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IGNORED

Fangschusswaffe für Jäger


Bertl1

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Hallo,

ich habe folgendes Problem:

In meiner Eigenschaft als Sportschütze habe ich bereits folgende Waffen erworben:

Smith & Wesson 686 Target Champion, Kal. 357 Magnum

Glock 17, 9 mm Para

Peters Stahl, .45 ACP

Walther GSP, .22 l.r.

Seit einem halben Jahr bin ich nun auch Inhaber eines Jagdscheines und möchte für die Jagd (eine) Fangschusswaffe(n) erwerben:

- Revolver Kal. 44 Magnum (für Schwarzwild)

- Pistole 9mm (für Rotwild etc.)

und nach Möglichkeit auch noch

- Pistole oder Revoler im Kaliber .22 für die Fallenjagd (entsprechendes Prüfungszeugnis kann nicht nachweisen).

Leider stellt sich meine Kreisverwaltungsbehörde ziemlich quer und verweist auf meinen bereits bestehenden Waffenbesitz und daß ich damit bereits schon (mehr als) zwei Kurzwaffen hätte.

Meiner Ansicht nach geht das jedoch fehl, denn die Waffen die ich bereits habe, benötige ich für den Schießsport und kann ich daher nicht zur Jagd mitnehmen.

Hat jemand Erfahrung in dieser Sache?

Bzw. was kann ich außer klagen noch tun?

Gibt es bereits einschlägige Urteile?

Vielen Dank

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laut meiner BEhörde gibts seit 2003 kein Doppelbedürfnis mehr was zur Folge hat

das man die Jagdlichen Waffen nicht sportlich einesetzen darf, aber die sportlichen

auch nicht jadlich. Das hat dann zur Folge, das Du wenns nach meiner Behörde geht,

Deine sportlich angeschafften Waffen garnicht jagdlich nutzen darfst :-)

Ne dritte Kurzwaffe als Fangschußwaffe wird aber sicherlich schwer :-)

Frank

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Der erste Schritt ist immer der gleiche: Einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern. Dann müssen die nämlich mal Gesetze nachlesen und nicht hochherrschaftlich aus dem Bauch entscheiden. Wenn die nicht völlig verblödet sind, überlegen die sich das dann ganz schnell.

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Da ich keine Ahnung vom Jagen habe, frage ich mich, warum man für Schwarzwild ein anderes Kaliber als für Rotwild verwendet?

Aus welchem Grund macht man das?

????????

das verstehe ich nicht.

ich verwende für alle Wildarten(Reh/SW/Rot) meine .30-06,

es gibt die Vorgabe das man für Rehwild min. 1000 Joule/E100 &

für alles andere Schalenwild/SW&Rot) mind. 6,5mm & 2000Joule/E100

verwenden muss

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das verstehe ich nicht.

Gude baer42,

der Paps bezog sich auf dieses Zitat des TS:

Seit einem halben Jahr bin ich nun auch Inhaber eines Jagdscheines und möchte für die Jagd (eine) Fangschusswaffe(n) erwerben:

- Revolver Kal. 44 Magnum (für Schwarzwild)

- Pistole 9mm (für Rotwild etc.)

und nach Möglichkeit auch noch

- Pistole oder Revoler im Kaliber .22 für die Fallenjagd (entsprechendes Prüfungszeugnis kann nicht nachweisen).

:drinks:

Gruß

Turrican

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Seit einem halben Jahr bin ich nun auch Inhaber eines Jagdscheines und möchte für die Jagd (eine) Fangschusswaffe(n) erwerben:

- Revolver Kal. 44 Magnum (für Schwarzwild)

- Pistole 9mm (für Rotwild etc.)

und nach Möglichkeit auch noch

- Pistole oder Revoler im Kaliber .22 für die Fallenjagd (entsprechendes Prüfungszeugnis kann nicht nachweisen).

Leider stellt sich meine Kreisverwaltungsbehörde ziemlich quer und verweist auf meinen bereits bestehenden Waffenbesitz und daß ich damit bereits schon (mehr als) zwei Kurzwaffen hätte. Meiner Ansicht nach geht das jedoch fehl, denn die Waffen die ich bereits habe, benötige ich für den Schießsport und kann ich daher nicht zur Jagd mitnehmen.

Bevor man da einen langen und teuren Rechtsstreit vom Zaun bricht, würde ich mal mit der Behörde reden und explizit auf § 13 Abs. 2 WaffG hinweisen. Danach stehen Jägern zwei Kurzwaffen zu, ohne das ein Bedürfnis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG zu prüfen ist. Von daher ist es unerheblich, ob man bereits als Sportschütze im Besitz von Kurzwaffen ist.

Die Möglichkeit, Sportwaffen als Fangschusswaffen anzurechnen, bestand lediglich im alten WaffG, denn dort gab es in § 32 Abs. 2 noch den Verweis, dass man nur ein Bedürfnis für Kurzwaffen hat, sofern man nicht bereits zwei Waffen dieser Art besitzt. Dieser Halbsatz wurde aber nicht mit in das neue WaffG übernommen.

Lediglich umgekehrt wäre es möglich, dass vorhandene Fangschusswaffen auch sportlich genutzt werden müssen, sofern sie denn den Vorgaben der Sportordnung entsprechen.

Einzig die dritte Fangschusswaffe dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, denn für Revolver gibt es Einstecksysteme und für Pistolen Wechselsysteme in Kal. .22.

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Hallo,

die Sportwaffen sind doch auf einer WBK.

D.h. du darfst die doch überhaupt nicht im Revier führen, oder?

Fragen über Fragen

black count

Auch Jagdwaffen sind auf der Grünen WBK eingetragen, genauso wie obige Sportwaffen.

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gut,

das sollte eigentlich selbsterklärend sein......... ^_^ ,

deshalb habe ich das auch nicht verstanden

Da es für mich aber nicht selbst erklärend ist, da ich kein Jäger bin, habe ich gefragt.

Eine Antwort habe ich allerdings nicht erhalten. Auch von Dir, der es ja zu wissen scheint, nicht.

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Da es für mich aber nicht selbst erklärend ist, da ich kein Jäger bin, habe ich gefragt.

der Unterschied besteht darin das SW ein sehr wehrhaftes Wild ist & durchaus imstande

ist sich mit sehr schmerzhaften bis tödlichen Folgen für den Nachsuchenden zur Wehr zu setzten

und man daher mit mehr Geschossgewicht & mehr Geschossenergie zu Werke

gehen möchte.

Rotwild geht in den seltensten Fällen den Nachsuchenden noch an, das ist bei SW anders

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@ Paps:

wie Tierlieb schon gesagt hat: Für Schweine "was größeres" und für Rotwild "Was, was nicht so viel kaputt macht".

Beim Erwerb ist nach meiner Auffassung die Begründung des Bedürfnis für die waffenrechtliche Erlaubnis schon mehrfach anzuerkennen, einfach abgeleitet aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein "Jäger & SpoSchü" darf nicht schlechtergestellt werden als ein "Nur Jäger". Zumal die Anforderungen an die Kurz-Waffen durchaus unterschiedlich sein können. (Gewicht, Kaliber, Visierung, Lauflänge...) Die GSP als Fangschusswaffe für Fallenjagd wäre mir z.B. zu schwer.

Also Film ab: rechtsmittelfähiger Bescheid, klagen. Gute Aussichten auf Sieg, mMn.

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Jetzt verstehe ich.

Danke für die Infos.

Für mich galt bisher, dass ne 9mm genauso tötlich ist wie ne 44 Magnum.

Dass das einzelne Kaliber aber unterschiedlichen Schaden verursacht, hatte ich nicht bedacht, da bei mir das Ergebnis immer nur Löcher in Scheiben sind. Auf "weiche Ziele" hab ich bisher noch nie geschossen.

Aber jetzt macht es Sinn. :good:

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Was mich mal interessieren würde...

WOHER weis man nun WELCHE der KW für den Sport erworben und

welche für die Jagd (zum führen im Revier) ??????

Meine Behörde trägt bei Bedürfnissen als Sportschütze immer SPORTpistole oder SPORTrevolver ein. Damit wollen sie direkt unterscheiden können, wofür die Waffen beantragt wurden.

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Damit wollen sie direkt unterscheiden können, wofür die Waffen beantragt wurden.

Möglich,

oder sie wollen den Verkäufer der Waffe vor Fallstricken warnen,

wenn die zu verkaufende Waffe vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist.

Es gibt aber auch viele Behörden, die nur "Pistole" oder Revolver" schreiben.

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Meine Behörde trägt bei Bedürfnissen als Sportschütze immer SPORTpistole oder SPORTrevolver ein.

Bei mir steht in der grünen WBK bei einer einzigen meiner Kurzwaffen (ausgerechnet beim 4"-Revolver...) in der Tat auch "Sportrevolver".

Bei den anderen lediglich "Revolver" bzw. "Selbstladepistole". Also nicht nach Bedürfnis unterscheidbar.

Gerüchteweise gab es mal das Vorhaben, in den WBKs (relevant: WBK grün, bei Gelb ist es ohnehin klar) generell bei jeder Waffe

einen Vermerk anzubringen, der auf das zugrunde liegende waffenrechtliche Bedürfnis hinweist. Ich habe nichts mehr davon gehört,

worüber ich auch nicht unglücklich bin....

Ich glaube, nirgendwo anders als bei uns wird ein derartiges Geschiss um die (wohlgemerkt jeweils in einer Person vereinten!)

unterschiedlichen waffenrechtlichen Bedürfnisse gemacht. Was für eine Zeitverschwendung.

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Meine Behörde trägt bei Bedürfnissen als Sportschütze immer SPORTpistole oder SPORTrevolver ein. Damit wollen sie direkt unterscheiden können, wofür die Waffen beantragt wurden.

Hm....

Bei DIR schon, bei mir steht in der grünen nur "Pistole" jeweils bei meiner 9mm Springfield und auch bei

meiner .45'er CZ.

Also WO sollte man da unterscheiden?

Wenn jemand früher "nur" Sportschütze" war, wäre die Relevanz dieser wichtigen Unterscheidung hinfällig, ABER

wenn er dann auch als Jäger anfängt, da wäre ja eine einfache Unterscheidung in der WBK gar nicht machbar.

Es sei denn die stellen eine neue grüne aus mit der entsprechenden Unterscheidung.

So eindeutig ist es im Moment anscheinend NICHT! :confused:

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Leider stellt sich meine Kreisverwaltungsbehörde ziemlich quer und verweist auf meinen bereits bestehenden Waffenbesitz und daß ich damit bereits schon (mehr als) zwei Kurzwaffen hätte.

Meiner Ansicht nach geht das jedoch fehl, denn die Waffen die ich bereits habe, benötige ich für den Schießsport und kann ich daher nicht zur Jagd mitnehmen.

Deine Verwaltungsbehörde zwingt Dich doch förmlich zum Kauf von weiteren Kurzwaffen.

Schließlich darfst Du Deine Sportwaffen nur für den vom Bedürfnis umfassten Zweck nutzen.

So will es das Gesetz. Schließlich hat Dir Deine Behörde genau unter dieser Prämisse Deine

Sportwaffen in die WBK eingetragen. Das heißt, Du darfst Deine Sportwaffen überhaupt nicht

jagdlich nutzen. Wenn Du jagen willst, brauchst Du JAGDwaffen. Nutze das verkorkste

Gesetz jetzt zu Deinen Gunsten!

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Wenn jemand früher "nur" Sportschütze" war, wäre die Relevanz dieser wichtigen Unterscheidung hinfällig, ABER

wenn er dann auch als Jäger anfängt, da wäre ja eine einfache Unterscheidung in der WBK gar nicht machbar.

Es sei denn die stellen eine neue grüne aus mit der entsprechenden Unterscheidung.

So eindeutig ist es im Moment anscheinend NICHT! :confused:

Ich bin ja auch "nur" Sportschütze und war auch sehr verwundert über den Zusatz "Sport". Hab mich da am Anfang auch irgendwie drüber geärgert, weil ich das bei keinem anderen bisher gesehen habe.

Wenn ich allerdings (hoffentlich) im nächsten Jahr meinen Jagdschein mache, dann können sie anhand der Einträge sehen, dass ich noch zwei Jagdwaffen benötige. :00000733:

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