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IGNORED

Interressante Frage an den Bundesinnenminister


erik_fridjoffson

Empfohlene Beiträge

Hier ist eine Frage zum Thema "Spielen großkalibrige, legal besessene Schusswaffen in der Kriminalitätsentwicklung eine Rolle"

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_pe...56.html#q297156

Ich Bitte darun, sich für eine Antwort einzutragen Je mehr Bürger eine Antwort erwarten, desto eher wird die Frage beantwortet.

Erik

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Hier ist eine Frage zum Thema "Spielen großkalibrige, legal besessene Schusswaffen in der Kriminalitätsentwicklung eine Rolle"

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_pe...56.html#q297156

Ich Bitte darun, sich für eine Antwort einzutragen Je mehr Bürger eine Antwort erwarten, desto eher wird die Frage beantwortet.

Erik

BITTE AUF ALLE FÄLLE EINTRAGEN UND AN ALLE BEKANNTEN WEITERLEITEN!!!!!!

:gutidee:

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Leider haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nur 55 eingetragen, die auf eine Antwort warten.

Leute es geht um mehr als eine Antwort.

Durch die "geforderte" Antwort währe man in der Lage, zumindest den Bremer Grünlingen ein"s auf die Mütze zu hauhen.

Nach deren Denkweise, wird der Besitz großkalibriger Waffen die Kriminalität erhöhen und muß deshalb abgeschaft werden.

Ob man da an "illegale" dachte, wage ich zu bezweifeln. Die sind ja schon verboten

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Hallo zusammen,

und wer glaubt, die "Jägersleut'" blieben verschont, den möchte ich an das folgende

erinnern:

An dieser Stelle auch noch mal mein Hinweis auf die Bundestag Drs. 17/2130

(16.06.2010, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702130.pdf )

Antrag der Abgeordneten

Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger,

Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler

und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

worin unter anderem beantragt wird:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der

...

5. eine generelle Begrenzung für den privaten Waffenbesitz beinhaltet. Maßstab muss der tatsächliche Bedarf sein,

...

Begründung:

Zu Nummer 5

Die Erteilung eines Jagdscheins ist an hohe Voraussetzungen gebunden. Auch wenn die individuelle Eignung zum Waffenbesitz also nicht in Frage steht, ber- gen auch Jagdwaffen, die in Privatwohnungen lagern, erhebliche Missbrauchs- risiken (so benutzte etwa der Amokschütze von Bad Reichenhall im Jahr 1999 Jagdgewehre). Deshalb ist es nicht sachgerecht, bei Jägern mit einem Jahresjagd- schein grundsätzlich den Bedarf nach Waffen als gegeben vorauszusetzen. Die Bedarfsprüfung muss verschärft, die Zahl der Waffen begrenzt werden.

Diese Forderung, die immer noch Bestand hat, muss bei allen Jagdscheininhabern die Alarmglocken schrillen lassen!

Von daher sollten so viele wie möglich dem BMI ihr Interesse an einer Antwort bekunden!

In diesem Sinne

TDH

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An dieser Stelle auch noch mal mein Hinweis auf die Bundestag Drs. 17/2130

(16.06.2010, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702130.pdf )

Antrag der Abgeordneten

...

Habt Ihr eigentlich auch mal diesen Abschnitt auf Seite 5 gelesen?

Es geht hier zwar im Moment "nur" um halbautomatische Waffen die "mit einer Hand zu bedienen" sind. Aber ob die Grünen auch eine finanzielle Entschädigung einfordern bzw. anbieten, wenn sie doch mal mit ihrer Forderung nach einem Totalverbot von GK-Kurzwaffen durchkommen sollten???

Hier die Passage:

Zu Nummer 2

Nach § 6 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWAffV) sind bestimmte halbautomatische Schusswaffen bereits als Sportwaffen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss muss auf alle halbautomatischen Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind, erweitert werden. Die im Privatbesitz befindlichen Waffen sollten gegen finanzielle Entschädigung eingesammelt und vernichtet werden.

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