Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

eigener Schießstand zu Hause


greyman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Minderjährige dürfen keinen Umgang mit Waffen haben. Ausnahme sind z.B. auf einer Schießstätte, Jagdausbildung,...

Zurück zum eigentlichen Thema: Welchen Regeln untersteht ein Schießstand, der keiner Genehmigung bedarf?

(2) Absatz 1 Satz 1 [Erlaubnispflicht für Schießstätten] ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

Anzeige ist klar, aber sonst?

Geschrieben

Nö, ein Luftgewehrstand im Keller kann natürlich dauerhaft sein, wenn nur mit Waffen bis 7,5J geschossen wird.

Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird

Geschrieben
Minderjährige dürfen keinen Umgang mit Waffen haben. Ausnahme sind z.B. auf einer Schießstätte, Jagdausbildung,...

jaja, wissen wir doch ... - das hüpfende Komma ist das Wörtchen "zum Beispiel"

Aber der von Webnotar (und im Edit von Nico) ins Spiel gebrachte §12 (4) könnte auch ausreichen.

Geschrieben
Ich habe mir das auch mal durch den Kopf gehen lassen, einen Schießstand zu bauen, sobald ich ein eigenes Grundstück habe, das groß genug ist.

Hab ich auch und prinzipiell könnte ich auch problemlos einen 50-Meter Stand unterbringen.....

Ich würde meinen Minibagger nehmen und einen langen Kanal ausheben. In diesen Kanal gebrauchte Brunnenringe reinlegen, dass sie eine entsprechend lange Röhre bilden. Mit der Abdichtung gegen Feuchtigkeit müsste man sich Tipps von einem Tiefbauer geben lassen.

Exakt...., nur hatte ich mit neuen Kanalrohren ( so groß das eine Zuganlage mit den 55er Scheiben reinpasst...) gerechnet und habe bei meinem Baustoffhändler-Nachbarn dafür eine ca. 4000€-Hausnummer bekommen, für einen 25m Stand.

Ein selbst betonierter Tunnel für zwei Schießbahnen nebeneinander würde über den Daumen etwa genausoviel kosten.

An beiden Enden der Röhre eine Art Kellerraum hinsetzen. Der eine bildet den Kugelfang, der andere den Schießplatz. Vielleicht kann man die Röhre ja auch direkt vom Keller des Wohnhauses abgehen lassen.

Bei mir wäre das zum einen für den Schießstand ein Keller unterm Garten/Partyhaus, was den Vorteil hätte, daß man es zum Orte der Geselligkeit nach dem schießen nicht so weit hätte.....

Der Geschoßfang wäre dann unter der Garage/ Werkstatt.

Eine moderne Dunstabzugshaube für die Küche entwickelt schon einen beachtlichen Luftdurchsatz. Bei Google findet sich der Wert 1200 m³/h.

Ich hätte Zugriff auf z.T. gebrauchtes Lüftungsmaterial aus dem Industriebereich, dürfte dann finanziell auch sehr überschaubar sein.

Bis jetzt sind das keine unüberwindbaren Kosten.

Hängt davon ab, was man an Material günstig besorgen oder improvisieren kann, was mal alles selbst machen kann und wieviel Hilfe man bei bestimmten Arbeitsgängen im Bereich Maschinen / Manpower hätte.

Ist dann nur die Frage, ob man es vernünftig schallisoliert bekommt.

Das dürfte bei einem unterirdischen Schießstand eines der kleineren Probleme sein.....

Ich hatte für so ein Projekt mit viel Eigenleistung, Hilfe aus dem Freundeskreis, Material aus " preiswerten " Quellen und spartanischer, aber funktioneller Ausstattung der Anlage irgendwas zwischen 10 und 12000€ fürs erste kalkuliert.

Dafür aber auch eine Bauzeit von locker ein...zwei Jahren, jeh nachdem was man in seiner Freizeit so schafft.

" Billig ", aber trotzdem technisch hochwertig bauen hat nämlich leider auch viel mit warten auf Materialalschnäppchen, passendes Wetter, Freizeit und gutem Willen von Helfern zu tun.

Geschrieben
Ein ehemaliger Schützenkollege von mir der leider letztes Jahr verstorben ist, hatte im Keller eine 15 m Schießbahn zuglassen bis 1500 J, es ist also durchaus möglich für Privatpersonen, zumindest hier in Bayern.

Und wohl auch nur in Bayern, denn welche Großkaliberdisziplin wird denn auf 15 m geschossen? Was auch immer man auf einem solchen Schießstand macht, sportlich ist es nicht, ausgenommen, man verwendet Druckluftwaffen oder Zimmerstutzen. Folglich dürfte der Schießstand auch nur für diese Waffen zugelassen werden.

Geschrieben
..., denn welche Großkaliberdisziplin wird denn auf 15 m geschossen? Was auch immer man auf einem solchen Schießstand macht, sportlich ist es nicht, ...

ein Blick über den DSB-Tellerrand hinaus könnte helfen... gibts durchaus...

gruß alzi

Geschrieben

Mein Onkel hat sich, damals als "nur" Jäger (heute auch Sportschütze), beim Neubau seines Hauses einen 15m Schießstand mit einbauen lassen.

Der Stand selbst ist vom Keller aus begehbar. Es befindet sich eine 15m lange Metallröhre mit Seilzuganlage quer unterhalb des Gartens.

Feine Sache, wird aber kaum noch benutzt.

Geschrieben

Würd mich auch mal interessieren was die Österreicher da so im Keller als Kugelfang benutzten?

GK Büchse ist ja doch schon mächtig dampf dahinter...

Querschläger müssten ausgeschlossen sein. Stell mir Geschossbillard im Keller unangenehm vor.

Geschrieben
:s2:

BDS Mehrdistanz, Du kannst die 20m mit verkleinerter Scheibe auf 10m abhandeln. IPSC geht auch, ist halt nur wenig Bewegung möglich.

BDMP PP1 & PP2, PPC1500, entsprechend mit verkleinerten Scheiben.

Oder betreiben diese Verbände keinen Sport ? :keule:

Geschrieben
Hi,

ich schiess bisher nur LG und Airsoft im Keller, weil ich dachte, selbst KK sei verboten, wenn der Schiessstand nicht genehmigt sei. Wie ist denn die Rechtslage wirklich?

So ist es brav.

Geschrieben

Die Eingangsfrage ist leider noch nicht beantwortet.

Ich kann sie auch nicht Rechtssicher beantworten, aber zum schmunzeln:

Einfach in der Garage einen Sandhaufen hinschütten, Tisch davor mit Waffenauflage. Dann der Behörde anzeigen, dass man gedenkt in ca. 2 Wochen den Betrieb der Schießanlage aufzunehmen. Genehmigungsfreiheit liege nach Ansicht des Betreibers vor, da Munitionshersteller (Paragraph 27 SprengG). Schießanlage dient zum Test der selbstgeladenen Munition (V0-Messung). Das Amt möge doch umgehend mitteilen, wenn es noch Fragen zu klären gäbe.

Das Gesicht vom SB beim Lesen des Briefs vorstellen 8-O

Und nun überlegen, was dabei rechtlich folgen kann, wenn man den Betrieb (zunächst?) garnicht aufnimmt.

Nur als Gedankenspiel bitte, es soll sich keiner reinreiten.

Sind eigentlich (industrielle) Mun.-Hersteller wirklich an die Schießstandrichtlinien gebunden?

Geschrieben

Ich zitiere mal http://www.schiessstandsachverstaendiger.d...essstaetten.pdf

"

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht n. Par.27 Abs.2

Auflagen/Anordnungen nach Par. 9 (1) WaffG können erteilt werden (in der Regel erforderlich)

Sicherheitstechnische Prüfung fraglich"

1.SprengV:

26 (1) Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen nur in geschlossenen Räumen erlaubt. Während dieser Tätigkeiten ist der Aufenthalt Unbefugter sowie offenes Licht, offenes Feuer und das Rauchen in solchen Räumen verboten.

Erlaubnisinhaber nach 27 SprengG ist also ein "nichtgewerblicher Patronenhersteller", mithin ein Hersteller von Patronenmunition. Folglich Munitionshersteller i.S. WaffG (großes Fragezeichen)?!?

Wenn nichtgewerblicher Munitionshersteller im Gesetzlichen Sinne "geht", dann wird es mit meinem Garagenschießstand wohl nichts werden, aber eine Meßeinrichtung im Keller unter Einhaltung gewisser Auflagen hört sich jetzt nicht so unmöglich an.

Wobei halt zu klaeren wäre, ob trotz Erlaubnisfreiheit die Schießstandrichtlinien einzuhalten sind, also ob 12 AWaffV auch für Erlaubnisfreie Stätten gilt (daher wohl auch das "fraglich" im zitierten Vortrag).

Geschrieben
26 (1) Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen

Hi,

ich denke, die Garagenoption mag durch Vieles, nicht aber durch diese Norm gehindert werden! Sobald das Pulver in die Hülse verladen, der Pulverraum durch ein Geschoss verschlossen und das ZH gesetzt ist, ist nämlich der "Herstellungsprozess" beendet und es gilt das Gesetz (SprengstoffG) nicht mehr für die Einzelkomponenten sondern das WaffG für die Munition - oder???

Geschrieben
Wobei halt zu klaeren wäre, ob trotz Erlaubnisfreiheit die Schießstandrichtlinien einzuhalten sind, also ob 12 AWaffV auch für Erlaubnisfreie Stätten gilt (daher wohl auch das "fraglich" im zitierten Vortrag).

Es gibt keine erlaubnisfreien Schießstätten.

Entweder, Du schießt auf einem nach § 27 WaffG zugelassenen Schießstand oder Du schießt außerhalb einer genehmigten Schießstätte, dann brauchst Du eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG, es sei denn, du erfüllst einen der abschließend aufgeführten Ausnahmetatbestände des § 12 Abs. 4 WaffG.

Geschrieben

Bei der Garage geht es nicht um das Lagern des Pulvers, sondern um mein etwas saloppes Beispiel eines Schießstandes zu Hause.

Ziel: Man möchte als Wiederlader möglichst ohne große Kosten eine Versuchsanlage zu Hause errichten (Messung v0 etc.)

Problem: je mehr Erlaubnisse und Gutachter erforderlich sind, desto teurer wird der Spaß

Lösung: Par. 27 Abs. 2 Waffg (?)

Geschrieben
Es gibt keine erlaubnisfreien Schießstätten.

Vielleicht habe ich mich auch nur falsch ausgedrückt.

27 (1) Satz 1 stellt das Betreiben/Verändern unter Erlaubnisvorbehalt.

27 (2) listet Ausnahmen vom Erlaubnisvorbehalt auf

Daher kam ich auf "erlaubnisfrei"

Geschrieben

Das hört sich nicht gar so schlecht an.

Im Garten habe ich einen unterirdischen Luftschutzbunker Typ "Deckungsgraben in Vollbetonbauweise". Zwei Eingänge, je drei Meter Gasschleuse und den eigendlichen Luftschutzraum, 17m lang und 1,55m breit. Ob man da was draus machen kann? Wenigstens KK?

Geschrieben
Das hört sich nicht gar so schlecht an.

Im Garten habe ich einen unterirdischen Luftschutzbunker Typ "Deckungsgraben in Vollbetonbauweise". Zwei Eingänge, je drei Meter Gasschleuse und den eigendlichen Luftschutzraum, 17m lang und 1,55m breit. Ob man da was draus machen kann? Wenigstens KK?

Kann man den Knall noch hören?

Was macht man sonst mit so einem Bunker?

Geschrieben
Bei der Garage geht es nicht um das Lagern des Pulvers, sondern um mein etwas saloppes Beispiel eines Schießstandes zu Hause.

Ziel: Man möchte als Wiederlader möglichst ohne große Kosten eine Versuchsanlage zu Hause errichten (Messung v0 etc.)

Problem: je mehr Erlaubnisse und Gutachter erforderlich sind, desto teurer wird der Spaß

Lösung: Par. 27 Abs. 2 Waffg (?)

Also, bisher hab ich immer gedacht "zuhause nur Luftdruck".

27/1 lautet aber:

Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), ...

Geschwindigkeitsmessung ist ein Test von Munition, nicht von Schusswaffen. Eine 5 m lange Anlage ohne Zielscheibe, nur Kugelfang, mit Messanlage fällt unter keine obigen Fälle....

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.