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IGNORED

Darf ich dem Polizisten meine Waffe zugänglich machen?


z-legend

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Das möchte ich sehen! V.a. wenn man zuerst seine WBK brav vorgezeigt hat, und dann aber Bendenken ob des Öffnens des Waffenkoffers zeigt...

Das ist ja die normale und sichere Situation!

Ist es wirklich 100% sicher (keinerlei negative Konsequenzen) wenn ich meine Waffen bei einer Kontrolle aus dem Koffer nehme?

IMI, Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa! Aber bitte nur in gegenseitiger Absprache!!!!!!!!!!!!!

Ist es wirklich 100% sicher (keinerlei negative Konsequenzen) wenn ich einen Polizisten meine Waffen bei einer Kontrolle aus dem Koffer nehmen lasse?

Klares (Ja) Nein! :rolleyes:

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Also für das "in die Nase in den Dreck" bekommst du Ärger, wenn du an den Richtigen gerätst. Das ist auch keine "gelehrte Einsatztaktik". Die Justiz ist nur leider sehr oft blind, was Fehlverhalten der Polizei betrifft.

greetz

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Ich wollte lediglich aufzeigen, dass die Aussage von Saturn "Sollte die Maßnahme dennoch unverhältnismäßig oder gar illegal gewesen sein, hat sich das (in gewissen Grenzen) der Weisungsbefugte allein zuzurechnen." bei echten Straftaten nicht gilt

Deswegen hat der saturn ja den Einschub "in gewissen Grenzen" verwendet.

Er wollte damit eigendlich vermeiden, dass auch noch über das Thema "Weisung eines PVB" bzw. "Aufforderung zur Straftat" oder gar den allseits beliebten "Befehlsnotstand", Haare gespalten werden.

Vielleicht stellen wir uns auch einfach mal die Praxis vor:

Eine Strefenwagenbesatzung möchte ein Fahrzeug bzw. seinen Fahrer kontrollieren.

Vielleicht ist der Fahrer einen kleinen Schlenker gefahren (beim Einlegen einer CD?)?

Vielleicht war ein solches Fahrzeug vor 30min. an einer Fahrerflucht beteiligt?

Langeweile dürfte jedenfalls nicht der Grund sein.

Nun kann man den kontrollierenden Beamten natürlich gleich zu Beginn der Kontrolle unmissverständlich klar machen, dass man:

Seine Rechte genau kennt, sich keinesfalls in eine Falle locken lassen wird und sich die Dienstnummer aufschreiben wird, um die gesamte Kontrolle anschließend juristisch bewerten zu lassen....

Ob solches Verhalten die Kontrolle einfacher macht, abkürzt, entspannter werden lässt... ist natürlich fraglich.

In jedem Fall hat man sich, vor den Beamten und vermutlich vor dem ganzen Revier, für den Titel "Spinner des Tages" qualifiziert.

Da ich, berufsbedingt, häufig mit auffälligen und sehr teuren Autos unterwegs bin, jünger aussehe als ich bin und nach Feierabend und am Wochenende auch häufig nur in Jeans und Pulli in solchen Fahrzeugen sitze, komme ich recht häufig in den "Genuß" einer solchen Kontrolle.

Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, dass die Kontrolle umso schneller verläuft und umso freundlicher abläuft, je freundlicher und kooperativer man selber sich verhält.

Die Beamten sind schließlich auch Menschen und machen einfach nur ihren Job.

Habe ich bei einer solchen Kontrolle Waffen "an Bord", weise ich freundlich darauf hin und zeige die WBK zusammen mit Führerschein und Fahrzeugschein, meist haben sich die Beamten einfach nur für den Hinweis bedankt.

Erst eine (übrigens sehr attraktive) Beamtin wollte die Waffe sehen, daraus hat sich ein sehr nettes Gespräch über Zivil- und Dienstwaffen entwickelt.

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Also für das "in die Nase in den Dreck" bekommst du Ärger, wenn du an den Richtigen gerätst. Das ist auch keine "gelehrte Einsatztaktik". Die Justiz ist nur leider sehr oft blind, was Fehlverhalten der Polizei betrifft.

Ja, hier hats Ärger gegeben.

Immerhin wurden die Fesseln am Jäger-Rentner "schon" nach 30 Minuten wieder gelöst... :peinlich:

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Habe ich bei einer solchen Kontrolle Waffen "an Bord", weise ich freundlich darauf hin und zeige die WBK zusammen mit Führerschein und Fahrzeugschein, meist haben sich die Beamten einfach nur für den Hinweis bedankt.

Erst eine (übrigens sehr attraktive) Beamtin wollte die Waffe sehen, daraus hat sich ein sehr nettes Gespräch über Zivil- und Dienstwaffen entwickelt.

Genau das meine ich! :rolleyes:

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Also für das "in die Nase in den Dreck" bekommst du Ärger, wenn du an den Richtigen gerätst.

Quatsch!

Wenn notwendig begründe ich es und von mir aus kann es dann auch der Kaiser von China gewesen sein, das beeindruckt mich nicht im Geringsten!

Das ist auch keine "gelehrte Einsatztaktik".

Wenn mir jemand mit einer Waffe gegenübersteht und sich nicht identifiziert, ist es mir wurscht, wo sich seine Nase befindet, jedenfalls besser als sofort zu schießen!

Die Justiz ist nur leider sehr oft blind, was Fehlverhalten der Polizei betrifft.

Stimmt auch nicht in jedem Fall!

Und was willst Du mir nun konkret sagen? Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe????

greetz

Das Beispiel mit der Jagdgesellschaft möchte ich hier nicht weiter bewerten, denn ich halte es selber für peinlich!

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Seit wann steht dir jemand mit einer Waffe gegenüber, wenn diese verschlossen im Kofferraum liegt? Die Begründung dürfte sehr schwer fallen. Besonders wenn das "Gegenüber" nicht Hans Mustermann ist. Und Kaiser von China oder nicht, du wärest nicht der Erste der dafür eins von mir drüberbekommt. Da bin ich sehr leidenschaftlich und ausdauernd. Solche Subjekte die willkürlich Gewalt ausüben, gehören aus dem Dienst entfernt!

Davon wird leider zu selten Gebrauch gemacht. Deutschland hat da gravierende Mängel, wie auch AI immer wieder feststellt.

greetz

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Irrtum. Sobald der PVB offensichtlich strafbare Handlungen fordert, darfst Du dies weder unterstützen, umsetzen noch mußt Du es dulden.

Beispiel: Der PVB fordert Dich zwecks Untersuchung Deiner Habseligkeiten auf Dich auf offener Straße völlig nackt auszuziehen. Dem mußt Du nicht Folge leisten. Tust Du es könnte man es als Einverständnis auslegen, auf eine nicht demütigende Behandlung zu verzichten.

Beispiel: Ein PVB fordert Dich auf -da er bei einem Sportschützen davon ausgeht dass er gut schiessen kann- mit Deinem ZF Geweht einen Geiselnehmer zu erschießen, da eigene Scharfschützen zu weit weg sind. Darfst Du nicht ausführen, wenn Du von der Notwendigkeit der Nothilfe und der der Alternativlosigkeit nicht selbst restlos überzeugt bist. Und sogar wenn Du davon überzeugt bist: Mußt Du noch immer nicht ausführen. Solltest Du überzeugt davon gewesen sein, es ausgeführt haben, wird kein Richter die Anordung des PVBs als strafausschließend berücksichtigen. Aus der Geschichte kommst Du nur raus, wenn für Dich selbst Nothilfe offensichtlich geboten war.

Beispiel: Du bist Fahrer eines KrKw, kommst nicht zur Einsatzstelle. Der PVB ordnet an, dass Du mit Deinem Wagen eine Ampel umfährst um dorthin zu kommen. Kannst Du tun, da die Rechtfertigung "Notstand" besteht, mußt Du aber dennoch nicht. Er kann sich ja ans Steuer setzen und das selber machen.

Beispiel: Gesperrte Straße, PVB fordert Dich aus unbekannten Gründen auf da durchzufahren. Muß man machen, da nur Owi. Egal ob begründet oder unbegründet.

Beispiel: Ein PVB fordert Dich auf aus welchen Gründen auch immer mit ihm eine Bank zu überfallen, da der Staat Geld braucht. Du vergewisserst Dich dass er wirklich PVB ist, und die Anordnung von seinem Dienstvorgesetzten gedeckt ist. Darfst Du trotzdem nicht tun.

Das meinte ich mit meinen Einlassungen zu dem Thema.

Habe noch nie so einen geballten Müll gelesen! :peinlich:

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du wärest nicht der Erste der dafür eins von mir drüberbekommt. Da bin ich sehr leidenschaftlich und ausdauernd. Solche Subjekte die willkürlich Gewalt ausüben, gehören aus dem Dienst entfernt!

Davon wird leider zu selten Gebrauch gemacht.

greetz

Bin nun aber mächtig beeindruckt!

Du nimmst den Mund etwas zu voll! :peinlich:

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Wie sieht denn die korrekte rechtliche Bewertung der Beispiele aus?

Würde mich auch interessieren.

- Das Beispiel mit dem "nackt Ausziehen" ist übrigens ein "Lehrbuchbeispiel" der BW

- der Fall mit dem "Banküberfall" (genauer genommen die "Bitte" eines Polizeibeamten an den Geschäftsführer einer Bank sämtliches Geld rauszurücken" ist in etwas abgewandelter Form tatsächlich vorgekommen (der Beamte wurde selber dazu gezwungen, sonst wäre sein Kollege getötet worden). Dürfte in den 80ern gewesen sein. Beteiligung eines Unbet. war m.W. nicht gegeben

- der Fall mit der gesperrten Straße ist wiederrum ein Lehrbuchbeispiel und mir selber sogar schon passiert

- der Fall mit dem Scharfschützen ist aus den Fingern gesaugt, weil mir gerade nichts passendes zum Thema Sportschützen einfiel.

Es sollte ja auch lediglich die Aussage relativieren, dass man erstmal alles was ein Cop will auch zu tun hat, meckern könne man darüber ja später. Dazu gehören immer Zwei. Einer der seine Befungnisse überschreitet, und einer der alles mit sich machen lässt.

Man darf auch nicht vergessen, dass ein Polizist, sobald er objektiv rechtwidrig handelt, selber zum Straftäter wird. Auch ein PVB darf im Dienst nicht alles tun wozu er sich berufen fühlt. Im Allgemeinen wird es dann so ausgehen, wie beschrieben: Das Gegenüber liegt mit der Schnauze im Dreck und kann später versuchen sich zu beschweren.

Sobald der PVB aber objektiv rechtswidrig handelt (ich rede jetzt nicht von ner unberechtigten Durchsuchung), macht er sich selber strafbar und man kann/darf Gegenwehr leisten sofern man sich dazu im Stande sieht. Gleichwohl dürfte es kaum klug sein, denn wenn die Sache eskaliert neigen die Richter nicht gerade dazu neutral eine berechtigte Notwehr gegenüber PVB's festzustellen.

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Wie sieht denn die korrekte rechtliche Bewertung der Beispiele aus?

DAS frag bitte keinen Polizeibeamten!

Ich bin mir gerade nicht sicher, was Du uns sagen willst, Uwe. Konstruierst Du Sachverhalte um Dein dienstliches Verhalten zu begründen? Oder wie soll das gemeint sein?

Mutter nimmt, da sei Dir sicher, den Mund nicht zu voll :)

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Solltest du in echt so ein Hooligan in Grün sein (manche sind ja Forumsrambos), gehörst du nicht in die Executive. Da gibts nichts dran zu rütteln.

Ich trage weder grün noch blau, was aber der Mehrheit hier bekannt ist.

Aber es ist weit weg vom Thema

Genau!

und meine Lebensqualität leidet zunehmend durch WO.

Zeit zu gehen.

greetz und Tschüß

Wahrscheinlich nimmst Du alles auch zu Ernst! :confused:

Das Thema war, ob jemand sich strafbar macht, wenn er dem PVB seine Waffe zeigt!

Das wurde korrekt beantwortet.

Einfach mal das Gehirn einschalten und nachdenken wenn PVB merkt, dass sein Gegenüber bewaffnet ist und das Gegenüber meint, dass er erst einmal diskutieren muß, ob PVB überhaupt berechtigt ist und das geht garantiert in die Hose!

Bei einer Kontrolle Ausweis, Führerschein und WBK ausgehändigt mit der Bemerkung, dass man Waffen mitführt ist eben die richtige Lösung, wer meint dass muß er nicht, muß eben auch die Konsequenzen tragen und die fallen nun einmal unterschiedlich aus, was aber nicht heißt dass ich alles befürworte, was so in meinem Umfeld geschieht.

Der Mitbürger in Kreuzberg mit den 77 Waffen lag auch nicht mit der Nase im Dreck, aber er war kurz davor, er hat sich aber selbst davor bewahrt und das meine ich!

Es kommt auf beide Seiten an!

Wie man in den Wald ruft...........

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Wenn ein Jäger und ein 300Meter Schütze, gleichzeitig am Tartort sind, wer ist qualifizierter?

Ich bin dafür, dass Wir uns auf diese u.ä. Frage konzentrieren. Und: hat der Qualifiziertere in dem Fall einen Anspruch auf "Indienstnahme eines Privaten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben"? Wie wird diese Bestellung vergütet?

Ist lustiger und die Stimmung kocht nicht mehr so hoch.

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Sobald der PVB aber objektiv rechtswidrig handelt (ich rede jetzt nicht von ner unberechtigten Durchsuchung), macht er sich selber strafbar und man kann/darf Gegenwehr leisten sofern man sich dazu im Stande sieht. Gleichwohl dürfte es kaum klug sein, denn wenn die Sache eskaliert neigen die Richter nicht gerade dazu neutral eine berechtigte Notwehr gegenüber PVB's festzustellen.

Den Widerspruch merkst Du aber schon selber!?

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Den Widerspruch merkst Du aber schon selber!?

Klar merke und kenne ich den.

Sofern die berechtigte Notwehr von einen Normalsterblichen ausgeht hat der vermutlich die A.Karte gezogen.

Wenn die berechtigte Notwehr von einen STA, Richter, MdB, MdL u.s.w ausgeht hat der PVB die A.Karte gezogen.

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Ich bin dafür, dass Wir uns auf diese u.ä. Frage konzentrieren. Und: hat der Qualifiziertere in dem Fall einen Anspruch auf "Indienstnahme eines Privaten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben"? Wie wird diese Bestellung vergütet?

Ist lustiger und die Stimmung kocht nicht mehr so hoch.

Dazu gehört überhaupt die Frage in welchem Bundesland der finale Rettungsschuß überhaupt zulässig ist!

Wenn ja, steht er weder einem Jäger, noch einem Sportschützen zu!

Bei angreifenden Tieren könnte man noch darüber diskutieren!

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wow!

Von einer Fahrzeugkontrolle sind wir nun über´s nackig machen und den Finalen Rettungsschuss durch Sportschützen schon bei Notwehr gegenüber PVB´s! :ridiculous:

Ich mach mal weiter:

Wenn der "Dienstverpflichtete" Sportschütze mit seinem Vorderlader nun nicht eine Geiselnahme im Schwarzwald, durch Einsatz seiner Waffe beendet, sondern auf Weisung eines niedersächsischen PVB´s, in Hamburg, eine Invasion Außerirdischer erfolgreich abwehrt, wie und nach welchem Recht ist er für die Murmel, das Pulver..etc... zu entschädigen?

Landesrecht? welches? Bundesrecht? Internationales Recht?

Und wer muss zahlen, wenn die abgeschossene Untertasse auf ein Gebäude stürzt? Oder nach kurzer Flugstrecke in SH niedergeht?

Das hätte ich doch bitte mal geklärt!

Nicht dass ich mal in solch eine Situation komme und mir der (ggf. gar nicht in Hamburg weisungsbefugte) NDS-Polizist, solch eine Falle stellt!!

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Das mitlesen war bis jetzt schon lustig :ridiculous: , und nun bringst Du auch noch den finalen Rettungsschuß mit staatlichem Lohn ins Spiel. :rolleyes:

"Juristen" sind hier ja schon im Rennen und wenn sich vielleicht noch Gewerkschafter dazu gesellen ist es vorbei mit dem gesundem Menschenverstand. :016:

Übrigens sind Polizisten meistens normale Menschen mit Familie die bei Fahrzeugkontrollen nicht übermäßig zu Schikane und Gewalt neigen! :yes:

Wem das zu langweilig ist möge provozieren bis einer "mit der Nase im Dreck" liegt. Vorauseilender Gehorsam ist natürlich auch nicht angesagt, aber selbstbewußte normale Kooperation sollte möglich sein.

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Das mitlesen war bis jetzt schon lustig , und nun bringst Du auch noch den finalen Rettungsschuß mit staatlichem Lohn ins Spiel

So einfach ist das nicht! Was, wenn der Sportschütze selber gießt und keinen Beleg für den Kostenaufwand, der zur Abwehr der außerirdischen Invasion notwendig war, vorweisen kann? Wird er pauschal entschädigt?

"Juristen" sind hier ja schon im Rennen und wenn sich vielleicht noch Gewerkschafter dazu gesellen ist es vorbei mit dem gesundem Menschenverstand.

Ich könnte noch einen Lehrer empfehlen, vielleicht sogar einen Oberlehrer. :ridiculous:

Übrigens sind Polizisten meistens normale Menschen mit Familie die bei Fahrzeugkontrollen nicht übermäßig zu Schikane und Gewalt neigen!

Das behauptest du!!! Bist warscheinlich selber einer, oder ein U-Boot (das hatten wir in diesem Thread noch gar nicht)!

Wem das zu langweilig ist möge provozieren bis einer "mit der Nase im Dreck" liegt. Vorauseilender Gehorsam ist natürlich auch nicht angesagt, aber selbstbewußte normale Kooperation sollte möglich sein.

Wobei, wenn ich an die PVB (weibl.) aus meiner letzten Kontrolle (siehe oben) zurückdenke....da hätte ich mich schon, im vorauseilendem Gehorsam, durchaus nackig machen können...ich hätte mich einer polizeilichen Maßnahme kaum wiedersetzt...zumindest wäre eine gewisse "Kooperation" möglich und erwünscht gewesen..

Hat mir aber ihre Handynummer nicht gegeben ... :traurig_16: ....scheiß Polizeistaat.....

Grün hatte ich oben schon verbraucht.

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