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IGNORED

Darf ich dem Polizisten meine Waffe zugänglich machen?


z-legend

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Geschrieben
Und mit dem Hinweis auf das Führverbot kann der Koffer durch Dich auch nicht geöffnet werden, da Du dann eine Straftat begehst, zu welchem Du durch den Polizisten aufgefordert wirst.

alles klar! Ich dachte schon, es wäre wieder was am WaffG geändert worden und ich hätte es nicht mitbekommen

Geschrieben
Und mit dem Hinweis auf das Führverbot kann der Koffer durch Dich auch nicht geöffnet werden, da Du dann eine Straftat begehst, zu welchem Du durch den Polizisten aufgefordert wirst.

ja, ja.

Ich wäre mal gespannt darauf, wie du DAS dem Pistolenhalter-mit-Finger-am-Abzug hinter dir erklärst, wenn durch einen dummen Zufall gerade in der Nähe eine Bank überfallen wurde und das Fluchtfahrzeug durch einen noch dümmeren Zufall genau deines (in Typ und farbe) war, und du nach einem noch dümmeren Zufall nach dem Gestopptwerden die Frage "Haben sie Waffen im Auto" mit "Ja" beantwortet wurde....

Das ist schon so passiert, und die Beteiligten hatten nicht etwa die Sorge, ob ihre Waffenkoffer geöffent werden - ihre Sorge war, wie man verhindert, dass einer der hypernevösen PmdFaA sie etwa aus Versehen erschießt.

Und den Verteidigern der hypernervösen PmdFaA sei gesgt, dass in D mehr unbeteiligte Unschuldige von der Polizei erschossen werden, als Polizisten von "Verbrechern" - die Sorge ist also nicht unberechtigt.

Geschrieben
okay, also führe ich eine Waffe im Sinne des WaffG, wenn ich den Koffer öffne.

Nein führen tust Du die Waffe bereits, wenn Du den ersten Schritt aus der Wohnung/Grundstück/Geschäft tust. Es ist nur solange erlaubnisfrei, wie die Waffe nicht geladen und nicht zugriffsbereit ist, und Du einen bedürfnisumfassten Zweck verfolgst.

Man kommt aus der Nummer relativ einfach logisch wieder raus, wenn man dem Polizisten die Waffe für eine Kontrolle vorübergehend überlässt.

Also: "Hier, in dieser Tasche ist die Waffe drin. Wenn sie reingucken wollen, mache ich Ihnen auch das Schloss auf. Warum wollen Sie mich eigentlich durchsuchen ?"

Wäre jetzt meine Lösung.

Geschrieben
Und mit dem Hinweis auf das Führverbot kann der Koffer durch Dich auch nicht geöffnet werden, da Du dann eine Straftat begehst, zu welchem Du durch den Polizisten aufgefordert wirst.

alles klar! Ich dachte schon, es wäre wieder was am WaffG geändert worden und ich hätte es nicht mitbekommen

na klar, so bist und bleibts du im Recht.

Besteh drauf, dann kannst du samt Koffer zum Revier mitfahren. Dort wird die Sereiennummer der Waffe kontrolliert (nachdem der Koffer von einem hinzugeholten Spezialisten geöffnet wurde, weil du dich weiter weigerst, ihn zu öffnen). Das ganze wird anschliessend beschlagnahmt, um die Waffe dem LKA zu überstellen (Beschussprüfung, ob damit kein Verbrechen begangen wurde, und untersuchung auf gesetzlichen Zustand). Das ganze dauert dann 18 Monate, dann kommt die Strafanzeige wegen Nichtentsprechen der Waffe mit dem Sporthandbuch, die du dann durch 3 Instanzen niederklagen kannst, und dann brauchst du noch 24 Monate, um das Ding wiederzukriegen - nach insgesamt etwa 8 Jahren. Anschliessend kannst du noch die Verschrottung bezahlen, weil das Ding durchmangelende Pflege inzwischen völlig verrostet ist.

Prima. Aber wenigstens hast du so dein Recht verteidigt.

Um ehrlich zu sein - ja, ich glaube dass unser Staat diesbezüglich in einem schlimmen Zusand ist. Du änderst daran aber nichts, wenn du den Koffer nicht öffnest.

Geschrieben
Mach dir doch einen Aufkleber ans Auto "Waffen an Bord". :D

Ey, DAS würde mir gefallen. Allerdings nur, wenn gleich ein Rechtsanwalt auf dem Notsitz mitfährt.

PS: wenn man das Schild vorn im Fenster hat, gilts doch sicher auch gleich als Bedrohung, gell ?

Geschrieben

Versetzt Euch doch mal in die Lage des Polizisten.

Ihr macht eine ganz normale Verkehrskontrolle. Aus irgend einem Grund wollt ihr in den Kofferraum sehen. So'n Bauchgefühl vieleicht. Der Autofahrer verweigert das.

Also wenn jetzt nicht ein Anfangsverdacht vorliegt, wann bitte dann?

Im Kofferraum liegt ein Waffenkoffer. Wer bitte würde als Polizist nicht verlangen, den Inhalt zu sehen???????

Also mir wäre nicht wohl dabei.

Deshalb würde ich nach Aufforderung natürlich eine Kontrolle zulassen. Allerdings wirds wohl nicht nötig sein. Die meisten Polizisten in unserer Gegend kenne ich vom Schießen.

Geschrieben
Prima. Aber wenigstens hast du so dein Recht verteidigt.

ich glaube nicht, dass ich dadurch mein Recht verteidige, ich glaube eher, dass ich mich dadurch nicht strafbar mache.

Du hast das Ganze ziemlich genau beschrieben. Hast du das schon mal durch gespielt? Wird die Waffe ehrlich zur Beschussprüfung gegeben? Und wieso gibt es ein Strafanzeige, weil meine Waffe nicht der Sportordnung entspricht? Meine Waffe entspricht der Sportordnung (obwohl das eigentlich ja nur den Verband was angeht, jedenfalls bezogen auf die Einhaltung der Sportordnung), jedenfalls habe ich sie mit einem bestimmten Bedürfnis für eine bestimmte Disziplin bekommen

Geschrieben
Naja,

wie schon vorher erwähnt, ist zwar ( fast ) alles möglich,

aber es kommt eben auf die Begründung und damit Rechtfertigung

der Maßnahme an.

Mit der richtigen Begründung könnte man dich sogar rechtskonform zwingen,

Deine Unterhose auszuziehen... :heuldoch:

Allerdings ist dies eben nicht der Fall bei einer "normalen", sprich allgemeinen

Verkehrskontrolle, bei der Führerschein, Fahrzeugschein, Warndreieck,

Verbandkasten usw. und ggfs. Atemalkohol kontrolliert werden.

Da muß schon ein bißchen mehr Fleisch am Knochen sein...

---und das kommentierte ich: Bei einer "normalen" Verkehrskontrolle.

Allerdings kann ich mir einen Vergleich nicht verkneifen- sehe ich doch ab und an im TV "Achtung Kontrolle":

Ich beurteile es knapp und einfach: Was der Zoll mit einem Auto und seinem Fahrer anstellen darf- und gelegentlich auch macht- es tut mir leid, einen Vergleich ziehen zu müssen. In den Zeiten, als es noch die Mauer gab, und ich aus persönlichen Gründen den Bauernstaat zwecks einer Beerdigung eines Familienangehörigen "besuchen" mußte, waren die Fahrzeugkontrollen vergleichbar wie in der Vereinigten Republik, wenn der Zoll hierselbst aktiv wird. -Oder sind die TV-Sendungen nur "fake" ?

MfG!

Geschrieben
Ihr macht eine ganz normale Verkehrskontrolle. Aus irgend einem Grund wollt ihr in den Kofferraum sehen. So'n Bauchgefühl vieleicht. Der Autofahrer verweigert das.

Also wenn jetzt nicht ein Anfangsverdacht vorliegt, wann bitte dann?

Bauchgefühl?

Das reicht nicht.

Das ist doch auch das gleiche Argument warum viele Waffenbesitzer keine Kontrollen in Ihrer Wohnung haben wollen.

Weil es zum Glück neben vielen Pflichten auch Rechte gibt. Und nur weil ich auch die Rechte für mich in Anspruch

nehme mache ich mich verdächtig?

Geschrieben
Versetzt Euch doch mal in die Lage des Polizisten.

Geht nicht.

Ich habe aus eigenem Antrieb meinem Beamten mit 26 Jahren wieder abgegeben.

Aus persönlichen Gründen (z.B. halte ich D für einen Polzeistaat) ist es mit meinem Gewissen

und meinen ethischen Lebenseinstellungen nicht vereinbar.

Selbst heute würde ich den Beamten zurück geben weil ich den aktuellen Regierungen

nicht als Handlanger dienen könnte.

Mein Psychogramm sagt aus, ich habe ein erheblich ausgebildetes Unrechtsbewusstsein.

Daher wäre schon Beamter oder Beschäftiger im ÖD für mich knapp an Mitglied einer kriminellen

Vereinigung vorbei.

Ich stehe auf dem Boden der Gesetze, was dort leider sehr verbreitet nicht vor kommt.

LG

M

Edit: Damit die die Lesen können auch verstehen extra betont: Für mich, rein persönlich und privat. Jeder kann darüber anders denken.

Geschrieben

Hallo,

die Sache mal ein wenig anders:

Vereinskameraden ist mal folgendes passiert. Einreise in die Bundesrepublik (unser Trainingsstand ist in NL) nach dem normalen Training. Routinekontrole durch die BUNDESpolizei.

Kameraden (zu zweit) : "Wir haben x Waffen dabei, ordnungsgemäß verschlossen im Kofferaum" (ohne dass sie gefragt worden wären)

Polizei: "Aussteigen, 15 Meter in die Richtung gehen und dort stehen bleiben."

Die Kameraden taten wie ihnen geheissen und händigten den Beamten ihre Kofferschlüssel aus. Kontrolle gemacht, alles in Ordnung.

Polizei: "Sie können weiterfahren, schönen Abend noch"

Bei meinem Waffenkoffer habe ich ein Zahlenschloss. Aus Prinzip möchte ich den kontrollierenden Beamten die Kombination nicht sagen.Ich müsste also erst selber den Koffer aufmachen. So wie oben geschildert hätte die Kontrolle also nicht stattfinden können.

Wie seht Ihr das? Kombination verraten? Oder darauf bestehen, den Koffer selber zu öffnen, was ein 15 Meter zur Seite gehen ausschließt?

Gruß

kape357

Geschrieben
Beamte in die Nähe einer kriminellen Vereinigung zu rücken ist ziemlich daneben. :peinlich:

Wer macht das? :contra:

Finde ich auch nicht gut. Bin ja selber einer....

kape357

Geschrieben
ich glaube nicht, dass ich dadurch mein Recht verteidige, ich glaube eher, dass ich mich dadurch nicht strafbar mache.

Du hast das Ganze ziemlich genau beschrieben. Hast du das schon mal durch gespielt? Wird die Waffe ehrlich zur Beschussprüfung gegeben? Und wieso gibt es ein Strafanzeige, weil meine Waffe nicht der Sportordnung entspricht? Meine Waffe entspricht der Sportordnung (obwohl das eigentlich ja nur den Verband was angeht, jedenfalls bezogen auf die Einhaltung der Sportordnung), jedenfalls habe ich sie mit einem bestimmten Bedürfnis für eine bestimmte Disziplin bekommen

Tauri, das Beispiel ist synthetisch zusammengebastelt, wobei einige mir bekannte Vorfälle systematisch integriert wurden, daher hört sichs schon gut an. Man muß nur aufmerksam durch tägliche Rechtsgeschehen lauf bzw. googlen, und schon findet man Sachen, die - sagen wirs mal mit Mühe neutral - völlig aus dem Ruder gelaufen sind. Der Name Tennesse Eiseberg ist die Spitze des Eisebrgs, den ich meine. jedes Teil der obigen Beschreibung hats schon gegeben, auch unberechtigt.

Bezüglich Sportordnung - auch dieses Beispiel ist synthetisch an den Haaren herbeigezogen, aber ich hätte dazu sogar einige konkrete Ideen, die ich lieber nicht nenne, wegen der vielen Mitleser.

Und bezüglich rechtlicher Nötigung - Fälle, in denen die P. in angeblich "unklarer Lage" erstmal alles mitgenommen hat, findest du zuhauf, brauchst nur zu suchen.

Mir ist ein Fall persönlich bekannt, in dem jemand angeblich jemanden bedroht hat - mit Worten. Es wurde alles abgeholt, nach 3 Monaten war der Vorwurf als falsch gerichtlich abgeschlossen. Der verantwortliche Staatsanwalt hat ohne Begründung die Waffen weitere 12 Monate nicht herausgeben lassen, ohne eine Begründung zu nennen. Erst massiver Anwaltsdruck hat ihn nachgeben lassen.

In einem weiteren Fall hat man einen Sammmler überprüft - ca. 400 Waffen, oder so, was weisichwielange. Nummer für Nummer, Typ für Typ, mit Vergleich mit dem Sammelthema, mit Hausdurchsuchung, obs was versteckt gibt, das volle Programm. Eine Woche später kam man nochmal und hat das Gleiche wiederholt.

Sonst noch Fragen ?

Geschrieben
Ihr macht eine ganz normale Verkehrskontrolle.

Es gibt keine "ganz normale Verkehrskontrolle". Es gibt nur eine anlaßbezogene, wenn ich z.B. speeding gemacht habe, oder eine Bank überfallen wurde und ich den gleichen Typ wie das Fluchtfahrzeug habe, od er so ähnlich aussehe.

Auch die "ganz normale Verkehrskontrolle" braucht einen Anlaß, den du auch gerne erfragen kannst: In der Regel wird man dir sagen, daß dein Nummernschild dreckig ist und dass das als Kontrollgrund ausreicht.

Aus irgend einem Grund wollt ihr in den Kofferraum sehen. So'n Bauchgefühl vieleicht.

Es gibt auch keinen "irgendeinen" Grund.

Der Autofahrer verweigert das.

Also wenn jetzt nicht ein Anfangsverdacht vorliegt, wann bitte dann?

Der Verdacht besteht nicht darin, dass ich auf meinem Recht bestehe. Das Problem betsht darin, dass ich vielleicht im Unrecht sein könnte, wenn der P. tatsächlich einen "begründeten" Verdacht hat - den er dir aber (noch) nicht nennen will. Wenn du zufällig wie der Attentäter auf dem Fahnungsplakat aussiehst, wird er dich abchecken wollen, ohne dir das mittelein zu wollen - das Recht hat er, und es ist ja auch eine gute Idee von ihm.

Im Kofferraum liegt ein Waffenkoffer. Wer bitte würde als Polizist nicht verlangen, den Inhalt zu sehen???????

Ich bin ein x-fach behördlich überprüfter LEGAL-Waffenbesitzer, und das begründet keinen Verdacht - da würd ich schon drum diskutieren.

Also mir wäre nicht wohl dabei.

Deshalb würde ich nach Aufforderung natürlich eine Kontrolle zulassen. Allerdings wirds wohl nicht nötig sein. Die meisten Polizisten in unserer Gegend kenne ich vom Schießen.

Gerade wer im Recht ist, kann es sich leisten, DEESKALATION zu betreiben - das muß kein Vorrecht/Vor-Pflicht der P. sein. Da darf der Bürger auch mithelfen - wenn man ihn läßt.

Geschrieben
Geht nicht.

Ich habe aus eigenem Antrieb meinem Beamten mit 26 Jahren wieder abgegeben.

Aus persönlichen Gründen (z.B. halte ich D für einen Polzeistaat) ist es mit meinem Gewissen

und meinen ethischen Lebenseinstellungen nicht vereinbar.

Selbst heute würde ich den Beamten zurück geben weil ich den aktuellen Regierungen

nicht als Handlanger dienen könnte.

Mein Psychogramm sagt aus, ich habe ein erheblich ausgebildetes Unrechtsbewusstsein.

Daher wäre schon Beamter oder Beschäftiger im ÖD für mich knapp an Mitglied einer kriminellen

Vereinigung vorbei.

Ich stehe auf dem Boden der Gesetze, was dort leider sehr verbreitet nicht vor kommt.

LG

M

Edit: Damit die die Lesen können auch verstehen extra betont: Für mich, rein persönlich und privat. Jeder kann darüber anders denken.

Glaubst du wirklich alles, was du da schreibst?

Geschrieben

Wegen mir dürfen die das 5€ Vorhängeschloß gerne selbst aufschneiden, wenn der Greifer das für richtig hält, und er mit seinen Pfoten das nicht aufbekommt, obwohl ich ihm die richtige Zahlenkombi genau 1x genannt habe. Sein Dienstherr bekommt dann die Rechnung. Das erste mal findet der das noch lustig und freut sich über seine scharfen Hunde, die er hat, aber das bessert sich mit der Zeit.

Geschrieben
Auch die "ganz normale Verkehrskontrolle" braucht einen Anlaß, den du auch gerne erfragen kannst: In der Regel wird man dir sagen, daß dein Nummernschild dreckig ist und dass das als Kontrollgrund ausreicht.

Das ist nicht richtig. Es gibt sehr wohl anlasslose Verkehrskontrollen.

§36 Abs. 5 StVO:

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Geschrieben
Und mit dem Hinweis auf das Führverbot kann der Koffer durch Dich auch nicht geöffnet werden, da Du dann eine Straftat begehst, zu welchem Du durch den Polizisten aufgefordert wirst.

Hm, sehe ich nicht so. Wobei man sich bei meiner Argumentation allerdings auf die WaffVwV stützen muss. Dort steht zu Anlage 1, Abschnitt 2, UA 2:

"Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt setzt einen Herrschaftswillen ... voraus."

Und weiter zu Nr. 12.3.3.2:

"Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (z.B. weil zuvor wesentliche Teile der Waffe - wie etwa das Magazin -entfernt wurden)."

Wenn der Kontrollierte sich daran hält und die Waffe nicht selbst in die Hand nimmt, transportiert er lediglich erlaubnisfrei. Die Überlassung erfolgt an eine nach § 55 WaffG von den waffenrechtlichen Bestimmungen freigestellte Person.

Geschrieben

Dann frage ich mich allerdings, warum man die Waffen überhaupt in verschlossenen Behältern transportieren soll, wenn doch zB. die Entnahme des Magazins ausreichend wäre. Irgendwas haut da nicht hin ;)

Geschrieben
Dann frage ich mich allerdings, warum man die Waffen überhaupt in verschlossenen Behältern transportieren soll, ...

Sollst und musst Du ja auch nicht!

Lege die Waffe einfach lose in Deinen Kofferraum, verriegle diesen und Du sparst Dir sämtliche zusätzliche Behältnisse.

Geschrieben
Hm, sehe ich nicht so. Wobei man sich bei meiner Argumentation allerdings auf die WaffVwV stützen muss.

welche WaffVwV :confused:

Du meinst die, die noch nicht in Kraft ist?

Geschrieben

Wird jetzt ernsthaft diskutiert, ob die Entnahme aus dem Koffer, die Übergabe an den PolB etc. auf dessen Verlangen ein Verstoss gegen das WaffG darstellt? :lol:

Diese Frage dürfte sich in der Praxis kein Richter, kein StA & kein RA stellen.

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