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IGNORED

Dienstwaffe verschwunden!


Ringo58

Empfohlene Beiträge

WOW!!! Da bin ich mal ein paar Stunden nicht online und dann werde ich gleich rot :wub: :wub: :wub:

VIELEN LIEBEN DANK für die Komplimente!!! :knuddel01:

Was den "Diskurs" mit rainer angeht: Ich persönliche sehe das nicht so schlimm. Wir haben in dem ein oder anderen Punkt verschiedene Ansichten, aber im big picture verbindet uns viel mehr als diese Kleinigkeiten uns trennen. Wegen einer anderen Sache haben wir auch mal PMs ausgetauscht. Ich denke, wir verstehen uns besser, als hier durch einfache Textkommunikation, die auch noch zeitlich versetzt läuft, bei der Leserschaft rüberkommt. :s75:

In diesem Sinne können wir die Diskussion auch beenden. Vielleicht sieht man sich mal in Irsch?

bye knight

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Ich bin kein Jurist und kann dir nicht sagen welcher Paragraf aus dem StGB hier greift.

Eins ist doch aber sicher, eine grosse Karriere wird da nicht mehr folgen. So etwas läuft dir ewig nach.

Gruss

Rainer

Nachdem du ja behauptest, du wärst Polizist habe ich nun aber doch noch eine elementare Frage:

Wenn du nicht mal das StGB kennst, wie entscheidest du eigentlich, ob der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist oder nicht? Daraus ergibt sich nämlich, ob ein unbescholtener Bürger Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt macht oder ein Krimineller... Und ich denke, ein echter Polizist im Einzeldienst muss sowas oft und schnell entscheiden, man kann ja nicht jeden einfach mal so vorsichtshalber vorläufig festnehmen. Macht sich bestimmt nicht gut bei der nächsten Beurteilung. Oder kämpfst du noch in der Hundertschaft, so als Knüppelschwinger vorne links? Würde aber das Unwissen nicht erklären, die Ausbildung ist ja für alle gleich.

Irgendwie hatte ich nämlich bisher noch die Hoffnung, dass deutsche Polizisten mehr drauf haben als mit unmittelbarem Zwang oder körperlicher Gewalt Interessen des Staates durchzusetzen (so hast du dich ja ausgedrückt).

Ich als "normaler Bürger" muss das StGB übrigends kennen, Unwissenheit schützt nämlich vor Strafe nicht. Und das Umweltrecht, WaffG, Jagdgesetz, Straßenverkehrsordnung, Gefahrgutrecht, Baurecht, Vorschriften mehrerer Berufsgenossenschaften, Steuerrecht, ... - auch da bin ich am Arsch, wenn ich was falsch mache.

Müsstest du als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft dann nicht eigentlich etwas mehr drauf haben?

Gruß

Erik

PS: Die Polizisten, die ich bislang privat kennen gelernt habe, waren alle solide ausgebildet und integer. Auf der Straße habe ich aber auch schon andere erlebt. Trauriger Höhepunkt war einer, der sich aufgeregt hat, dass wir mit Gewehren rumgelaufen sind. Auf einer Autobahnraststätte. Zu ca. 50... alle gleich angezogen... in Flecktarn :ridiculous:

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Die Schiesskladde ...

Fälschungen sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht und natürlich die bei Beamten unzulässige Doppelbestarfung als Disziplinarstrafe verhängt.

Irgendwie komisch, beim Bund heißt es:

„Ein schuldhafter Verstoß gegen die Vorschriften und Befehle, insbesondere

auch falsches Anzeigen, Ansagen oder Eintragen in die

Schießunterlagen sowie das Aneignen von Munition und Munitionsteilen

kannbei Eintritt einer schwer wiegenden Folge – als Ungehorsam

oder als unwahre dienstliche Meldung, das Fälschen der Schießkladde

(oder Schießliste) als Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe

geahndet werden.“

Das bedeutet schon ziemlich Einschränkungen, es muss ja erstmal schuldhaft gehandelt werden, dann eine schwerwiegende Folge eintreten und dann kann bestraft werden, muss aber nicht.

Ich hab das schon so oft laut vorlesen müssen, da hab ich mir natürlich auch irgendwann mal verinnerlicht, was es eigentlich bedeutet. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei der Polizei soviel anders ist. Und der Ploizist ist ja auch nur ein Büger in Uniform, kein beserer Mensch.

Apropos Schießkladde: die hessische Polizei sind da weiter, die Schießen auf Scheckkarte, zumindest der Hessenpolizist den ich kenne. Undf der kann ja da schlecht ein Einzelfall sein...

Gruß

Erik

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Hallo Waffenfreunde !Ich glaube nicht,daß der Streifenpolizist entscheidet ob der Bürger mit den Staatsanwalt Bekanntschaft macht. Gruß Hundeführer :confused:

Vor 90 war ja alles etwas anders. Wer sollte denn dem Staatsanwalt die Arbeit zuschieben, wenn nicht der Streifenpolizist (klar, es könnte auch die Kripo sein oder das Finanzamt, ne Stasi 2.0 haben wir ja zum Glück bislang noch nicht)?

Ich finde die Idee etwas befremdlich, dass

a) Präventivanzeigen geschrieben werden, dass gibt dann nämlich auch Präventivhausdurchsuchungen, Präventivbeschlagnahmungen, Präventiveintragungen ins Register... weil es könnte ja sein dass da irgendein Gesetzesverstoß vorliegt (na ja, Präventivverbote kennen wir ja schon). War ja auch mal Präventiv verboten auszureisen, hätte ja sein können, dass sich jemand nicht so sehr in seine Heimat zurücksehnt...

B) Straftäter als solche unter den Augen einer Streife tätig werden können, weil diese die Straftat nicht als solche erkennt...

Obwohl, wenn ich so bedenke: Murmar Mäzzer geht unbehelligt auf die Pirsch und Oma Käthe muss Blechen, weil das Messer zum Apfelschälen etwas zu lang ist. So der so ähnlich spielt sich das ja bereits ab. Der Murmar macht halt schon bei der Festnahme Ärger und hat auf Staatskosten nen Kommilitonen vom Oskar als Anwalt, Oma muckt nicht auf, gibt brav alles zu und zahlt den Strafbefehl. Ist doch super für die Statistik, die zuverlässig aufgeklärte Straftat.

Hat ja eventuell nicht nur mit Unwissenheit zu tun, vielleicht ist es ja Kalkül...

Gruß

Erik

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Oma Käthe muss Blechen, weil das Messer zum Apfelschälen etwas zu lang ist.

Oma muckt nicht auf, gibt brav alles zu und zahlt den Strafbefehl.

....die zuverlässig aufgeklärte Straftat.

Ein Verstoß gegen den § 42a ( "Messer etwas zu lang ")

wird in D als Owi und nicht als Straftat geahndet,

und da gibt es dann auch keinen Strafbefehl...

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Hallo Oltn.d.Res. !Und dann muss noch geprüft werden ob das Schälen des Apfels nicht ein sozial anerkannter Zweck ist.Wurde die Messerstorry nicht erfunden um eine Handhabe gegen " Böse Jugendliche " zu haben,die in der Öffentlichkeit mit ihren Messern herumfuchteln und brave Bürger bedrohen. Solche Verlautbarungen habe ich doch wohl aus Politikerkreisen gehört..Oder sollen die Ordnungshüter doch die Klingenlänge der,in der Öffentlichkeit obstchälenden Rentner messen ??????? Gruß Hundeführer

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Ein Verstoß gegen den § 42a ( "Messer etwas zu lang ")

wird in D als Owi und nicht als Straftat geahndet,

und da gibt es dann auch keinen Strafbefehl...

Ok, sie zahlt den Bußgeldbescheid ohne Protest. Erfordert aber auch ein gerüttelt Maß an Rechtskenntnissen, Ordungswidrigkeitstatbestände gibts ja wahrscheinlich noch mehr als Straftaten...

Gruß

Erik

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Wieso die Pressesprecherin die Waffenkammer als sicher bezeichnet, obwohl gerade Waffen, Munition und Westen daraus gestohlen wurde, verstehe ich jetzt nicht. Ich wuerde eher das Gegenteil annehmen und die Verwendung der Kammer aussetzen, bis geklaert ist, wieso der Alarm nicht ausgeloest wurde.

SchwarzerKrauser

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Wieso die Pressesprecherin die Waffenkammer als sicher bezeichnet

SchwarzerKrauser

Waffenkammern haben einen Sicherheitsstandard und wenn der erfüllt ist,ist den Gesetz genüge getan. Absolute Sicherheit gibt es nicht !! Ansonsten könnte mann uns als Waffenbesitzer ja auch mit völlig unsinnigen Forderungen überziehen. Auch die beste Technik versagt nun mal.Da auch ansonsten immer mal materielle und idelle Güter weggefunden werden,können auch mal Waffen dabei sein. So ist das Leben. Gruß Hundeführer

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...

Auch die beste Technik versagt nun mal.Da auch ansonsten immer mal materielle und idelle Güter weggefunden werden,können auch mal Waffen dabei sein. So ist das Leben. Gruß Hundeführer

Jaja, Hundefuehrer, aber wenn selbst die beste Technik versagt, muss man herausfinden, wieso. Und dann wirksame Gegenmassnahmen einfuehren. Danach kann man dann die Anlage wieder in Betrieb nehmen.

Wenn ich als Privatperson in meinen Augen ueberzogene Sicherheitsstandards befolgen muss, sollten unsere Behoerden den Verlust von Waffen nicht mit einem Schulterzucken hinnehmen.

Es waere meiner Meinung nach schoen, wenn ich im Falle eines Diebstahls meiner Waffen dem Staatsanwalt dann auch sagen koennte: "So ist das Leben".

SchwarzerKrauser

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Hallo,

da ich selber aus einer Polizistenfamilie komme, kann ich nur sagen Polizisten sind auch Menschen.

Aber wenn die Sportschützen sich jedes Fehlverhalten eines Waffenbesitzeres pars pro toto vorhalten lassen müssen und das nicht nur von der Presse, den pösen Grünen, oder den Gutmenschen, sondern auch von staatlichen Organen aller Schattierung, dann muß Kritik auch an der Polizei erlaubt sein.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben ist von dem Respekt den ich der Institution Polizei mal entgegengebracht habe nicht mehr viel übrig. Meine eigenen Erfahrungen habe gezeigt, das der zeitliche Einsatz für mich deutlich geringer ist als der gegen mich. Beispiel gefällig? Aus meinen Anwesen wurden etliche Gegenstände incl. eines Mopeds entwendet. Die Anzeige wurde mit "großer" Begeisterung aufgenommen und der Fall baldmöglichst eingestellt. Andererseits war genug Zeit um in unserem Viertel die Anhänger in den Gärten zu kontrollieren ob denn auch noch der TÜV gültig wäre. Auf unserem Großparkplatz hängen an den Autos der Mitarbeiter regelmäßig einen Tag nach Ablauf des TÜV die Strafzettel. Ein Mitarbeiter wurde 10 KM verfolgt weil mit der TÜV Plakette was nicht stimmen sollte....

Meldungen über Polizisten die aufgrund vegetativer Reflexe Menschen erschießen, die in Notwehr 16 Schüsse abgeben, 12 Treffer setzen, davon 7 im Rücken des Täters, SEK´s die ramboartig leider im falschen Stockwerk Bürger überfallen, Beamte die mehrfach wegen "überzogenen" Gewalteinsatz auffallen aber nie gestoppt werde, Behördenleiter die Jugendliche misshandeln werden immer mehr. Das Bild des Beamten wandelt sich, aus Karrieregründen, von Freund und Helfer, in meinen Augen, zum fanatischen Strafzettelschreiber. Da darf es doch nicht verwundern wenn das nicht gut ankommt, nicht wahr AT2?

Es wäre vielleicht an der Zeit hier mal was zu ändern, anstatt immer nur zu jammern und haltet den Dieb zu rufen?

So Rainer jetzt kannste gerne auf mich einschlagen...

Mats

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Es waere meiner Meinung nach schoen, wenn ich im Falle eines Diebstahls meiner Waffen dem Staatsanwalt dann auch sagen koennte: "So ist das Leben".

SchwarzerKrauser

wieso Staatsanwalt? Seit wann kommen Opfer von Einbrüchen in den Genuss eines Strafverahrens?

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