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IGNORED

Interressante Frage an den Bundesinnenminister


erik_fridjoffson

Empfohlene Beiträge

Habt Ihr eigentlich auch mal diesen Abschnitt auf Seite 5 gelesen?

Es geht hier zwar im Moment "nur" um halbautomatische Waffen die "mit einer Hand zu bedienen" sind.

Hier die Passage:

Zu Nummer 2

Nach § 6 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWAffV) sind bestimmte halbautomatische Schusswaffen bereits als Sportwaffen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss muss auf alle halbautomatischen Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind, erweitert werden. Die im Privatbesitz befindlichen Waffen sollten gegen finanzielle Entschädigung eingesammelt und vernichtet werden.

ist zwar OT, aber dieser Abschnitt bezieht sich dann ja auf alle Pistolen, die nicht Einzellader sind!!!

Geschickt eingefädelt. :angry2:

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ist zwar OT, aber dieser Abschnitt bezieht sich dann ja auf alle Pistolen, die nicht Einzellader sind!!!

Geschickt eingefädelt. :angry2:

ist ja wieder eine lustige Auslegungssache, denn für eine Pistole benötigt man normalerweise 2 Hände zum Repetieren <_<

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Die im Privatbesitz befindlichen Waffen sollten gegen finanzielle Entschädigung eingesammelt und vernichtet werden.[/i]

Diese richtet sich dann, an dem zum Zeitpkt. der Verschrottung gültigen Tagespreis für Metalle aus. Bei größeren Abnahmemengen >3 Stk. kann dieser auch nach unten abweichen.Näherers regelt ein "Buntesgesetz..." :rolleyes:

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Nr.216

Können wir wirklich so leicht enteignet werden?

MT

Gute Frage, welche Möglichkeiten einer Rechtsversicherung wäre möglich damit wir alle Klagen können damits recht teuer für den Staat wird.

Es sollte auch der Tresor, das Putzzeug, alles was mit dem schießen zu tun hat entschädigt werden müssen da ich es ja nicht mehr gebrauchen kann.

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ist ja wieder eine lustige Auslegungssache, denn für eine Pistole benötigt man normalerweise 2 Hände zum Repetieren <_<

Na, da bin ich ja fein raus.

Ich hab ja nur Drehvolvers.

Da geht das nicht mit einer Hand :eclipsee_gold_cup:

Ach ja, bin schon etwas älter, und nur Nr.55 :P

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Nr.216

Können wir wirklich so leicht enteignet werden?

MT

Interessante Frage. Wir sollten gut auf die Verfassungsbeschwerde der Stromkonzerne gegen den Atomausstieg schauen. Die Argumentation der Anwälte ist auch hier, dass das Eigentumsrecht (hier Restlaufzeiten im Besitz der Stromkonzerne) letztlich ohne wirkliche Begründung eingeschränkt werden soll. Bei uns ist es haargenau das gleiche. Auch hier kann die Regierung letztlich keinen stichhaltigen Grund liefern, warum GK-Waffen denn nun verboten werden sollen, abgesehen von einer Ideologie.

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Hallo!

Vielleicht sollte man den Grünen mal die Summen zukommen lassen, die Sie als Entschädigung zu zahlen hätten.

Vielleicht rudern die ja dann, wie auch bei Stuttgart 21, zurück.

Mich würde ja auch noch Interessieren wie sich die D****n fühlen die die Grünen auf Basis Stuttgart 21 gewählt haben.

Ciao,

Hunter

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An eine Entschädigung im Falle des Falles glaube ich nicht.

Interessiert die doch garnicht. Da wird dann irgendwas zurechtgebogen das es gesetzlich passt und fertig.

Der Staat hat eh schon kaum Geld und dann werden sie nicht noch ein paar Hundert Millionen oder ne Milliarde für die "Waffennarren" ausgeben.

Und selbst wenn als Folge ein paar tausend Waffen in die Illegalität verschwinden, das macht die Wurst doch dann auch nicht mehr Fett.

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Vielleicht sollte man den Grünen mal die Summen zukommen lassen, die Sie als Entschädigung zu zahlen hätten.

Vielleicht rudern die ja dann, wie auch bei Stuttgart 21, zurück.

Hallo Hunter67,

nicht die Grünen würden die Entschädigungen für unsere eingezogenen Waffen zahlen, sondern wir Steuerzahler würden unsere eigenen Entschädingungen durch unsere Steuerlast aufbringen, hier zahlt nicht wer bestellt.

Gruss

D. Rellek :contra:

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Diese richtet sich dann, an dem zum Zeitpkt. der Verschrottung gültigen Tagespreis für Metalle aus. Bei größeren Abnahmemengen >3 Stk. kann dieser auch nach unten abweichen.Näherers regelt ein "Buntesgesetz..." :rolleyes:

Genau das dachte ich auch spontan, Metallwert wird ersetzt, mehr nicht. Wer regelt denn den "Wert" einer Waffe? Glaubt da ernsthaft einer, er würde auch nur annähernd den Wert seiner Waffe ersetzt bekommen?

Mich wundert dass ich bisher nirgendwo Argumentationen oder Beiträge gegen die gebetsmühlenhaft wiederholte Behauptung, die Reduzierung Anzahl der Waffen eines Besitzers reduziert auch die "Bedrohung", wahrgenommen habe. Blödsinn!

Ein Waffenbesitzer mit 1.000.000 Waffen ist "gefährlicher" als 1000 Waffenbesitzer mit je 10 Waffen (da kommen wir ja auf insgesamt "nur" 100.000 Stück)?

Maßstab muss sein: jemand ist zuverlässig, dann darf er/sie Legalwaffen haben. Da spielt die Anzahl keine Rolle! Oder er/sie ist es eben nicht.

Die Schweizer haben uns da einiges Voraus: Erfahrung und gesunden Menschenverstand. Zitat aus deren Waffengestz:

"Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien."

Bei denen dürfen Türken keine Waffen erwerben. Bei uns tun die es illegal (siehe Murmeltier-Thread), und deren Nachkommen mit deutscher Staatsangehörigkeit wollen den ursprünglichen Einwohnern den Waffenbesitz verbieten (Cem und Konsorten).

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Die im Privatbesitz befindlichen Waffen sollten gegen finanzielle Entschädigung eingesammelt und vernichtet werden.

Vieleicht sind dann die Waffen im Privatbesitz, bei Gesetzeseinführung, gestohlen, verloren oder sonstwie abbhandengekommen.

Fazit: was man nicht mehr hat, kann man auch nicht abgeben.

Ich habe vor kurzem eine WBK in den Händen gehalten, da waren zwei Kurzwaffen ausgetragen worden: "Verkauft an unbekannt"

Gekostet hat dies 150€ Owi.

Schnuffi

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... Wir sollten gut auf die Verfassungsbeschwerde der Stromkonzerne gegen den Atomausstieg schauen. Die Argumentation der Anwälte ist auch hier, dass das Eigentumsrecht (hier Restlaufzeiten im Besitz der Stromkonzerne) letztlich ohne wirkliche Begründung eingeschränkt werden soll. Bei uns ist es haargenau das gleiche. Auch hier kann die Regierung letztlich keinen stichhaltigen Grund liefern, warum GK-Waffen denn nun verboten werden sollen, abgesehen von einer Ideologie.

Entsprechend der europäischen Menschenrechtskonvention müssen Einschränkungen von Rechten begründet werden.

Die ideologisierte Verbotsmanie müsste einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zugeführt werden.

Hierzu sollte man eine neue Sammelaktion in Erwägung ziehen. Kostengünstig wäre ein formelle Beschwerde beim

Bundestagspräsidenten gegen die Vorgehensweise der Grünen. Mittel gibt es, sie sind jedoch mit der aktuellen Vogel-Strauss-Methode unvereinbar.

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