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IGNORED

Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!


SEK-Einsätze bei Legalwaffenbesitzern  

556 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Welche Meinung triff am ehesten zu:

    • Ja, mich bedrückt, dass ich als Legalwaffenbesitzer als hohes Risiko eingestuft werde und SEK-Einsätze wahrscheinlicher sind. Die FvLW/wir LWB sollten etwas dagegen tun.
      501
    • Ja, mich bedrückt das auch, aber unsere Lobbyorganisationen können und sollten da nichts unternehmen.
      9
    • Nein, die SEK-Einsätze geschehen mit Bedacht. Die Sicherheit der Beamte hat absoluten Vorrang, was zumindest in vielen Fällen den SEK-Einsatz auch bei Legalwaffenbesitzern grundsätzlich rechtfertigt.
      13
    • Nein, wir brauchen einen wehrhaften Staat. Bürger, die solche Maßnahmen auf sich ziehen, haben fast immer selbst die Schuld daran und solche Einsätze dann auch zu dulden. Die Polzei fasst die Verbrecher noch immer viel zu sanft an!
      15
    • Ich finde dieses Thema unpassend, weil es sich vordergründig zwar gegen Politik+Innenministerien richtet, aber am Ende in Diskussionen auch Polizeibeamte angeprangert werden könnten - und darunter sind doch viele nette Schützenkameraden.
      19


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich weiss es nicht genau aber bei Gefahr in Verzug oder wie man das definert muss das SEK doch eingreifen, sofern eine solche gegeben ist. Ist dann halt wohl Interpretationssache.

Das bestreitet niemand. Es wird nur befürchtet, dass legaler Waffenbesitz als solcher schon als besondere Gefahr gesehen wird. Und somit auch bei Lappalien mit der Tür ins Haus gefallen wird.

Eine Befürchtung, die wohl nicht ganz unberechtigt ist (leider).

Geschrieben
noch jemand, der noch einigermaßen objektiv denken kann :hi:

Es ist schon so, daß das NWR bei der Vorstellung des Vorhabens jan ganz klar damit beworben wurde, daß zeitnah und einfach die legalen Waffeninformationen durch verschiedene Behörden eingesehen werden können. Wie eben nachzulesen:

- Polizei

- Zoll

- Verfassungsschutz

Und eben bei der Polizei mit 3 Aspekten

1. Zur besseren Durchführung des Waffenrechts (OK, leuchtet ein, sinken dann meine Gebühren, wenn's doch einfacher geht ?)

2. Zum Abgleich der Sachfahndung (kann ja nur die ominösen 2% Anteil der legalen Waffen an allen Taten mit Schusswaffen betreffen, besser aber wie nix)

3. Zur besseren Einsatzvorbereitung und dem besseren Eigenschutz der Beamten. (Darüber diskutieren wir gerade. Weil's eben laut PKS keinen Zusammenhang zwischen "LWB !" und "Gefährlich" gibt)

Geschrieben (bearbeitet)

Für die Innenausschußmitglieder der Grünen geht es ausschließlich darum:

"Wir brauchen das Waffenregister, um die Regulierung des Waffenbesitzes

auch wirklich durchsetzen zu können. Das ist ein zentrales Thema der öffentlichen Sicherheit, denn

bewaffnete Gewalt muss mit allen Mitteln bekämpft werden."

Legale Waffenbesitzer werden im Sinne der öffentlichen Sicherheit als gefährliche Gewalttäter angesehen, die mit allen Mitteln bekämpft werden müssen.

Bearbeitet von GunTalker
Geschrieben
ICH kann lesen!

Tatsächlich?

Nur dumm, dass dieses Vorhaben über das BMI vom Kabinett in das Gesetz geschrieben wurde und nicht vom Innenausschuss.

Der Innenausschuss hat nur das Gesetzt beraten aber nicht gemacht. Er kann auch allenfalls nur eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben.

Aber das brauche ich dir als vorzüglichen Kenner des Gesetzgebungsverfahrens und der der damit verbundenen Verfahrensweisen ja nicht erklären.

Geschrieben

Nun,

das musst Du nicht.

Es zeugt aber von einiger Chuzpe, mir jetzt meine eigenen Worte als Deine Erklärung vorzulegen.

Nachdem Du vor kurzem noch genau das Gegenteil behauptet hast.

Mann, Mann..........

Geschrieben
Lies einfach, was ich geschrieben habe und denke darüber nach.

Und lass' es gut sein.

Die Mitleser haben's kapiert....

nee, nee mein Lieber so schnell kommst du mir nicht davon.

Zunächst erst mal, woher weißt du, dass die Mitleser es kapiert haben? Platitüden und mal wieder versteckte Abqualifizierung eines Diskussionspartners, kennt man ja nicht anders von dir.

Ich habe ja deine Aussagen zu der Aufgabe der Ausschüsse, nämlich (u.a.) Beschlussempfehlungen abzugeben nicht in Frage gestellt.

Ich habe nur bestritten, dass das NWR auf dem Mist des Innenausschusses gewachsen ist. Dem ist nämlich nicht so.

diese Aussage:

Auch die Geschichte mit dem zentralen Waffenregister wurde schlußendlich dort ausgegoren.

ist nämlich schlicht und einfach Unsinn.

Und nur darauf habe ich hingewiesen

Geschrieben
3. Zur besseren Einsatzvorbereitung und dem besseren Eigenschutz der Beamten. (Darüber diskutieren wir gerade. Weil's eben laut PKS keinen Zusammenhang zwischen "LWB !" und "Gefährlich" gibt)

Ich habe schon bei vielen LWB durchsucht und durch die vorherige Einsichtnahme in das Waffenregister immer ohne SEK!

Das Warum werde ich nicht näher erläutern.

Es kommt auch immer auf das angezeigte Delikt an, bei angezeigten tatsächlich Gewaltdelikten, oder Prahlereien nach dem reichlichen Verzehr von Gerstenkaltschale sieht es dann anders aus! (Das Beispiel mit meinem Schützenkollegen bei Übernachtung im Hotel hatte ich schon erwähnt, das Zimmer hat eine neue Tür)

Ich will hier nicht über die Inhalte dieser Anzeigen schreiben, sonst finden sich noch mehr Nachahmer!

Ich kann nur immer betonen, pflegt gute nachbarschaftliche/familäre Beziehungen und achtet darauf, was ihr unter ev. alkoholischer Beeinflussung von Euch gebt(natürlich nur die, die Alkohol trinken).

Geschrieben
Ich kann nur immer betonen, pflegt gute nachbarschaftliche/familäre Beziehungen und achtet darauf, was ihr unter ev. alkoholischer Beeinflussung von Euch gebt(natürlich nur die, die Alkohol trinken).

Wie ich immer sage:

Legaler Waffenbesitz macht einen (gemessen am Rest) überdurchschnittlich guten Menschen aus dir...

Geschrieben

Hm, hier ist einiges z.B. von uwewittemburg Geschriebenes gelöcht worden.

Trotzdem mal ein paar "Berichtigungen":

Es wurde sinngemäß gesagt, "seit wann entscheidet der Beschuldigte, wie und welche Polizeimaßnahmen gegen ihn ergriffen werden":

Meine Antwort:

1. In einer Demokratie entscheidet der Souverän, das Volk, darüber, welche Maßnahmen der Staat gegen seine Bürger ggf. ergreifen darf. Die Polizei ist eine der wenigen Staatsorgane, die direkte Gewalt gegen Bürger ausüben darf und dessen Grundrechte ggf. umfangreich aushebeln darf. Insofern ist es prinzipiell klar, dass der Souverän da ganz besonders genau hinschaut, wie das genau geschieht.

2. Wir Legalwaffenbesitzer sind ja nicht generell alle "Beschuldigte" oder Verbrecher, sondern zunächst mal unbescholtene Bürger (sonst wären wir keine LWB). Insofern kann man uns nicht das Recht absprechen, über polizeiliche Vorgehensweise, deren gesetzlichen Rahmen (was erlaubt, was nicht erlaubt, was verhältnismäßig oder ggf. erforderlich ist) zu diskutieren.

3. Der notorische Verweis auf "sag ich euch nicht" hilft nicht wirklich weiter. Wenn oberste Polizeibehörden oder Innenministerien neue Einsatzrichtlinien für SEKs vrogeben, dann unterliegen die natürlich genauso einer demokratischen Kontrolle. Selbst wenn es taktisch erforderlich sein sollte, diese nicht offen dem Bürger zu kommunizieren, so haben die Gerichte einerseits und die Parlamente/Abgeordneten andererseits sehr wohl das Recht, diese im Detail zu überprüfen und ggf. ändern zu lassen.

4. Was das "Beschuldigte " anbelangt: Laut dieser Panorama-Sendung stehen in Bayern einem Richter im Schnitt 2 min (!!) zur Verfügung, über eine Hausdruchsuchung zu entscheiden. 2 Minuten, in denen über das Schicksal ganzer Familien gerichtet wird. Für uns LWB wird es dann künftig (!) nochmals 2 Sekunden dauern, bis aus der Hausdurchsuchung ein SEK-Einsatz wird. Diese gut 2 Minuten sind also eine SEHR dünne Grundlage für solche Einsätze. Und "Beschuldigte" sind ja nicht vollständig entrechtete Bürger, es gilt die Unschuldsvermutung und "Sippenhaft" (für vom SEK-Einsatz mitbetroffene Familienangehörige) darf es auch nicht geben.

5. Je mehr man sich mit dem Thema Hausdurchsuchung beschäftigt, desto mehr stehen einem die Haare zu Berge: Da wird bei einem Anwalt durchsucht, weil er sich der Bezahlung zweier Parkknöllchen a 20 EUR durch "Schutzbehauptungen" entzogen habe. Das wurde natürlich vom BVerfG gekippt. Ein ander Mal wird bei einem Handwerker durchsucht, weil die Innung den Verdacht hatte, er würde Dachdeckerarbeiten ohne Meisterbrief ausführen. Es ging um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Gartenhausdaches... dem Mann werden bei der Hausdurchsuchung erstmal alle Akten, Telefon etc. für 1 Jahr beschlagnahmt. Danach war seine kleine Firma pleite, weil ohne den ganzen Briefverkehr, Rechnungen, Kundenkontakte, Steuernachweise etc. die effiziente Führung des Betriebs nicht mehr möglich waren.

6. Der Clou: Selbst wenn eine HD oder SEK.Einsatz unrechtmäßig waren, guckt man in die Röhre. Schadenersatz gibt es nur für rechtmäßige Hausdurchsuchungen bei einem erwiesenermaßen Unschuldigen. Ist man (selbst nur minimal) schuldig oder ist man unschuldig, die HD aber unrechtmäßig, gibt es zunächst mal keinen Schadenersatz!! Wer sich also gerichtlich gegen D wehrt, sollte sich das gut überlegen. Das BVerfG scheint zwar gerne einem recht zugeben, weil es in seinen Entscheidungen wohl öfter auf "nicht erforderlich" (mildere Mittel wären der Behörde möglich gewesen) oder "unverhältnismäßig" plädiert, aber dann guckt man bei der Behörde wegen Schadenerstz eben in die Röhre.

7. Abschliessend: 30.000-50.000 Hausdurchsuchungen werden jährlich in D durchgeführt. Im statistischen Schnitt hat man also eine 5-10%ige Chance, in seinem Leben selbst von einer solchen betroffen zu sein. Und als Legalwaffenbesitzer soll es dann künftig automatisch ein SEK-Einsatz werden. Genau dagegen müssen wir uns wehren: Es darf nicht sein, dass 2,5 Mio. Legalwaffenbesitzer - mit ihren Familienangehörigen wohl etwa 7 Millionen Bundesbürger - einem 5-10%igen Risiko eines schwer traumatisierenden SEK-Einsatzes ausgesetzt werden, bei dem inzwischen (nur als Beispiel) offenbar regelhaft (Standardprozedur) die Haustiere erschossen, Wohnungstür zerstört, oft Mobiliar zerschlagen, und Erwachsene wie Kinder einem hohen Risiko, erschossen (wenn das Kind im taktisch unglücklichen Moment im Halbdunkel um die Ecke krabbelt) zu werden, zumindest aber beim blitzschnellen zu Boden werfen auch sehr ernsthaft körperlich verletzt werden, ausgesetzt sind.

Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden. Die Anwendung tödlicher (Schusswaffen)Gewalt gegen Polizeibeamte ist etwas, was höchstens Schwerstkriminelle "auszeichnet". Dabei sterben jährlich in D 0-1 Polizeibeamte (im Schnitt der letzten Jahre). Bei Legalwaffenbesitzern ist so etwas extrem unwahrscheinlich. Und man kann nicht nur weil man auch das minimalste Restrisiko im Beruf ausschalten will, gleich Millionen von Bürgern ihre Grundrechte ausschalten. Jeder hat Risiken in seinem Beruf: Als Arzt kann ich auch nicht einem HIV-Infizierten oder Hepatitis C-Kranken etc. Diagnostik oder Therapie verweigern, nur weil ich das Restrisiko, mich dabei anzustecken und im schlimmsten Fall zu sterben ausschalten möchte. Ein Feuerwehrmann kann auch nicht ein Wohnhaus und seine Bewohner "kontrolliert abbrennen" lassen, nur weil er für sich ein Restrisiko bei anderweitigem Vorgehen fürchtet. Davon abgesehen: Ein Rambo-Vorgehen schadet auch dem Ansehen der Polizei, was langfristig Ermittlungsarbeiten/Kooperationen in der Bevölkerung eher verhindert.

Ich hoffe, unser Staat kippt den Trend und gelangt wieder zu maßvolleren Einsätzen. Hier noch der Link zur NDR-Fernsehsendung (7 min Dauer): Das Erste:

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Guude,

Das der obige Einsatz definitiv aus dem Ruder gelaufen ist ist richtig, allerdings ist der Kollege wohl schon mehrfach polizeilich auffällig geworden:

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/...igt-den-Landtag

...

Zitat aus dem Artikel: "Die hannoversche Landtagsabgeordnete Sigrid Leuschner (SPD), ebenfalls Mitglied im Innenausschuss, verteidigte am Dienstag das Vorgehen der Polizei. „Wenn nur der geringste Verdacht (!) besteht, dass jemand mit verbotenen Waffen zu tun hat, muss die Polizei konsequent handeln.“

Das sagt alles. Zu dem rechtsstaatlichen Verständnis bzw der Rechtsauffassung dieser SPD-Abgeordneten brauchen wir kein Wort mehr zu verlieren. So ähnlich hätte wohl der Polizeichef von Berlin 1933/34 auch die massenweise durchgeführten Hausdurchsuchungen, bei denen dutzendweise SA-Leute als sogenannte Hilfspolizisten angeheuert wurden, gerechtfertigt, wenn einer protestiert hätte. Die haben sie damals tatsächlich des öfteren mit dem Verdacht auf unerlaubten Waffenbesitz begründet!

Da weiss man gleich ja wo man hingehört. :00000733:

Geschrieben

Ein guter Zaun macht einen guten Nachbarn und eine stabile Tür (die Kriminalpolizei rät ja dazu) ein friedliches SEK. Und wenn hinter der Tür nichts verbotenes zu finden ist bekommt man hinterher eine neue stabile Tür.

Schade nur das ich jetzt das passende Video dazu nicht wiederfinde.

Geschrieben
7. Abschliessend: 30.000-50.000 Hausdurchsuchungen werden jährlich in D durchgeführt. Im statistischen Schnitt hat man also eine 5-10%ige Chance, in seinem Leben selbst von einer solchen betroffen zu sein. Und als Legalwaffenbesitzer soll es dann künftig automatisch ein SEK-Einsatz werden. Genau dagegen müssen wir uns wehren: Es darf nicht sein, dass 2,5 Mio. Legalwaffenbesitzer - mit ihren Familienangehörigen wohl etwa 7 Millionen Bundesbürger - einem 5-10%igen Risiko eines schwer traumatisierenden SEK-Einsatzes ausgesetzt werden, bei dem inzwischen (nur als Beispiel) offenbar regelhaft (Standardprozedur) die Haustiere erschossen, Wohnungstür zerstört, oft Mobiliar zerschlagen, und Erwachsene wie Kinder einem hohen Risiko, erschossen (wenn das Kind im taktisch unglücklichen Moment im Halbdunkel um die Ecke krabbelt) zu werden, zumindest aber beim blitzschnellen zu Boden werfen auch sehr ernsthaft körperlich verletzt werden, ausgesetzt sind.

Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden. Die Anwendung tödlicher (Schusswaffen)Gewalt gegen Polizeibeamte ist etwas, was höchstens Schwerstkriminelle "auszeichnet". Dabei sterben jährlich in D 0-1 Polizeibeamte (im Schnitt der letzten Jahre). Bei Legalwaffenbesitzern ist so etwas extrem unwahrscheinlich. Und man kann nicht nur weil man auch das minimalste Restrisiko im Beruf ausschalten will, gleich Millionen von Bürgern ihre Grundrechte ausschalten. Jeder hat Risiken in seinem Beruf: Als Arzt kann ich auch nicht einem HIV-Infizierten oder Hepatitis C-Kranken etc. Diagnostik oder Therapie verweigern, nur weil ich das Restrisiko, mich dabei anzustecken und im schlimmsten Fall zu sterben ausschalten möchte. Ein Feuerwehrmann kann auch nicht ein Wohnhaus und seine Bewohner "kontrolliert abbrennen" lassen, nur weil er für sich ein Restrisiko bei anderweitigem Vorgehen fürchtet. Davon abgesehen: Ein Rambo-Vorgehen schadet auch dem Ansehen der Polizei, was langfristig Ermittlungsarbeiten/Kooperationen in der Bevölkerung eher verhindert.

Ich hoffe, unser Staat kippt den Trend und gelangt wieder zu maßvolleren Einsätzen. Hier noch der Link zur NDR-Fernsehsendung (7 min Dauer): Das Erste:

Grüße

Schwarzwälder

Guude,

ich bin durchaus Deiner Meinung was den Beginn Deines Threats betrifft, aber für Punkt 7 würde ich Dir widersprechen. Es gibt keine Ordnungsanweisung das bei LWB ein SEK zur Hausdurchsuchung kommt.

Das stimmt so nicht! Und Deine Chancenrechnug würde ich nochmal durchrechnen.....

Bei der Eigensicherung, wäre ich Polizist, wäre das meine erste Maxime! Allerdings finde ich Deinen Vergleich mit einem Arzt der HIV Kranke behandelt oder eben nicht völlig unangemessen. Der Arzt kann sich schützen,

er weiss um das Risiko. Das allerdings in dem NDR Beitrag sich der Amtsvorsteher hinsetzt und bräsig von: "Wo gehobelt wird, da fallen Späne" faselt ist eine Frechheit.

Für mich heisst das im Klartext: Die Handynummer meines Anwalts bekommt einen Kurzwahleintrag. Er wohnt um die Ecke, also sollte das SEK mein Haus umpflügen hätte ich einen neutralen Zeugen:-)

Ob´s nützt....

Ciao

Weissblau

Geschrieben
...Also alles sicher wegschliessen, wenn der nächste mit Papis .45 durch die Schule zieht weil sein Erzeuger es cool findet das Ding im Nachtschrank aufzubewahren, dann ist Schluß mit GK, so sicher wie das Amen in der Kirche. Denn dann haben wir alles dafür getan um die "Abstrakte Gefährdung" zu einer wahren zu machen.

Wer also bei einer unangemeldeten Kontrolle mit der 9mm unterladen auf dem Küchentisch erwischt wird, der ist zu Recht alles los und hat möglichst noch ne dicke Strafe am Hals. Das und nur das meinte ich mit "Sich an die Gesetze halten"

...

Auf den 1. Blick und bei oberflächlicher Betrachtung könnte man Dir zustimmen, aber der Schein trügt:

Solche Vorfälle werden zwar regelmäßig ausgeschlachtet, aber wenn mal jemand mit einer auf dem Schwarzmarkt beschafften Waffe Amok läuft oder ein Polizist mit der Dienstwaffe, dann erheben trotzdem sofort die Antiwaffenschreihälse aus den diversen politischen Parteien und Massenmedien das Wort und sagen: "Da kann man mal wieder sehen wie gefährlich Schusswaffen und Waffennarren sind, wenn jeder eine Waffe haben dürfte, nicht auszudenken, da gäbe es Mord und Totschlag an jeder Ecke, wie in den USA, ein Normalbürger braucht keine Waffe, man muss die Zahl der Waffen im Volk auf ein unvermeidliches Minimum beschränken, im Moment sind es viel zu viele, etc..."

Die Unterscheidung legal-illegal existiert für die sowieso nicht oder ist belanglos. Das Waffenrecht verfolgt aus deren Sicht einfach das Ziel den privaten Waffenbesitz möglichst zu erschweren oder weitgehend zu verbieten, nichts sonst.

Und jetzt mal davon abgesehen:

Ich stelle hier die These auf, dass Familienangehörige, welche mit Dir in einer Wohnung zusammenleben, eine ausreichend starke kriminelle Energie vorausgesetzt, was ja bei einem geplanten Amoklauf wohl als gegeben angesehen werden kann, immer einen Weg finden werden, an Deine Waffen zu kommen. Dein Sohn braucht Dir nur hinterrücks eine überzubraten und dann den Tresorschlüssel abzunehmen, oder er schüttet Dir Schlafmittel in Deinen Frühstückskaffee, oder macht es auf eine andere Art. Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Und wenn die Waffen alle im Vereinsheim eingelagert sind, dann geht vielleicht einer Schießen, leiht sich eine KK-Pistole aus, haut damit ab, geht Amok laufen und erschießt 10 Leute. Was dann? Dann sagen die Antis vielleicht: "Es darf in Zuklunft eben nur noch mit Luftdruckwaffen geschossen werden oder sie sagen gleich, Sportschießen an sich ist böse und überflüssig. Da kann man das Morden trainieren, also : Verbieten! Jäger bekommen nur noch einschüssige Vorderlader und das auch nur, wenn sie Revierpächter oder Berufsjäger sind. Das reicht um auf der Pirsch oder am Ansitz ein Reh oder eine Sau zu erschießen, früher hat das auch gereicht, alles andere ist zu gefährlich, Sicherheit hat einfach Vorrang..."

Hatten wir denn mehr Fälle von Amokläufen und Gewalttaten mit Schusswaffen als es noch keine zwingenden Aufbewahrungsvorschriften und keine Kontrollen gab? Haben denn die europäischen Länder ohne Aufbewahrungsvorschriften und Bedürfnisnachweis mehr Fälle von Amoktaten, als hierzulande? Denkt mal einfach darüber nach.

Wir müssen uns von der Illusion trennen, dass wir durch gesetzeskonformes Verhalten verhindern können, dass alle paar Jahre mal einer durchdreht, sich wie auch immer bewaffnet und Amok läuft und uns damit abfinden, dass die Antiwaffenhysteriker immer Vorfälle finden werden, die sie in ihrem Sinne interpretieren können, ganz gleich wie wir uns verhalten und ganz gleich wie fadenscheinig ihre Argumente sind. Deren Ziel ist es den privaten Waffenbesitz möglichst ganz abzuschaffen.

Wir müssen deshalb in die Offensive gehen und denen die Initiative abnehmen. Alles andere führt zu nichts.

Geschrieben
Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden.

den Satz unterstreiche ich! Aber nur wenn er auch für "die andere Seite" gilt, sprich "Waffenbesitz als Grundrecht für jeden Bürger" oder so....

Geschrieben
Die Unterscheidung legal-illegal existiert für die sowieso nicht oder ist belanglos. Das Waffenrecht verfolgt aus deren Sicht einfach das Ziel den privaten Waffenbesitz möglichst zu erschweren oder weitgehend zu verbieten, nichts sonst.

Wir müssen uns von der Illusion trennen, dass wir durch gesetzeskonformes Verhalten verhindern können, dass alle paar Jahre mal einer durchdreht, sich wie auch immer bewaffnet und Amok läuft und uns damit abfinden, dass die Antiwaffenhysteriker immer Vorfälle finden werden, die sie in ihrem Sinne interpretieren können, ganz gleich wie wir uns verhalten und ganz gleich wie fadenscheinig ihre Argumente sind. Deren Ziel ist es den privaten Waffenbesitz möglichst ganz abzuschaffen.

Wir müssen deshalb in die Offensive gehen und denen die Initiative abnehmen. Alles andere führt zu nichts.

Da kann ich Dir nur zustimmen! Aber keine Frage: Das derzeitig gültige Waffg gibt uns genug Raum unser Hobby mit Freude auszuüben :rolleyes: , noch. Die "Nachschau" ist allerdings für derart überprüfte Bürger, die auf ihre Grundrechte vertrauen, eine absolute Zumutung. Aber Nachschau als Hausdurchsuchung nur noch mit SEK :keule: , kann ich mir im Moment bei LWB nicht wirklich vorstellen. :nea:

Geschrieben
den Satz unterstreiche ich! Aber nur wenn er auch für "die andere Seite" gilt, sprich "Waffenbesitz als Grundrecht für jeden Bürger" oder so....

Was hat denn das Eine mit dem anderen zu tun?

Machen wir uns nicht lächerlich, der Deutsche Polizist hat auch kein geringeres Berufsrisiko als der in der Schweiz oder Österreich, bloß weil dort de facto jeder nicht vorbestrafte Bürger legal eine Waffe kaufen darf und er hat auch kein höheres als der britische Polizist bloß weil dort der Privatbesitz von Kurzwaffen komplett verboten und der von Langwaffen mit gezogenen Läufen massiv eingeschränkt ist.

Tatsache ist doch, dass hier wie da im Sinne der Eigensicherung bei gewaltbereiten Menschen mit gewalttätigen Reaktionen und auch mit Schusswaffenbegrauch gerechnet werden muss, egal ob der Waffenbesitz verboten ist oder nicht.

Geschrieben

es ging um:

"Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden."

Wobei sich dieser Satz ja auf die Polizei bezog.

Was ich mit meinem Beitrag (mal auf Deutsch gesagt) ausdrücken wollte: ich bin dagegen, dass jeder nicht vorbestrafte Schwachkopf eine Waffe tragen darf.

Es sollte schon eine demokratische Kontrolle bei einer Vereinfachung des Waffenrechts geben.

Geschrieben
es ging um:

"Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden."

Wobei sich dieser Satz ja auf die Polizei bezog.

Warum sind jetzt auf einmal Zoll, Anscheinspolizei (bewaffnete Orts- und Kreisbüttel aka Stadtpolizei, Feldschütz etc.) u.ä. ausgenommen? :confused:

Was ich mit meinem Beitrag (mal auf Deutsch gesagt) ausdrücken wollte: ich bin dagegen, dass jeder nicht vorbestrafte Schwachkopf eine Waffe tragen darf.

Dieses dürfen "Schwachköpfe" ohnehin nur, wenn sie von den Vorschriften des § 6 WaffG ausgenommen sind. :closedeyes:

Es sollte schon eine demokratische Kontrolle bei einer Vereinfachung des Waffenrechts geben.

Die Verschärfwirrungen des WaffR waren sogar durch demokratische Prozesse entstanden. :blum:

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