Qnkel Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Bockdoppelflinte ist ein Pleonasmus und Bockflinte ein ausreichender Ausdruck.
Fyodor Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Nicht schon wieder... Doppelbock-Flinte hat auch was
Qnkel Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Mehrläufige Einzellader-Langwaffe mit zwei glatten, übereinander angeordneten Läufen. Wollen ja fein am Gesetz bleiben Oder waren es doch Rohre? Sportgerät mit gezogenem Sonderprofil-Lauf.
Fyodor Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Mehrläufige Einzellader-Langwaffe mit zwei glatten, übereinander angeordneten Läufen. Wollen ja fein am Gesetz bleiben Oder waren es doch Rohre? Sportgerät mit nicht-gezogenem Sonderprofil-Lauf.
Gruger Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Spochtgerät mit Sonderprofil-Lauf, der von der Verwaltung (nicht vom Gesetzgeber) als glatt definiert wird.
Fyodor Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Schlimm, daß man sich über solchen Quatsch ernsthaft Gedanken machen muß...
Iggy Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Nicht schon wieder... Doppelbock-Flinte hat auch was Doppelbock, Weizen-Bock leeeeecker! ;-) Grüße Iggy
Hephaistos Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Bockdoppelflinte ist ein Pleonasmus und Bockflinte ein ausreichender Ausdruck. Hast Senkrecht und Waagerecht. Es kommt aber nicht darauf an, was du für ausreichend hältst.
Sal-Peter Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Üblicherweise steht die Bezeichnung BF für eine Büchsflinte. Bezüglich der Alterserfordernis aber dann erst ab 18 - wegen des gezogenen Laufes. Unter 18 sind nur glatte Läufe bis Kal. 12 erlaubt (§27 (3) WaffG).
Qnkel Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Die Büchsflinte kann auch ne .22lfB sein und dann ist sie auch ab 14 freigegeben.
Hephaistos Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Auf was kommt es denn dann an? Kein Streit. Natürlich ist es ein Pleonasmus. Es wird aber im offiziellen Sprachgebrauch (siehe z,B. bei den Waffenanzeigen) als eindeutige Kennzeichnung gegenüber dem saloppen und nicht eindeutigen Sprachgebrauch so definiert. In der Umgangssprache wird auch oft von einer Bockbüchse gesprochen, hier ist es aber nicht eindeutig. Gemeint wird da meist die Bockbüchsflinte, es könnte aber auch (korrekterweise) eine Bockdoppelbüchse sein. Auch hier wieder eigentlich ein Pleonasmus.
carcano Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Es wird aber im offiziellen Sprachgebrauch (siehe z,B. bei den Waffenanzeigen) als eindeutige Kennzeichnung gegenüber dem saloppen und nicht eindeutigen Sprachgebrauch so definiert. Nein. Es ist ganz genau umgekehrt. Carcano
Guest Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Vielleicht kann man es anhand dieser Schematik besser verständlich diskutieren. 1: Flinte 4: Büchse Wenn das geklärt wurde, gehen wir über zu den Drillingen und nehmen den Bergstutzen hinzu
Sal-Peter Posted November 24, 2014 Posted November 24, 2014 Die Büchsflinte kann auch ne .22lfB sein und dann ist sie auch ab 14 freigegeben. Dann ja.
Speedshooter Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Vielleicht kann man es anhand dieser Schematik besser verständlich diskutieren. 1: Flinte 4: Büchse Wenn das geklärt wurde, gehen wir über zu den Drillingen und nehmen den Bergstutzen hinzu Irgendwo her kenne ich diese Abbildung doch... War das nicht mal vor Urzeiten bei der Sachkunde? Schreib doch bitte auch mal die anderen Bezeichnungen dazu. Danke.
Guest Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 2 Querflinte 3 Bockflinte 5 Doppelbüchse 6 Bockbüchsflinte 7 weiteres Thema Drillinge 8 Bockbüchse Bei den Drillingen könnte man sich auch noch austoben und Vierlinge gibts ja auch noch... Hier noch der fehlende Bergstutzen Die Büchsflinte ist nicht abgebildet und die offene Nr. 7 ist ein schönes Gespräch beim Schüsseltreiben
br60 Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 ..da hatte ich vor einiger Zeit ein Erlebnis zu. Der Büchsenmacher hatte in die Gelbe eingetragen: "Bockflinte 12/76". Die SBine versuchte dies in die Datenbank einzutragen und meinte, das es dort eine Bockflinte nicht gäbe, eine Bockdoppelflinte aber schon.... Bernd.
Guest Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Ja, das ist ein ewiges Thema. Letztendlich muss sie sich nach ihrer Datenbank richten. Es gibt beide Meinungen und ich halte beide für richtig. BDF ist auch sehr viel genauer als BF. Die einen argumentieren: Wenn ich zwei übereinanderliegende Läufe (aufgebockt) habe, ergibt sich von selbst, dass es zwei (doppel) Läufe sind. Die anderen argumentieren über die deutsche Sprache. WIr können uns eben sehr präzise ausdrücken und ein aus Hauptwörtern zusammengesetztes Substantiv steigert den Schwerpunkt von vorn nach hinten. Wir haben also im Zentrum die Flinte, diese ist eine Doppelflinte und da die Läufe aufgebockt sind, ist es eine Bockdoppelflinte. Beides ist richtig. Querdoppelflinte gilt dann wieder als ungewöhnlich. Man belässt es dann bei dere Doppelflinte oder der Querflinte. Sprache lebt und ist regional eben unterschiedlich. So richtig falsch oder richtig gibt es dabei nicht. Daher wird die Diskussion darum auch ewig weiterbestehen. Wer die Schemata aufmalen kann, bringt letztendlich Klarheit.
LWB Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Das "Zauberwort" wäre Leistungsträger. Habe selbst schon gestaunt was für Ausnahmen tatsächlich möglich sind, muss eben alles gut begründet und nachgewiesen sein. So darf der Vater des Minderjährigen auch ohne WBK-Inhaber zu sein, die Knifte seines Sprösslings zum Schießen zu den einzelnen Ständen führen(transportieren). Aber nur, wenn es sich dabei um eine Vereinswaffe und nicht um eine Privatwaffe handelt. Ausserdem braucht er zusätzlich einen "Transportauftrag" vom Verein.
uwewittenburg Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Führen zum Zwecke des Transportes im Auftrage..........!
Guest Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Aber nur, wenn es sich dabei um eine Vereinswaffe und nicht um eine Privatwaffe handelt. Ausserdem braucht er zusätzlich einen "Transportauftrag" vom Verein. Wo steht denn irgendwas dazu, dass es sich um eine Vereinswaffe handeln muss? Das ist natürlich nicht notwendig.
uwewittenburg Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Wo steht denn irgendwas dazu, dass es sich um eine Vereinswaffe handeln muss? Manch einer interpretiert eben irgendetwas irgendwie.
Qnkel Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Es gibt beide Meinungen und ich halte beide für richtig. BDF ist auch sehr viel genauer als BF. Seitdem es Büchsen in Kal. 12 und und Flinten mit gezogenem Lauf gibt: auf jeden Fall! Wo steht denn irgendwas dazu, dass es sich um eine Vereinswaffe handeln muss? Das ist natürlich nicht notwendig. Glaube der Mythos kommt durch den Sachkundefragenkatalog, weil es dort nur eim Beispiel zu der Regelung gibt, eben anhand einer Vereinswaffe.
karlyman Posted November 25, 2014 Posted November 25, 2014 Die Büchsflinte ist nicht abgebildet und die offene Nr. 7 ist ein schönes Gespräch beim Schüsseltreiben Na, klarer Fall - ein Doppelflintbüchsling...
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