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IGNORED

Dienstwaffe verschwunden!


Ringo58

Empfohlene Beiträge

wieso Staatsanwalt? Seit wann kommen Opfer von Einbrüchen in den Genuss eines Strafverahrens?

@Tauri

Ich dachte an den Fall, dass meine Art der Waffenaufbewahrung Anlass zur Beanstandung gaebe. Jetzt, wo Du das schreibst, bin ich mir aber nicht sicher, ob das dann zur Staatsanwaltschaft ginge. Ersetze also "Staatsanwaltschaft" durch die zustaendige Stelle.

SK

Edit: Tippfehler

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geschenkt!

Eigentlich ging es ja darum, dass man alles zur sicheren Aufbewahrung getan hat, die Technik aber leider versagt oder der/dieTäter den V0-Schrank doch entsprechend bearbeitet haben, dass er den Inhalt eben nicht mehr schützt.

Dann gibt es weder ein Straf- noch ein OWI-Verfahren.

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Andererseits war genug Zeit um in unserem Viertel die Anhänger in den Gärten zu kontrollieren ob denn auch noch der TÜV gültig wäre.

Auf unserem Großparkplatz hängen an den Autos der Mitarbeiter regelmäßig einen Tag nach Ablauf des TÜV die Strafzettel. Ein Mitarbeiter wurde 10 KM verfolgt weil mit der TÜV Plakette was nicht stimmen sollte

Nun lasst mal die Kirche im Dorf!

Laut aktuellem Bußgeld-Katalog:

Fristüberschreitung von (Gilt für PKW, Krafträder, Anhänger...)

mehr als 2 bis zu 4 Monate: 15 €

mehr als 4 bis zu 8 Monate: 25 €

mehr als 8 Monate 40€ und 2 Punkte

Also mit "einem Tag nach Ablauf" ist nicht!

Wenn ein Anhänger "in einem Garten" steht, also innerhalb eines umfriedeten Geländes, kann die HU auch 100 Jahre abgelaufen sein, ist er vom öffendlichen Verkehrsraum aus zugänglich, hat der Halter sich um die HU zu kümmern (siehe oben).

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Gut das ich Atheist bin und auf die Kirche verzichten kann (kann also gerne im Dorf bleiben),

kannst ja mal mit meiner Frau reden, woher Ihre 2 Punkte gekommen sind, obwohl das Teil im Garten stand. Verwarnungen können, nach Ermessen, soviel ich weis, sofort nach Ablauf des TÜV erteilt werden.

Bußgelder erst später.

Mats

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Wenn ein Anhänger "in einem Garten" steht, also innerhalb eines umfriedeten Geländes, kann die HU auch 100 Jahre abgelaufen sein, ist er vom öffendlichen Verkehrsraum aus zugänglich, hat der Halter sich um die HU zu kümmern (siehe oben).

Das ist falsch.

Sobald das Fz angemeldet ist besteht die HU-Pflicht.

Egal wo das Fz gerade steht!

Die Sache mit den Anhängern im Garten ist schon oft durchgezogen worden.

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Das ist falsch.

Sobald das Fz angemeldet ist besteht die HU-Pflicht.

Egal wo das Fz gerade steht!

Die Sache mit den Anhängern im Garten ist schon oft durchgezogen worden.

In der Theorie schon...

Aber wie kommt den der Polizeivollzugsbeamte auf dein befriedetes Grundstück, um deinen Anhänger zu begutachten und eine ggf. abgelaufene HU festzustellen??? Mit nem Durchsuchungsbeschluss???

Muss es ja ne Rechtsgrundlage für geben, wenn es "schon oft durchgezogen worden" ist.

kannst ja mal mit meiner Frau reden, woher Ihre 2 Punkte gekommen sind, obwohl das Teil im Garten stand. Verwarnungen können, nach Ermessen, soviel ich weis, sofort nach Ablauf des TÜV erteilt werden.

Bußgelder erst später.

.. du solltest dringend mal mit deiner Frau reden...denn unabhängig von HU oder nicht HU....für Verwarnungen gbt es keine Punkte...

Müssen die wohl woanders hergekommen sein....

Oder deine Frau hat die HU um mehr als 8Monate überzogen (siehe unten).

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