Zum Inhalt springen

dr.magnum

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    55
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von dr.magnum

  1. Ich habe auch eine Imperator, erworben 1989 u.a. auch mit einem Pistolengriff. Nach dem ganzen Pump Gedöhns war sie trotz normalem Schaft immer noch zu kurz. Es gab dann einen Wechsellauf mit Einbau, Gesetzeskonform hat das 2009 , dann € 338 gekostet.
  2. hallo muni, das sind nicht meine ausführungen, ich habe sie nur gefunden. Gruß dr.magnum
  3. Hallo schall+rauch, einiges gefunden zu deko-umbau. Dekowaffen Als Dekowaffen gelten derart abgeänderte (original) Schusswaffen, das eine Funktion als Waffe nicht mehr gegeben ist. Gesetzlich gelten sie als unbrauchbar gemachte Waffen. Als "unbrauchbar gemacht" bedeutet, das das Patronenlager dauerhaft so verändert sein muss, dass weder Munition noch Ladungen eingesetzt werden können; der Verschluss ist dauerhaft funktionsuntüchtg gemacht worden; der Lauf ist entweder in der ganzen Länge aufgeschlitzt oder weist eine gewisse Anzahl kalibergroßer Bohrungen auf. Bei Kurzwaffen muss der Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig sein. Es ist nicht mehr grundsätzlich vorgeschrieben, das Dekowaffen nicht zerlegbar/zusammenbaubar sein dürfen! Es muss aber sichergestellt sein, das durch austauschen von schnell wechselbaren Teilen die Funktion als solches nicht wieder hergestellt werden kann. Da im Handel nur die jeweils entsprechend geänderten und/oder auch amtlich zertifizierten (was einen ordnungsgemäßen Umbau amtlich bestätigt) angeboten werden, möchten wir hier nicht weiter darauf eingehen. Grundsätzlich können alle Waffen als Dekowaffe angeboten werden. Da Dekowaffen als unbrauchbare Waffen gelten, unterliegen sie nicht den Vorschriften für Schusswaffen. Im Bereich der Dekowaffen (speziell bei denen von ehemals vollautomatischen Kriegswaffen) wird zwar zwischen denen von vor 02. September 1945 und denen danach unterschieden, aber einen Unterschied macht der Gesetzgeber nur bei dem Erwerb. Erwerb und Besitz ist bei abgeänderten Dekowaffen von vor 02. September 1945 wie bei den Modellen und Nachbildungen geregelt, somit völlig ohne Einschränkungen. Modelle aus der Zeit danach sind dagegen erst ab 18 Jahren frei erwerbbar! Salutwaffen Es gibt Dekowaffen, die nicht nur zu reinen Dekostücken umgebaut werden, sondern auch mit Kartuschenmunition (Platzpatronen) funktionieren, sogenannte "Salutwaffen". Der Gesetzgeber zieht auch bei diesen "Waffen" ein ganz klare Linie zwischen denen dem WaffG (Waffengesetz), sowie denen dem KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) unterliegenden! Die Definition liegt hier ganz einfach wieder in vor 02. September 1945 und danach. Wesentlich hat sich verändert, das Salutwaffen nun auch das Aussehen von ehemals vollautomatischen Kriegswaffen haben können, oder aber auch direkt aus ihnen umgebaut wurden. Zur genaueren Betrachtung teilen wir aber mal auf: Laut WaffG sind Salut-Langwaffen frei ab 18 Jahren zu erwerben und zu besitzen, wenn sie zu Zier- oder Sammlerzwecken bestimmt sind und gewisse Anforderungen aufweisen. Neben der Notwendigkeit, das Kartuschenmunition in das Patronenlager passen darf, sind alle weiteren Änderungen ähnlich der von Dekowaffen ausgelegt und verhindern eine rückwirkende Veränderung der Waffe. Natürlich verschießen diese Salutwaffen kein Dauerfeuer, sondern haben nur eine Einzelschussfunktion! Im Gegensatz zu z.B. den Dekowaffen dürfen Salut-Langwaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Laut KWKG dürfen aktuelle Kriegswaffen (also nach 1945) nur für den gewerblichen Gebrauch (Theater-, Film-, Fernsehzwecke) zu Salutwaffen für Kartuschenmunition umgebaut werden. Der Umbau bedarf eines lizenzierten Herstellers. Da Genehmigungen für derartige Filmwaffen nur professionellen Filmausrüstern erteilt werden, möchten wir hier nicht weiter drauf eingehen. Ein- und Zusammenbau verschiedener Teile von Waffen Beim Verwenden von verschiedenen Teilen aus Waffen und z.B. Modellen ergibt sich rechtlich gesehen ein etwas kritisch zu betrachtender Punkt. Da die wesentlichen Teile einer Kriegswaffe (wie Lauf, Verschluss, Abzugseinrichtung) immer Kriegswaffenteile bleiben werden und denen gleichgestellt sind, dürfen auch nur entsprechend geänderte Teile verwendet werden. Rechtlich gesehen wird immer das "höherwertigere" Teil bemessen, so dass Teile einer Modellwaffe eher nicht zum tragen kommen würden. Wie schon bei den Dekowaffen beschrieben wäre der Verbau von Dekoteilen aus vor 02. September 1945 weniger dramatisch, stellen diese lediglich entsprechend abgeänderte und unbrauchbar gemachte Waffenteile dar. Teile aus Kriegswaffen von nach 1945 müssen hingegen immer amtlich bestempelt sein und damit den Anforderungen genügen. Laut WaffG unterliegt die Herstellung, der Umbau sowie die Veränderung wesentlicher Waffenteile strengen Regelungen. Durch das WaffG vorgeschriebene Veränderungen sollten auf keinen Fall beseitigt werden, ebenso wie Änderungen an Teilen von Kriegswaffen (laut KWKG)! PrOfvorschriften für Deko-Waffen Einlieferer muss im Besitz einer gewerblichen Waffenherstellungserlaubnis sein (Ausnahme: Die Umbauarbeiten wurden im Ausland durchgeführt) Das Firmenzeichen muss immer sichtbar auf der Waffe eingeschlagen werden Die Hauptteile der Waffe müssen mit einer einheidichen Waffen-Nr. versehen werden (Rohr, Verschlussträger, Verschlusskopf, Griffstück, Waffengehäuse) Das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass weder Munitlon noch Treibladungen geladen werden können Der Verschluss muss dauerhaft funktionsunfähig gemacht werden Der Auslösemechanismus muss dauerhaft funktionsunfähig sein Der Lauf rnuss mindestens 6 kalibergroße Bohrungen aufweisen Der Lauf muss mit einem gehärteten, kalibergroßen Stahlstift dauerhaft verschlossen sein Das Rohr muss mit dem Waffengehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handett, bei denen das Rohr ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann Ein vorhandenes Magazin muss mit dem Waffengehäuse verschweißt sein. Die Magazinhalterung muss unbrauchbar gemacht werden, sofern das Magazin fehlt. Ein abnehmbares Griffstück muss dauerhaft gegen Austausch gesichert sein ` 1. Alle Umbauten müssen so ausgeführt sein, dass sie mit gebräuchlichen Werkzeugen nicht rückgängig gemacht werden können Nach erfdgter bestandener Prüfung werden die Waffen mit dem Ortszeichen des Beschussamtes und der Bescheinigungs-Nr. gekennzeichnet Eine Bescheinigung wird ausgestellt Köln, 30.04.2003 Menzebach Gruß dr.magnum
  4. Hallo Fritz, zum Glück gibt es auch Landesverbände mit der magischen Zahl 4, nennt sich dann IG = Interessengemeinschaft. Es wäre eigentlich angebracht, wenn dies im ganzen BDS so wäre, auch mit den Einzelmitgliedern sollte es eine einheitliche Regelung geben. dr.magnum BDS Mitglied seit 1982 DSB/BDMP/BDS/FWR
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.