greyman Posted May 27, 2012 Posted May 27, 2012 Hallo, ich grübel gerade über die Idee im Keller einen Schießstand bauen zu können. Größtes Hindernis bisher schien mir die Genehmigungspflicht nach §27 (1) Satz 1 WaffG zu sein. Nun habe ich in (2) gefunden, das Munitionshersteller dieser Erlaubnis nicht bedurfen. Recht die Genehmigung nach §27 SprengG als nicht gewerblicher Munitionshersteller für diese Regelung? Hat das schon wer versucht? Gruß und FP, greyman Edit hat die Paragraphen berichtigt.
dkp3011 Posted May 27, 2012 Posted May 27, 2012 Das wäre mal interessant. Aber wer hat so große Keller?
Guest Posted May 27, 2012 Posted May 27, 2012 Nur nebenbei und abseits vom Thema angemerkt: Die Kosten die ein Schießstandbau mit sich bringt, sind bekannt?
hexoplast75 Posted May 27, 2012 Posted May 27, 2012 Die Kosten eines zu genehmigenden Schießstandes sind sicherlich beachtlich. Bei einem Stand, der keiner Genehmigung bedarf, weil z.B. von einem Waffen-, Munitionshersteller, Sachverständigen, zu wissenschaftlichen Zwecken betrieben wird, könnte das doch anders aussehen. Da ist doch der Betreiber zuständig, dass er sicher ist. Aber einen Schießstandsachverständigen würde ich hier nicht zwingend vorsehen. Auch wenn Fachkenntnis nie schaden kann.
cuti Posted May 27, 2012 Posted May 27, 2012 In Österreich scheint ein Stand im Keller relativ einfach möglich zu sein: (ab 8:44) Welche Kosten sind den hier in DE relevant: - Lüftung? - Lärmschutz? (Liegt dran wo man wohnt...) - Kugelfang? (Mit Stroh wird das in DE sicher nicht gehen. Aber ein Sandkugelfang sollte nicht die Welt kosten) - Sachverständiger? (Braucht man den wirklich, der Stand wird doch von der Behörde abgenommen), Wenn ich mir den ein oder anderen Stand hier anschaue, kann es eigentlich nicht so aufwendig sein, so etwas zu bauen.
Guest Posted May 27, 2012 Posted May 27, 2012 http://www.vbg.de/bt/apl/gv/schiessricht/titel.htm Mal als Lektüre. Ich glaube aber nicht, dass man überhaupt als Munitionshersteller anerkannt wird. Aber probieren kann man es ja. Ansonsten kann sich ja sowieso jeder zu Hause einen Schießstand errichten (lassen) Für Munitionstests, könnte ein Geschossfangkasten und eine festgelegte Auslösevorrichtung die Kosten minimieren.
seiwol Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 In Österreich scheint ein Stand im Keller relativ einfach möglich zu sein: (ab 8:44) Ich geh mal ganz locker davon aus, dass der Österreicher mit seinem schönen schalldichten Keller gar nicht erst auf die Idee gekommen ist irgendeine Behörde um Erlaubnis zu fragen, wie er diesen Keller nutzen darf.
chokee Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Müssen wir ja auch nicht. Bei uns darfst du auch im eigenen Garten schiessen, dort gibts halt ein paar Sachen zu beachten. (eingefriedetes Grundstück, Sicherstellen dass die Kugel das GST nicht verlässt und natürlich ist der Lärm ein Thema und daher ist es nicht überall möglich mit GK im Garten zu schiessen.... KK aus Langwaffe sollte aber üblicherweise gut gehen) Aber Keller ist absolut unkritisch solange es niemanden stört, vom Lärm her. Kleiner Stoplperstein den es diesbezüglich gibt ist dass man auf so einem Privatschiesstand keine Kat. B Waffen an Leute ohne WBK überlassen darf. (auf einem staatl. geprüften Schiesstand jedoch schon)
Andi.S Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Ein ehemaliger Schützenkollege von mir der leider letztes Jahr verstorben ist, hatte im Keller eine 15 m Schießbahn zuglassen bis 1500 J, es ist also durchaus möglich für Privatpersonen, zumindest hier in Bayern. Ein eigener Schießstand, man das wäre was feines! :-)
Commerzgandalf Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Ein eigener Schießstand, man das wäre was feines! :-) Gehen wir doch auf die Grünen zu. Jeder darf seinen eigenen Schiessstand im Keller/Garten betreiben und im Gegenzug werden die Waffen auf dem Schiessstand statt in der Wohnung gelagert.
abo Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Ich geh mal ganz locker davon aus, dass der Österreicher mit seinem schönen schalldichten Keller gar nicht erst auf die Idee gekommen ist irgendeine Behörde um Erlaubnis zu fragen, wie er diesen Keller nutzen darf. Muss er auch nicht.....
JürgenS Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Gehen wir doch auf die Grünen zu.Jeder darf seinen eigenen Schiessstand im Keller/Garten betreiben und im Gegenzug werden die Waffen auf dem Schiessstand statt in der Wohnung gelagert. Jürgen
Chiron Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Wie ist das eigentlich? Gemäß dem Fall mein Grundstück ist groß genug, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich bei einem Neubau eine unterirdischen 25m Schießanlage (quasi unter meinem zukünfitgen Garten) bauen möchte und wie hoch sind die Kosten. Erdarbeiten, Ausstattung etc. Meint ihr, da kommt man mit 50.000 hin?
Guest Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Bei einem Luftgewehrstand bestimmt Ich glaub Lüftung und Brandschutz werden das schon fast allein auffressen. Ich hab mir das mal in etwas größerer Dimension rechnen lassen für einen Vereinsschießstand und da war fast eine Null mehr dran.
SDASS_Nico Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Ich habe mir das auch mal durch den Kopf gehen lassen, einen Schießstand zu bauen, sobald ich ein eigenes Grundstück habe, das groß genug ist. Ich würde meinen Minibagger nehmen und einen langen Kanal ausheben. In diesen Kanal gebrauchte Brunnenringe reinlegen, dass sie eine entsprechend lange Röhre bilden. Mit der Abdichtung gegen Feuchtigkeit müsste man sich Tipps von einem Tiefbauer geben lassen. An beiden Enden der Röhre eine Art Kellerraum hinsetzen. Der eine bildet den Kugelfang, der andere den Schießplatz. Vielleicht kann man die Röhre ja auch direkt vom Keller des Wohnhauses abgehen lassen. Eine moderne Dunstabzugshaube für die Küche entwickelt schon einen beachtlichen Luftdurchsatz. Bei Google findet sich der Wert 1200 m³/h. Bis jetzt sind das keine unüberwindbaren Kosten. Ist dann nur die Frage, ob man es vernünftig schallisoliert bekommt.
Guest Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Kannst auch kostengünstig entsorgte Container versenken. Das dürfte etwas einfacher werden.
Turrican Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Aber da hast du Probleme mit der Abdichtung gegen Feuchtigkeit. Gude.... Außerdem rosten die Dinger.... Gruß Turrican
SDASS_Nico Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Und bei hohem Grundwasserpegel kriegen sie Auftrieb!
webnotar Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Hi, ich schiess bisher nur LG und Airsoft im Keller, weil ich dachte, selbst KK sei verboten, wenn der Schiessstand nicht genehmigt sei. Wie ist denn die Rechtslage wirklich?
SDASS_Nico Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Schnellantwort: Da denkst du richtig! Edit sagt zum Waffengesetz: § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, b )mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, 2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen, 3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, b )zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben, 4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen, 5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (1) Wer eine [...] Anlage, die [...] dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Sal-Peter Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 Hi,ich schiess bisher nur LG und Airsoft im Keller, weil ich dachte, selbst KK sei verboten, wenn der Schiessstand nicht genehmigt sei. Wie ist denn die Rechtslage wirklich? ... und das gilt auch nur für dich und nicht für deine minderjährigen Kinder ...
webnotar Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 ... und das gilt auch nur für dich und nicht für deine minderjährigen Kinder ... Hi, und was wäre, wenn der Inhaber des Hausrechts dem Schiessen Minderjähriger zustimmte?
brotfried Posted May 28, 2012 Posted May 28, 2012 auch ein fest installierter luftgewehrstand im keller muss genehmigt werden. klingt doof, ist aber so...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.