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Nationales Waffenregister geht pünktlich an den Start


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bmi.bund.de

Nationales Waffenregister geht pünktlich an den Start

NWR in Berlin vorgestellt

„Das Nationale Waffenregister trägt erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland bei und wird wie geplant am 1. Januar 2013 seinen Betrieb aufnehmen - zwei Jahre früher als von der EU vorgesehen. Deutschland ist damit einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die Anforderungen der EU-Richtlinie voll erfüllt,“ erklärte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich heute in Berlin, wo er im Bundeshaus zusammen mit dem Innenminister von Mecklenburg - Vorpommern und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder, Lorenz Caffier, den aktuellen Stand bei der Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) vorstellte. Die Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundespolizeipräsidiums nahmen daran ebenfalls teil.

Nach der EU-Waffenrichtlinie ist spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Der Gesetzgeber hatte sich nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden für den vorgezogenen Realisierungstermin 31. Dezember 2012 ausgesprochen. Zur Einhaltung der in § 43a Waffengesetz gesetzten ehrgeizigen Zeitvorgabe berief die Innenministerkonferenz 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern.

Mit der Errichtung des NWR werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Damit hat eine durchgreifende Modernisierung im Waffenwesen begonnen. Die örtlichen Waffenbehörden - bislang untereinander nicht vernetzt - bleiben dabei sachbearbeitende Stelle. Sie sind für die Speicherung aktueller und richtiger Daten im NWR verantwortlich. Die völlig neu eingerichtete Zentrale Komponente des Registers im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist quasi die Synchronisationsdrehscheibe. Vor allem aber ist sie die zentrale Auskunftsdatenbank. Wenn am 1. Januar 2013 das Nationale Waffenregister in Betrieb geht, können alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuell gehaltenen Datenpool nutzen.

„Das gab es bisher nicht“, erläuterte Bundesinnenminister Dr. Friedrich, „damit leistet das Nationale Waffenregister einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, z.B. durch vereinfachte, komplexe, deutschlandweite Recherchen. Durch das Nationale Waffenregister wird die Polizei bundesweit nachprüfen können, wer welche Waffe legal besitzt. Aufbau und Betrieb des NWR werden einen Modernisierungsschub im gesamten Bereich des Waffenwesens bewirken und eine höhere Qualität und Verlässlichkeit und vor allem Aktualität der Daten und Verwaltungsvereinfachungen sicherstellen.“

Durch die zukünftig in einer zweiten Entwicklungsstufe vorgesehene Einbeziehung von Herstellung, Handel, Import und Beschuss soll jederzeit nachvollzogen werden können, welche Stationen eine Waffe in ihrem Lebenszyklus vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat.

Bei der Realisierung des Projektes NWR kommt der IT-Sicherheit besondere Beachtung zu: Wegen der hohen Schutzbedürftigkeit der Daten und der föderalen Struktur des NWR liegen die Sicherheitsanforderungen an das NWR höher, als dies bisher für die einzelne Waffenbehörde der Fall war. Die anerkannten IT-Sicherheitsstandards des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind im NWR fest verankert.

Das Nationale Waffenregister hat den Probebetrieb mit zehn Waffenbehörden im Oktober erfolgreich absolviert. Mit dem Probebetrieb wurde die Stabilität und Zuverlässigkeit des Registers lebensnah getestet. Die Waffenbehörden einiger Bundesländer haben ihre Daten zu Waffen und Erlaubnissen bereits an das Zentrale System übertragen. Diese Erstdaten-Befüllung wird Ende Dezember abgeschlossen; das Register wird dann wie geplant ab 1. Januar 2013 nutzbar sein.

Erscheinungsdatum 19.11.2012

Geschrieben

Ach Leute,

seht doch das Unvermeidliche auch mal positiv:

Geschätzte 95% der Legalwaffenbesitzer in Deutschland werden sich hüten, irgendetwas illegales rumliegen zu haben, dafür war der Aufwand für die Legalen viel zu hoch und die Konsequenzen zu rigoros.

Wenn unsere Regierung mitdenkt, hat sie doch ab Januar 2013 eine Fahndungsgrundlage nach illegalen Waffen, die ca. 3 Millionen Haushalte in Deutschland ausschließt, da hier legale Waffen registriert sind.

Fazit:

Ich bin für zeitnahe Hausdurchsuchungen bei allen, die NICHT im ZWR erfaßt sind, DORT liegen die Illegalen.

Grün ist nicht, ich meine das durchaus ernst, uns LWB wird ja auch die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt ohne konkrete Gefahrenlage, und das wird öffentlich bejubelt ...

mfg

Harry

Geschrieben

Das Register wird genauso nach hinten losgehen wie z.B. in Kanada.

Nur daß die deutsche Regierung DANN traditionsgemäß lieber gutes Geld schlechtem hinterherwirft, als Fehler einzusehen und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Wobei man ja bereits, kostensparend, schon heute von den Fehlern der anderen lernen könnte.

Geschrieben

Möglicherweise gar nicht.

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt Dir voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Daten der Bundesbehörden.

Wobei "voraussetzungslos" hier meint, daß Du keine Begründung zu liefern brauchst, aber es sind durchaus Voraussetzungen zu erfüllen. Der Vorgang muß z.B. abgeschlossen sein.

Da aber die Waffenbehörden keine Bundesbehörde sind, und ein Register niemals abgeschlossen sein kann, wirst Du auf das Register keinen Zugriff bekommen. Zumal die über dich gespeicherten Daten ohnehin in Deinen WBKs stehen.

Geschrieben

Ich habe heute auf GMX einen guten Artikel dazu gelesen - erstaunlich distanziert zur Sinnhaltigkeot des WR, und hauptsächlich auf die illegalen (und damit nicht erfassten) Eisen fokussierend.

Kann jetzt lediglich nicht auf diesem €@?#%$-Tablet den Link einstellen.

Geschrieben
Da aber die Waffenbehörden keine Bundesbehörde sind, und ein Register niemals abgeschlossen sein kann, wirst Du auf das Register keinen Zugriff bekommen. Zumal die über dich gespeicherten Daten ohnehin in Deinen WBKs stehen.

Quatsch!

Das NWR ist ein Bundesregister genau wie beispielsweise das KBA oder das AZR. Registerführende Stelle ist das BVA. Kann man übrigens alles ergoogeln.

Geschrieben

Die Informationen bezüglich des BVA habe ich gefunden.

Fyodor, es werden mehr Daten gespeichert als in der WBK stehen. Die Frage ist ob ich mich an die Waffenbehörde oder das BVA wende mit der bitte um Auskunft als Betroffener nach dem Datenschutzgesetz.

Geschrieben
Ich habe heute auf GMX einen guten Artikel dazu gelesen - erstaunlich distanziert zur Sinnhaltigkeot des WR, und hauptsächlich auf die illegalen (und damit nicht erfassten) Eisen fokussierend.

Kann jetzt lediglich nicht auf diesem €@?#%$-Tablet den Link einstellen.

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/pano...d-waffenproblem

Und mein persönlicher Senf zum NWR:

http://meinungsterror.de/?p=447

Geschrieben

Hat Deutschland ein Waffenproblem?

(ska/mac) Zum 1. Januar 2013 geht in Deutschland das Nationale Waffenregister an den Start. Dort sollen in einem einheitlichen Datenpool alle genehmigungspflichtigen Waffen, die in Deutschland im Umlauf sind, gespeichert werden. Doch wird Deutschland damit tatsächlich sicherer?

Von WEB.DE Redaktionsmitglied Sabrina Kammerer

weiter lesen:

Geschrieben

Entspannt euch. In Frankreich ist das nat. Waffenregister für alle anmeldepflichtigen Waffen nach dem frz. WaffG seit ca. 1,5 Jahren völlig geräuschlos eingeführt. Heißt AGRIPPA. Und......Frankreich steht noch. Auswirkungen auf die illegalen Kalaschnikow-Besitzer in Marseille und Umgebung hat die Datei leider nicht, genauso wenig wie sie es in D haben wird.

Aber sind wir doch mal ehrlich! So lange hier Combat-Fritzen und ähnlich seltsam tickende Zeitgenossen ihre Sport- und Jagdwaffen inkl. Munition immer noch in der eigenen Wohnung nicht fachgerecht gesichert haben, brauchen wir uns nicht zu wundern.

Nachdenkliches in den Abendstunden:

Mangels anderen Feindbildern und Profilierungsebenen hetzen die Roten und Grünen eben gg. Sportschützen und Jäger. Sie vergessen in den Diskussionen leider in den letzen beiden Monaten alleine im Süden 19 Tote durch Geisterfahrer. Die Toten durch Fahrer jenseits der 75 pro Jahr zählen in der öffentlichen Wahrnehmung auch nicht als Verpflichtung zum schnellen Handeln. Also bleiben eben wir Sportschützen und Jäger übrig. Die Opferzahlen bei Kinder, die Hunden zum Opfer fallen, führen auch nicht zum Verbot von Hunden über 2,5kg Lebendgewicht. Wer braucht schon solche Viecher zu Hause??

Die tausenden von behördlichen Waffenträgern, die ihre Dienstwaffen auch mit nach Hause nehmen dürfen werden auch nicht als Bedrohung gesehen. Seltsam, darunter befinden sich auch tausende von Großkaliberschützen. Immerhin haben die ihren BDK-Vorsitzenden in die Wüste geschickt, nachdem dieser sich auch völlig disqualifizierend zum Thema Waffenbesitz geäußert hat. Witzig, ein Polizeibeamter mit 9mm-Dienstwaffe, der nach Feierabend kein Großkaliber als Sportschütze betreiben darf, weil zu gefährlich.....so will es Rot/Grün. Aber die wollen auch, dass man auch nach Ehrenmorden mit illegalen Waffen niemanden aus D abschieben darf.

Ach so, dann doch lieber deren Lieblingsthema, die Drogenfreigabe.....!

Ich glaube, ich gönne mir jetzt mal einen ordentlichen Spätburgunder Spätlese....!

Geschrieben
Ich glaube, ich gönne mir jetzt mal einen ordentlichen Spätburgunder Spätlese....!

treffend analysiert! Beim Spätburgunder halte ich mit. Allerdings einen feinherben aus dem Markgräflerland.

Geschrieben

Aha,

zwei wahrscheinliche LWB mit besonderer Affinität zu berauschenden Drogen mit Suchtpotential (hier: Alkohol). Da könnte man doch einmal die Daten des NWR mit Zahlungsverkehrs- und Lieferdaten in den angegebenen Regionen abgleichen und die sich ergebende Schnittmenge wegen begründeten Verdacht zum fachmedizinischen oder psychologischen Gutachten verdonnern. :ninja:

Neee,

is' Alles doch gaaanz harmlos. :blush:

Es kommt halt immer darauf an, was "man" mit den Daten macht. :heuldoch:

Euer

Mausebaer

Geschrieben
Witzig, ein Polizeibeamter mit 9mm-Dienstwaffe, der nach Feierabend kein Großkaliber als Sportschütze betreiben darf, weil zu gefährlich.....so will es Rot/Grün.

Du hast völlig recht, auf diese Parteien-Logik (Widerspruch in sich..) hin kann man sich nur noch besaufen...

Denn der normale Menschenverstand kommt da nicht mehr mit.

Geschrieben
In Frankreich ist das nat. Waffenregister für alle anmeldepflichtigen Waffen nach dem frz. WaffG seit ca. 1,5 Jahren völlig geräuschlos eingeführt. Heißt AGRIPPA. Und......Frankreich steht noch. Auswirkungen auf die illegalen Kalaschnikow-Besitzer in Marseille und Umgebung hat die Datei leider nicht, genauso wenig wie sie es in D haben wird.

Naja, Deutschland wird ebenfalls weiterhin "stehenbleiben", und den illegalen Waffenbesitzern wird das NWR schon überhaupt nicht wehtun...

Die Bedenken gehen, denke ich, bei den allermeisten legalen Waffenbesitzern weniger in Richtung "Missbrauch durch Behörden".

Sondern in Richtung "erhöhte Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte nach Datendiebstahl".

Geschrieben
Wo und in welcher Form kann ich die über mich gespeicherten Daten erfragen?

---legal überhaupt nicht. Aber irgendwann wird ein Hacker mal diese sensiblen Daten in irgendeiner Form "hacken"/ weitergeben/verscherbeln/auf CD brennen- an verbotenes INTERNES Abzapfen, Kopieren, Weitergeben mag ich garnicht denken- aber hatten und haben wir das nicht wiederholt gehabt? die sogenannten Steuer-CD's?

Da tun sich doch neue Märkte auf! Für gewisse Leuts sind solche Informationen (wer besitzt in welcher Stadt welche und wieviel Waffen?) "Gold" wert und sind wie Sonderangebote im Supermarkt.

Wenn hochgeschützte Behörden in den USA (FBI, NSA, Pentagon usw.) ebenfalls für Hacker nicht absolut sicher sind- warum sollte denn hier das NWR sicherer sein?

Geschrieben

Mal eine Ordnung der Punkte:

1. Das zentrale Waffenregister ist in Deutschland ein geführt worden

2. Es ist die Umsetzung einer EU Richtlinie (oder Gesetz?) für 2014, also rund 2 Jahre früher.

3. In den Medien und von Innen-Minister Friedrich wird verbreitet, dass es ein Sicherheitsgewinn ist (gerade für die Sicherheitskräfte).

4. Medien merken aber auch kritisch an, dass illegale Waffen nach wie vor ein großes Problem sind und natürlich nicht erfasst werden können.

5. Verschiedene Politiker nutzen das Thema um sich ohne großen Aufwand in Szene zu setzen und um verschiedenste Forderungen zu Waffenbesitz und - Recht zu verbreiten.

Was können die Folgen sein?

A: Ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn für Sicherheitskräfte, wenn Sie sich mit Waffenbesitzer konfrontiert sehen

B: Ein Rechts- u. Sicherheitsproblem für Waffenbesitzer, weil Sicherheitskräfte völlig falsche und überzogene Schlüsse ziehen

C: Ein Sicherheitsproblem für die Waffenbesitzer und die Allgemeinheit, da nun Daten schneller verfügbar sind wo und welche Waffen gelagert werden (Hacker oder Datenmissbrauch durch berechtigte).

D: Betreffend illegaler Waffen ist der Vorteil, bei einem Waffenfund kann schneller abgeglichen werden ob es eine illegale Waffe ist. Der Vorteil ist aber nur minimal, im Regelfall lässt sich auch ein Nachweis durch WBK / Jagdschein / Waffenschein zeigen.

Fazit:

Insgesamt viel politischer Lärm um nichts. Sicher auch ein Sicherheitsplus für Sicherheitskräfte und eventuell erhebliche Nachteile für die eigenen Bürgerrechte.

Bei einer juristischen Güterabwegung, öffentliche Sicherheit versus einer möglichen Verletzung von Bürgerrechten (SEK steht vor der Haustür, weil Nachbar eine Bohrmaschine bei einem Waffenbesitzer gesehen hat), wird das ganze zum Thema für das Bundesverfassungsgericht.

Nämlich an dem Punkt wo die Einschränkung der Bürgerrechte bzw. der persönlichen Rechte tatsächlich wiederholt (und grundlos) eingetreten sind und nicht schlüssig erklärt werden kann warum dies wiederholt passiert.

Wenn sich also ein wiederholter, rechtswidriger Handlungs-Grundsatz "herausschält", der keinen Vorteil für die öffentliche Sicherheit bringt und den einzelnen nur auf Grund eines "Merkmals" in einen Verdacht setzt mir erheblichen Folgen für Ihn.

Es hängt also stark davon ab wie die Informationen aus dem Waffenregister umgesetzt werden!

Oder mal ganz klar für alle.

Wenn mich niemand wie einen Kriminellen behandelt, nur weil ich einen Tresor zu hause habe, habe ich auch keine Probleme mit einem zentralen Register.

Geschrieben
Die Bedenken gehen, denke ich, bei den allermeisten legalen Waffenbesitzern weniger in Richtung "Missbrauch durch Behörden".

Sondern in Richtung "erhöhte Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte nach Datendiebstahl".

Das sind auch meine Bedenken.

Leider gibt es darüber kaum eine öffentliche Diskussion. Das ist nichts waffenspezifisches, das war schon bei ELSTER so, genau wie beim Speichern der Verbindungsdaten, beim Wegfall des Bankgeheimnisses, etc.

Es scheint hier die Argumentation zu reichen, dass etwas neues "vielleicht eine Verbesserung bringen könnte", um Rechte einzuschränken, abzuschaffen, oder auch um Daten zu sammeln. Über die möglichen Schäden redet kaum jemand.

Geschrieben

Das sehe ich genauso wie Tauri, auch für nicht Bundesbehörden gilt das Bundesdatenschutzgesetz was in §19 einem ein Auskunftsrecht zubilligt. Die eigenen Daten kann man also problemlos abfragen.

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