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IGNORED

Vorderschaftrepetierflinten sind Selbstladewaffen?


greyman

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Geschrieben

Hallo, zusammen,

ich habe gerade Nachricht von "meinem" Landesverband bekommen, das eine Bedürfnisbescheinigung für eine Vorderschaftrepetierflinte nicht ausgestellt werden kann, da ich schon drei Selbstladelangwaffen habe und lt Waffengesetz Repetierflinten dazu zählen.

Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, ich finde für diese Inkludierung keine Quelle im Gesetzestext.

Vielen Dank,

greyman

Anlage 1 zum WaffG sagt dazu

2.2

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

2.3

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

Geschrieben

Hi greyman,

Du kannst da auch nichts finden, weil es es solch eine unsinnige Regelung nicht gibt.

Repetierflinten sind nun mal Repetierer und keine Automaten, wie du schon richtig dargestellt hast.

Etwas anderes ist es, wenn es sich um einen Hybrid, also Repetierer und Selbstlader in einer Waffe, handelt.

Repetierflinten gehen ganz normal nach §14 (2), Wettkampfpflicht gibt es dafür nicht.

Geschrieben
Repetierflinten gehen ganz normal nach §14 (2), Wettkampfpflicht gibt es dafür nicht.

Der BDS hat sich da leider etwas beim DSB abgeschaut und eigene seltsame Befürwortungsrichtlinien (ein Hoch auf die deutsche Sprache) für die pösen, pösen Repetierflinten erfunden...

Da muss man an Wettkämpfen teilnehmen wenn man eine haben möchte.

Grüße,

Peter

Geschrieben
Reptierflinten gehen ganz normal nach §14 (2), Wettkampfpflicht gibt es dafür nicht.

Das sehen einige Verbände - der BDS LV4 z.B. - aber leider anders. Die Argumentation ist wohl, dass den Sportschützen nur ein Grundkontingent von zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition und drei halbautomatischen Langwaffen zugestanden wird. Alles was nicht darunter fällt, sei es die dritte Kurzwaffe, die vierte halbautomatische Langwaffe oder eben auch die erste Repetierflinte, bedürfe des Nachweises eines gesteigerten sportlichen Bedürfnisses, sprich Wettkampfteilnahme.

Dreh- und Angelpunkt ist § 14 Abs. 3 WaffG, der in seinem Anwendungsbereich dem § 14 Abs. 2 WaffG als lex specialis vorgeht. Die Frage ist jedoch, ob der § 14 Abs. 3 WaffG hier überhaupt einschlägig ist. Ist eine zusätzliche Repetierflinte "mehr als drei halbautomatische Langwaffen"?

Selbstladeflinten kann man seltsamerweise ohne Wettkampfteilnahme erwerben, selbst diejenigen, die man auf Repetierfunktion umschalten kann.

Das Thema hier passt perfekt zum Thread "Verbände härter als gefordert".

Geschrieben

Blöde Frage aber geht Repetierflinte sprich die Pumpgun nicht auf WBK gelb wie bsp. ein oller Lee-Enfield auch? Ist ja im Prinzip nicht anderes als ein Repetierer mit Vorderschaftshebelrepetiermechanismus oder so. Dann braucht es doch für WBK gelb kein Bedürfnis, sondern nur für WBK grün sofern die Repetierflinte aus welchen Gründen auch immer nicht auf WBK gelb geht sondern auf WBK grün. Falls es dafür WBK grün braucht, frage ich mich wieso, ist ja nur ein Repetierer und dafür ist WBK gelb zuständig oder bin ich da total verwirrt bzw. daneben? :confused: Ich dachte bisher für Waffen WBK gelb braucht es kein Bedürfnis(nachweis), da kann man kaufen soviel man will und was das Herz begehrt oder sehe ich das falsch als Aussenstehender gefragt? Fragen über Fragen! :huh:

Geschrieben
Falls es dafür WBK grün braucht, frage ich mich wieso, ist ja nur ein Repetierer und dafür ist WBK gelb zuständig oder bin ich da total verwirrt bzw. daneben? :confused:

Daran ist Erfurt Schuld. Damal war eine VRF mit dabei, wurde zwar nicht eingestzt weil defekt, aber Steinhäuser hatte sie dabei....deswegen VRF nur noch per Voreintrag in die Grüne WBK...über Sinn oder Unsinn zu diskutieren bringt da rein gar nix mehr, das Kind liegt schon im Brunnen...........

LG

Peter

Geschrieben
Blöde Frage aber geht Repetierflinte sprich die Pumpgun nicht auf WBK gelb wie bsp. ein oller Lee-Enfield auch? Ist ja im Prinzip nicht anderes als ein Repetierer mit Vorderschaftshebelrepetiermechanismus oder so. Dann braucht es doch für WBK gelb kein Bedürfnis, sondern nur für WBK grün sofern die Repetierflinte aus welchen Gründen auch immer nicht auf WBK gelb geht sondern auf WBK grün. Falls es dafür WBK grün braucht, frage ich mich wieso, ist ja nur ein Repetierer und dafür ist WBK gelb zuständig oder bin ich da total verwirrt bzw. daneben? :confused: Ich dachte bisher für Waffen WBK gelb braucht es kein Bedürfnis(nachweis), da kann man kaufen soviel man will und was das Herz begehrt oder sehe ich das falsch als Aussenstehender gefragt? Fragen über Fragen! :huh:

würde mich auch mal interessieren warum die pumpe nur auf grün zu haben sein soll? wo steht das?

Geschrieben
..deswegen VRF nur noch per Voreintrag in die Grüne WBK...ü

LG

Peter

Ach so, danke für die Aufklärung. Man verliert halt manchmal den Ueberblick :blush: bei den teils doch vielen Auslegungsformen des deutschen Waffenrechtes bzw. Kann und Soll-Bestimmungen.

Geschrieben
würde mich auch mal interessieren warum die pumpe nur auf grün zu haben sein soll? wo steht das?

na weil sie als repetier-langwaffe mit glattem lauf nicht von §14(4) erfasst werden.

Geschrieben

Bei Repetierflinten handelt es sich um keine Selbstladelangwaffen. Punkt. Alles andere ist selbstgemachter Blödsinn.

Was sich manche Landesverbände alles einfallen lassen...

Geschrieben
Was sich manche Landesverbände alles einfallen lassen...

Man hat wohl beim Gesetzgeber "geklaut",

der hat sich ja damals auch einfallen lassen, daß man

bestimmte Messer nicht führen darf, obwohl man laut

Definition des WaffG nur "Waffen" führen kann....

Geschrieben
Bei Repetierflinten handelt es sich um keine Selbstladelangwaffen. Punkt. Alles andere ist selbstgemachter Blödsinn.

Was sich manche Landesverbände alles einfallen lassen...

Leider ist das kein Einfall des BDS oder Landesverbandes, sondern indirekte Vorgabe der Waffenbehörden in HH und Schleswig-Holstein Und wohl auch etlicher anderer Bundesländer). Sie zählen die Vorderschaftrepetierer eben zu dem "grünen" Kontingent, weil sie vom Gesetzgeber nicht eindeutig zugeordnet seien.

Der BDS oder Landesverband kann diese Praxis nicht juristisch klären lassen, da Verbände ja nicht die Antragsteller sind.

... und, ja, Vorderschaftrepetierflinten sind natürlich keine Selbstlader. Soweit sind wir einer Meinung.

"Verbände härter als gefordert" ist hier natürlich Quatsch. Wir könnten Befürwortungen bis zum Abwinken ausstellen und diese würden eben von der Behörde einfach abgelehnt.

Geschrieben
...

Der BDS oder Landesverband kann diese Praxis nicht juristisch klären lassen, da Verbände ja nicht die Antragsteller sind.

....

"Verbände härter als gefordert" ist hier natürlich Quatsch. Wir könnten Befürwortungen bis zum Abwinken ausstellen und diese würden eben von der Behörde einfach abgelehnt.

Vielleicht kein Quatsch - dafür aber mindestens vorauseilender Verbandsgehorsam.

So, und warum werden dann keine Befürwortungen ausgestellt - um den direkt von den "ablehnenden Behördenbescheiden" betroffenen Mitgliedern den Klageweg zu ermöglichen ?

Geschrieben
So, und warum werden dann keine Befürwortungen ausgestellt - um den direkt von den "ablehnenden Behördenbescheiden" betroffenen Mitgliedern den Klageweg zu ermöglichen ?

... auch das haben wir schon gemacht. Die Situation ist ja unmittelbar aus der Weigerung der Behörden, solche Bedürfnisse anzuerkennen, entstanden. Geklagt hat bloß keiner, sondern die Ablehnung genervt hingenommen. Soweit zu dieser Kritik.

Geschrieben
Vielleicht kein Quatsch - dafür aber mindestens vorauseilender Verbandsgehorsam.

Wie vorauseilend ist etwas, dass einem quasi aufgezwungen wird? Glaubst Du wirklich die LV haben nichts besseres zu tun als sich dem Gesetzgeber auf Kosten der Mitglieder anzubiedern? Vielleicht existieren ja Verständigungen, die im Interesse der Mitglieder sind!? Dann kannst Du Dir auch erklären, warum der Verband nicht mit absprachewidrigem Verhalten Klagen provozieren möchte. Ob es so ist -keine Ahnung. Denkbar wäre es aber...

Edit: Ah...da war der Tegge schneller.

Geschrieben

Solange der Verband seinen Mitgliedern keine Bedürfnisnachweise ausstellt, haben die betreffenden Mitglieder keine Möglichkeit, die Frage im Wege einer Verpflichtungsklage gegen die Behörde juristisch klären zu lassen. Die Behörde würde dann nämlich in jedem Fall zu Recht den Antrag ablehnen, da schon kein Bedürfnisnachweis vorgelegt wurde.

Dieses Argument ist deshalb - so es denn von den Verbänden kommen sollte - ein Scheinargument. Über die wahren Motive kann nur gemutmaßt werden.

Geschrieben
Dieses Argument ist deshalb - so es denn von den Verbänden kommen sollte - ein Scheinargument. Über die wahren Motive kann nur gemutmaßt werden.

Es ist irgendwie merkwürdig, dass hier sofort wieder Verschwörungstheorien gebastelt werden: Verbandsvertreter hassen ihre Mitglieder, verbünden sich mit den Staatsorganen und wollen den Schießsport zugrunde richten, oder so.

Wie ich vorhin schon berichtet hatte, haben wir solche Befürwortungen ausgestellt. Die wurden sämtlich abgeschmettert, die Behörden haben ihre juristische Position dazu dargestellt. Die Antragsteller haben sich (aus welchen Gründen auch immer) gegen eine Klage entschieden. Ich denke nicht, dass sich der BDS einer Ausstellung des genannten Bedürfnisses verschließt, wenn ein Mitglied glaubhaft macht, dass es eine Ablehnung ggf. durch die Instanzen klären lassen will. Dieses Ansinnen ist aber bisher nicht an uns heran getragen worden.

Im Übrigen steht ja einer erfolgreichen Anerkennung des Bedürfnisses für eine 4. SL-Langwaffe, und das kann dann auch die eigentlich dort falsch angesiedelte Vorderschaftrepetierflinte sein, auch vonseiten der Behörden nichts im Wege, wenn die (nicht unüberwindbaren) Kriterien erfüllt sind.

Geschrieben
Ich denke nicht, dass sich der BDS einer Ausstellung des genannten Bedürfnisses verschließt, wenn ein Mitglied glaubhaft macht, dass es eine Ablehnung ggf. durch die Instanzen klären lassen will. Dieses Ansinnen ist aber bisher nicht an uns heran getragen worden.

Tja, dann wäre doch @greyman hiermit die einmalige Chance gegeben, als Antragsteller gegenüber der Behörde endlich mal geltendes Recht durchzusetzen.

Sein LV stellt ihm die Verbandsbescheinigung aus (ohne Rücksicht auf Befürwortungsrichtlinie, mit Hinweis auf rechtlichen Klärungsbedarf) und er ficht das dann mit voller Rückendeckung und sachkundiger Unterstützung hier aus dem Forum und seitens des Verbandes (@Jürgen Tegge ???) durch.

Die seitens Landesverband getätigte Aussage ist in dieser verkürzten Form offensichtlich falsch, da herrscht wohl massiv der stille-Post Effekt, kann ich mir anders gar nicht vorstellen. Was die kontingent-relevanten Waffen sind, wird auch dort sicherlich klar sein, die neuen Befürwortungsrichtlinien stehen demgegenüber auf einem anderen Blatt.

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