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IGNORED

Selbstverteidigung mit Schusswaffen bei "Grünen"


patty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seit Jahren versuchen sie den legalen Waffenbesitz zu verbieten, jetzt haben sie endlich einen Weg gefunden, die Waffensteuer, wenn es zuviel kostet geben die Bürger ihre Waffen freiwillig ab, sagenhaft.

Geschrieben
Die "Meldung" von ProLegal war keine Behauptung sondern eine Fragestellung.

Fragen haben üblicherweise ein Fragezeichen am Ende und vorn ein vorgezogenes Hilfsverb, also "Ist morgen Dienstag?" oder "Hat es gestern Schweinebraten gegeben?". Wenn der Link zum Prolegal-Text (nur hinterer Teil) lautete:

"xy-hat-eine-waffe-zur-selbstverteidigung/", dann ist das definitiv keine Frage, und ebenso wenig stand eine Frage über dem inzwischen ja entfernten Artikel (den ich nicht zitiere, um mich und WO nicht in rechtliche Probleme zu bringen) - es war nun einmal eine Behauptung, leider eine sehr leichtsinnige und ich fürchte auch noch sehr teure.

Geschrieben
Ich fürchte Beere wird diese zutreffende Äußerung seinem Führungsoffizier melden müssen.

Nein -warum? Der liest und postet hier selber mit! :heuldoch:

Geschrieben
..........

@ Beere

Geschickt eingefädelt!

Mit einer Antwort auf diese Frage stellst Du mit eine Falle :-).

Was ich auch sage könte dann gegen mich verwendet werden. Bei einer restriktiven Antwort wäre ich für das WaffG, im andern Fall würde ich die Revoluzzer und Kriminellen bewaffnen.

...........

Grüsse, Colti

Natürlich wird hier ALLES was du sagst irgedwie GEGEN Dich verwendet, wenn es nicht dem hier befohlenen radikal liberalen Meinungterror entspricht.

Ich werde hier als Nazi oder als linkes U Boot beschimpft, von den notorischen Wenigdenkern einfach als "Troll" - Da muss man durch und zu seiner Meinung stehen. Hast Du keine Meinung oder traust Du dich nur nicht ?

mfg Beere

Geschrieben
Ich habe jetzt keine Lust mich durch 15 Seiten Beiträge zu lesen deswegen nur zwei Fragen:

1. Hat die jetzt ein Schießeisen oder nicht?

...

Laut diversen Zeitungsberichten in denen sie sich dazu äußerte - Nein ...

Ihr "schärfste(n) Waffe(n)" wäre ihr Parfum.... :peinlich:

Ob man das glauben darf, sollte jeder für sich entscheiden!

Geschrieben
Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit. Wir leben in einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Hier wird das Problem für Beere nochmal erklärt.

Geschrieben
Hier wird das Problem für Beere nochmal erklärt.

Hallo gebuesch1

im letzten Absatz deines Links steht:

... In diesem Fall gälte es, sich auf das zu besinnen, was wichtig ist und mit Zähnen und Klauen verteidigt werden muss. Nicht die Demokratie, denn die verträgt sich hervorragend mit Nationalismus, Rassismus, Völkermord und finsterster Intoleranz. Verteidigt werden müssen vielmehr die Rechte des Individuums - notfalls gegen die Masse, den demokratischen Mob.

Bei Wiki findest Du dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche...he_Grundordnung

.....Die Bundesrepublik selbst versteht sich als streitbare Demokratie, die sowohl das Recht als auch die Pflicht hat, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verteidigen. Die verwendeten Mittel dazu sind etwa das Parteiverbot oder die Verwirkung von Grundrechten. Als Ultima Ratio zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht gemäß Art. 20 IV GG jedem Deutschen das Widerstandsrecht zu. ........

.....

Verwirkung von Grundrechten: für uns Minderheit Sportschützen hat die Mehrheit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt: Aufbewahrungskontrolle

.......

Das ist doch wohl ein Widerspruch zu deinem Link?

Die ganze Demokratiediskussion hat sich aber am Thema "wer darf körperliche Gewalt ausüben?" entzündet.

Unsere radikal liberalen meinen: Jeder der eine Hilfssheriffausbildung macht und ne Plempe tragen kann, darf damit Streife laufen, prügeln, einsperren und ballern um das was er für Recht hält durchzusetzten.

ich jedoch glaube: Nur staatliche Organe ( Polizei,Justiz, BW) darf im Normalfall Gewalt anwenden ( Notwehr und Diktatur ist ein Ausnahmefall)

mfg

Geschrieben
Das ist doch wohl ein Widerspruch zu deinem Link?

Versuche doch, ihn mir mal darzulegen.

Geschrieben
Die ganze Demokratiediskussion hat sich aber am Thema "wer darf körperliche Gewalt ausüben?" entzündet.

Unsere radikal liberalen meinen: Jeder der eine Hilfssheriffausbildung macht und ne Plempe tragen kann, darf damit Streife laufen, prügeln, einsperren und ballern um das was er für Recht hält durchzusetzten.

Das habe ich wirklich in der Diskussion nirgendwo gesehen!

Bisher wird nur darueber gesprochen das jeder, der eine entsprechende Ausbildung macht, eine Waffe bei sich tragen duerfen soll um damit auf schwerwiegende Verletzungen der eigenen Rechte reagieren zu koennen. Damit sind Verstoesse gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, des Lebens und der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung und anderer schwerwiegende Verbrechen gemeint, also alles was Du unter Selbstverteidigung gegen eine akut herrschende Bedrohunssituation zusammenfassen moechtest. Keiner hier will auf Falschparker, Hausierer oder Zeugen Jehovas schiessen, aber man moechte zumindestens ein wirksames Selbstverteidigungsmittel haben. Das die Spielzeuge, die der Staat uns erlaubt, nicht oder nur bedingt gegen einen entschlossenen Angreifer wirken zeigt ja auch die Polizei. Diese haben ja nebem Pfefferspray und Schlagstoecken auch Waffen dabei - weil selbige ja so untauglich sind.

Das natuerlich das Recht auf Selbstverteidigung jedem nicht einschlaegig vorbestraften Buerger zuzustehen ist (ja auch denen die in der NPD, DSU und PDS sind) ist einfach eine Notwendigkeit die sich aus der Unschuldsvermutung her ergibt. Solange keine rechtmaessive Verurteilung vorliegt darf man halt keine Rechte einschraenken und man muss dann auch das Tragen von Waffen erlauben.

Das man natuerlich als Waffentraeger nicht automatisch Helfer der Volkspolizei ist, sollte sich von selbst verstehen. Die Polizei ist nicht da um jeden Buerger zu schuetzen und kann das auch nicht erfuellen, sie eignet sich aber hervorragend um Verbrechten aufzuklaeren und zu "raechen" und das hat hier bisher keiner gewollt. Mann will den potentiellen Rechtsbrecher (sprich: Angreifer) nur so intakt wie moeglich bei der Polizei abliefern damit sie sich darum kuemmern kann. Wenn selbiger meint nach der Ansprache "Altern, ich stech Dir ab wenn nicht Kohle" halt nicht das Messer fallen lassen und friedlich auf die Polizei warten will sondern sein Angebot in die Tat umsetzen moechte, dann sollte man sich nicht auf eine Dose Eintopfwuerze verlassen muessen!

Geschrieben
....

ich jedoch glaube: Nur staatliche Organe ( Polizei,Justiz, BW) darf im Normalfall Gewalt anwenden ( Notwehr und Diktatur ist ein Ausnahmefall)

mfg

Na dann erklärst du alle Resistancekämpfer zu Verbrecher....oder was ist bei dir der Normalfall?

Geschrieben
Na dann erklärst du alle Resistancekämpfer zu Verbrecher....oder was ist bei dir der Normalfall?

Freiheitskämpfer und Terrorist ist das gleiche, alles eine Frage des Standpunktes. Und Freiheitskämpfer dürfen alles.

Geschrieben
Freiheitskämpfer und Terrorist ist das gleiche, alles eine Frage des Standpunktes.

Und was ist der Unterschied zwischen Terroristen und Beere?

Genau, Terroristen haben Sympathisanten.

Geschrieben
Freiheitskämpfer und Terrorist ist das gleiche, alles eine Frage des Standpunktes. Und Freiheitskämpfer dürfen alles.

Ja, Opa fand, daß das alles Banditen und Terroristen (damals wohl eher unüblicher Begriff) waren, wohingegen die Franzosen mindestens ab ´44 alle als Freiheitskämpfer mitgemacht haben.

Und jetzt die Quizfrage: Wie würdest du die angesprochenen Damen und Herren im Nachgang bezeichnen? Als Terroristen - so wie dies Opa im heutigen Sprachgebrauch tun würde?

Geschrieben
... Und Freiheitskämpfer dürfen alles.

Aber nicht in Deutschland. :ridiculous:

Hier dürfen sie's nur gegenüber jenen, die die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG beschriebene Ordnung beseitigen wollen, und dass auch nur wenn der Freiheitkämpfer die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Es könnten ja sonst die Schweizer oder Türken kommen! :blum:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Müssen sich hier rechtskonforme Freiheitskämpfer dann dabei eigentlich an die Regeln des deutschen Federechts gem. dem Mainzer Landfrieden von 1235 halten? :confused:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Hallo zusammen,

@ gebuesch1:

Der Unterschied ist: in deinem Artikel wird gefordert die Demokratie zu beseitigen, wenn durch die Demokratie die Rechte des Einzelnen zu sehr eingeschränkt werden ( Diktatur der Mehrheit).

Im Wiki Artikel steht sinngemäß: Wir haben eine "streitbare Demokratie" die sogar die Grundrechte einschränken kann. -das passiert ja durch die Aufbewahrungskontrollen der Waffen, - die Vorratsdatenspeicherung - die Erfassung der Handydaten - des neuen Perso - der automatischen Gesichtserkennung - der Mautbrücken - der flächendeckenden Überwachung mit Kameras in Innenstädten -etc,etc

Es war in den 70er Jahren des 20 Jahrhunderts eine anerkannte Strategie die RAF ( Rote Armee Fraktion) durch Terrorakte den Staat zu Gesetzesverschärfungen zu zwingen ( Waffenrecht 1972) bis endlich irgendwann das Volk den (so selbstherbeigeführten) Unrechtsstaat in einer Revolution beseitigen sollte.

Das hat in den 70er nicht geklappt. Der Grund war einfach: Das Volk hat sich nicht mit den Terrormördern und deren Zielen identifizieren wollen, der Wohlstand war wichtiger als Politik.

Man ist vom bewaffneten Kampf durch die RAF abgekommen und hat statt dessen mit gerade noch rechtstaatlichen Mitteln an Orten wie Startbahn West, Brockdorf, Wackersdorf, im Wendland, bei den Castortransporten, Stuttgart 21 etc,die Massen für den Kampf für das scheinbar "Gute und Gerechte" gewonnen. Das Ziel jedoch ist eine Spaltung und radikalisierung der Gesellschaft um den alten Traum vom sozialistischen Umsturz doch noch herbei zu führen.

Die LWB werden durch die Anfeindungen der Gutmenschen teilweise so sehr radikalisiert das sie wie DU sich von der Demokratie bedroht fühlen und ihr feinselig gegeüberstehen - DAS ist Gutmenschenstrategie.

Dann werden komplett frei erfundene Lügengeschichten über mißliebige PolitikerInnen in die Welt gesetzt um diesen zu schaden - das wird langfristig nach hinten losgehen, zeigt aber Lehrbuchmäßig wie Gerüchte entstehen und verbreitet werden, auch durch die Medien. Durch solche Aktionen werden LWB zu LWS - Legalwaffenschädlingen.

@ Boule:

Es gibt von den ca 34000 usern hier ca. 40 Extremisten die wirklich im Namen der Freiheit und Gerechtigkeit am liebsten auf alles ballern würden was Ihnen vors Rohr kommt - kann ich gar nicht glauben das solche Leute LWB sein sollen.

Wir LWB argumentieren immer: Trotz Winnenden und Erfurt sind Verbrechen mit Legalwaffen so selten, das geringe Risiko muss man hinnehmen.

Die Wahescheinlichkeit in der U Bahn getötet zu werden ist noch wesentlich geringer,

aber gleichzeitig sagen die radikal liberalen LWB: Wir müssen unsere Waffen überall führen dürfen um Notwehr auszuüben.

Das ist doch ein Widerspruch?

@golem-0815:

Welche Resistancekämpfer? Ich rede von der BRD? Meinst Du mit Resistance etwa Terroristen von Links und Rechts oder radikale Islamisten?

@Mausbaer:

Was soll Mittelalterrecht hier? Weil Ihr gerne Gegner an den Schandpfahl stellt und mit Dreck bewerft?

danke für die Diskussion, mfg

Geschrieben
Die Polizei ist nicht da um jeden Buerger zu schuetzen und kann das auch nicht erfuellen, .....

Mehr noch: auch der Bürger selbst wollte keine Polizei, die derart allgegenwärtig ist, daß keine Verbrechen mehr möglich wären. Nicht nur aus monetären Gründen, sondern weil er sich in seiner Freiheit der Bewegung, seiner Intimsphäre, etc. viel zu sehr eingeschränkt fühlen würde.

Es bleibt also schon deswegen nichts anderes übrig, als Bürgern, die entsprechend ausgebildet sind, die Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf Unversehrtheit zur Not auch mit einer Schusswaffe durchzusetzen.

Ich vergleiche das ganz gerne mit einem Führerschein: wer ein Auto lenken will - und keiner hat das Recht, ihn zu fragen, wozu er das überhaupt will - kann das nach entsprechender Ausbildung. Es gibt keinen Grund, das bei Waffen anders zu sehen.

Nur völlige Hammel lesen aus so einer Forderung Ideen an ein Hilfssheriffunwesen raus, wie Du es auch treffend beschreibst.

Kompliment zu Deinem Beitrag als Ganzes ! :appl:

Geschrieben
@ Boule:

Es gibt von den ca 34000 usern hier ca. 40 Extremisten die wirklich im Namen der Freiheit und Gerechtigkeit am liebsten auf alles ballern würden was Ihnen vors Rohr kommt - kann ich gar nicht glauben das solche Leute LWB sein sollen.

Das finde ich eine sehr gewagte These bzw. Behauptung von dir! :contra:

Geschrieben
Es gibt von den ca 34000 usern hier ca. 40 Extremisten die wirklich im Namen der Freiheit und Gerechtigkeit am liebsten auf alles ballern würden was Ihnen vors Rohr kommt - kann ich gar nicht glauben das solche Leute LWB sein sollen.

Für diesen Blödsinn gehört Dir verbal rechts und links eine runtergehauen.

Ich bin schon recht lange hier dabei, und selbst all die Jahre zusammengenommen hat sich nichtmal annähernd eine solche Zahl extremer User abgezeichnet.

Geschrieben
...

@Mausbaer:

Was soll Mittelalterrecht hier? Weil Ihr gerne Gegner an den Schandpfahl stellt und mit Dreck bewerft?

danke für die Diskussion, mfg

Das "Gewaltmonopol des Staates" ist Mittelalterrecht. Es wurde für Deutschland als Ewiger Landfrieden auf dem Reichstag zu Worms 1495 beschlossen und löste damit den Mainzer Landfrieden von 1235 ab. Das Prinzip des Gewaltmonopols des Staates gilt seither in Deutschland. Art. 20 Abs. 4 GG ist ein bedingtes Durchbrechen des Gewaltmonopols des Staates und ein bedingtes Wiederaufleben des innerstaatlichen Federechts. Folglich stellt sich da schon die Frage, ob mit einem Wiederaufleben des innerstaatlichen Federechts, auch die Vorschriften für dieses Federecht gemäß des Mainzer Landfriedens wiederauflebten oder ob nur die Vorschrift des Art. 20 Abs. 4 anzuwenden ist. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Die Lösung liegt nicht darin den Gegner zu bekämpfen da es im Kampf immer Sieger und BESIEGTE gibt, ein dauerhafter Friede ist so unmöglich.

Es muß also die alte Tugend der Kompromißfindung geübt werden.

Beim Thema LWB kann das so aussehen:

Die LWB tun alles um die Sicherheit zu erhöhen, d.h.

1. Waffen nicht an Leute die zu radikalen/ kriminellen Gruppen gehören

2. Die Aufbewahrungsvorschriften einhalten und dafür sorgen das es auch die Vereinskameraden tun ( gut zureden, beraten etc, notfalls mit Ausschluß drohen)

3. Erben und Leute die ihre Waffen nicht mehr brauchen sollen gegen Entschädigung abgeben müssen

dann sollten die Gegner im Gegenzug auf weitere Verschärfungen verzichtet werden können da dem Sicherheitbedürfnis genüge getan wurde.

Damit können bis auf eine handvoll irreperabler hardliner auf beiden Seiten wohl alle leben.

nochmal mfg

Geschrieben
.....

Ich vergleiche das ganz gerne mit einem Führerschein: wer ein Auto lenken will - und keiner hat das Recht, ihn zu fragen, wozu er das überhaupt will - kann das nach entsprechender Ausbildung. Es gibt keinen Grund, das bei Waffen anders zu sehen.

....

Das mit dem Auto ist ein sehr guter Vergleich: Fast JEDER KLAPSKALLI fährt Auto. Ergebnis: JEDES Jahr 4000 Tote und 100.000 VErletzte.

Quizfrage:

wir haben im Moment 3 millionen LWB und jedes Jahr ca 20 Tote durch LEGALE Schusswaffen.

Wenn wir nun die Zahl auf 30 millionen LWB verzehnfachen - Wieviele Tote wird es dann durch LWB geben?

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