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IGNORED

Notstand. Was ist zulässig?


z-legend

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Geschrieben

Hallo,

Folgendes ist mir vor 5 Minuten passiert:

Hatte gerade in meiner Wohnung des Fenster offen, als auf einmal eine Frau im Nachbarshaus "Hilfe, Hilfe" schrie. Logischerweise bin ich mal rübergegangen um nachzusehen. Ihr Freund hat ihr eine ganz schöne ins Gesicht geknallt und sie ist weggelaufen. Wie auf einen Schlag steh ich mit dem weinenden Mädel im Arm da, schließlich lief Sie auf mich zu, und ein stierähnlicher 90kg Kerl staubt auf mich zu. Ist zwar zu keinem Kampf gekommen, aber ich muss zugeben ich war durch des Adrenalin voll darauf eingestellt. Hab sie dann nach Hause gefahren, aber in der Situation war ich durchaus ebenfalls aufgebracht.

Jetzt meine Frage: Wäre es mir gestattet gewesen zur persönlichen Sicherheit meine 9mm Pistole durchgeladen und gesichert verdeckt mitzunehmen, da ja eine unbekannte Gefährdung bestand?

PS: Ich hasse Typen die Frauen schlagen :angry2:

Geschrieben
Jetzt meine Frage: Wäre es mir gestattet gewesen zur persönlichen Sicherheit meine 9mm Pistole durchgeladen und gesichert verdeckt mitzunehmen, da ja eine unbekannte Gefährdung bestand?

Wenn du einen Waffenschein dafür hast dann eindeutig Ja, wenn nicht wohl eher Nein bzw. würde ich es persönlich nicht darauf ankommen lassen. Der Richter wird dir sonst im Zweifelsfalle damit argumentieren, präventiv sei für diese Situation dafür kein Rechtfertigungsgrund zu sehen bzw. als Grund nicht ausreichend nennen und die negativen Konsequenzen müsstet du ertragen, fürchte ich.

Geschrieben
Wenn du einen Waffenschein dafür hast

Nein habe ich nicht, aber ich spiele hier auch eher den Gedanken an Notstand aus, welchen ich von der Sachkundeprüfung her noch im Kopf habe.

Geschrieben
... den Gedanken an Notstand aus, ...

Falscher Kopf oder falsche Sachkunde?

Wenn überhaupt wäre an Notwehr zu denken, da möglicherweise ein rechtswidriger Angriff auf die Nachbarin vorlag. Aber bereits bei der Gegenwärtigkeit wird es dünn und inwieweit eine Verteidigung mit einer Schußwaffe zur Abwehr erforderlich gewesen wäre ...

§ 32 Notwehr StGB

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn jedoch der Schlag ins Gesicht bereits Notwehr war oder Deine Nachbarn Rollenspiele pflegen, dann fehlte sogar der Angriff. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Ich seh schon wo das endet. Man hätte die Möglichekeit zu helfen, aber der Gesetzgeber dreht wieder die Täter zu Opfern um und umgekehrt. Und gerade der Kerl, der eben nicht wegsieht sondern aufrichtig zu Hilfe eilt, wird verknackt. Schande für eine solche Politik. Kann sein das ich jetzt ein bisschen sentimental werde aber langsam kommt es mir echt so vor.

Geschrieben

  1. Einfach nur die Bedingungen für Notwehr durchharken
    • Angriff wahrscheinlich, aber nicht sicher
    • rechtswidrig vgl. "Angriff"
    • gegenwärtig nein
    • erforderlich zur Abwehr es gab nichts mehr zum Abwehren

[*]Beweise sichern

Denn ex ante muß eine Notwehrsituation vorliegen und ex post muß die Situation auch beweisbar sein. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Solange Du Dich auf Deinem umfriedeten Grundstück befindest, darfst Du die Waffe ohnehin jederzeit geladen rumtragen. Dazu braucht es keinen Notwehrfall.

Geschrieben
... Man hätte die Möglichekeit zu helfen, aber der Gesetzgeber dreht wieder die Täter zu Opfern um und umgekehrt. ...

Red keinen Schmarrn.

Eine Watschn rechtfertigt nicht die Nothilfe mit einer Knarre.

Geschrieben
Eine Watschn rechtfertigt nicht die Nothilfe mit einer Knarre.

Und was ist wenn der Kerl hinterherkommt (was er auch getan hat) und sie wieder ins Haus zerren will?

Von erschießen stand ja auch nirgendwo etwas. Im Normalfall reicht das vorhandensein einer Waffe aus um die Situation zu "retten"

Geschrieben

Also wenn ein Schlag ins Gesicht jetzt keinen Angriff mehr darstellt, dann weiß ich es auch nicht.

Und wenn der Kerl dem heulend und um Hilfe schreiend wegrennendem Mädel noch hinterherkommt, ist der Angriff sehr wohl noch gegenwärtig und in nicht abgeschlossen oder beendet.

Der Kerl (Angreifer) 90Kg und „Wutgeladen“, das Mädchen 60Kg und ich alleine, dass wird meiner bescheidenen Meinung nach schon durch den Notwehrparagraphen gedeckt. Wenn sie dann eventuell noch in meinen Vorgarten flüchtet (kein führen der Waffe durch mich), sollte theoretisch der Fall klar sein. Was das Gericht daraus macht steht natürlich auf einem vollkommen anderem Blatt. Da ist dann wichtig was das Mädel aussagt oder ob es im Fall der Fälle einknickt und zu ihrem Typen hält. Normalerweise sollte es dann im schlimmsten Fall Putativnotwehr sein.

Für so oder ähnlich gearteten Fall ich Bereich der Eingangstür immer eine Dose Pfefferspray (ne ne ne, immer so viele streunende Tiere in unserer Nachbarschaft^^)

Geschrieben
Falscher Kopf oder falsche Sachkunde?

Wenn überhaupt wäre an Notwehr zu denken, da möglicherweise ein rechtswidriger Angriff auf die Nachbarin vorlag. [...]

Notstand ist richtig, Notwehr ist falsch.

Notwehr setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff voraus. Es gab zwar den rechtswidrigen Angriff gegen die Frau, der war aber schon vorbei und somit nicht mehr gegenwärtig.

Notstand setzt eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr .... voraus. Aus den Hilferufen ließ sich schließen, dass hier tatsächlich eine Gefahr für einen anderen bestand, nur ließ sich aus den Hilferufen wohl kaum erkennen welcher Art die Gefahr ist und dann wird es mit dem "nicht anders abwendbar" schwer. Die Pistole ist fehl am Platz, wenn jemand am Treppengeländer hängt und droht abzustürzen.

Geschrieben

WENN der Richter dir glaubt, dass du gerade mit deiner Waffe hantiertest (beendigung der Reinigungsarbeiten), als du Hilfeschreie aus dem Nachbarhaus hörtest,

du davon ausgehen mußtest, dass deiner Nachbarin Gewalt angetan wird (gegenwärtig), dann ist auch der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt (also zunächst das Drohen).

Allerdings musst du das glaubhaft vortragen.

Leider ist es aber so, dass Frauen, die in Beziehungen geschlagen werden, häufig dazu tendieren, dass hinterher alles ganz anders war....

Leider verlassen sie die Kerle nicht einfach, sondern halten,ist die konkrete Prügellei vorbei, sogar noch zu ihrem Peiniger.

Das kann also bedeuten, dass die Frau hinterher aussagt, sie habe nie um Hilfe geschriehen und sei außerdem nur gestürzt, als ihr Freund ihr gerade aufhelfen wollte, kam der Nachbar mit einer Waffe angelaufen und bedrohte den Freund...

Das ist mir, so ähnlich, mal passiert. Allerdings ohne Waffe und der Sta glaubte mir, dass ich nur helfen wollte.

Ermittlungen eingestellt.

Geschrieben
.. wenn ... wenn ... meiner bescheidenen Meinung nach ... dann eventuell ... sollte theoretisch ... wichtig was das Mädel aussagt oder ob es ... einknickt und zu ihrem Typen hält. Normalerweise sollte ...

...

Na, dann viel Spaß noch vor Gericht!

Geschrieben
Na, dann viel Spaß noch vor Gericht!

Muss schön sein, ein einfaches und konkretes Weltbild zu haben, ohne Relationen, Wenn und Aber.

@ Godix

Meiner Meinung nach ist der Angriff eben nicht abgeschlossen, sondern gegenwertig. Der gewalttätige Mann folgt der geschlagen Frau, welche (versucht) wegzurennen und um Hilfe schreit.

Natürlich wird’s vor Gericht haarig. Und das bei einer Verhandlung die Dame der wacklige Stein ist, hab ich ja ebenfalls zu bedenken gegeben. Natürlich ist dann die Falschaussage der Frau wieder eine Straftat, aber das zu beweisen wird dann natürlich noch schwieriger, aber rein rechtlich ist man eigentlich im Recht.

Mit einem 90Kg Hünen, der gerade seine Freundin verprügelt, würd ich mich nicht ohne „Waffe“ anlegen, auch wenn eine Schusswaffe nicht meine erste Wahl wäre. Vielleicht fehlt mir auch einfach nur der Mut, mag sein…

Geschrieben
Leider ist es aber so, dass Frauen, die in Beziehungen geschlagen werden, häufig dazu tendieren, dass hinterher alles ganz anders war....

Leider verlassen sie die Kerle nicht einfach, sondern halten,ist die konkrete Prügellei vorbei, sogar noch zu ihrem Peiniger.

Das kann also bedeuten, dass die Frau hinterher aussagt, sie habe nie um Hilfe geschriehen und sei außerdem nur gestürzt, als ihr Freund ihr gerade aufhelfen wollte, kam der Nachbar mit einer Waffe angelaufen und bedrohte den Freund...

Wohl wahr und oft unterschätzt!

Geschrieben
Mit einem 90Kg Hünen, der gerade seine Freundin verprügelt, würd ich mich nicht ohne „Waffe“ anlegen, auch wenn eine Schusswaffe nicht meine erste Wahl wäre. Vielleicht fehlt mir auch einfach nur der Mut, mag sein…

Hallo,

wieso anlegen? Einfach 110 wählen und gut ist.

Greife nur ein, wenn du bereit bist, auch wirklich den Anderen außer Gefecht zu setzen.

Und das mit aller Konsequenz oder du kriegst selbst eine auf die Nase. :17:

Ansonsten lass es sein!

black count

Geschrieben

So oder so wäre ich wenn dann ohne Waffe rüber spaziert, denn das darf man ja nücht! Pfefferspray oder die 5er maglite oder so wären aber auf jeden Fall dabei gewesen. Ich wollte ja gerade unters Auto leuchten, weil das gestern so komische Geräusche gemacht hat! Mit nix in der Hand hat man jedenfalls nix in der Hand!

Geschrieben

Merkt es euch doch endlich:

Die Guten kriegen die Strafe und die Waffe abgenommen und die Bösen 3 Monate hab mich lieb Therapie mit Gruppenkuscheln auf Stastskosten...

Ich würd sowas nur tun, wenn es wirklich um Leben und Tod geht, nicht vorher. Sonnst nur 110 und warten, bzw. dokumentieren.

HJ

Geschrieben
[...]

@ Godix

Meiner Meinung nach ist der Angriff eben nicht abgeschlossen, sondern gegenwertig. Der gewalttätige Mann folgt der geschlagen Frau, welche (versucht) wegzurennen und um Hilfe schreit.[...]

Mit einem 90Kg Hünen, [...]

Was man alles herauslesen kann ...

Das "Grischperl" ist deutlich zu klein. ;)

Geschrieben
Merkt es euch doch endlich:

Die Guten kriegen die Strafe und die Waffe abgenommen und die Bösen 3 Monate hab mich lieb Therapie mit Gruppenkuscheln auf Stastskosten...

Ich würd sowas nur tun, wenn es wirklich um Leben und Tod geht, nicht vorher. Sonnst nur 110 und warten, bzw. dokumentieren.

HJ

Amen.

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