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IGNORED

Hausdurchsuchung bei LWB wegen Luftgewehrschütze


thomas9

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Weil ein Besitzer von scharfen (Legal)Waffen auf Passanten mit einem Luftgewehr geschossen haben könnte?

Ich weiß dass es traurig ist, aber bei einer solchen Herleitung kann ich mir ein schmunzeln echt nicht verkneifen.

Geschrieben
Weil ein Besitzer von scharfen (Legal)Waffen auf Passanten mit einem Luftgewehr geschossen haben könnte?

Ich weiß dass es traurig ist, aber bei einer solchen Herleitung kann ich mir ein schmunzeln echt nicht verkneifen.

Hallo Wodan,

dem Betreffenden wird das Schmunzeln sicher vergangen sein. Ich stell mir gerade vor, was meine Nachbarn denken würden, wenn bei mir solch ein Aufgebot aufkreutzen würde. Da kann man noch so unschuldig sein, min. jeder 2. denkt da anders drüber.

Fei nach dem Motte: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert."

Gruß RNehring

Geschrieben
Also auf dem schnellsten Wege zum RA des geringsten Misstrauens.

Und was soll der tun ? Da wird was auch immer wegen nicht öffentlichem Interesse sofort eingestellt und strafrechtlich keine Konsequenzen haben und zivilrechtlich, was sollte dabei herum kommen ? Ideeller Schaden ist in Schland nichts wert und physisch verletzt wurde ja niemand. :confused:

Geschrieben
Und was soll der tun ? Da wird was auch immer wegen nicht öffentlichem Interesse sofort eingestellt und strafrechtlich keine Konsequenzen haben und zivilrechtlich, was sollte dabei herum kommen ? ...

Hallo COB,

es könnte im nachhinein festgestellt werden, ob die Durchsuchung rechtmäßig war, oder nicht. Ist aber auch umsonst, weil bereits geschehen.

Willkommen im Rechtsstaat.

Gruß RNehring

Geschrieben
Normalerweise muss ich ja bei einem Durchsuchungsbeschluss (Befehl? Wie auch immer…) den Ordnungshüter auch nicht sofort in die Wohnung lassen sondern habe in diesem Fall das Recht, erst einmal meinen Rechtsbeistand zu konsultieren und im Zweifelsfall hinzu zuziehen. ...

Nein,

das Recht hast Du nicht (vgl. §§ 100irgendwas bis vor 110 StPO) . Aber entgegen dem häufig gepflegten Bild, gibt es auch noch gelgendlich Höflichkeit bei Durchsuchungen. Es stürmt ja nicht immer ein SEK und nicht selten ist ein freundlich geführtes Gespräch informativer als die ganze Durchsuchung. Im Rahmen dieser Höflichkeit ist es nicht unüblich, dass erlaubt wird, einen Rechtsbeistand zu rufen, und gewartet wird, bist dieser eintrifft. Wenn es jedoch um eventuelle Beweismittel geht, die leicht während eines Wartens vernichtet oder weggeschaft werden könnten, wird kaum auf einen einen Anwalt gewartet werden, und falls Informationen über eine laufende Durchsuchung zu einer Vernichtung von Beweisen ö.ä. an anderer Stelle führen könnten, ist auch baw. nichts mit Telekommunikation. Da werden auch Handies erst einmal eingesammelt und sogar Rollos heruntergelassen oder Vorhänge zugezogen.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Bei einer Hausdurchsuchung müssen sie zeusrt mal um Herausgabe des gesuchten Gegenstandes bitten.

Haben sie das gemacht?

Das Problem ist: Wie will man nichtexistierende Gegenstände herausgeben?

Geschrieben

Ich kenne auch Beschlüsse in denen steht z. B.: "Die am ......... im Internetauktionshaus XYZ erworbene Waffe Typ ...... ist zu beschlagnahmen!"

Nur dumm, wenn dann an der Tür die falsche Waffe übergeben wird.

Es stimmt im Wesentlichen, dass die Maßnahme so abgewendet werden kann, aber die meisten Beschlüsse sind nicht so konkret abgefaßt, schon gar nicht, wenn nicht bekannt ist, um welche Tatwaffe es sich genau handelt.

Ich gehe aber mal davon aus, dass der Schützenkollege nicht alles erzählt hat, sondern wie in den meisten Fällen, nur die Hälfte.

Geschrieben
Nein,

das Recht hast Du nicht (vgl. §§ 100irgendwas bis vor 110 StPO) . Aber entgegen dem häufig gepflegten Bild, gibt es auch noch gelgendlich Höflichkeit bei Durchsuchungen. Es stürmt ja nicht immer ein SEK und nicht selten ist ein freundlich geführtes Gespräch informativer als die ganze Durchsuchung. Im Rahmen dieser Höflichkeit ist es nicht unüblich, dass erlaubt wird, einen Rechtsbeistand zu rufen, und gewartet wird, bist dieser eintrifft. Wenn es jedoch um eventuelle Beweismittel geht, die leicht während eines Wartens vernichtet oder weggeschaft werden könnten, wird kaum auf einen einen Anwalt gewartet werden, und falls Informationen über eine laufende Durchsuchung zu einer Vernichtung von Beweisen ö.ä. an anderer Stelle führen könnten, ist auch baw. nichts mit Telekommunikation. Da werden auch Handies erst einmal eingesammelt und sogar Rollos heruntergelassen oder Vorhänge zugezogen.

Dein

Mausebaer

Den Worten von Mausebär ist nichts mehr hinzuzufügen!

Geschrieben

Doch, in allen Bundesländern haben die Polizeibehörden das Wissen, ob einer oder eine LWB ist oder nicht.

Siehe § 44 WaffG

Und Zugriff auf das Einwohnermelderegister hat die Polizei.

Trotzdem ist die Maßnahme weit hergeholt.

TD

Geschrieben
Doch, in allen Bundesländern haben die Polizeibehörden das Wissen, ob einer oder eine LWB ist oder nicht.

Definitiv, Nein!

Siehe § 44 WaffG

Jaaaa, aaaaaaaaaaaaber!!!!!!!!!!!

Und Zugriff auf das Einwohnermelderegister hat die Polizei.

Jo, aber nicht auf die Waffendatei!

Trotzdem ist die Maßnahme weit hergeholt.

TD

Keine Ergänzungen!

P.S.: Nicht in allen Bundesländern und schon gar nicht in Berlin, da scheint der § 44 WaffG in der Luft zu verpuffen!

Geschrieben

Berlin war schon immer etwas rückständig; aber willst Du tatsächlich behaupten, dass Berlin seit Jahren nicht seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt?

Geschrieben
Ich gehe aber mal davon aus, dass der Schützenkollege nicht alles erzählt hat, sondern wie in den meisten Fällen, nur die Hälfte.

Naklar, der ist sicher ein getarnter, internationaler Waffenhändler!

Sag mal gehts noch? Über so eine Einstellung kann ich mich nur wundern, auch wenn ich der Sohn eines Polizisten bin!!

Mats

Geschrieben
Sag mal gehts noch? Über so eine Einstellung kann ich mich nur wundern, auch wenn ich der Sohn eines Polizisten bin!!

Mats

Wundern ist erlaubt!

P.S.:

Als Sohn eines Polizisten könntest Du ja wohl auch ahnen, dass das Schießen mit einem Luftgewehr kein Grund sein kann, um mehrere Häuser zu durchsuchen.

Entweder gibt es Aussagen von Nachbarn die einen Verdacht gegen die Bewohner geäußert haben, oder die Schußrichtungsbestimmung ergab die beiden Häuser als Ausgangspunkt.

Mir würde noch mehr einfallen, aber das wäre dann nur "Spekulatius".

2. P.S.:

Konnte die beiden Links aus unerklärlichen Gründen erst jetzt öffnen, da wird ja von 3 durchsuchten Häusern geschrieben.

Geschrieben
Diese Kausalität ist das Bedenkliche. Irgend ein Vollpfosten ballert in der Gegend herum und *ZACK* ordnet der zuständige Staatsanwalt eine Durchsuchung wegen "Gefahr im Verzug" beim nächsten in der Nähe wohnenden behördlich registrierten Waffenbesitzer an.

Eben.

Mich erinnert das Vorgehen u.a. an den alten Witz, wo der Betrunkene unter der Straßenlaterne nach seinem verlorenen Schlüssel sucht -

von dem er allerdings weiß, dass er ihn 30 m weit weg direkt bei der Kneipe verloren haben muss.

Auf Nachfrage, warum er dann hier unter der Laterne suche, teilt er mit, hier sei es eben heller...

Wenn das Ganze nicht so bedenklich und ernst wäre, wäre mir wirklich zum Lachen.

Geschrieben

Kein Staatsanwalt wird bei diesem Sachverhalt die Durchsuchung von 3 Häusern anordnen.

Wenn der LWB in der Schußrichtung wohnt, kann ich mir das hier noch vorstellen, aber nicht bei 2 weiteren Häusern.

Ich denke mal dass die Beamten im Rahmen der Rundumermittlungen die Hausbewohner aufsuchten und nach Waffen fragten und sich ev. auf freiwilliger Basis umschauten, was dann wieder als Durchsuchung an die Presse "verkauft" wurde.

Geschrieben
Kein Staatsanwalt wird bei diesem Sachverhalt die Durchsuchung von 3 Häusern anordnen.

Wenn der LWB in der Schußrichtung wohnt, kann ich mir das hier noch vorstellen, aber nicht bei 2 weiteren Häusern.

Ich denke mal dass die Beamten im Rahmen der Rundumermittlungen die Hausbewohner aufsuchten und nach Waffen fragten und sich ev. auf freiwilliger Basis umschauten, was dann wieder als Durchsuchung an die Presse "verkauft" wurde.

Und warum beim LWB?

Jetzt stellt euch vor er hätte ein Luftgewehr. Einkassiert und weg damit und alle anderen Waffen der Zuverlässigkeit wegen gleich mit. Langwaffen in Polizistenhänden. Was Du bis eben noch wie ein rohes Ei behandelt hast wird nun gebündelt aus dem Haus getragen und hinten in den Peterwagen geschmissen. Wie lange sich das zieht weiß kein Mensch und was Du zurückbekommst, wenn überhaupt, kannst Du komplett zum Büma tragen und aussortieren lassen. u.U 100% totalverlust.

Geschrieben
Jetzt stellt euch vor er hätte ein Luftgewehr. Einkassiert und weg damit und alle anderen Waffen der Zuverlässigkeit wegen gleich mit.

Warum?

Führt der Umstand, legal ein Luftgewehr erworben zu haben, neuerdings automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit?

Geschrieben
Warum?

Führt der Umstand, legal ein Luftgewehr erworben zu haben, neuerdings automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit?

Wenn die ein LG finden muß das ins Labor, sonst hilft die ganze Durchsuchung nichts. Und das können sie nicht mitnehmen ohne Dir zu unterstellen damit absichtlich jemanden verletzt zu haben. -> vorsätzliche Körperverletzung mit Schußwaffen, juhu.

Meinst Du das Du bis zum Abschluß der Untersuchung noch eine Waffe sehen darfst? Und wenn die Sachbearbeiter erst mal angefangen haben Papier zu beschreiben kann es auch nach Abschluß der Untersuchung noch ne Weile und einige Rechtsanwaltbesuche dauern.

Außerdem brauchen die doch Material für die netten Pressefotos. "Waffennarr hortet ...." Da suchen die doch sogar im Kaminholz ob sich nicht noch ein handlicher Knüppel findet der mit auf das Foto passt. Guck Dir doch die Fotos mal an, teilweise ist da nicht ein Teil drauf für das es eine WBK braucht. Hauptsache Claudie kann sich wieder profilieren.

Geschrieben

Was wäre passiert, wenn er nicht aufgemacht hätte, weil Klingel abgeschaltet oder einfach nicht zuhause?

Wohl nichts, die Beamten wären zum nächsten Haus weitergegangen, SEK-Einsatz ist kaum wahrscheinlich.

Schon Bundeskanzler a.D. Helmut K. konnte alles gut aussitzen.

Aber der brave Deutsche macht ja immer die Tür auf..

Geschrieben
Wenn die ein LG finden muß das ins Labor, sonst hilft die ganze Durchsuchung nichts. Und das können sie nicht mitnehmen ohne Dir zu unterstellen damit absichtlich jemanden verletzt zu haben. -> vorsätzliche Körperverletzung mit Schußwaffen, juhu.

Der erste Satz ist noch plausibel. Klar, wenn das LG kriminaltechnisch untersucht werden muss, dann muss es hierzu mit.

Der zweite Satz ist m.E. ohne Logik.

Erwiesen ist überhaupt nichts, man ist noch im Stadium der Untersuchung, und die anderen Waffen haben noch nicht mal mit dem zu untersuchenden Verdacht etwas zu tun.

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