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IGNORED

Fotos bei WAFFENKONTROLLE


ruger44-22

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bin heute mal wieder (wegen einer ganz anderen Angelegenheit) auf "meinem Amt" gewesen. Nach einem kurzen und freundlichen Gespräch habe ich mich dann beiläufig erkundigt, wie die Behörde denn z.Zt. die "anlasslosen unangemeldeten Vorort-Kontrollen" gestaltet.

Ebenso freundlich wurde mir mitgeteilt, dass die Abteilung ihre Mitarbeiterzahl um 2 neue Angestellte erweitert hat und diese aktuell nach dem Zufallsprinzip alle bei der Behörde erfassten LWB mit einer Kontrolle nach § 36 WaffG "abarbeiten" würden. Dabei werde lediglich nach Stadtteilen konzentriert vorgegangen, um innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit möglichst viele LWB zu erreichen.

Auf meine gezielte Nachfrage, ob hierbei auch diejenigen LWB mit einer Kontrolle belastet würden, die gegenüber der Behörde bereits den Nachweis der sicheren Verwahrung erbracht hätten, sagte man mir, dass ausnahmslos kontrolliert werde, da der erbrachte Nachweis nicht die unmittelbare Inaugenscheinnahme durch die Behörde ersetzen könne.

Jetzt frage ich mich, wozu ich seinerzeit unaufgefordert für das Amt eine 7-seitige Dokumention mit umfangreichem Bildanhang meiner Verwahrgelasse für Waffen und Munition angefertigt und diese sogar vor zwei Jahren noch einmal aktualisiert habe.

CM :confused:

Tja - dann kannst du diese zurückverlangen - nach durchgeführter Kontrolle bei dir.

Schreib wenn sie bei dir waren. Das würde mich interessieren.

Geschrieben
Jetzt frage ich mich, wozu ich seinerzeit unaufgefordert für das Amt eine 7-seitige Dokumention mit umfangreichem Bildanhang meiner Verwahrgelasse für Waffen und Munition angefertigt und diese sogar vor zwei Jahren noch einmal aktualisiert habe.

CM :confused:

vorauseilender gehorsam!!! - wäre das die richtige antwort auf deine oben gestellte frage gewesen?????

oder:

geh nicht zum fürsten wenn du nicht gerufen wirst!

:heuldoch:

zum anderen: bei mir im haus macht nur einer bilder. jetzt haben wir die wahl zwischen behörde und hausherr. die behörde wird es zu 100% nicht sein. jetzt wird die wahl aber sehr eng...... :rolleyes:

greez NN

Geschrieben

Hallo,

also das die Behörde bei mir im Haus rumfotografiert würde ich auch nicht aktzeptieren.

Ich habe den Nachweis über Bilder bereits erbracht, wenn das Amt es unbedingt will, kann es gerne auch in Augenschein nehmen. Selber rumfotografieren ist aber nicht, da nehme ich dann einfach mal den Schutz der Privatsphäre, mein Hausrecht und mein Recht an den Bildern in Anspruch.

Unsere Behörde macht zwar Kontrollen aber im wesentlichen bei denen die derzeit nichts nachgewiesen haben. Find ich auch in Ordnung in so einem Fall.

Wenn die Behörde bei nachgewiesener Aufbewahrung kontrollieren möchte...bitte...hab ich auch kein Problem damit, aber wie heißt es immer so schön in der Veltins-Werbung: Anschauen...nicht anfassen. Und Bilder schon mal gar nicht. *gg*

Gruß

Carsten

Geschrieben

Nabend.

Das mit den Fotos scheint weit verbreitet.

War da auch eher skeptisch was die geöffnete Tür angeht.

Is ja schließlich kein Showroom bei mir zu Hause.

Typenschild und Kaufbeleg sollten eigentlich genügen um den Verdacht eines Fremd- oder Baumarkttresors auszuräumen.

Und gegen einen Hausbesuch meiner SBine hätte ich nichts einzuwenden... :wub:

Geschrieben
vorauseilender gehorsam!!! - wäre das die richtige antwort auf deine oben gestellte frage gewesen?????

oder:

geh nicht zum fürsten wenn du nicht gerufen wirst!

Das gibt es manchmal, hier aber nicht pauschal ! Die LWB, die nach § 36 Abs. 4 WaffG nachbessern mussten, hatten bis zum 31.08.2003 eine Melde- und Nachweispflicht !!!

Abgesehen davon ist für die LWB generell aus der Holschuld eine Bringschuld geworden. Das bedeutet, dass in erster Linie der LWB darzulegen hat, wie er verwahrt und die Behörden dies (normalerweise stichprobenweise) prüfen.

Nach bereits erfolgter absolut plausibler schriftlicher und fotografischer Dokumentation ohne Anhaltspunkte für Veränderungen ist eine Vorortkontrolle meines Erachtens verschwendete Zeit. Die meisten Waffenbehörden beschränken sich deshalb sinnvollerweise auch auf die Fälle, wo bislang keine Belege oder Fotos eingereicht wurden.

Zu den von den Kontrolleuren im Zuge der Vorortkontrolle angefertigten Fotos sehe ich nur dann eine Rechtfertigung, wenn z.B. für die Waffenakte ein nicht zertifizierter Tresor dokumentiert werden soll, der als gleichwertig nach § 13 Abs. 5 AWaffV eingestuft wird bzw. noch viel eher, wenn für das vorgefundene Behältnis eine Ausnahme nach § 13 Abs. 8 AWaffV gewährt wird. Dies in der Waffenakte nur mit Worten zu beschreiben, kann durchaus im Einzelfall schwierig sein. Da ist ein Foto zum Aktenvermerk schon wesentlich aussagekräftiger.

Geschrieben
Zu den von den Kontrolleuren im Zuge der Vorortkontrolle angefertigten Fotos sehe ich nur dann eine Rechtfertigung, wenn z.B. für die Waffenakte ein nicht zertifizierter Tresor dokumentiert werden soll, der als gleichwertig nach § 13 Abs. 5 AWaffV eingestuft wird bzw. noch viel eher, wenn für das vorgefundene Behältnis eine Ausnahme nach § 13 Abs. 8 AWaffV gewährt wird. Dies in der Waffenakte nur mit Worten zu beschreiben, kann durchaus im Einzelfall schwierig sein. Da ist ein Foto zum Aktenvermerk schon wesentlich aussagekräftiger.

Gut. Aber nur in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Wohnungsinhaber.

Geschrieben
Typenschild und Kaufbeleg sollten eigentlich genügen um den Verdacht eines Fremd- oder Baumarkttresors auszuräumen.

...und so einen Baumarkttresor habe ich gekauft. Das Typenschild belegte diesen als "B"-Schrank, Foto gemacht, eingereicht bei der Behörde und ABGESEGNET!

Aber hier in einem von mir älteren thread nachgefragt: Typenschild ist dran (und NICHT von mir umgelabelt)- also ist es oKeese! Dennoch ist es nur ein A-Schrank mit abschließbarem Innenfach. Fair und gesetzestreu, wie ich bin und sein muß:

Rechnung vorgelegt, nach vorheriger Anfrage beim Hersteller, der wohl im wahrsten Sinn S.c.h.e.i.ß.e gebaut hat.

In den Akten der Behörde- für meine Aufbewahrung immer noch korrekt- das downgrading zum -nur- A-Schrank vermerkt und keine weiteren Kontrollen bis heute erforderlich.

Im eigenen Interesse habe ich das wohl richtig gemacht.

MfG!

Geschrieben

JA. Wir wollen fair behandelt werden, Schikane mögen wir alle nicht . Verarscht werden auch nicht.

Daher würde ich es auch so machen. Habe sekbst einen alten Banktresor, der ging bisher immer gut durch. Aber er ist, obwohl 12mm Stahl und ein "richtiges" Zahlenschloss mit Drehmechanismus) eben nur einlagig. Daher habe ich ihn als "A" angegeben. Wenn ich schon selbst Gleichweertigkeitsbescheinigungen ausstellen darf, kann ich nicht selbst Mist bauen.

Spätestens wenn denn doch die Kontrolle kommt und der SB sieht dass er verarscht wurde, geht die Sache etwas direkter ab. Mus also jeder selbst wissen, ob ihm die "paar" Euros den Ärger wert sind.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

darf ich in den räumen der behörde eigentlich auch fotos machen um die sichere aufbewahrung meiner daten zu dokumentieren?? (fotos,wbk,daten vom tresor,...etc hängen da offen im schrank)

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo gestern war der Herr vom Amt da und hat kontrolliert, die kamen mit 2 Personen (ein Azubi weiblich war dabei) er hat alle Waffen kontrolliert, ich mußte auch bei 2 Stück die Griffe abschrauben, da die Nummern untendrunter war, danach hat er die Tresore angeschaut, dann wollte der Azubi Fotos machen, das habe ich nicht erlaubt, ich habe auch einen Kumpel als Zeugen dabei gehabt

Gruß Manfred

Geschrieben

mahlzeit,

ich denke auch, fotos sind pfui pfui.

deswegen kommt das amt ja bitte immer zu zweit und wenn möglich bin auch ich mit vier augen unterwegs.

es kann alles, vor ort, geklärt und schriftlich vermerkt werden, somit ist weitere beweissicherung mittels foto unnötig!

hj

Geschrieben
das witzige ist, dass viele LWB Fotos ihres Schrankes zu Dokumentation an die Waffenbehörde geschickt haben oder bei Erstbeantragung schicken

Es ist aber schon was anderes, ob ich ein Photo mache mit dem Ausschnitt den ich wähle, und verschicke, oder ob ich jemand anders Photos machen lasse deren Inhalt ich nicht kontrollieren kann.

Geschrieben

Darf ich bei einer Kontrolle denn im Gegenzug für meine Unterlagen Fotos der

kontrollierenden Personen bei der Arbeit machen ?

(Vielleicht lohnt sich das bei der weibl. Kontroletti ja sogar) ;)

Geschrieben
Darf ich bei einer Kontrolle denn im Gegenzug für meine Unterlagen Fotos der

kontrollierenden Personen bei der Arbeit machen ?

Hast Du (natürlich aus Sicherheitsgründen) keine WebCam mit Aufzeichnung auf Deinen Waffenschrank gerichtet?

Archiviert

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