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Aufbewahrungskontrollen im LKR Breisgau-Hochschwarzwald


grayson

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Hallo

eine Frage bei den "Geringbeschäftigten" sollten wir nicht außer acht lassen. Wie wird der Verdienst versteuert? Ich frage deshalb, da mir ein Fall aus der Bekanntschaft bekannt ist, der mich nachdenklich macht. Eine Bekannte von mir ist Ausländerin. Sie spricht u. a. Russisch. Irgendwann ging sie zur Polizei und bot ihre Kenntnisse zum Dolmetschen an. Sie wird in letzter Zeit auch reichlich beschäftigt, bekommt das Geld auch sofort ausbezahlt und das geht cash Kralle. Sie hat kein Gewerbe angemeldet und auf die Frage, ob sie das Geld versteuert, sie ist arbeitslos ohne Bezüge, schaute sie mich verständnislos an und verneinte. Und sie bekommt nicht wenig. Sicherlich geht der Eine davon aus, daß der Andere das schon regelt.

Steven

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Ich überlege, ob ich meine dienstzeit verlängere, sollte dies nicht genehmigt werden, wäre das doch noch etwas für mich! :s73::keulebaeh:

Aber immer schön an die Zuverdienstgrenzen denken.

Wäre bei dem Baden-Würrtember auch mal interessant, einen Tipp ans Landesamt für Besoldung und Versorgung zu machen. Ob die Nebeneinkünfte auch ordentlich erklärt sind?

Gruß

Erik

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Die angegebene Zielgruppe als auch der Preis sind aber weniger auf Selbstzahler zugeschnitten. :traurig_16:

Ursprung der Diskussion war die Qualifizierung der amtlichen Kontrolleure und die "Beschreibung der Ausbildung".

Hier übrigens mal für alle Interessierten unsere aktuelle Infobroschüre zur Verwahrung "aus dem Ländle" was unter anderem so den unbedarften während der Ausbildung gezeigt und an Hand der Praxis verdeutlicht wird.

091109_BROSCHUERE_Sichere_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition.pdf

Gruß

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Sicherlich geht der Eine davon aus, daß der Andere das schon regelt.

Steven

Das glaube ich jetzt nicht. Zumindest in Ba-Wü ist es so, dass diese Dolmetscher alle auf Selbstständiger Basis arbeiten. Sie bekommen einen Vertrag der die Vergütung nach Stunden regelt und müssen Umsatzsteuer, Einkommenssteur, Krankenversicherung, usw. eben wie ein Selbständiger. Machen sie das nicht, nun ja....irgendwann schlägt das Finanzamt zu.

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Wie wird der Verdienst versteuert? Ich frage deshalb, da mir ein Fall aus der Bekanntschaft bekannt ist, der mich nachdenklich macht. Eine Bekannte von mir ist Ausländerin. Sie spricht u. a. Russisch. Irgendwann ging sie zur Polizei und bot ihre Kenntnisse zum Dolmetschen an. Sie wird in letzter Zeit auch reichlich beschäftigt, bekommt das Geld auch sofort ausbezahlt und das geht cash Kralle.

Moin,

ich denke mal, dass Dir da ein "Bären" aufgebunden wurde!

Ich kenne keinen der hier Cash Bargeld in die Hand drückt!

Woher auch???

Es existieren Listen für beeidigte Dolmetscher und nur die dürfen tätig werden und werden nach Gebührenordnung vergütet, nachdem sie die Rechnung eingereicht haben.

Ein nicht beeidigter Dolmetscher könnte ja auch für die "andere Seite " arbeiten!

Auf staatsanwaltliche Anordnung wird etwas besser vergütet, als die reine polizeilich Inanspruchnahme.

Ob nun verdeckte Ermittler hier eine "Handkasse" haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Hieraus:

haben Bestandsschutz, sofern sie nach dem 01.05.1995

Was hat sich denn Mai 95 in der Bauvorschrift VDMA 24992 geändert? Habe leider nur die letzte Version hier. ICH lese das aus §13(1) AWaffV jedenfalls erst mal NICHT heraus. Bin aber für jede qualifizierte Auskunft dankbar.

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Hallo,

in der Stadt Freiburg, gibt es inzwischen eine Unterabteilung der Waffenbehörde, zuständig für:

Waffenaufbewahrunq und Vorortkontrollen

Frau Klemusch

Herr Kruppeit

Herr Spiecker

Herr Textor

Herr Völkle

Der Name Kruppeit sagt mir etwas, es gab früher hier einen Uniformierten DSB-Schützen,

ich glaube bei der SG-Haslach, gleichen Namens.

Dr.Magnum

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Ist wie mit A* - wenn´s niemand macht (weil unattraktiv) - kann uns auch keiner in den Geldbeutel fassen oder Grundrechte aushebeln.

Du glaubst ernsthaft, dass die Waffenbehörden auf die Aufbewahrungskontrollen verzichten,

wenn sich keine oder nur wenige "Mini-Jobber" bei ihnen melden?

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Bei allem Respekt, hast Du schon einmal einen solchen oder einen VdS Lehrgang besucht, ja? Klasse, dann berichte doch mal darüber.

Mache ich, wenn ich dies getan habe, versprochen.

Zweitens, was hat denn ein SSV (Schießbahnsachverständiger) mit technischer Kriminalprävention (sprich Einbruch-Diebstahl) bzw. Mechanischer Sicherungstechnik zu tun; Richtig. NICHTS!

Richtig: Falsch! wäre die richtige Antwort. Anscheinend bist Du nicht auf der Höhe der Zeit.

Im übrigen geht der Grundlehrgang für SSV auch nur eine zwei Wochen, da gebe ich Dir allerdings Recht, der "Eingangsberuf" ist meist ein Ingenieur (z.B. Bauingenieur), was ja sinnvoll ist.

Für diesen Bereich jedoch gibt es schlichtweg "keinen Studiengang". Sicherlich sind erworbene Kenntnisse aus dem Bereich Maschinenbau oder die eines Schlossers (speziell der Schließtechnik) nicht ersetzbar.

Braucht man nicht unbedingt, als Ing. kann man das schon ganz gut deuten bzw. im Kurs erlernen.

Aber das ist alles in diesem Falle nicht notwendig. Hier geht es lediglich darum den "Kontolleuren" ein Grundrüstzeug zu verschaffen, was eben einen Schrank des Grades X von dem im Grad Y unterscheidet.

Braucht der SB wozu? Der Schrank hat doch ein Typenschild? Und wenn nicht, wird ein Gutachten angeordnet und erstellt werden müssen. Das wird nie und nimmer ein SB o.ä. machen, so weit lehnen die sich nicht aus dem Fenster!

Unterschiede im Aufbau, usw. Es geht weiter darum auf die verschiedenen Normen und deren Vergleichbarkeit hinzuweisen. Wer hat den schon die Übersicht, wer weiß schon, dass eine Widerstandsklasse nach DIN EN 1627 (WK 1-WK 6) eben nicht mit einer EN 1143-1 zu vergleichen sind. Wenn ich also eine Wertschutzraumtüre nach EN 1143-1 Widerstandsgrad I sehe, dann weiß ich dass kann ich in etwa mit (DIN EN 1627) mit der Widerstandsklasse 5 gleichsetzen. Da die Prüf- und Angriffsmethoden eben anderst sind, ist der direkte Vergleich nicht möglich. Es gilt also mögliche "Grauzonen" bewerten zu können.

Perfekter Job für einen SSV.

Dazu reichen zwei Tage tatsächlich aus.

Mag sein. Sage ich Dir nach dem Lehrgang.

Es geht nicht darum einen Öffnungstechniker oder Absicherungsberater auszubilden. Im übrigen bietet auch der VdS ab 2011 eine sachkundliche Unterweisung für Jedermann an.

War auch nicht Inhalt meines Hinweises.

Für spezielle Bewertungen im Einzelfall, wo eben keine Zuordnung möglich ist, sind diese Herrschaft eben gehalten sich an uns zu wenden.

Oder an den örtlichen SSV (mit Lehrgang).

Anmerkung: Ja, auch ich unterstütze die Verfassungsklage trotz meines Jobs.

Das ist sehr löblich von Dir!

Gruß Jägermeister

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Braucht der SB wozu? Der Schrank hat doch ein Typenschild? Und wenn nicht, wird ein Gutachten angeordnet und erstellt werden müssen. Das wird nie und nimmer ein SB o.ä. machen, so weit lehnen die sich nicht aus dem Fenster!

Na ja, nicht für jede Gleichwertigkeitsbeurteilung wird die Behörde nach einem teuren Gutachter schreien. Sie muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob nach § 13 Abs. 5 AWaffV eine Gleichwertigkeit besteht und sie kann sogar im begründeten Einzelfall nach § 13 Abs. 8 AWaffV (auf Antrag) geringere Anforderungen zulassen.

Es gibt genügend Fälle, wo die Waffenbehörde auch ohne exlusiven technischen Sachverstand glasklar keinen Gutachter braucht. Massive schwere (da gibts welche mit 2 Tonnen und mehr Eigengewicht !) Uralttresore aus der Zeit Anfang 20. Jahrhundert mit viele Zentimeter dickem Stahl - bei denen man dieses wunderbare Sauggeräusch hört und sich kräftig nach hinten lehnen muss, wenn man die Tresortür öffnet - sind in aller Regel weit besser als jegliche VDMA-Schränke.

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Das ist zutreffend. Aber leider!!! werden (ich habe den Lehrgang auch gemacht) da auch andere Kriterien gefordert, die haben einfach damit zu tun, welche Werkzeuge in welcher Zeit welchen Erfolg erzielen können, welcher Art die Verriegelung und der Aufbohrschutz ist. Sehr vereinfacht ausgedrückt.

Bei der ganzen Diskussion pr/kontra Behörde/SSV (wenn beide entsprechend geschult sind und der LWB sich aussuchen kann wen er nimmt, also selbst die Wahl trifft )sind jedoch einige in meinen Augen wesentlich wichtigere Aspekte die hier jedoch nicht diskutiert werden sollten.

Vielleicht überlegt der eine oder andere mal wie der weitere Weg bei vermuteten Mängeln sein könnte...........

Im übrigen haben einige schon bewiesen, dass sie sehr phantasievol mit Werkzeug, Kleber und ähnlichem umgehen können. Ach ja, Farbe gehörte auch dazu.

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Im übrigen haben einige schon bewiesen, dass sie sehr phantasievol mit Werkzeug, Kleber und ähnlichem umgehen können. Ach ja, Farbe gehörte auch dazu.

---Das möchte ich nicht unkommentiert lassen!

Ich habe im Baumarkt einen Langwaffenschrank mit abschließbarem Innenfach gekauft.---Dieser ist einwandig (jawoll, soviel weiß ich inzwischen auch!). ABER das Innenlabel weißt den Schrank als Stufe B aus!

ICH habe da kein Label entfernt und umgeklebt! Habe ein Foto gemacht und der Waffenrechtsbehörde vorgelegt- der Schrank IST auf Grund des Labels (wie gekauft) als "B"-Schrank durchgegangen! Nach Anfragen hier im Forum habe ich widersprüchliche Verhaltensweisen bekommen: Von: "Du bist mit dem Label auf der sicheren Seite" bis: "Die überprüfenden Behörden- wenn diese das tun- zeigen Dir die sogenannte A....karte." Deshalb habe ich nachträglich den Kaufbeleg eingereicht und den Schrank zurückstufen lassen---ABER, war ich dazu verpflichtet? WENN seitens des Herstellers dieser Schrank höher in der Sicherheitsklasse gelabelt wurde?

MUSS ICH mich da auskennen oder kann ich mich auf den vom Hersteller gelabelten Schrank verlassen?

Und nebenbei: In diesem Schrank habe ich NUR meine Langwaffen und wie seit Jahren meine Kurzwaffen in einem Extra-B-Schrank.

Was ist, wenn ein Nichtwissender diesen Schrank als B-Schrank- wie gelabelt benutzt?

Und eine Kontrolle kommt?

Der GAU wird dann vorhanden sein!

Also bitte: Es muß nicht unbedingt kriminelle Aktivität (Umkleben etc) im Spiel sein, wenn ein Käufer eines Waffenschrankes auf das -VOM HERSTELLER- implantierte Label vertraut!

Das wollte ich hier nur mal zurechtrücken.

MfG!

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Es gibt genügend Fälle, wo die Waffenbehörde auch ohne exlusiven technischen Sachverstand glasklar keinen Gutachter braucht. Massive schwere (da gibts welche mit 2 Tonnen und mehr Eigengewicht !) Uralttresore aus der Zeit Anfang 20. Jahrhundert mit viele Zentimeter dickem Stahl - bei denen man dieses wunderbare Sauggeräusch hört und sich kräftig nach hinten lehnen muss, wenn man die Tresortür öffnet - sind in aller Regel weit besser als jegliche VDMA-Schränke.

Danke dir für diesen Beitrag. Wir haben so einen Oschi auf der Jagdhütte. Das erzeugt geradezu Euphorie, so ein dicht schließendes Produkt alter Hochtechnik zu öffnen und zu schließen.

Aber er steht ja auf der Jagdhütte und der Vergleich mit einem Ier schrank wird wohl diffiziler sein.

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Du hast mich -wahrscheinlich habe ich mich unklar ausgedrückt- gründlich mißvertanden. Es ging NICHT um ein "Pimpen" mit anderem Label.

Schon mal einen Tresor gesehen, dessen Innenleben komplett entfernt wurde (unter der Innanabdeckung) und dem außen ein "Zahlenschloss" aufgeklebt, das ganze dann sauber lackiert wurde? Löcher in den Seitenwänden alter Banktresore (warum die da drin waren entzieht sich meiner Kenntnis) wo man die Hand durchstecken konnte mit Spachtelmasse zugekleistert und überlackiert?

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Löcher in den Seitenwänden alter Banktresore (warum die da drin waren entzieht sich meiner Kenntnis) wo man die Hand durchstecken konnte...

Nur nebenbei: Ich habe mal ein Gebäude gekauft, das vorher eine Sparkasse war.

Der Tresor darin - teilweise in die Außenwand eingemauert - hatte auch so ein Loch... es war für die Geldbomben, die man nachts von außen durch die Wand in den Tresor werfen konnte.

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Ach ja Jägermeister, was würden wir nur ohne Dich machen? Punkt eins auf Deine Anmerkung - Was soll der SB damit? Gar nichts, ich sprach von den Kontrolleuren und nicht von den SB, weil die zumindest in BW nicht unbedingt die sind, die kontrollieren. Punkt zwei: Die SSV auf deiner Liste haben alle eine Zusatzqualifizierung gemacht, diese ist auch heute immer noch nicht Bestandteil der Regelausbildung. Punkt drei - Ich bin sehr wohl auf der Höhe der Zeit, zu meiner Zeit ging der Lehrgang eine Woche, dann gabe es ein "Praxisjahr" und dann kam die zweite Woche. Da dies aber nicht das Thema war, was ich behandelte, bin ich nicht auf den Gedanken gekommen hier eine Abhandlung zu schreiben. Und für solche Zeitgenossen die WO ja alles, vor allem Besser Wissen gerne nochmal das AKTUELLE MERKBLATT zu den Vorraussetzungen und dem Lehrinhalt.

Merkblatt.SSV_Lehrgang.pdf

Also noch mal zur Klarstellung, es geht net drum den SSV madig zu machen, sondern in MEINER AUSFÜHRUNG darum, kurz zu schildern wie in Ba-Wü die Kontrolleure "vorbereitet" werden um eine ERSTE Einschätzung auch vornehmen zu können und nicht darum qualifizierte Bescheinigungen auszustellen, das wäre dann in der Tat eine Forderung die entweder wir als Behörde (kostenfrei) oder eben ein zu beauftragender Gutachter vornehmen.

Gruß

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