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IGNORED

AR15 in Nürberg beschlagnahmt wegen 30-Schuss-Magazin


AdventureQ

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Geschrieben

Was soll die Aufregung. Wenn der Tatsachenvortrag zutrifft haben wir eine Owi nach § 34 Nr. 2 AWaffV. Also gibt es die AR 15 zurück und evtl. ein Bußgeld und einen Strich auf der Scorecard für den Entzug. Ob es gerechtfertigt war, dass die Polizei die Waffen mitgenommen hat kann man prüfen lassen und daraus evtl. Konsequenzen ziehen.

Gegen den petzenden Polizisten hat man wenig handhabe. Vereinsschädigendes Verhalten kann man ihm nicht rechtlich vorwerfen, wenn er eine rechtswidrige Tat beobachtet und die Polizei ruft.

Geschrieben

Bei Sportschützen ist die Teilnahme an schießsportlichen Wettkämpfen nach genehmigten Sportordnungen die gesetzliche Grundlage zum Bedürfnisnachweis für AR15 - Clone mit BKA-Feststellungsbescheid!

Wer mit 20er, 30er oder noch größeren Magazinen in der BRD GmbH schießt bewegt verletzt nicht nur die Sportordnungen sondern auch die Freistellungen der AWaffV.

So wie er es sagt ist es vollkommen korrekt!

Bei meinem MKE T41 (G3 Clon) steht im BKA-Feststellungsbescheid:

Das die Schusswaffe MKE Modell T 41 nicht von dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung erfasst wurde.

Voraussetzung dazu ist jedoch, dass nur Magazine verwendet werden, deren Kapazität 10 Patronen nicht übersteigt ,... usw da steht jetzt noch mehr, aber hat mit dem Magazin nichts zu tun.

Fakt ist, wen ein >10 Schuss Magazin in der Waffe steckt hat man eine Waffe, die nicht mehr zur schießsportlichen Verwendung bestimmt ist und man somit auch in dem Moment kein Bedürfnis mehr für diese Waffe! hat!!! Es ist jedoch keine Verbotene Waffe!

Ist so ähnlich wie ein Fullauto-switch für eine Glock, beides darf man zwar Legal besitzen fügt man sie aber jedoch zusammen, wäre die Glock nicht mehr zur schießsportlichen Verwendung geeignet und noch dazu zur eine Verbotenen Waffe geworden.

Ist zwar alles großer Unsinn meiner Meinung nach, aber rechtlich gesehen alles rechtens abgelaufen, wen das so im Feststellungsbescheid steht.

Geschrieben
.... Und jetzt mal abgesehen von der Gesetzeslage: Es ist mMn kein Stück die ÖSiO dadurch gefährdet, daß auf einer Schießstätte in Halbauto-Langwaffen Magazine >10 Schuss verwendet werden. Immerhin dürfen solche Magazine in Repetier-Langwaffen und in Kurzwaffen ohne Probleme genutzt werden. Der §6 AWaffV ist eine überflüssige Gängelung ohne irgendeinen Nutzen für die Gesellschaft.

Richtig, aber solange wir diese dämliche Vorschrift haben, müssen wir sie beachten!

Geschrieben

Ich empfehle mal dieses Topic und die Beiträge von SeinePestilenz ...

So sehr ich SPs und auch seine Meinung schätze, habe ich in dem Fall eine andere Auffassung. Kann aber dahinstehen, da SPs Kung-Fu besser ist.

Geschrieben

Ist zwar alles großer Unsinn meiner Meinung nach, aber rechtlich gesehen alles rechtens abgelaufen, wen das so im Feststellungsbescheid steht.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Glock+Fullautoswitch=verboten.

AR15 mit 30er Mag = nicht verboten.

Ihr versteht einfach nicht das sportliches Schießen und das Bedürfnis des Sportschützen 2 ganz verschiedene Sachen sind.

Aber bitte, bestärkt unsere Gegner doch mit Eurem Blabla

Danke schonmal dafür

Geschrieben

Ihr versteht einfach nicht das sportliches Schießen und das Bedürfnis des Sportschützen 2 ganz verschiedene Sachen sind.

Aber bitte, bestärkt unsere Gegner doch mit Eurem Blabla

Danke schonmal dafür

Guten Abend die Herren, vielleicht einmal zur Klarstellung :

Das Anerkannte Bedürfnis des Sportschützen begründet sich ausschließlich an der Teinahme von schießsportlichen Veranstaltungen, wo nach einer genehmigten sportordnung gem. 15 WaffG geschossen wird. Und zwar:

1 nach den regeln und Vorgaben der betreffenden sportordnung

2 mit dafür zugelassenen Waffe.

Soweit der 6 AWaffV bei der Betrachtung der jeweiligen Disziplinen außer acht gelassen wird, handelt es sich um unzulässiges Schießen,sei es aufgrund der Waffe oder des Zubehörs. Und so sind Magazine mit einen Fassungsvermögen von mehr als 10 Patronen ausgeschlossen.

Benutze ich diese trotzdem, verstoße ich 1. Gegen die AwaffV, 2. Gegen die SPo des Verbandes. Die Folgen habe ich als sachkundiger dann gleich von verschiedenen Seiten. 1. Ordnungswidrigkeit, 2. Verstoß gegen de Spo des Verbandes . In der folge wird die Sache als gröblicher Verstoß gegen waffenrechtlicher Vorschriften gewertet, mit der Hauptfolge, dass die waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung aberkannt werden kann,

Geschrieben

Eines verstehe ich bei der ganzen Geschichte nicht, musste man gleich die "Kavallerie" holen? Das kommt mir vor wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Man hätte ja den fehlbaren Schützen dezent darauf hinweisen können, bitte das Magazin zu wechseln und allenfalls hätte ein gerade zufällig anwesender Schützenkamerad ein passendes 10 Schuss AR15 Magazin parat gehabt wenn der fehlbare Schütze selbst keines dabei gehabt hätte. Notfalls hätte man halt gesagt wenn kein passendes Magazin verfügbar gewesen wäre, das Schiessen mit dem AR15 sofort zu beenden. Fehlbarer Schütze hätte das Schiessen beendet, hätte auf eine andere Waffe plus Magazin jenachdem gewechselt die im Stand erlaubt gewesen wäre oder wäre nach Hause gefahren. Voilà, Problem wäre ganz ohne Polizei gelöst bzw. beendet worden.

Geschrieben

Leute macht Euch nicht selbst verrückt. Es gibt hier viel zu viele, die wahrscheinlich nackt vor dem Rechner sitzen und sich selbst auspeitschen vor lauter Drang zur Selbstgeiselung.

Sportlich = nach einer Sportordnung

Just for Fun = alles Andere

...und solange man sein Hirn dabei hat und es der Stand her gibt, geht beides völlig problemlos.

Ich wiederhole mich, wenn ich behaupte, dass nicht jeder Kleinstbereich des menschlichen Lebens gesetzlich vorbestimmt sein muss, auch wenn das viele hier im Formum gerne hätten.

@ L-L, seinepestilenz: danke, made my day!

Geschrieben
Eines verstehe ich bei der ganzen Geschichte nicht, musste man gleich die "Kavallerie" holen?...

Der Verrat, Dolchstoß in den Rücken, Pedanterie, Vereinsmeierei und Beamtentun sind dem Deutschen angeboren. Bevor der Deutsche im Bahnhof eine Revolution startet kauft er sich zuerst eine Bahnsteigkarte.

Geschrieben

Jetzt nur mal so zur Richtigstellung: Ich darf zwar ein 30er Magazin neben meinem AR15 transportieren aber nicht benutzen?

Wenn Du das Topic verfolgt hättest, wüsstest Du, dass die User hier diesbezüglich (Verwendung von unbegrenzten 30er Mags als Sportschütze) geteilter Meinung sind. Eine "Richtigstellung", wie Du sie also gerne hättest, bekommst Du hier also nicht, sorry.

ein 30er Magazin neben meinem AR15 transportieren

Das ist natürlich kein Problem.

Geschrieben

Bevor der Deutsche im Bahnhof eine Revolution startet kauft er sich zuerst eine Bahnsteigkarte.

Für die ganz bedürftigen Fälle gab es auch noch eine Raucherkarte, aber ich glaube die galt nur in Verbindung mit einer Fahrkarte.

Geschrieben

Soviel ich weiß müssen Polizisten sich selber in Dienst versetzen wenn Sie Gesetzesverstöße warnehmen. Ansonsten verstoßen sie selber gegen ein Gesetz.

Wie kann das also aufgefallen sein? An der Optik kann es nicht liegen, 30er Magazin blockiert wäre in Ordnung gewesen. Also muss er offensichtlich mehr als 10 Schuß mit einem Magazin abgegeben haben. Theoretisch blieb dem Beamten also keine andere Wahl.

Bezüglich der Dikussion 10er vs. 30er Mags: Die Meinungen gehen da auseinander. Was das Ziel der Vorschrift ist sollt eigentlich jedem klar sein. Das hier gezeigte Verhalten ist mal wieder typisch für den deutschen LWB. Alles ausreizen bis wieder eine gesetzliche Regelung das Ganze verschlimmert. Was habe ich bitteschön von einem 30er Mag beim Sportschießen in Deutschland. Ist mir doch latte ob ich einmal oder dreimal wechsele. Abgesehen davon müss ich nach fünf Schuß eh kurz pause machen um noch vernünftig treffen zu können.

Geschrieben

Soviel ich weiß müssen Polizisten sich selber in Dienst versetzen wenn Sie Gesetzesverstöße warnehmen. Ansonsten verstoßen sie selber gegen ein Gesetz.

Bei solchen Geschichten (wenn so vorgefallen) beschleicht mich immer das Gefühl, dass da wohl im persönlichen bzw. vereinsinternen Verhältnis bereits eine "Vorgeschichte" besteht.

Als BDMP-Mitglied kenne ich auch einige mit-schießende Polizeibeamte/sonstige Behördenmitarbeiter... bei denen wäre das meines Erachtens auf ein aufklärendes Gespräch (Rechtslage, mögliche Konsequenzen) hinausgelaufen, aber nicht auf eine Anzeige und die Einleitung eines formalen Vorgangs.

Wie gesagt, ein normales Verhältnis untereinander vorausgesetzt.

Geschrieben

Das Anerkannte Bedürfnis des Sportschützen begründet sich ausschließlich an der Teinahme von schießsportlichen Veranstaltungen, wo nach einer genehmigten sportordnung gem. 15 WaffG geschossen wird. Und zwar:

1 nach den regeln und Vorgaben der betreffenden sportordnung

2 mit dafür zugelassenen Waffe.

Das beträfe dann aber folgerichtig nicht nur 30-Schuss-Magazine sondern alle waffentechnischen Faktoren die durch eine Disziplin vorgeschrieben sind:

z.B. Waffengewicht, Abzugsgewicht, Visierung, Gewehrriemen usw.

D.h. mir fehlen 10 Gramm beim Abzugsgewicht, unzuverlässig, Waffe sichergestellt, Knast.

Iss klar.

Geschrieben

Bei solchen Geschichten (wenn so vorgefallen) beschleicht mich immer das Gefühl, dass da wohl im persönlichen bzw. vereinsinternen Verhältnis bereits eine "Vorgeschichte" besteht.

Ja, denke ich auch. Vielleicht hätte der Polizist sich ja so verhalten wie Du das beschrieben hast. Was aber wenn es die vereinsüblichen Querulanten gibt die ggf. dem Polizisten ans Bein Pinkeln wollen? Oder der AR Schütze hat nicht gehört weil er der zum Teil hier dargestellten Meinung ist. Ob es der Ärger Wert war müssen die Beteiligten selber beurteilen.

Was ich schon einen menschlichen Scheiß erlebt habe seitdem ich aktiv Schießsport betreibe ist echt unglaublich. Scheint aber überall im Bereich Sportverein der Fall zu sein. Insofern bin ich beruhigt.

Geschrieben

Noch was, was ich merkwürdig finde. Ist es überhaupt rechtens wegen eines fehlbaren Magazines das gesamte AR 15 sprich die gesamte Waffe zu beschlagnahmen? Ein bisschen "too much" meiner Meinung nach. Wenn schon denn schon, hätte man ja das 30 Schuss Magazin beschlagnahmen können aber doch bitte nicht das AR 15. Das AR 15 war ja rechtlich gesehen wohl in Ordnung denke ich mal aber warum beschlagt man dann das ganze AR 15 anstatt nur das Magazin wenn es doch eigentlich nur um das fehlbare Magazin des AR 15 geht?!? Irgendwie scheint mir diese Vorgehensweise nicht schlüssig bzw. ist für mich nicht nachvollziehbar!

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