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IGNORED

Anfechtungsklage Gebührenhöhe


renndackel

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Hallo zusammen,

vielleicht hat es sich schon rumgesprochen, dass seit der Einführung einer weiteren ABM für Waffenrechtsbehörden - hier: verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen - in Baden-Württemberg so eine Mischung aus "Wilder Westen" und "Goldgräberstimmung" ausgebrochen ist. Unter der Führung einer grün-roten Verbotsbruderschaft (Wiglaf Droste: "Ein Grüner ist erst dann richtig glücklich, wenn er anderen etwas verbieten kann") macht nun jede untere Waffenrechtsbehörde so ziemlich was sie will.

So läuft im Bodenseekreis seit Herbst letzten Jahres ein gebührenpflichtiger Rundumschlag gegen alle Waffenbesitzer, die ihren Wohnsitz im Bodenseekreis haben. In der Praxis sieht das so aus: Ein paar rüstige Rentner (Ex-Kriminalbeamte) bessern ihre Pension auf, indem sie die Aufbewahrungskontrollen bei den Waffenbesitzern durchführen.

Das mag ja vielleicht noch ganz lustig sein, wenn die Truppe mit unzureichender Sachkenntnis glänzt und den Betroffenen stattdessen ein paar Lebensweisheiten aufs Auge drückt, aber der Landkreis lässt sich dieses Spektakel noch vergolden. Der für "durchschnittliche" Sportschützen fast normale Fall: Ein, zwei Lang- oder Kurzwaffen, ein A oder B-Schrank und gut. Eine Kontrolle dauert da meist weniger als 5 Minuten, wenn man auf die Lebensweisheiten der zwei rüstigen Rentner verzichtet. Als Dankeschön kommt zwei, drei Wochen später dann die Kostenentscheidung mit sagenhaften 95 EUR.

Der besondere Witz bei der Veranstaltung: Die Stadt Friedrichshafen, Sitz des Landratsamtes, hat eine eigene Waffenrechtsbehörde, die zwar auch Kontrollen durchführt, jedoch sind diese kostenfrei, wenn es keine schwerwiegenden Beanstandungen gibt. Der Nachbarkreis Ravensburg (inkl. der Stadt Ravensburg) kontrolliert ebenfalls kostenfrei. So kommt es zu den Konstellationen, dass in der einen Straße, die verwaltungstechnisch noch der Stadt Friedrichshafen zugerechnet wird, eine Kontrolle gebührenfrei ist, während 300 m weiter das Landratsamt zuschlägt.

Nun lassen sich - glücklicherweise - nicht alle Menschen das gefallen und gehen gegen diesen Behördenirrsinn vor. Gerüchten zufolge sind mehrere Dutzend Widerspruchsverfahren am Start und mit weiteren Kontrollen werden es immer mehr.

Ein Vereinskamerad war im Frühjahr nun auch von so einer Kontrolle betroffen und hat sich quasi "geopfert", den Weg des Widerspruchsverfahrens zu Ende zu gehen und vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage zu erheben. Das tat er nicht alleine, sondern ein paar Leute aus dem Verein haben ihn dabei unterstützt. Es wurde bewusst kein Anwalt hinzugezogen, da die Ansicht überwiegt, durch handwerklich miserabel gemachte Gesetze muss nicht noch ein ganzes Heer von Anwälten finanziert werden.

Zur Klage selbst: Wir haben nicht gegen die grundsätzliche Möglichkeit der Erhebung von Gebühren geklagt. Derlei Verfahren wurden von anderen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg abschlägig beschieden und die Erhebung ist rechtmäßig. So war es wahrscheinlich, dass sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen dieser Meinung anschließt und das Verfahren für die Katz ist.

Wir haben hier nun gegen die Höhe der Gebühr geklagt. Eine Gebühr in Höhe von 95 EUR ist für eine Amtshandlung, die gerade mal 10 Minuten dauert, nicht angemessen.

Ich möchte nun ein paar Dokumente veröffentlichen, damit sich jeder mal ein Bild davon machen kann, was da von Behörden teilweise zurückkommt und in welcher Parallelwelt manche Staatsdiener wohl leben müssen. Die Angaben zu Personen sind geschwärzt, die Veröffentlichung einzelner Dokumente aus dem Verfahren ist dem Gericht gegenüber angekündigt worden.

Der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidium Tübingen:

Widerspruchsbescheid RP

Es kann sich jeder nun selbst ein Bild machen. Persönlich habe ich den Eindruck, der gute Mensch, der das Werk verbrochen hat, muss sich irgendwie in eine Art Rausch geschrieben haben. Das Thema ist - nach meiner Meinung - aber grandios verfehlt. Ein Schüler wäre mit der Note 5 heimgekommen. Die 5 aber auch nur deshalb, weil die 8 Seiten von der Rechtschreibung und Grammatik her so einigermaßen passen.

Der Knaller der Veranstaltung ist aber der Satz: ".. der gesteigerten potentiellen Gefährlichkeit des Waffenbesitzers". Das ist eine bodenlose Unverschämtheit. Wie gesagt, es kann sich nun jeder selbst ein Bild machen, was für Typen da in den Ämtern sitzen und möglicherweise neurotische Störungen haben.

Hier nun die Stellungnahme des Landratsamtes an das Gericht:

Stellungnahme LRA

Das ist wenigstens jetzt mal näher am Thema, aber sachlich sind auch ein paar Knaller drin. Ich will das jetzt einfach mal so stehen lassen. Das Verfahren läuft noch, wir haben jetzt zwei Wochen Zeit, zu den Aussagen Stellung zu beziehen. Wir arbeiten dran, falls aber jemand noch eine gute Idee oder einen Hinweis dazu hat, gerne her damit.

Möge doch allmählich wieder die Vernunft einkehren. Hysterie gibt es genug.

Es grüßt der schwäbische renndackel

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Es wurde bewusst kein Anwalt hinzugezogen, da die Ansicht überwiegt, durch handwerklich miserabel gemachte Gesetze muss nicht noch ein ganzes Heer von Anwälten finanziert werden.

Erm...

Alte Weisheit:

"He who represents himself in a court of law, has a fool for a client." (Wer sich selbst vor Gericht vertritt, hat einen Narren als Mandanten.)

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... falls aber jemand noch eine gute Idee oder einen Hinweis dazu hat, gerne her damit.

Möge doch allmählich wieder die Vernunft einkehren. ...

Ja, möge sie einkehren!

Und zwar als erstes bei EUCH!

Seid Ihr eigentlich von allen guten Geistern verlassen, das ohne Anwalt zu machen??

Also: Zack zum (waffenrechtlich erfahrenen) Anwalt !!

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Der Knaller der Veranstaltung ist aber der Satz: ".. der gesteigerten potentiellen Gefährlichkeit des Waffenbesitzers".

Das ist eine bodenlose Unverschämtheit.

Ja, ist es. Und ich stimme dir zu, was die "Parallelwelt" der Verfasser angeht... Wann machen die sich klar, dass alles, was sie da an "Gefahrenpotenzial" konstatieren,

für JEDEN Besitzer leicht brennbarer Flüssigkeiten (um nur ein Beispiel zu nennen, das -zig Millionen Menschen hierzulande umfasst) zutrifft.

Meines Erachtens sind wir hier in einem Bereich, wo die rechtlichen Beurteilungen der Behörden nicht mehr "juristisch", sondern bereits politisch bestimmt werden.

Also: Zack zum (waffenrechtlich erfahrenen) Anwalt !!

Ja, unbedingt.

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Der Widerspruchsbescheid ist ja echt der Knaller :peinlich:

Denn die Waffenbesitzer stellen bezogen auf die Gesamtzahl der Bevölkerung einen

kleinen Kreis dar, der sich von der Allgemeinheit abhebt. Sie sind wegen der Gefährlichkeit

der Waffen und der mit dem Besitz verbundenen potentiellen Gefährdung der

öffentlichen Sicherheit auch in besonderer Weise verantwortlich. Alleine durch die

Aufbewahrung von Waffen und/oder Munition schafft der Waffenbesitzer einen zurechenbaren

Gefährdungstatbestand, welcher an sich bereits eine abstrakte Gefahr

darstellt und daher die Kontrollpflicht nach § 36 Abs. 3 WaffG und damit ursächlich

die öffentliche Leistung auslöst.

Aha, wir sind wenige - mit uns kann man's machen!

Von einer Waffe geht generell eine vergleichsweise große Gefahr aus, die der Besitzer

mit dem Erwerb - unabhängig vom vorgesehenen Einsatzzweck - zwangsläufig

und damit billigend in Kauf nimmt. Weiter besteht diese Gefahr grundsätzlich für alle

Personen, die in irgend einer Weise in den Wirkungsbereich der Waffe kommen können.

Zu diesem Personenkreis gehört auch der Waffenbesitzer selbst. Die Kontrolle

der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen und Munition liegen im ureignen Interesse

des Waffenbesitzers.

In den Wirkungsbereich meiner Waffen ist bislang nur ne Papierscheibe gekommen...

Eine Gefahr geht von meiner Waffe nicht aus, weil ich dieses nicht in Kauf nehmen würde!

Ach - und da ich weiß, wie ich meine Gerätschaften aufbewahre, liegt eine Kontrolle auch nicht in meinem Interesse!

Die Kontrolle fällt angesichts der gesteigerten potentiellen Gefährlichkeit des Waffenbesitzers in den Verantwortungsbereich eines jeden Waffenbesitzers und knüpft an dessen besondere

Pflichtenstellung an.

Ohne Worte...

Die durch Artikel 3 des Grundgesetzes geschützte Gleichbehandlung gebietet diese nur innerhalb des Wirkungskreises desselben

Rechtsträgers. Aufgrund der Gebührenhoheit der Waffenbehörden bestimmen

diese über Gebührentatbestände und Gebührenhöhe in eigener Zuständigkeit.

Kann mir das mal ein Experte erklären? Die Gleichbehandlung gem. GG gilt also nicht überall in Deutschland????

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Der Widerspruchsbescheid ist ja echt der Knaller ...

Ja, und?

Di können da reinschreiben, was sie wollen, und was nicht "wir wollen aber net!" lautet.

Entscheidend ist, daß man qualifiziert dagegen vorgeht.

Und das kann kein Feld-, Wald- und Wiesenanwald, sondern nur ein im Waffenrecht erfahrener.

Ein juristischer Laie kann das schon gar nicht.

Gras... ähh... Renndackel: Verständnis hab ich ja, daß man nicht jahrelang in eine Rechtschutzversicherung einzahlt ohne sie in Anspruch zu nehmen.

Verständnis hab ich auch noch, daß man sich über so einen Bedscheid aufregt.

Aber mein Verständnis hält sich in Grenzen, wenn das jemand selbermachen will.

Mna kann sich ja auch denken: "Jetzt hab ich geiziger Schwabe 23 Jahr lang die Rechtschutz gespart und jetzt geb' ich einen Bruchteil davon für einen richtigen Anwalt aus, damit sich's auch lohnt."

Kommt eh wieder zurück, wenn man obsiegt.

Lieber heute noch zum Anwalt als morgen!

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Ich möchte nun ein paar Dokumente veröffentlichen, damit sich jeder mal ein Bild davon machen kann, was da von Behörden teilweise zurückkommt und in welcher Parallelwelt manche Staatsdiener wohl leben müssen. Die Angaben zu Personen sind geschwärzt, die Veröffentlichung einzelner Dokumente aus dem Verfahren ist dem Gericht gegenüber angekündigt worden.

Hallo Renndackel,

es wäre schön, wenn Du auch noch den Widerspruch und die Klagebegründung einstellen könntest, damit man ein Bild vom Ganzen bekommt.

By the way:

Ich bin zwar kein aktiver Anwalt, aber durchaus nicht selten mit verwaltungsrechlichen Vorgängen befasst. In der Gesamtschau des bisher Veröffentlichten ergibt sich nach meiner nicht ganz laienhaften Auffassung, dass das Prozessrisiko des Landratsamtes eher als gering einzustufen ist. Insofern möchte auch ich DRINGEND dazu raten, mit einem Fachanwalt die Erfolgschancen der Klage zu erörtern und selbige danach u.U. zurückzuziehen.

Sollte die Behörde nämlich letztlich obsiegen, dürften über kurz oder lang alle Waffenrechtsbehörden Kontrollgebühren in nicht unerheblicher Höhe in ihre Gebührensatzungen aufnehmen.

Dennoch viel Erfolg in der Sache!

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Der Widerspruchsbescheid ist ja echt der Knaller :peinlich:

Man mag sich darüber empören, gleichwohl gibt der Widerspruchsbescheid in den zitierten Passagen lediglich die Grundaussagen der bislang zum Thema ergangenen Rechtsprechung wieder.

Dass eine Ungleichbehandlung nur dann rechtlich relevant ist, wenn sie durch den gleichen Hoheitsträger in seinem eigenen Kompetenzbereich erfolgt- olle Kamellen. Also: ungleiche Gebührenerhebung innerhalb der Gebietskörperschaft (Waffenbehörde) A am Gleichheitssatz zu messen, ungleiche Gebührenerhebung Gebietskörperschaft A/Gebietskörperschaft B nicht am Gleichheitssatz zu messen.

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Wenn weiterhin so unüberlegt ohne Anwalt geklagt wird und alle Klagen abgewiesen werden sehe ich es kommen das sich in Zukunft jedes Amt in Deutschland denkt "Och, gebühren? Klar warum nicht, hat ja eh keine ne Chance vor Gericht".

Ich finde es zum einen Toll, das sich jemand dafür einsetzt solch bescheuerte Gebühren abzuschaffen. Andererseits ist dies aber nur ein halbherziger Versuch der am Ende allen nur Schadet...

Lieber mit Anwalt!

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Wenn weiterhin so unüberlegt ohne Anwalt geklagt wird und alle Klagen abgewiesen werden

Wieso weiterhin? Die bisherigen negativen Urteile wurden meines Wissens mit Hilfe von Anwälten "erreicht".

Mir persönlich wäre aber das Risiko ohne Anwalt zu groß z.B. einem Formfehler zu begehen und sich damit ins aus zu schießen.

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Wieso weiterhin? Die bisherigen negativen Urteile wurden meines Wissens mit Hilfe von Anwälten "erreicht".

"Weiterhin" in Bezug auf die Klage von Renndackel. Ich hoffe nicht das er/sie dort so weitermachen.

Nicht böse gemeint.

Edit: Renndackel, nicht Rolldackel

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Auszug aus dem Text der Wiederspruchsablehnung

Zitat:

"Im Fall der Waffenbehörde ist dies durch die

Rechtsverordnung vom 21 .12.2012 geschehen."

Frage : Lebt die Regierung in BW etwa schon im Jahr 2013 oder sind die dort nur zu dämlich um das richtige Datum zu schreiben ? :ridiculous:

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Meine Meinung dazu: Macht das nicht ohne Anwalt. Allerdings ist der Rat einen Waffenrechtsanwalt zu nehmen auch falsch. Hier geht es nicht um Waffenrecht. Da gegen die Höhe der Gebühr eines Verwaltungsaktes geklagt wird, müsst ihr euch dringend an einen erfahrenen Verwaltungsrechtsanwalt wenden.

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Sarkasmuss an:

die Antwort des Amtes könnte man auch umschreiben und dann andere potentielle "Gefahre" kostenpflichtig überprüfen.

Denn die ……………………… stellen bezogen auf die Gesamtzahl der Bevölkerung einen

kleinen Kreis dar, der sich von der Allgemeinheit abhebt. Sie sind wegen ihrer Gefährlichkeit eine

potentiellen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auch in besonderer Weise verantwortlich. Alleine durch ihre Anwesenheit in diesem Land schafft der …………………………. einen zurechenbaren Gefährdungstatbestand, welcher an sich bereits eine abstrakte Gefahr darstellt und daher die Kontrollpflicht nach § ??? Gesetz ??? und damit ursächlich die öffentliche Leistung auslöst.

für ???? könnte man sich noch ein Gesetz einfallen lassen

vor ca. 70 Jahren waren solche Kontrollen gegen eine bestimmten Kreis unserer Mitmenschen durchaus üblich.

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@Renndackel:Hrmpf....auch ich muss hier den Kritikern eurer Aktion rechtgeben! Vor allem im Schreiben des LRA an´s Gericht sehe ich schon einige "Fehler" die vorab begangen wurden und nun auf euch zurückfallen, indem man euch/den Kläger als notorischen Nörgler usw. hinstellt - siehe der wohl gebrachte Schornsteinfegervergleich oder die Qualifizierung der Kontrolleure.

@Webster: Ich kann mir eigendlich nicht vorstellen, dass alle bisherigen Prozesse mit anwaltlicher Hilfe angegangen wurden. Dazu sind die Klagebegründungen z.T. zu dämlich!!! Oder die involvierten Anwälte waren einfach unfähig oder eben nicht vom Fach (abgesehen von einigen Ausnahmen, wo es aber sicherlich gerade zur nächsten Instanz gehen dürfte)

MfG. Steam

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@Renndackel:Hrmpf....auch ich muss hier den Kritikern eurer Aktion rechtgeben! Vor allem im Schreiben des LRA an´s Gericht sehe ich schon einige "Fehler" die vorab begangen wurden und nun auf euch zurückfallen, indem man euch/den Kläger als notorischen Nörgler usw. hinstellt - siehe der wohl gebrachte Schornsteinfegervergleich oder die Qualifizierung der Kontrolleure.

Hmm - ich will es mal so sagen: Der Ton hier in der Region ist etwas rauer, insofern ist es nicht ungewöhnlich, dass man sich härter angeht. Drum nenne ich auch keine Namen. Es gibt auf dem Amt eine Person, die den Charakter einer Rampensau hat und sich schon allerlei Dinge (als Amtsperson) geleistet hat. So weiß ich von wenigstens zwei Schützenvereinen, die dieser Person im Rahmen einer Standabnahme ein Hausverbot ausgesprochen haben und unter Androhung des Klagewegs eine Standabnahme durch den Fachvorgesetzten "erzwungen" haben.

Von wenigsten drei Vereinen weiß ich, dass dem Schießstandsachverständigen, den die besagte Person immer mitgeschleppt hat, ein Hausverbot ausgesprochen wurde und aus der Not heraus ein Sachverständiger hinzugezogen, der einen dreifach längeren Anfahrtsweg hatte, mit dem man aber vernünftig zusammenarbeiten konnte.

Ein Verein wurde durch irrsinnige Auflagen bis an den Rand der Pleite getrieben, zumindest so lange, bis der Vorstand sich dann hart zur Wehr gesetzt hat.

Was auch immer ganz spaßig ist: Neulich hab ich mit einem Bekannten gesprochen, der auch in einem Jagdverband aktiv ist. Wir hatten es dann auch von den Kontrollen und ich habe den Namen der besagten Person erwähnt - gut, ich wusste, dass der Bekannte manchmal temperamentvoll sein kann, doch so habe ich den noch nie erlebt. Seine Gesichtsfarbe wechselte auf dunkelrot und sein Blutdruck dürfte in den gesundheitsgefährlichen Bereich hochgefahren sein. Kurzum: Die Person hat im ganzen Landkreis echte und vor allem ganz viele Freunde. Spannend an der Sache ist aber, jeder beklagt sich, jeder beschwert sich, die Sachen gehen sogar bis zum Landrat und keinen interessiert das. Man wurschtelt einfach so weiter. Dazu muss auch noch erwähnt werden, die Bodenseeregion ist so dermaßen verfilzt und mit Vetterleswirtschaft durchseucht, da sind die Bayern mit ihren Amigos blutige Anfänger.

Aber es geht ja noch weiter. Die besagte Person vom Amt hat dokumentiert verlauten lassen, dass im Falle so zu vielen Widersprüchen und Einsprüchen, die auf den Rundumschlag folgen, das Amt die Arbeit quasi einstellen wird und WBK-Anträge verzögert oder erst einmal gar nicht bearbeitet werden. Aktuell sind nach meinem Kenntnisstand ca. 80 Widerspruchsverfahren am Start. Ob da noch eine Klage läuft oder wie viele Anwälte sich damit beschäftigen kann ich nicht sagen. Denn: Auch die Kommunikation ist schwierig. Der Bodenseekreis ist auch auf eine Art besonders, es gibt den badischen Teil und den württembergischen Teil. Es ist aber ein Landkreis, mit einer Verwaltung, während es zwei Jagdverbände gibt und zwei Schützenkreise, die jeweils einem anderen Landesverbänden angehören.

Insgesamt gibt es ca. 3.500 Waffenbesitzer im Landkreis, die sich abzüglich der Erben und Sammler auf die Verbände aufteilen. Ein paar kann man sicherlich noch überregionalen Verbänden wie z.B BDS oder BDMP zurechnen. Auf jeden Fall kann man die Anzahl mit den Gebühren hochrechnen, die Kosten für 400-Kräfte abziehen und schon hat man eine hübsche und laut aktuellen Gerüchten eine regelmäßige Einnahmequelle erschlossen. Unter vorgehaltener Hand sprich man durchaus davon, dass der Landkreis damit Geld verdient und eben nicht nur kostendeckend arbeitet. Die Logik dahinter ist auch recht einfach: Die Waffenbesitzer sind eh die Buhmänner der Nation, die Jäger sind noch ein wenig besser angesehen, doch der gemeine Sportschütze ist so unnütz wie ein Furunkel und was sind denn schon 100 EUR?

Noch ein Satz zu den Gerüchten: Aus "gut unterrichteten Kreisen" leakt ein wenig, dass geplant ist, die Aufbewahrungskontrolle an die Regelüberprüfung zu koppeln und beides alle drei Jahre kostenpflichtig durchzuziehen. Politisch so gewollt.

Die zweite Fliege die man mit der Kontrolle aller Waffenbesitzer erschlagen will, ist die Bereinigung des Datenbestands, der in den nächsten 10 Jahren in das nationale Waffenregister einfließen soll. Der aktuelle Datenbestand, den jede Behörde in den Jahrzehnten aufgebaut hat, ist salopp gesagt recht ranzig und hat in vielen Fällen mit der Lebenswirklichkeit nur noch am Rande zu tun. Aus meinem Umfeld kenne ich unzählige Fälle, in denen Akten verschwunden waren, Waffen falsch ein- oder ausgetragen wurden, Seriennummern mit Kalibern verwechselt und eingetragen waren, Kaliber erfunden wurden, und, und, und..

Ein kleines Highlight: Ein ehemaliger Arbeitskollege kam mal zu mir, weil er wußte, dass ich mit Schießen was am Hut habe, und er offenbarte mir, dass er die Waffensammlung von seinem Vater geerbt hatte. Seine Frau will das Zeug aber nicht im Haus haben, ob ich eine Idee hätte, was man damit machen könnte. Es handelte sich nach seinen Angaben um ca. 25 Langwaffen und zwei, drei Kurzwaffen. Er kennt sich aber nicht so aus, die Dinger liegen bei der Mutter und... Da musste ich auch erst einmal trocken schlucken und dachte mir, was wird das für eine Nummer. Gut, ich wollte mir aber trotzdem ein Bild machen und bin mal zu ihm hin, bzw. der Mutter und sie soll wenigstens alle Papiere zusammensuchen, die sie dafür hat. Als ich dann dort war, staunte ich nicht schlecht. Tatsächlich, fünf(!) grüne WBK, fast alle voll. Die Gewehre hingen an der Wand oder standen im Schrank, die zwei Revolver lagen in einer Schublade und in einer Schachtel war noch eine Schreckschusspistole mit Knallpatronen und Leuchtsternen.

Eigentlich könnte man jetzt denken - Oh mein Gott, grüne WBK, Waffen hängen an der Wand, typischer Fall warum man Kontrollen braucht.. - aber falsch gedacht. Alle Waffen, wirklich alle, waren Deko. In den WBK waren sie im original Wortlaut als "Dekokarabiner"(!) eingetragen und auf dem Amt als Schusswaffen verwaltet. 1973 hat man das im vorauseilenden Gehorsam wohl gemacht, hat mir der Sachbearbeiter dann so erklärt, als ich auf dem Amt mal nachgefragt habe, was man mit den Dingern tun könnte und vor allem, wie man sie aus den grünen WBK bekommt.

Wir sind dann noch ein wenig ins Gespräch gekommen und er konnte nicht genau sagen, wie viele solche Karteileichen noch im System schlummern. Das Ende vom Lied war dann, die Republik ist wieder ein Stück sicherer geworden, denn die Waffen wurden allesamt vernichtet. Der Erhaltungszustand war zu schlecht, so dass die Verwaltungsgebühren und Kosten für ein Sachverständigengutachten den Verkaufswert überstiegen hätten.

Es erschließt sich nun fast von selbst, dass die Pflege eines solchen Datenbestands mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Die Überführung in eine völlig missratene zentrale Datenhaltung macht das noch schlimmer und vor allem teurer. So sucht man nach Wegen, wie eine Behörde sich das bezahlen lassen kann. So Dinge wie den Zwangsaustausch von WBK gegen Gebühr wären nicht unbedingt gerichtsfest, wenn Bestandsschutz und Rechtssicherheit noch etwas gelten. Eine "Systemumstellungsgebühr" dürfte verwaltungsrechtlich nicht zulässig sein, also gestaltet man das ein wenig anders.

So gesehen: Es wäre leicht für den Bundesrat gewesen, in die WaffVwV reinzuschreiben, dass die Kontrollen im öffentlichen Interesse sind keine Gebühren dafür erhoben werden dürfen. Das tat man aber nicht, sondern es heißt, dass keine Gebühren erhoben werden sollen. Den Satz hätte man auch gleich ganz weglassen können, im Zweifel zählt eine Soll-Bestimmung nicht das Papier, auf dem sie gedruckt ist. Ich vermute mal, wenn das NWR im ersten Anlauf an die Wand geht und danach für teures Geld nachgebessert werden muss (was bei IT-Projekten dieser Größe die auch noch von der öffentlichen Hand gesteuert werden die Regel ist), wird ein Bundesland nach dem anderen auf den Zug aufspringen und die Datenbereinigung und den Umstellungsaufwand auf das NWR durch Kontrollgebühren refinanzieren (wollen).

Jetzt bin ich wohl kurz von Thema abgekommen, noch einmal zurück zu der Person vom Amt. Als eine Art Krönung des Ganzen, gab es ein Telefonat zwischen der Person und der Gattin des Klägers. In dem Gespräch wurde die Gattin des Klägers regelrecht genötigt, sie möge auf ihren Gatten einwirken, damit er den Widerspruch zurücknimmt. Aber nicht auf eine Art und Weise, mit der der Sinn und die Notwendigkeit der Gebühr hätte erläutert werden können, vielmehr wurde mit unabsehbaren Kosten und allerlei Unheil gedroht. Wobei der Begriff "Unheil" nicht näher spezifiziert wurde. Insgesamt wurde der Eindruck vermittelt, man will seitens der Behörde eine gerichtliche Klärung vermeiden.

Noch ein paar Sätze zu der Qualifikation der Kontrolleure. Hier haben wir den Maßstab eines Waffensachkundelehrgangs angesetzt. Ein solcher Lehrgang vermittelt in zwei Tagen die rechtlichen Grundlagen, die verwaltungstechnischen Notwendigkeiten, Grundlagen aus Physik und Mechanik, wie auch den praktischen Umgang mit Schusswaffen (Schießen mit unterschiedlichen Waffen und Kalibern).

Es war vielleicht ein wenig salopp gesprochen, dass es ausreichend ist, in einen halben Tag das Wissen zu vermitteln, lassen wir es einen Tag sein. So Themen wie Physik oder praktisches Schießen fallen nicht in das Aufgabengebiet von den Kontrolleuren, denn sie sollen die Aufbewahrung kontrollieren und mehr nicht.

Verwaltung kann man auch zum großen Teil weglassen, denn die Kontrolleure sollen je keine Waffen beantragen, sondern.. Bleibt noch das Waffenrecht. Hier sollte man voraussetzen können, dass die Leute wissen, was sie tun dürfen und wie die Aufbewahrungsvorschriften im Detail lauten. Leider sah die Lebens- und Kontrollpraxis ein wenig anders aus und so musste irgendwann einmal die Frage gestellt werden, ob die Leute wenigstens ausreichend auf ein Mindestmaß qualifiziert sind. Das wurde vom Landratsamt bewusst missverstanden und so auch in die Stellungnahme geschrieben.

Aus dem echten Leben: Es gibt mehrere dokumentierte Fälle, in denen die rüstigen Pensionäre sich zu sehr auf ihre Vergangenheit als Kriminalbeamte besonnen haben und der Gaul mit ihnen durchging. So wurden bei Kontrollen lediglich Angehörige von angetroffen und diese dann regelrecht verhört. In dem Verhör wurde dann nach schießsportlichen Betätigungen des Waffenbesitzer gefragt, wer Zugang zu dem Waffenschrank hat, ob nicht doch irgendwo eine Schachtel Munition rumsteht.. Das ist schlicht und einfach nicht zulässig und das Verhalten wurde angemahnt.

In einem anderen Fall wurde davon berichtet, dass Kontrolleure sich bei einer Kontrolle selbsttätig am Inhalt des Schrankes bedient haben, also Dinge herausgenommen haben. Das ist im Rahmen einer Kontrolle auch nicht zulässig und es musste über die übergeordnete Behörde klargestellt werden, dass eine Kontrolle keine Hausdurchsuchung ist und auch persönliche Dinge in Waffenschränken gelagert werden dürfen, die nicht dem Waffenrecht unterliegen.

Das ganz große Thema ist Gewicht und Verankerung. Im WaffG und der WaffVwV ist es recht klar geregelt, wann ein Schrank wie schwer sein muss und wie es zu verankern ist. Das wurde von den Kontrolleuren anfangs komplett ignoriert und jeder nicht verankerte Schrank, in dem nur eine Waffe aufbewahrt ist, wurde beanstandet. Auch hier musste erst über den Weg der übergeordneten Behörde angeregt werden, dass die Kontrolleure dazu da sind, die Einhaltung der aktuellen Vorschriften zu überwachen und nicht aus lustigen Lebensweisheiten Beanstandungen zu erzeugen.

Alles im allem waren es für uns Hinweise genug, die Qualifikation der Kontrolleure in Zweifel zu ziehen, obwohl diese eben nicht so schwer zu vermitteln ist.

Im Weiteren gab es auch verschiedene konstruktive Ansätze, die seitens der unteren Verwaltungsbehörde aber komplett ignoriert wurden. Wir wissen auch, dass es nicht wenige Schlitzohren gibt, die mit allerlei Tricks versuchen, manche Dinge zu beschönigen. Allerdings scheint es uns auch nicht glaubwürdig, dass pensionierte Kriminalbeamte in der Lage sind, qualifiziert die Klassifizierung eines Schranks zu beurteilen. Das halten wir auch nicht für nötig, denn eine einfache Lösung wäre, sofern Zweifel an der Klassifizierung des Schrankes bestehen, ob nun durch ein gefälschtes Typenschild oder sonstigem, wird dem Besitzer auferlegt ein geeignetes Gutachten beizubringen oder es wird die kostenpflichtige Begutachtung durch Sachverständige angeordnet. Das führt zwingend zu einer Nachkontrolle, die dann Gebühren am oberen Rahmen auslöst. Damit kann man nach unserer Einschätzung genug Druck aufbauen um auch die Schlitzohren zum Umdenken zu bewegen, ohne dass der Verwaltungsaufwand explodiert.

Vorschläge dieser Art werden nicht einmal beantwortet. Man führt sich lieber auf wie die Heilige Inquisition.

Das bringt mich nun zum Thema Anwälte. Da ja der Tenor hier in die Richtung geht, mit Anwalt ist das besser, will ich es mal so sagen: Ich habe Filz und Vettern bereits erwähnt. So tut man sich ungleich schwer, einen Anwalt zu finden, der sich der Sache annimmt. Wie in der Diskussion bereits von anderer Stelle angemerkt, das Thema Gebührenhöhe einer Amtshandlung hat keinerlei waffenrechtliche Relevanz, da die Rechtsgrundlage unstreitig ist. Es geht um Verwaltungsrecht und der Lauf des Lebens bringt es mit sich, dass man seine Pappenheimer irgendwann mal kennt. Die Klage ist jetzt kein großes Kino und man kann sich weder einen Namen machen, noch richtig Geld damit verdienen. Also ist die Auswahl sehr eingeschränkt. Dann kommt noch Filz und Vettern mit dazu. Warum sollte der Vertreter einer bekannten Kanzlei, der sich einmal im Monat mit dem Referatsleiter beim Volleyball in der VIP-Lounge zum Bierchen trifft, die Stimmung wegen so einem Larifari vergrätzen lassen?

Wie das so läuft, deutet das Landratsamt in der Stellungnahme selbst an: Mit den im Kreis ansässigen Jagdverbänden steht man im Dialog, weil der Kreisjägermeister ein Spezl zum Landrat ist. Beim Festakt zum Jubiläum zum Schützenkreis ist ein Grußwort das höchste der Gefühle, sonst wird man auf ganzer Linie ignoriert. Selbst die Lokalpresse spielt da mit. Von den Jägern kamen drei oder vier Artikel groß im Lokalteil, wie man sich über die Gebühren aufregt, gefolgt von einem feurigen Leserbriefkrieg. Holt mal eine Mannschaft mal ein Blech bei der Deutschen Meisterschaft im Sportschießen, ist es ziemlich sicher, dass es im Gemeindeblatt veröffentlicht wird, wenn man des Text selbst schreibt und dort hin schickt. Ob es in der Lokalpresse veröffentlich wird - das steht meist in den Sternen.

Bitte, nein, das ist jetzt kein Rant gegen die Jäger. Ich will nur ohne Emotionen meine Beobachtungen und Erlebnisse wiedergeben. Ich halte es manchmal für tragisch genug, dass die Waffenbesitzer nicht alle an einem Strang ziehen. Diese hysterische Waffenrechtspolitik betrifft mittelfristig alle, egal ob Jäger, Sammler, Klein- oder Großkaliberschütze.

Zurück zu den Anwälten. Die Namhaften spielen hier also nicht mit und man braucht keine 100 EUR für eine Erstberatung in den Sand zu setzen, um verklausuliert erklärt zu bekommen, dass man keine Lust hat. Im Zweifel wird man sogar noch an die B-Mannschaft verwiesen. Nicht selten junge Leute, frisch von der Uni, die erst einmal Erfahrungen sammeln sollen. Ob das aber was nutzt?

Wir haben das Thema auch eine zeitlang diskutiert, sind aber zur Überzeugung gelangt, einen Versuch mal selbst zu starten, bevor man einen Haufen Geld für einen wahrscheinlich wenig motivierten Anwalt ausgibt. Denn entgegen der hier geäußerten Bedenken, sehen wir das nicht so schwarz. Vor allem hat niemand ein Interesse daran, ein Urteil zu erzwingen, das keinen Nutzen hat oder ggf. zu bedenklichen Konsequenzen führt. Zum einen haben das VG Stuttgart und das VG Freiburg die grundsätzliche Zulässigkeit einer Gebühr für Aufbewahrungskontrollen bejaht, es finden sich bereits jetzt schon Gebührenrahmen für diese Amtshandlung in nahezu jeder Gebührenrechtsverordnung der unteren Verwaltungsbehörden, diesbezüglich wäre eine gerichtliche Entscheidung zur Gebührenhöhe unerheblich, zum anderen nutzen die Gerichte nicht selten die Möglichkeit, nach Abschluss der schriftlichen Vorverfahren und vor Eröffnung der eigentlichen Verhandlung, höflich darauf hinzuweisen, dass der Kläger drüber nachdenken möge, die Klage zurückzunehmen, wenn er keinen gesteigerten Wert auf eine Entscheidung zu seinen Ungunsten legt.

Das steht schon fest - sollte vom Gericht eine Andeutung in der Art kommen, ziehen wir zurück. Dann steht kein Urteil im Raum, allerdings die Erkenntnis, dass die streitige Summe unter Umständen vor Gericht Bestand haben könnte, jedoch ist es weiteren Betroffenen dann unbenommen, wieder Klage zu erheben. Ob nun mit oder ohne Anwalt.

Kommt es tatsächlich zu einer Verhandlung und das Gericht bremst die Gebührenspirale ein wenig ein, dann werten wir das schon als einen großen Erfolg. Selbst wenn beispielsweise 50 EUR als angemessen angesehen werden würden, ist mal eine Latte gelegt und dem Wucher wird ein wenig Einhalt geboten.

Nach meiner Einschätzung würde diese Freude aber eh nur von kurzer Dauer sein. Das sind jetzt wieder Gerüchte, aber in Stuttgart ist man wohl bemüht, eine einheitliche Gebührenregelung für das Ländle zu finden. Das Problem dabei ist aber, so weit ich es weiß, diese bindend für alle unteren Verwaltungsbehörden zu machen, da diese in eigener Gebührenhoheit stehen und eigene Gebührenrechtsverordnungen erlassen. Das ist jetzt aber ein ganzes Thema für sich, gerade weil auch auf Arbeitsebene so langsam aber sicher klar wird, dass die Kontrollen so ungefähr gar nichts nutzen und nur politische Augenwischerei sind.

Verlässt man die Arbeitsebene und kommt in der Befehlskette an, so hört man nur noch hinter vorgehaltener Hand, dass die Kontrollen blanker Blödsinn sind und damit kein Deut mehr an Sicherheit geschaffen wird. Manche Behörden kommen sogar auf den Trichter und kontrollieren inoffiziell schon gar nicht mehr unangemeldet, weil das noch weniger Sinn macht und irrsinnig viel Aufwand produziert, weil man gewöhnlich Werktätige eben nicht so oft zuhause antrifft, also vereinbart man im Vorfeld Termine und kontrolliert, weil es von übergeordneter Stelle so gefordert wird.

An übergeordneter Stelle trifft man dann auf Leute, die das glauben, was sie von sich geben. Der Gustl vom RP z.B. Dem ist das eigenverantwortliche Denken abtrainiert worden und der glaubt das wirklich, was er da schreibt. So Leute halte ich für brandgefährlich - impft man denen die richtig - falsch - bunte Ideologie ein, dann marschieren die los und die Richtung ist denen egal.

Ganz oben angekommen trifft man auf die wahrhaftigen Fanatiker. Die Leute, die in der Nähe der Regierung stehen oder ein Schattendasein auf der politischen Bühne führen, glauben nicht nur das, was sie erzählen, sondern sind auch noch davon überzeugt, dass es das einzig Richtige ist, was sie sich da ausdenken.

Was am Ende dabei rauskommt, erleben wird Tag für Tag.

Es grüßt der renndackel, der sich nur manchmal rollt

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Was am Ende dabei rauskommt, erleben wird Tag für Tag.

Wenn ihr das in den Sand setzt, weil ihr keinen Anwalt genommen habt, dann habr ihr uns allen anderen LWB einen super Bärendienst erwiesen. Denn auch dieses Urteil - denn der Richter spricht kein Recht, er fällt ein Urteil - wird es schwerer für die Folgenden machen, gegen den Gebührenwahnsinn vorzugehen. Stichwort: "Gelebte Rechtspraxis".

Daß es Gerichten vollkommen schnuppe ist, was in Gesetzen und Verordnungen steht, zeigt deutlich das Urteil des Hess VWG zu dem KK-Wechselsystem.

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OT:

Wenn die Ämter Waffenbesitzer aufgrund der Gefährlichkeit regelmäßig überprüfen wollen. Dann fordere ich das Fahranfänger die ihre Autos meist illegal hässlich machen und die Leistung anheben regelmäßig überprüft werden. Hier soll jedesmal eine TÜV Gebühr anfallen!

Oh wait.....

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...

Derartige Geschichten sind sehr unterhaltsam, bringen Dich aber in der Sache um nichts weiter.

Dir wurde bereits der Rat gegeben, hier im Forum carcano anzuschreiben, der gehört garantiert nicht zu dem Filz, von dem Du sprichst.

Wenn Ihr was Richtiges tun wollt, dann legt notfalls zusammen und beauftragt einen Anwalt für Waffenrecht.

Einen besseren Rat kann man nicht geben.

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