Resultat ist das gleiche und die Verunsicherung bleibt! Weg an einem Tag, am anderen nicht und diese Entscheidung trifft sehr wohl der Beamte vor Ort! In Deutschland geht's doch langsam mit den ganzen Verbotsirrsinn den Bach runter! sehr schade!

Geschrieben

Ja, aber das Resultat ist das gleiche und die Verunsicherung bleibt! Weg an einem Tag, am anderen nicht und diese Entscheidung trifft sehr wohl der Beamte vor Ort!

Wie soll es denn sonst gehen? Es wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger hinzugezogen? Oder eine demokratische Entscheidung der Anwesenden? Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.

Geschrieben

Da ist was dran, das ist wohl (obwohl die vorgebliche "Zielgruppe"/die Hauptintention eine andere war, so lesen sich die BT/BR-Redeprotokolle) auch ein gewünschter Effekt. Dieser Effekt wird jetzt durch die Richter verschärft, Stichworte, die sich in den Urteilen finden: Ächtungsintention, Verdrängungs-Effekt. Dazu kommt jetzt das BKA, das feststellt: mit seiner geübten Handhabung ist jedes Messer ein Einhandmesser.

Geschrieben
Da ist was dran, das ist wohl (obwohl die "Zielgruppe"/die Hauptintention eine andere war) auch ein gewünschter Effekt.

...

Aber ich hab' ja meines dabei.

Die Hauptintention des Waffengesetzes ist die Unterdrückung der Wehrhaftigkeit des Bürgers. Das funktioniert am effektivsten mit einer langfristigen Strategie und nicht mit plötzlichen radikalen Verboten. Das Trageverbot für bestimmte Messer ist ein sehr schönes Beispiel, wie sowas erreicht wird. Es wird postuliert, dass eine gewisse, schon restriktive Regelung den "allgemein anerkannten" Status wiederspiegele. Bestimmte Messer werden zunächst nicht verboten, sondern ihre Benutzung schwer durchschaubaren regeln unterworfen. Diese Regelungen werden dann schrittweise restriktiver ausgelegt, was zu allgemeiner Verunsicherung bei denjenigen führt, die erstens niemandem etwas zu Leide tun und sich zweitens sogar an Gesetze halten wollen. Dadurch verschiebt sich das Spektrum dessen, was "allgemein anerkannt" ist. Diese Spirale dreht sich so lange weiter, bis auch das Tragen eines Schweizer Taschenmessers zuerst sozial stigmatisiert und dann gesetzlich verboten wird.

Der Mechanismus ist ein sehr schönes Beispiel dafür, wie der Staat zum Erreichen eines bestimmten Ziels ein System installiert, das genau das Gegenteil des ansonsten heiligen Diskriminierungsverbotes darstellt: Eine bestimmte Gruppe wird durch Verbote gesetzlich stigmatisiert, und wenn diese Stigmatisierung in der allgemeinen Wahrnehmung ihre Wirkung entfaltet hat, werden die Verbote ausgeweitet. Ultimatives Ziel ist die Vernichtung, nur hier nicht von Menschen, sondern von bestimmten Aspekten der Persönlichkeitsentfaltung.

Genauso funktioniert letztlich auch der Rest des Waffengesetzes. Den physischen Zugang zu Waffen wird der Staat dem Bürger nie ganz verbauen können, schon allein deshalb, weil er selber niemals auf den Einsatz von Waffen verzichten kann und wird. Das weiss auch der Gesetzgeber, deshalb ist die eigentliche (auf lange Sicht ungleich effektivere) Strategie, den psychischen Zugang zu verbauen.

Das ultimative Ziel ist es nicht, die privat besessene Waffe aus der Hosentasche oder aus dem Schrank zu verbannen, sondern aus dem Kopf.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich versteh auch nicht wie man zwar ein riesengroßes Schmartfohn in der Tasche haben kann, aber kein nützliches Schneidwerkzeug :-)

Ich trag mein altes Wave nun schon seit vielen Jahren im Gürteletui bei mir.

Brauchen tu ichs eigentlich täglich, im Beruf genauso wie privat.

Und nicht zuletzt wegen Zeitgenossen mit überdimensionalem Handy, die irgendwas nicht aufkriegen, eine lose Schraube festziehen wollen oder sonstige schnelle Reparaturen machen möchten, aber kein Werkzeug dabei haben.

Es ist mir jedes Mal eine Freude ihnen zu helfen. Zwar nicht ohne abfälligen Kommentar weil sie sich nicht selber helfen können, aber ich helfe ;-)

Schon allein aus diesem Grund kann ich dem Willen des Gesetzgebers leider nicht nachkommen, die jungen Leute mit den Riesenhandys wären doch total aufgeschmissen wenn ich mein Wave zuhause lassen würde.

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben

Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.

Das BKA klärt nur Waffeneigenschaften, aber nicht ob Einhandmesser oder nicht. Klar gibt es FB's die die Waffeneigenschaft verneinen, aber auf eine Einhandmessereigenschaft hinweisen.

Geschrieben

Das BKA klärt nur Waffeneigenschaften, aber nicht ob Einhandmesser oder nicht. Klar gibt es FB's die die Waffeneigenschaft verneinen, aber auf eine Einhandmessereigenschaft hinweisen.

Es geht nicht darum, was das BKA jetzt macht, sondern ist gleichwohl als alternativer wie sarkastischer Vorschlag zur "Polizist beurteilt Messer"-Problematik zu verstehen.

  • 4 Jahre später...
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Last_Bullet:

Kampfmultitools

 

Weiß jemand was das für komische verpixelungen sind? Die hat er doch sicher nicht selbst eingefügt.

 

Automatische Motiverkennung von pöhsen Inhalten bei DuSchlauch?

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb _peti:

Weiß jemand was das für komische verpixelungen sind? Die hat er doch sicher nicht selbst eingefügt.

 

Automatische Motiverkennung von pöhsen Inhalten bei DuSchlauch?

Die NRA hat sich beschwert das Abzeichen sei zu nah an ihren.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb 300RUM:

Selbst schuld wenn man das Logo des Marktführers offensichtlich ungefragt verwendet. 

 

Die GRA will eine Interessenvertretung für deutsche Waffenbesitzer sein.

Die NRA will eine Interessenvertretung für US-Waffenbesitzer sein.

 

Da ist doch überhaupt kein übereinstimmender "Markt", auf dem die beiden miteinander konkurrieren.

 

(Wenn man Interessenvertretung denn überhaupt als "Markttätigkeit" bezeichnen will..).

 

 

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