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IGNORED

Einfuhrerlaubnis Pistolenholster aus USA


guardde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

möchte mir ein spezielles Pistolenhoster aus USA schicken lassen. Aus den Zollbestimmungen finde ich leider keinen geigneten TARIC-Code für Holster außer den Code 42029298. Dieser gilt aber für Waffen-Etuis usw. Kann mir jemand hier weiterhelfen ? Ist die Einfuhr eines Holsters aus USA überhaupt erlaubt ?

Danke im Voraus !

Gruß,

guardde

Geschrieben
Hallo,

möchte mir ein spezielles Pistolenhoster aus USA schicken lassen. Aus den Zollbestimmungen finde ich leider keinen geigneten TARIC-Code für Holster außer den Code 42029298. Dieser gilt aber für Waffen-Etuis usw. Kann mir jemand hier weiterhelfen ? Ist die Einfuhr eines Holsters aus USA überhaupt erlaubt ?

Danke im Voraus !

Gruß,

guardde

Ich habe mir von einem halben Jahr 3 Universal Schnellziehholster schcken lassen und die aufm Zollamt abgeholt war kein Problem...

Taric code kenn ich nicht aber aufm Einfuhrabgabenbescheid wurde die Warennummer 4201 0000 90 0 vermerkt.

bei ner weiteren Bestellung hatte der eine da ein größerers problem mit einem china import eines REd-Dots.... da phantasierte der eine etwas vom verbotenem Laser uns so bis die glücklicherweises einen Kollegen aufgetrieben haben der Sportschütze ist.. und grinsend erklärte das ist schon o.k. und viel spass damit...

Geschrieben

Holster, Einfuhrerlaubnis? Ist schon toll welche Ausmaße das langsam annimmt.

Ich würde sagen, dass hängt davon ab ob es leer oder voll ist. Weil wenn voll, könnte man es als wesentlichen Bestandteil der enthaltenen Waffe ansehen. ;)

Geschrieben
Ich habe mir von einem halben Jahr 3 Universal Schnellziehholster schcken lassen und die aufm Zollamt abgeholt war kein Problem...

Taric code kenn ich nicht aber aufm Einfuhrabgabenbescheid wurde die Warennummer 4201 0000 90 0 vermerkt.

bei ner weiteren Bestellung hatte der eine da ein größerers problem mit einem china import eines REd-Dots.... da phantasierte der eine etwas vom verbotenem Laser uns so bis die glücklicherweises einen Kollegen aufgetrieben haben der Sportschütze ist.. und grinsend erklärte das ist schon o.k. und viel spass damit...

Danke patty für deine Antwort. Habe mal nach dem Taric Code 4201 nachgeschaut. Da handelt es sich um Sattlerwaren etc. aber nicht um Holster. Könnte aber sein, wenn ich die Ware dann beim Zoll auspacken muß und der Beamte sieht, dass es ein Holster für eine Pistole ist, dass ich Probleme bekommen werde und u.U. die Ware zurückschicken muß.

Geschrieben
Danke patty für deine Antwort. Habe mal nach dem Taric Code 4201 nachgeschaut. Da handelt es sich um Sattlerwaren etc. aber nicht um Holster. Könnte aber sein, wenn ich die Ware dann beim Zoll auspacken muß und der Beamte sieht, dass es ein Holster für eine Pistole ist, dass ich Probleme bekommen werde und u.U. die Ware zurückschicken muß.

Und wenn alle Stricke reißen, Sickinger hat auch nette Sachen, kann zwar ne Weile dauern, bis die ankommen, aber Ö is EG :D

und schon is der Zoll außen vor...

Geschrieben
Holster für eine Pistole ist, dass ich Probleme bekommen werde und u.U. die Ware zurückschicken muß.

Ich verstehe nicht was Dein Problem ist. Warum solltest Du Probleme bekommen?

Geschrieben

Ich hab schon einige Hoster in China geordert. Alle problemlos angekommen.

Ich seh auch nicht wo da ein Problem sein soll?

Geschrieben

Ein Holster hat nichts mit wesentlichen Teilen einer Schusswaffe zutun. Einen Holster kann man ab dem Alter von 1 und genug Taschengeld erwerben, sofern die Eltern zustimmen.

Geschrieben
Ich verstehe nicht was Dein Problem ist. Warum solltest Du Probleme bekommen?

Hallo Webster,

mein Problem wäre der Typ des Holsters. Dieser ist kein normaler Holster, sondern einer, bei dem Platz für ein Tactical Light oder Lasereinheit unterhalb des Laufes vorgesehen ist. Diese Art von Zubehör ist in D nicht erlaubt u.U. auch die Holster nicht.

http://www.blade-tech.com/Level-2-Weapon-T...oop-pr-850.html

Obwohl ich weder ein Tactical Light noch einen Laser an die Waffe montieren werde, sondern einfach nur ein Laufgewicht welches ich bereits besitze, bin ich mir nicht sicher, ob das beim Zoll durchgeht.

Grüße,

guardde

Geschrieben

. Diese Art von Zubehör ist in D nicht erlaubt u.U. auch die Holster nicht.

:ridiculous: hola amigo guardde,

warum machst Du hier wegen solch ein Holster so ein Zirkus??...ein Holster ist keine Waffe oder Verbotener Gegestand!

Bestellen und gut ist...als Bespiel: wenn Du in Amiland ein Rangebag bestellst---> dadrin könnte man ja auch ´ne Bombe transportieren-deswegen muss das Rangebag in De

unter verbotene Gegenstände fallen??? Ich glaube der Amtsschimmel wiehert weil er ein paar Pferdeäpfel gelegt hat.

saludos de pancho lobo-der das Somerloch geniesst- :drinks::hi:

Geschrieben

Man hat uns LWBs bald soweit, dass wir eine Lizenz beantragen, bevor wir pupsen...

Freilich wird man dann nur noch ganz selten pupsen dürfen, weil es angeblich dem Klima schadet. Und man muss sich von einem anerkannten Pups-Verband dann vorher das Bedürfnis bestätigen lassen. :mad:

Geschrieben

:ridiculous: hola amigo guardde,

warum machst Du hier wegen solch ein Holster so ein Zirkus??...ein Holster ist keine Waffe oder Verbotener Gegestand!

Bestellen und gut ist...als Bespiel: wenn Du in Amiland ein Rangebag bestellst---> dadrin könnte man ja auch ´ne Bombe transportieren-deswegen muss das Rangebag in De

unter verbotene Gegenstände fallen??? Ich glaube der Amtsschimmel wiehert weil er ein paar Pferdeäpfel gelegt hat.

saludos de pancho lobo-der das Somerloch geniesst- :drinks::hi:

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OK, OK, lasst es Alle mal gut sein. Bitte keine Vor-Schläge und Kommentare mehr.

Wusste nicht, dass man als (noch) bezahlendes Fördermitglied auf eine normale Anfrage solch deppremierende Antworten bekommt und auf die Schippe genommen wird. Doch eine vernünftige Antwort auf den TARIC-CODE blieb aus, bis auf eine, die anfangs auf meine Anfrage antwortete.

Auf Verunglimpfungen und Beleidigungen dieser Art kann ich verzichten. Pancho Lobo: Von Dir habe ich früher immer vernünftige Antworten bekommen.

guardde

Moderator: Bitte das Thema löschen. Danke!

Geschrieben

. Diese Art von Zubehör ist in D nicht erlaubt u.U. auch die Holster nicht.

:ridiculous: hola amigo guardde,

warum machst Du hier wegen solch ein Holster so ein Zirkus??...ein Holster ist keine Waffe oder Verbotener Gegestand!

Bestellen und gut ist...als Bespiel: wenn Du in Amiland ein Rangebag bestellst---> dadrin könnte man ja auch ´ne Bombe transportieren-deswegen muss das Rangebag in Der unter verbotene Gegenstände fallen??? Ich glaube der Amtsschimmel wiehert weil er ein paar Pferdeäpfel gelegt hat.

saludos de pancho lobo-der das Somerloch geniesst- :drinks::hi:

Also wenn ich den Threadstarter doch richtig verstehe, geht es darum ob und wie er es aus den VSA exportieren kann und nicht ob er es hier importieren kann.

Es geht doch dann eher um den US Amtsschimmel, der ja durchaus auch in der Lage ist an der Menschlichen Intelligenz zweifeln zu lassen. Nicht, dass er bei seinem nächsten US Aufenthalt eine staatliche Unterbringung in Guantanamo verpasst bekommt.

BBF

Geschrieben
Wusste nicht, dass man als (noch) bezahlendes Fördermitglied auf eine normale Anfrage solch deppremierende Antworten bekommt und auf die Schippe genommen wird.

Ich wollte Dich nicht auf die Schippe nehmen! Ich meinte es ziemlich wörtlich, auch wenn meine Formulierung vielleicht bisschen übertrieben war. War nicht im Geringsten als Vorwurf oder Witz gegen Dich gemeint! War eher eine Art Galgenhumor von mir.

Deine Bedenken sind nicht unbegründet: Bei einem früheren Vereinskameraden wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Grund war, dass er bei Egun leere Patronenhülsen in einem Kaliber bestellt hat, für das er keine Waffe auf WBK hatte. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde nichts illegales gefunden. Aber er hat durch den Hülsenkauf anscheinend den Verdacht erregt, eine Waffe in dem Kaliber illegal zu besitzen.

Geschrieben

Hallo!

Ich verstehe nicht ganz was Du mit diesem Code willst.

Ich habe noch nie einen code für bestellungen aus den USA gebraucht.

Wenns hoch kommt mußt Du das Holster beim Zoll abholen, da mußt du das Paket öffnen, nicht vergessen eine Rechnung mitzunehmen, für die verzollung, dann sehen die was drin ist und gut ists.

Macht Euch doch nicht immer im vorfeld selber verrückt.

Gruß,

Hunter

Geschrieben
...Bei einem früheren Vereinskameraden wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Grund war, dass er bei Egun leere Patronenhülsen in einem Kaliber bestellt hat, für das er keine Waffe auf WBK hatte. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde nichts illegales gefunden. Aber er hat durch den Hülsenkauf anscheinend den Verdacht erregt, eine Waffe in dem Kaliber illegal zu besitzen.

In Deutschland ist (fast) alles denkbar, aber dies hört sich zu phantastisch an.

Ich vermute einfach mal das es eine Denunzierung durch eine dem Käufer bekannte Person war.

So eine Anzeige wird dann sicherlich so formuliert das es um eine vermeintlich illegale Waffe geht die mit den wiedergeladenen Hülsen bestückt werden soll.

Ich lade auch Kaliber für Kumpel, welche ich nicht besitze. Zum Bleistift eine 7 x 65R für dessen Drilling. Er durfte die Matrizen und das Pulver bezahlen, liefert die Hülsen, Geschosse, ZH, Boxen an und ich mache ihm dann als Freundschaftsdienst seine auf ihn zugeschnitten Patronen. Jeweils 10 Patronen von jeder Ladung waren bei der DEVA.

Bitte jetzt keine Diskussion ob des Rechtens ist oder nicht oder wer haftet, wenn die Waffe explodiert etc. etc

Geschrieben

Du brauchst keinen TARIC-CODE. Bestell das Ding im Netz und bezahl mit Karte.

Kriegst Post, wenn das Ding beim Zoll liegt.

Umsatzsteuer bezahlen und mitnehmen.

Die Kategorie sucht der nette Mann vom Zoll raus.

... und dann viel Spass mit Deinem neuen Holster.

Geschrieben
warum machst Du hier wegen solch ein Holster so ein Zirkus??...ein Holster ist keine Waffe oder Verbotener Gegestand!

Bestellen und gut ist

Na ja...

ich hatte vor ein paar Jahren eine Sammelbestellung für Safariland SLS Holster laufen, hatte ich über einen Nebenerwerbshändler aus Berlin abgewickelt.

In der Bestellung waren mehrere Holster für Lichtmontagen enthalten.

Ende vom Lied waren eine Hausdurchsuchung beim Händler (er ist auch noch Polizist und hatte auch Probleme auf der Dienststelle bekommen), die meisten der Mitbesteller sind aufgrund der Zeitverzögerung abgesprungen und ich hatte dann 8 oder 9 Holster an der Backe, als nach mehreren Monaten dann festgestellt wurde, dass es nicht verboten ist, solche Holster zu erwerben, besitzen, einzuführen.

Geschrieben
In der Bestellung waren mehrere Holster für Lichtmontagen enthalten.

Ende vom Lied waren eine Hausdurchsuchung beim Händler (er ist auch noch Polizist und hatte auch Probleme auf der Dienststelle bekommen)

In Deutschland ist (fast) alles denkbar, aber dies hört sich zu phantastisch an.

Hört es sich immer noch zu phantastisch an, was ich schrieb? Nach dem vorigen Beitrag, meine ich. Ich finde es auch weder normal noch in Ordnung. Kommt aber anscheinend leider mehrfach vor.

Geschrieben
[...]Ist die Einfuhr eines Holsters aus USA überhaupt erlaubt ?[...]
Ja, wenn die Bestimmungen des Artenschutzes nicht entgegenstehen.
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Und wenn alle Stricke reißen, Sickinger hat auch nette Sachen, kann zwar ne Weile dauern, bis die ankommen, aber Ö is EG :D

und schon is der Zoll außen vor...

Sickinger ist, was die Lederqualität und z.T. auch die Verarbeitung betrifft, nicht mit original US-Holstern aus hochwertigen, handbearbeiteten Rindssattelleder zu vergleichen.

Deutsche bzw. europäische Hersteller verwenden teilweise nur qualitativ minderwertiges Chromspaltleder. Das ist billiger, wird aber dennoch zu teuren Preisen

angeboten.

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