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IGNORED

Nationales Waffenregister geht pünktlich an den Start


SC

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Das sehe ich genauso wie Tauri, auch für nicht Bundesbehörden gilt das Bundesdatenschutzgesetz was in §19 einem ein Auskunftsrecht zubilligt. Die eigenen Daten kann man also problemlos abfragen.

Nah ich werde mal im Januar eine Anfrage an das BVA schicken. Mal schauen was dabei herauskommt.

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Also ich sehe das ganze auch eher skeptisch. Wie schon geschrieben wurde werden sich kriminelle oder illegale waffenbesitzer nie dran halten und somit der ganze vermeintliche Vorteil bei der aufklärung von Morden oder Amokläufen zunichte gemacht. Man wird aller wahrscheinlichkeit nach nur sagen können wer es dann (hoffentlich) NICHT war und zwar die im Register.

Für mich daher auch nur eine reine arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die bürokratie und den gläsernen bürger. Ich bin nicht gänzlich contra aber ich kann hier nicht wirklich einen effektiven vorteil erkennen als vielmehr einen Mehraufwand.

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Das ganze wird höchst wahrscheinlich so wie in Kanada enden, viel kosten und nicht viel bringen. ...

Nur dass dies in Deutschland und EU keine Grund sein wird, es wieder einzustampfen. Sind ja schließlich nicht die Kosten und Unnutzen der Entscheidungsträger...

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Immer ruhig bleiben, 70% aller Ehen enden mit dem Tode eines der Ehepartner, trotzdem wird immer wieder geheiratet. Ebenso ist bei 80% aller Todesfälle ein Arzt dabei, und trotzdem latschen wir alle naselang zum Onkel Doktor, das sollte uns zu denken geben.

Ansonsten schließe ich mich dieser Meinung an http://meinungsterror.de/?p=447

DVC Werner

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Kann man auch erfragen, wer wann aus welchem Grund auf meine Daten zugegriffen hat?

Interessanter Punkt. Eigentlich kann man fragen, an wen Daten weitergegeben wurden. Jetzt ist die Frage, ob der Zugriff auf das NWR einer Stelle, die auf das NWR zugreifen darf, aber nicht der ursprünglicher Bereitsteller der Daten ist, als Weitergabe der Daten zu werten ist. Ich vermute, daß dies nicht als Weitergabe gewertet wird - zumindest so lange nicht eine Speicherung an einer anderen Stelle stattfindet. Aber dazu müßte man wohl die Meinung von Fachjuristen einholen.

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Kann man auch erfragen, wer wann aus welchem Grund auf meine Daten zugegriffen hat?

bye knight

§19 NWRG bezieht sich auf § 19 BDSG.

Danach muss Auskunft über die Empfänger bei der Weitergabe von Daten erteilt werden.

Bei jeder Abfrage durch wen auch immer werden Daten weitergegeben, so dass daraus ersichtlich ist, wer die Abfrage gehalten hat.

Nach § 11 i.V.m. §10 NWRG muss die abfragende (und Daten erhaltene) Stelle den Grund der Abfrage angeben, der dann nach § 16 protokolliert wird.

Ob du bei deiner Anfrage außer der abfragenden Stelle auch den Grund erfährst, kannst du ja mal prüfen, in dem du eine Anfrage stellst. Explizit genannt ist es jedenfalls weder im NWRG noch im BDSG.

Wichtig wäre jedoch für mich, im Falle eines Missbrauchs den Täter ermitteln zu können.

So lese ich das jedenfalls aus dem NWRG heraus.

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Was können die Folgen sein?

A: Ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn für Sicherheitskräfte, wenn Sie sich mit Waffenbesitzer konfrontiert sehen

Falsch!

In meinen Augen ist es eher ein Sicherheitsrisiko für die Beamten, da man sie in trügerischer Sicherheit wiegt, wenn Einsätze bei Nicht-LWB anstehen. Dort werden sie in offene Messer oder besser in illegales Feuer laufen!

Aber die ersten Desaster-Fälle werden unseren Pseudo-Politikern die Augen öffnen. Schrecklich nur für die dann verletzten oder sogar getöteten Beamten.

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Falsch!

In meinen Augen ist es eher ein Sicherheitsrisiko für die Beamten, da man sie in trügerischer Sicherheit wiegt, wenn Einsätze bei Nicht-LWB anstehen. Dort werden sie in offene Messer oder besser in illegales Feuer laufen!

Aber die ersten Desaster-Fälle werden unseren Pseudo-Politikern die Augen öffnen. Schrecklich nur für die dann verletzten oder sogar getöteten Beamten.

Naja, du hast sicher mit deinem Einwand auch Recht.

Ich denke aber, dass mein Punkt nicht falsch ist, sondern beides durchaus möglich ist. Das eine schließt das andere ja nicht aus. Wir wünschen den Kollegen von der Polizei mal alles gute und hoffen Sie machen immer einen guten Eigenschutz mit oder ohne Registerabfrage :rolleyes:

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Naja, du hast sicher mit deinem Einwand auch Recht.

Ich denke aber, dass mein Punkt nicht falsch ist, sondern beides durchaus möglich ist. Das eine schließt das andere ja nicht aus. Wir wünschen den Kollegen von der Polizei mal alles gute und hoffen Sie machen immer einen guten Eigenschutz mit oder ohne Registerabfrage :rolleyes:

Ich fürchte aufgrund der dünnen Personaldecke eher: zur Eigensicherung beim bösen LWB immer ein SEK, auch wenn's nur bei Opa Meier mit dem Anschütz-KK ist! Das ist doch der hoplophobe Grundgedanke dahinter. Bei den Nicht-LWB mit kriminellem Hintergrund mit zwei Streifenbeamten, denn man wird mit Kaffee und Keksen empfangen, weil die sind ja nicht böse.

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ihr müsst nicht denken, dass Polizisten durchweg blöd sind und nicht am Leben bleiben möchten.

Die Gedanken, die ihr euch macht, machen sie sich allemal.

Richtig und das ist auch der Grund warum ich für das Register bin (wenn auch mit nachteilen behaftet). Schließlich kann man ja auch bundesweit auf nummernschilder suche gehen und trotzdem wird nicht jeder dessen nummernschild durch die interne suche gerattert ist von nun an zum generell verdächtigen etc.

Im Klartext: Ich habe kein problem damit, dass es für Beamte einsehbar ist was für ein kennzeichen ich habe, also ist es auch kein problem wenn sie sehen dass ich waffenbesitzer bin (bald hoffentlich).

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...

Im Klartext: Ich habe kein problem damit, dass es für Beamte einsehbar ist was für ein kennzeichen ich habe, also ist es auch kein problem wenn sie sehen dass ich waffenbesitzer bin (bald hoffentlich).

Wenn so einfach Schusswaffen in der Öffentlichkeit benutzt werden dürften und es zum Erwerb überhaupt keine besonderen Vorschriften gäbe ...

Kfz und EWBpflichtige Schußwaffen werden unterschiedlich behandelt. Folglich hat so ein Register auch eine unterschiedliche Implikation. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Wenn so einfach Schusswaffen in der Öffentlichkeit benutzt werden dürften und es zum Erwerb überhaupt keine besonderen Vorschriften gäbe ...

Kfz und EWBpflichtige Schußwaffen werden unterschiedlich behandelt. Folglich hat so ein Register auch eine unterschiedliche Implikation. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Ja das ist mir schon bewußt, dass kennzeichen und schusswaffen nicht in der selben Liga spielen es ging mir rein ums prinzipielle ;)

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Ich hatte heute schon mit dem neuen Register zu tun, kann nur sagen ein Griff ins Kloo, früher dauerte das Anmelden einer Waffe bei mir im Schnitt 10 Minuten heute wurden es 45 Minuten. Neben einer verzwiefelten Beamtin die mit laufenden Mausklicks zu kämpfen hatte - weil wohl nun viel mehr abgefragt wird als früher (es wird ja bei einem Waffenbesitzer noch nicht genug abgefragt :ridiculous: ) gab es da und dort Probleme mit den Daten, am Schluss ging nicht mal der Drucker und es mußte alles mit Schreibmaschine eingetragen werden in die WBK.............. Ein Lob auf die EU........

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Schimpfe nicht so auf die EU. Das ist 100% made in Germany. Auf die inhaltlichen, wissensbezogenen Probleme hatten andere und ich hier schon früh hingewiesen. Aber auch vor dem NWR durften sich SB schon mit schlecht gemachter IT quälen. Statt wie Heute bei jedem ordinären Textprogramm mit mehreren Zeichensätzen zu arbeiten, müssen beim NWR z.B. kyrillische oder persische Buchstaben durch Platzhalter ersetzt werden. :gaga:

Ich hätte doch jetzt glatt Lust, eine ewb-pflichtige Waffe mit einer Seriennummer nur aus persischen Schriftzeichen zu besitzen*). :teu38:

Dein

Mausebaer

*)Mosins mit kyrillischen Buchstaben in der Waffennummer habe ich schon. :AZZANGEL:

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Ich hätte doch jetzt glatt Lust, eine ewb-pflichtige Waffe mit einer Seriennummer nur aus persischen Schriftzeichen zu besitzen*). :teu38:

Einzelanfertigung beim BüMa. Es steht meines Wissens nach nirgends, daß Neuwaffen lateinisch/arabisch zu kennzeichnen wären.

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Arabisch wäre auch OK. Schließlich sind unsere "arabischen Ziffern" gar nicht arabisch. Das merkt man spätestens, wenn man mal den Jahresabschluss eines international tätigen Bauunternehmens prüft und Saldenbestätigungen aus Arabisch sprechenden ähm schreibenden Ländern zurückbekommt. :blush:

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Statt wie Heute bei jedem ordinären Textprogramm mit mehreren Zeichensätzen zu arbeiten, müssen beim NWR z.B. kyrillische oder persische Buchstaben durch Platzhalter ersetzt werden. :gaga:

*)Mosins mit kyrillischen Buchstaben in der Waffennummer habe ich schon. :AZZANGEL:

das zeigt, dass du keine Ahnung von IT im Allgemeinen und Datenbanken im Besonderen hast. Bei jedem Textprogramm musst der Zeichensatz umgestellt werden und dann kannst du ja mal versuchen mit der deutschen Tastatur kyrillische oder chinesische Buchstaben zu schreiben, viel Spaß.

In jeder Datenbank muss jedes Feld im Format festgelegt werden. Mehrere Formate in einem Feld gibt es nicht. Aber das weißt du ja sicherlich oder?

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Ich hätte doch jetzt glatt Lust, eine ewb-pflichtige Waffe mit einer

Seriennummer nur aus persischen Schriftzeichen zu besitzen*). :teu38:

Dann brauchst du nur eine der seltenen PP oder langen 08 mit Farsi Beschriftung zu

bekommen und der Spaß geht los.

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