Zum Inhalt springen
IGNORED

geladene Magazine und Hauskontrollen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vor einiger Zeit - 2009, noch vor Verabschiedung der damaligen Waffengesetzänderungen und vor WaffVwV - wurde das Lagern geladener Magazine schon mal bei WO diskutiert und damals einhellig beschrieben: Ja, darf man. Nur beim Transport geladener Mags mahnte man etwas zur Vorsicht, weil ein Merkblatt einer Behörde das einschränken wollte: Link

Nun aber leben wir im Zeitalter der Kontrollbesuche von LWB und da wollte ich mal fragen, wie Eure Einschätzungen bei "Problemen" in dieser Richtung sind:

1. Dürfen geladene Magazine im Munitionsschrank oder auch NEBEN der Waffe im 0er/Ier Schrank moniert werden?

Die Behörde könnte ja anmahnen, man dürfe nur im vom Bedürfnis umfassten Zwecke Umgang mit Muni etc. haben...

...man könnte natürlich angeben, dass man eine zu stramme Magazinfeder etwas "ausleiern" möchte oder dass man bei Wildunfällen schneller startklar ist.

2. Verstärken sich die Probleme mit der Behörde, wenn ich sportlich gar nicht zulässige Magazine im Schrank habe - und die womöglich noch geladen sind?

Ich denke jetzt an 33er Mags für die Glock oder auch gr. Bananenmagazine oder Trommeln für die an und für sich Sportwaffe.

3. Wie ist das mit dem Lagern auf Ladestreifen? Die .223er von GP90 und Geco werden ja z.T. darauf sogar ausgeliefert, könnte die Behörde daraus (auf Ladestreifen aufmunitionierte Muni neben leeren Magazinen und Waffe) Verfängliches gegen einen konstruieren? Ähnlich: Lagern befüllter Speedloader neben der Flinte oder geladener Revolver-Clips?

4. Falls zusammen mit scharfen Waffen auch Schreckschusswaffen im selben Schrank gelagert werden - darf dann die Schreckschusswaffe aufmunitionierte Magazine neben sich liegen haben? Was, wenn selbige Magazine auch in die wiederum daneben liegende scharfe Waffe passen?

5. Würdet Ihr bei Befragungen dazu vor Ort jeweils nur Schweigen - oder stur auf euer Recht pochen ("nicht verboten...") - oder vermeintlich unverfängliche Gründe (wie das mit den zu strammen Magazinfedern oder der bereits so auf Ladestreifen angelieferten Muni) verweisen? Oder würdet ihr ganz treuherzig auch das böse Wort "SV" in den Mund nehmen? Verboten ist SV in entsprechenden Situationen ja nicht, aber mit Ausnahme der wenigen zum Selbstschutz genehmigten Waffen, ist diser Zweck ja nicht vom Bedürfnis umfasst.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Nach dem WaffG sind volle bzw. leere Magazin gleichzusetzen. Es ist kein Unterschied, ob sich nun Patronen in einem Magazin o. anderswo in z.B. einer Schachtel, Patronenbox o. lose verstreut befinden.

Beim Transport sogar im verschossenen Behaeltnis bei der Waffe, nur nicht in der Waffe. Bei der Lagerung getrennt o. zusammen je nach Sicherheitstufe des Behaeltnisses.

So mein aktueller Wissensstand als Sportschuetze u. Jaeger.

Ich kann leider immer noch nicht ganz nachvollziehen, wass immer wieder mit Selbstverteidigung da gemeint sein soll. Das kann man sich doch als Sportschuetze u. Jaeger mal komplett aus dem Kopf schlagen. Die Waffen sind zur Sport- u. Jagdausuebung da, dazu noch eine Fangschusswaffe fuer den Jaeger, das wars aber dann schon. Zuhause wenns raschelt, nicht an den Waffenschrank, sondern doch bitte zum Telefon. Kein pot. Einbrecher hat es auf Leib u. Leben des Wohnungseigentuemers abgesehen, er will ja nur Material u. da muss sich niemand mit einer Waffe (egal was das nun mal sein soll) dagegen verteidigen. Stellt Euch das doch mal in der Praxis vor, das ist doch voellig absurd. Eine Waffe in einer dementsprechenden Situation einzusetzen bedarf einer entsprechenden Ausbildung bzw. der richtigen Handhabung. Das kann sich kein Sportschuetze o. Jaeger einfach so rausnehmen.

Michael

Geschrieben

Zu 1. bis 3.

Wo soll da die Rechtsgrundlage für ein Verbot sein?

zu 4.

"§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht. ... "

Auch eine Schreckschußwaffe ist eine Schußwaffe i.S. des WaffR.

zu 5.

DIE müssen etwas begründen, wenn die Dir etwas vorwerfen. Solange der Vorwurf nicht mindestens schriftlich und amtlich Dir vorliegt, empfielt es sich in Schweigen zu hüllen. Du mußt denen ja nicht helfen, Dich zu belasten. Feststellen müssen die schon alleine. Und jemehr rechtlichen Schwachsinn die schreiben, desto besser, dass das nichts wird.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
...Ich kann leider immer noch nicht ganz nachvollziehen, wass immer wieder mit Selbstverteidigung da gemeint sein soll. Das kann man sich doch als Sportschuetze u. Jaeger mal komplett aus dem Kopf schlagen....Das kann sich kein Sportschuetze o. Jaeger einfach so rausnehmen.

Gut, das ist Deine Meinung. Wenn das so Gesetz wäre, bräuchten wir bei der Sachkundeprüfung das Thema Notwehr kein bisschen diskutieren. Denn Notwehr darf sich ja kein Sportschütze oder Jäger (oder auch Sammler) rausnehmen.

Real allerdings sieht es schon etwas anders aus. Den kleinen Waffenschein für jedermann gibt es ja aus genau dem Grund: Notwehr. Und in Österreich gibt es Legalwaffenbesitz ganz einfach und nur aus diesem Grund. Und dass Einbrecher nie jemanden töten - das wäre mir auch in D neu. Und das Telefon ist bei dem Stellenabbau bei der Polizei auch im ländlichen Bereich dann keine Hilfe in D.

Rein waffenrechtlich ist man ja auf der vermeintlich sicheren Seite. Ist halt nur die Frage, ob die Behörden einen aufgrund bestimmter an sich zwar nicht verbotener, aber eben doch vorgefundener Konstellationen bei der Überprüfung einen Strick drehen könnte - und ob und wie es günstig wäre, sich dann im Vorfeld zu verhalten. Anderes Beispiel: Die Behörde spaziert bei der unangemeldeten Kontrolle am Bücherschrank vorbei. Man bemerkt, dass die ein Buchtitel offenbar interessiert. Jetzt kann man dazu was erklären, (zumal zensierte Bücher in Einzelexemplaren ja durchaus besessen werden dürfen), oder man sagt nix und riskiert, in eine bestimmte Ecke gesteckt zu werden und ggf. irgendwann eine echte Hausdurchsuchung mit SEK zu provozieren.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

zu Hause laufe ich rum wie der Pancho Villa zu seiner besten Zeit(solange meine Frau auf der Arbeit ist).

Wenn der Kontrolleur kommt muß ich ja nicht gerade das Eisen aus dem Holster ziehen.

Wäre ich ein Mensch , der überhaupt keinen Schlaf bräuchte, dann würde sich sogar ein Waffenschrank erübrigen, da ich das ganze Gewaffs ständig mit mir (im Haus und auf dem umfriedeten Grundstück) rumschleppen könnte.

Also betrifft das Thema Magazine lediglich den zum (sportlichen, jagdlichen) Transport und da, wenn aufmunitioniert, halt nicht in der Waffe.

Gruß

Allrounder

Geschrieben
... wenns raschelt, nicht an den Waffenschrank, sondern doch bitte zum Telefon. Kein pot. Einbrecher hat es auf Leib u. Leben des Wohnungseigentuemers abgesehen, er will ja nur Material u. da muss sich niemand mit einer Waffe (egal was das nun mal sein soll) dagegen verteidigen...

Jein, kommt wohl auch ein bischen auf die Situation an..

Wenn's im Erdgeschoss klirrt und klappert, greif ich erst in den 1er Schrank mit der geladenen Pistole (sofern vorhanden) und geh dann zum Telefon. Könnte ja gut sein, das der nette Mann aus dem Erdgeschoss mich noch vor dem eintreffen der Polizei "überreden" möchte den Waffenschrank zu öffnen - wenn's dumm läuft vielleicht sogar mit einem meiner eigenen Küchenmesser..

Falls draussen in der Werkstatt einer am klauen ist, würde mir nicht im Traum einfallen den Helden zu spielen.. (soll doch die Polizei hinterherfahren..)

Mo

Geschrieben
zu 5.

DIE müssen etwas begründen, wenn die Dir etwas vorwerfen. Solange der Vorwurf nicht mindestens schriftlich und amtlich Dir vorliegt, empfielt es sich in Schweigen zu hüllen.

Hallo Mausebaer,

da hast Du sicher Recht. Es ist halt nur die Frage, wie eine solche Kontrolle dann weiter abläuft, wenn man sich "unkooperativ in Schweigen hüllt". Man will ja Verständnis und nett miteinander auskommen und ist nicht auf Konflikte aus. Allzumal - "die können auch anders".

@Allrounder:

Klar, wenn die Kontrolle angemeldet ist, braucht man nichts "provokativ" lagern - auch wenn es noch so legal ist. Aber die Mags erst entmunitionieren vor Einlass - das geht wohl dann doch nicht...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Hallo Mausebaer,

da hast Du sicher Recht. Es ist halt nur die Frage, wie eine solche Kontrolle dann weiter abläuft, wenn man sich "unkooperativ in Schweigen hüllt". Man will ja Verständnis und nett miteinander auskommen und ist nicht auf Konflikte aus. Allzumal - "die können auch anders".

...

Grüße

Schwarzwälder

Wenn das vom zwischenmenschlichen Handling kompetente Kontrolletti sind, werden die Dir während der Nachschau eh nicht verraten, was auf Dich zu kommt. Nur freundlich mit Dir "plaudern". Viele Menschen reden sich gerne um Kopf und Kragen. :teu38: Höchstens nach der Nachschau, wird Dir schon einmal gesagt werden, was festgestellt wurde - ggf. auch um das dann noch fester zu ziehen. ;)

Bei allem Schweigen aber auch nicht die Auskunftpflicht nach § 39 WaffG vergessen. :rolleyes:

Wetter, Geschmack des Kaffees, Lieblingsspeisen (nicht die Lieblingslokale!) sowie bei Geschlechtsgleichheit die Beziehungen zum anderen Geschlecht sind gute und unverfängliche Themen - jedenfalls solange Mann oder Frau dabei oberflächlich bleibt. :hi:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

>Kein pot. Einbrecher hat es auf Leib u. Leben des Wohnungseigentuemers abgesehen, er will ja nur Material u. da muss sich niemand mit einer Waffe (egal was das nun mal sein soll) dagegen verteidigen.

Sag das nicht, wir hatten schon Fälle wo rabiate Einbrecher den unbewaffneten Bewohnern erstmal ordentlich und unmotiviert einen übern Schädel gezogen haben und bei weiteren sind sie gefesselt erstickt!

Du denkst alle Räuber seien rational? Als warnendes Beispiel hier mal die sinnlosen Grausamkeiten. Was hätten die bewaffneten Junkies hier mit dem Baby angestellt?

Folgsamkeit schützt nicht vor Schaden, es gibt genügend Fälle in denen die Diebe nachdem sie ihre Ware bekommen haben den Abzug betätigten aber eine Fehlfunktion das Opfer rettete.

Geschrieben

Wenn der Räuber das Gefühl hat, entdeckt zu werden wird er nicht davor zurückschrecken unser Leib und Leben anzugreifen.

Denn von der kriminellen Energie in ein Haus einzusteigen bis zur Gewalt gegen Personen ist es nicht weit.

Geschrieben

Mal eine Frage am Rande (wenn man davon ausgeht, dass Waffen und Munition getrennt gelagert werden): Die Kontrolleure prüfen korrekte Aufbewahrung und ggf. Vollständigkeit meiner Waffen.

Was hat die mein Munitionsschrank zu interessieren!?

Geschrieben
...

Ich kann leider immer noch nicht ganz nachvollziehen, wass immer wieder mit Selbstverteidigung da gemeint sein soll. Das kann man sich doch als Sportschuetze u. Jaeger mal komplett aus dem Kopf schlagen. Die Waffen sind zur Sport- u. Jagdausuebung da, dazu noch eine Fangschusswaffe fuer den Jaeger, das wars aber dann schon. Zuhause wenns raschelt, nicht an den Waffenschrank, sondern doch bitte zum Telefon. Kein pot. Einbrecher hat es auf Leib u. Leben des Wohnungseigentuemers abgesehen, er will ja nur Material u. da muss sich niemand mit einer Waffe (egal was das nun mal sein soll) dagegen verteidigen. Stellt Euch das doch mal in der Praxis vor, das ist doch voellig absurd. Eine Waffe in einer dementsprechenden Situation einzusetzen bedarf einer entsprechenden Ausbildung bzw. der richtigen Handhabung. Das kann sich kein Sportschuetze o. Jaeger einfach so rausnehmen.

Michael

Sorry, das ist gelinde gesagt Bull$Hit!

Die Wenigsten von uns werden (hoffentlich) jemals "ungebetenen" Besuch der einbrecherischen Art bekommen, und hoffentlich noch weniger dabei in kritische Situationen kommen.

Aber es kann passieren, und IST schon etliche Male passiert.

Und da ist die Welt glücklicherweise anders als Du es schreibst.

Ob man im Zweifelsfall Gelegenheit hat, sich adäquate Abwehrmittel noch anzueignen, ist ein eigenes Thema.

Ich jedenfalls habe im Zweifelsfalle keinerlei Bereitschaft, erst Auge in Auge mit dem unerbetenen Besucher festzustellen, daß die Bewahrung fremden Lebens nach seinen Maßstäben eine geringere Priorität hat.

Geschrieben
...

Was hat die mein Munitionsschrank zu interessieren!?

DAS!

"§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. ..."

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Klar habe ich auch schon wochenlang mit Revolver, Pistole u. Gewehr unser Haus bewacht u. bin wie im wilden Westen rumgerannt. Blos war das wegen Gott sei Dank aufgeschlossener Eltern, Nachbarn u. der fruehen Zeit noch in meinem Kindergartenalter u. die Waffen waren aus Plastik. Stundenlang wurde nachmittags in der Deckung ausgeharrt u. jede Bewegung in der Umgebung registriert. Auch noch nachts beim Zelten wurde nur ueber beide Ohren bewaffnet patroliert. Irgendwann wurde der Aufwand dann mal zuviel u. man wandte sich anderen Dingen zu, die hatten dann meist lange Haare u. Roecke an. Irgendwie habe ich mir wohl in der Zeit schon meine Beduerfnisse dahingehend befriedigt. Leider fehlt das wohl in der heutigen Zeit immer mehr, Urinstinkte scheinen wohl tief verankert zu sein. Sieht man immer seltener dass ein Kinderradl von dem Dorfladen o. der Dorfmetzgerei steht, wo ein Palstikgewehr an der Seite in einer selstgebastelten Satteltasche steckt, war bei uns frueher ein Alltagsbild. 5 Kinder raus, Wurstsemmel zwischen den Zaehnen, jeder noch ein Messer am Guertel, jeder 5 grosse Hansaplast-Plaster irgendwo kleben, oh Mann, krass. Waere heutzutage wohl vielerorts ein Aufschrei, das waren noch Zeiten. Da haette sich gar keiner getraut wo einzubrechen, man musste die Kindergartenkinder schon fuerchten, da war der wilde Westen eigentl. noch harmlos.

Soll jetzt aber nicht bloed gemeint sein. Aber man stelle sich den Gedanken auch mal in der Praxis vor, ich sehe das schon realistisch. Sicher hat es irgendwie auch seine Berechtigung, da in irgendeiner Weise mal dran zu denken, aber in wie vielen Faellen kommt das denn dann auch vor, das ist doch eher gering diese Bedrohung. Wir leben doch auch in einer noch rel. sicheren Zeit, eine Ladung Abwehrspray wuerde ich da schon noch vorziehen. Wobei das muss ich auch geuebt werden u. man muss das richtig einsetzen koennen.

Bin mal auf die weitere Diskussion gespannt.

Michael

Geschrieben
DAS!

Der Inhalt deines Kopierten ist mir bekannt, aber was wollen die im offenen Mun-Schrank prüfen? Vollzähligkeit? Von was?

Das Argument für die Kontrolle des Waffenschrank-Inhaltes (und nicht nur des Schrankes von aussen) ist ja Abgleich mit den vorhandenen WBK Einträgen und Prüfung auf Vollzähligkeit.

Was soll bei Munition geprüft werden? Vollzähligkeit? Sicherheisstufe des Schrankes bzw. Behältnisses?

Geschrieben
... eher gering diese Bedrohung. Wir leben doch auch in einer noch rel. sicheren Zeit, eine Ladung Abwehrspray wuerde ich da schon noch vorziehen. Wobei das muss ich auch geuebt werden u. man muss das richtig einsetzen koennen.

Wo würdest Du Dein Abwehrspray denn aufbewahren - kindersicher? Doch auch am ehesten im Waffenschrank gleich miteinschliessen. Ob das einen guten Eindruck bei der Behörde macht? Ansonsten ist das Spray doch eher dazu gedacht, den Angreifer kurz außer Gefecht zu setzen, um selber eon paar Sekunden für die Flucht nutzen zu können. Das klappt draussen vielleicht ganz gut, aber im Haus drin mit schlafenden Kindern etc. - Du kannst den Einbrecher dann zwar einnebeln, bekommst selber noch was ab und aus dem Haus fliehen und die Frau+Kinder mit einem noch gereizteren EInbrecher zurücklassen ? Da halte ich eine Schusswaffe (mit der man ja idR. nicht schiessen braucht, drohen reicht meist völlig aus) für weitaus sinnvoller.

Grüße

Schwarzwälder

@chief wiggum:

Hochinteressanter Aspekt! Dann muss ich also meinen Munitionsschrank nicht öffnen und /oder das abschliessbare Innenfach im Waffenschrank auch nicht, wenn ich sage: Da ist nur Munition drin? Wobei, es könnte ja sein, die Behörde will dann den Schlossmechanismus prüfen, sehen, ob es wirklich ein Schwenkriegelschloß ist etc. Evtl. wollen sie auch sehen, ob Du keine Kaliber lagerst, für die Du keine Erlaubnis hast usw.

@all: Hat das schon mal jemand bei einer Kontrolle gemacht: Einfach auf den Muni-Schrank gedeutet oder auf das Innenfach und gesagt: Da ist bloß Muni drin, den öffne ich nicht? Seid ihr damit durchgekommen?

Geschrieben

Servus,

warum sollte denn die Unterbringung von Munition und Waffen im selben Behältnis Probleme bereiten, wenn die Möglichkeit hierzu doch extra in den §36, Absatz1, eingearbeitet wurde?

Geben wir hier gerade eine Verschärfungsvorlage?

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Hat noch jemand Chips und Cola übrig? Der Stand im Foyer ist grad nicht besetzt...

@ Zeugwart:

nimm es nicht persönlich, aber es sind Schützenkollegen wie du, die mich daran zweifeln lassen, das unser Ansinnen und der Kampf, unser aller Hobby über die Zeiten des politischen und medialen Unwillens zu retten und zu erhalten dauerhaft Erfolg haben wird.

Denn Waffenbesitzer wie du, die obrigkeitshörig und in vorauseilendem Gehorsam unseren Gegnern den Pfad für deren schändliches Tun treten, machen denen, die sich Gedanken um den Erhalt unseres Hobbys machen und sich dafür einsetzen, das Leben schwer und fallen ihnen mit Kommentaren wie deinem immer wieder in den Rücken. Aber macht ruhig weiter so und bestätigt unsere Gegner in ihren kruden Gedanken, dass die Waffenbesitzer selbst es doch auch so wollen, wie sie es vorschlagen.

Meine Waffen sind Sportgeräte, nicht mehr und nicht weniger. Dennoch würde ich nicht zögern, sie im Fall der Fälle und auf der Grundlage geltenden Rechts zum Schutz meiner Famile und mir selbst einzusetzen (rechtlich gedeckt durch die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe). Weil ich weiß, dass ein motivierter Krimineller auch nicht davor zurückschrecken würde, mir und meinen Liebsten nach dem Leben zu trachten, wenn es seinem Vorhaben zuträglich ist. Und weil ich weiß, dass Freund und Helfer in der Mehrzahl der Fälle erst dann am Ort erscheinen, wenn bereits alle Messen gelesen sind.

Geschrieben
Meine Waffen sind Sportgeräte, nicht mehr und nicht weniger. Dennoch würde ich nicht zögern, sie im Fall der Fälle und auf der Grundlage geltenden Rechts zum Schutz meiner Famile und mir selbst einzusetzen (rechtlich gedeckt durch die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe). Weil ich weiß, dass ein motivierter Krimineller auch nicht davor zurückschrecken würde, mir und meinen Liebsten nach dem Leben zu trachten, wenn es seinem Vorhaben zuträglich ist. Und weil ich weiß, dass Freund und Helfer in der Mehrzahl der Fälle erst dann am Ort erscheinen, wenn bereits alle Messen gelesen sind.

So ist das.

Genauso würde man übrigens mit einer vollen Bierflasche zuschlagen, wenn nichts anderes greifbar ist, um Leib und Leben zu verteidigen.

Obwohl diese ein Getränk/Nahrungsmittel darstellt, nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben
Bin mal auf die weitere Diskussion gespannt.

Michael

Diese Diskussion wurde hier schon viel zu oft geführt- es ist reine Ansichts- und Einstellungssache. Und am Ende entgleist das ganze wieder...

Wenn du die SuFu nutzt, kannst du ein paar Stunden lesen...

Geschrieben
Der Inhalt deines Kopierten ist mir bekannt, aber was wollen die im offenen Mun-Schrank prüfen? Vollzähligkeit? Von was?

Das Argument für die Kontrolle des Waffenschrank-Inhaltes (und nicht nur des Schrankes von aussen) ist ja Abgleich mit den vorhandenen WBK Einträgen und Prüfung auf Vollzähligkeit.

Was soll bei Munition geprüft werden? Vollzähligkeit? Sicherheisstufe des Schrankes bzw. Behältnisses?

Dass ein Mun.-Verwahrbehältnis, das § 13 AWaffV entspricht, da ist, hat die zu interessieren. Eigentlich hat nach § 36 Abs. 3 WaffG auch nicht mehr als das Vorhandensein der entsprechenden Sicherheitsbehältnisse und ggf. noch die Trennung von Mun. und Waffe zu interessieren. Die Inhaltskontrolle der Sicherheitsschränke läßt sich so höchstens aus § 39 WaffG ableiten. Rechtlich lehnt sich da die VwV weit aus dem Fenster. Hier wird wohl auf eine legalwaffenbesitzfeindliche Einstellung der Verwaltungsrichter vertraut. :peinlich:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Noch eine Anmerkung zum Besuch selbst:

Es ist eine Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen. Es ist keine Durchsuchung des Tresors !

Beim Öffnen des Zahlenschlosses ist außer mir niemand im Raum (wurde ohne Diskussion akzeptiert).

Bei dem Besuch stand ich vor dem Tresor und die Mitarbeiterin fragte explizit nach Waffe X und Y.

Die habe ich herausgeholt und gezeigt.

Dann dürfte sie noch das Etikett des Tresors begutachten.

Und Schluss.

Was sonst in dem Tresor liegt, ist eigentlich nicht Gegenstand des Besuchs.

Geschrieben
Man man, wo lebst denn du¿

Bis in manchen Orten die Polente erscheint, auch nach einem Notruf, vergehen bis zu 20 Minuten........bei uns ist der Posten nur bis 20°° besetzt, danach ist einer in 25 KM Entfernung bis 06°° zuständig.

Die können auch nicht fliegen.

....

abgesehen davon dass es ja durchaus die eine oder andere streifen geben soll die bei "einbruch, taeter anwesend, taeter mit schusswaffe bewaffnet" lieber noch ein paarmal um den block faehrt weil sie "die oertlichkeit nicht gleich gefunden haben...."

soll kein vorwurf sein

bei den arbeitsbedingungen und der bezahlung wuerde ich mich auch ned drum reissen in einen schusswechel zu kommen

das soll doch das SEK machen ..

dauert halt noch eine halbe stunder laenger ...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.