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IGNORED

Wie kommt man an einen Waffenschein?


LL0rd

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Geschrieben

hier mal ewas aus dem net: (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/2777455696)

Waffenschein

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird. Dies gilt auch für Gas- und Schreckschusswaffen.

Beschreibung

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein. Für Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich. Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein. Nähere Einzelheiten teilt Ihnen die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung, Mindestalter 18 Jahre, Sachkunde, Bedürfnis, Versicherung;

bei Kleinem Waffenschein nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.

Die Zuverlässigkeit wird durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist der Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - zu erbringen.

Erforderliche Unterlagen

Haftpflichtversicherung

Sachkundenachweis

Nachweis einer besonderen Gefährdung

Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z. B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. Bei Kleinem Waffenschein ist keine besondere Begründung erforderlich.

Kosten

Zwischen 102,26 € und 204,52 €

Kleiner Waffenschein: 50 €

Geschrieben

Hallo LLOrd

lass dich nicht vergraulen. Hier reden wieder eine Menge Blinde über Farben. Meiner Meinung nach ist eine Waffe sehr wohl geeignet solche von dir beschriebene Situationen zu meistern. Der Gesetzgeber widerspricht da aber vehemend. Auch ich sehe in der heutigen Zeit sehr wenig Chancen, dein Begehr zu realisieren. Deshalb rate auch ich zu einem Fachanwalt. Wenn du selbst den Antrag stellst, machst du sicherlich in der Begründung Fehler, die man dir lange nachtragen wird. Ich selbst führte lange Jahre eine Waffe legitimiert über einen Waffenschein, den ich als Privatperson erhielt. Das ist aber über 20 Jahre her und hat sich grundlegend geändert. Heute empfiehlt die Polizei in brenzligen Situationen ein Lied zu singen, um den Gegener zu verwirren. Einige Bleibatzen in Bewegung gesetzt wäre meiner Meinung nach erheblich wirkungsvoller, aber die Gutmenschen an der Macht sehen das anders.

Mit der SSW war wirklich keine gute Idee. Profis gehen davon aus, daß niemand eine Waffe führt und erkennen so einen Gaser. Die Drohwirkund ist damit verpufft und die tatsächliche Wirkung nicht ausreichend. Nimm lieber einen jet Protektor, der ist wirkungsvoll.

Steven

Geschrieben
...

Wie läuft denn die Beantragung eines Waffenscheins ab? Muss ich erst im Schützenverein schießen lernen gehen, die Sachkunde nachweisen und dann erst den Antrag einreichen? Und im worst case kommt nix heraus?

Wenn Du damit meinst, Sportschütze werden zu müssen ==> Nein, da separates Bedürfnis nach § 19 WaffG.

Ansonsten wie jeder andere Antrag auch: Erst wenn

  1. der Antrag wirksam gestellt worden und
  2. die Erfüllung der notwendigen und hinreichenden Voraussetzungen nachgewiesen worden ist,

wird entschieden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Wird dem Antrag nicht oder nicht so wie es hätte sein müssen stattgegeben, dann kannst Du Rechtsmittel einlegen. Es gibt da z.B. einen nicht nach §55 WaffG vom WaffG befreiten Politiker, der sich die Verlängerung seines Waffenscheins erklagte.

Geschrieben
.....

Klingt jetzt etwas komisch, aber ich würde nicht zuerst auf die Leute schießen, sondern auf die Festplatte(n).

.....

:rotfl2: und abgesehen davon ist es schon sehr Verwunderlich das Firmen die dich beauftragen so schlampig mit den angeblich so Sensiblen und Wertvollen Daten umgehen... alles sehr Sonderbar..

Gruß

Hunter

Geschrieben

Der Aspekt, daß Du das gewerblich machst, wäre vielleicht auch noch ein Hebel. Du müsstest eventuell die Transportbewachung von Datenträgern in Dein Betätigungsfeld (Firmenprofil) aufnehmen. Dann könntest Du einen WS oder eine entsprechende Erlaubnis für Bewachungsunternehmen beantragen. Anlaufstelle ist jedenfalls genau die Waffenbehörde, die Dir den kleinen WS ausgestellt hat.

Besprich das mal mit Deinem Sachbearbeiter, danach kannst Du immer noch den RA auf den Plan rufen. Wenn Du zu den Waffenträgern gehörst rate ich Dir übrigens dringend dazu, entsprechendes Training zu machen, die Sachkunde wirst Du auch erwerben müssen.

Im Security Gewerbe ist es glaub' ich sehr schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen. Investiere mal in Beratung, kannst Du ja eventuell an Deine Kunden weiterreichen. Werttransport muss ja nicht unbedingt mit Schusswaffe gesichert werden, um auch mal 'nen anderen Denkanstoß zu geben.

SV mit Schusswaffe ist ein echt heikles Thema. Auch hier im Forum, da kommt garantiert ein Experte um die Ecke, der in Nachhinein sagt, was Du alles falsch gemacht hast. Nimm's leicht.

Mir erscheint der Ansatz, die Bewaffnung über den gewerblichen Aspekt zu beantragen sinnvoller als den persönlichen Waffenschein nach §19. Damit musst Du ein Bedürfnis nach §8 WaffG begründen, soll dein Sachbearbeiter Dir seine Voraussetzungen nennen.

Mast und Schotbruch.

Geschrieben

Als ehemaliger Geldtransporteur und auch sonstiger Waffenträger würde ich sagen: wird nix!

Uns wurde erzählt, dass das Leben vor dem Geldwert kommt..

Wenn ein Buhmann kommt, das Geld übergeben, das ist eh versichert..

Hauptsache, kein Personenschaden!

Die bösen Buben haben Dir ja noch nix getan, eher umgekehrt...

Aber: ich bin kein Fachmann!

Die Waffenscheine für Privatpersonen werden sehr streng reglementiert

und sehr gering gehalten..

Gruß, kriegerlein

Geschrieben

Ich würde hervorheben, dass es auch persönliche Daten der Befürworter (SB/Amtsleiter usw.) sein könnten,

die in kriminelle Hände fallen könnten, wenn eine Abwehr nicht ... :)

;)

Geschrieben

Kann ein Mod im Titel bitte das "ein" in "einen" abändern?

Ich bekomme sonst wieder Augenkrebs.

Herzlichsten, verbindlichsten Dank.

Geschrieben

Das Unterforum hier heißt Waffenrecht. Deshalb bitte ich Euch, Euch auf Diskussion der rechtlichen Aspekte hier zu beschränken.

Danke für Euer Verständnis.

Geschrieben
...Erst wenn ...der Antrag wirksam gestellt ... Wird dem Antrag nicht oder nicht so wie es hätte sein müssen stattgegeben, dann kannst Du Rechtsmittel einlegen. Es gibt da z.B. einen nicht nach §55 WaffG vom WaffG befreiten Politiker, der sich die Verlängerung seines Waffenscheins erklagte.

Genau so funktioniert es! Nicht abwimmeln lassen, die Antragsablehnung kann auch nicht mehr als die Gebühr kosten. Und das Beispiel des Politikers ist ein sehr gutes, nämlich dazu noch sehr Autobahn. Man darf sich nur nicht im Vorfeld zu sehr verunsichern lassen.

Geschrieben

Bessere Erfolgsaussichten könnte der WS-Antrag haben, wenn Dir die Behörde, die Dich zum Umgang mit VS ermächtigt hat, schriftl. bescheinigt, dass zum Schutz der Daten eine scharfe Waffe + WS erforderlich ist.

Sofern Du (auch) für Behörden tätig wirst, steigert dies u.U. die Erfolgsaussichten des Antrags.

Evtl. kann man dann auch die waffenrechtl. Erlaubnisse über die Behörde laufen lassen, Waffe wird dann z.B. vom LKA gestellt.

Mir sind dienstl. einige wenige Fälle bekannt, wo externe Unternehmer im Auftrag einer Behörde einen eingeschränkten WS erhalten haben (Ermittlungstätigkeit im Bereich Schwarzarbeit).

Dies sind m.E. jedoch absolute Ausnahmen.

Auch behördl. Kuriere sind nicht immer bewaffnet.

Keinesfalls wirst Du sofort einen WS erhalten, wenn die Erlaubnisbehörde Deine Ansichten teilt.

I.d.R. wird zunäch eine WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe mit der Auflage der unverzüglichen Teilnahme an einem Verteidigungsschießkurs erteilt.

Nach erfolgreicher Ausbildung (und Training) wird dann auch der WS erteilt.

Geschrieben
-snip-

Der Auslöser für das Posting hier war, dass Freitag zwei Schränke bei mir vor der Bürotür standen. Als ich sie bemerkt habe, habe ich zu meiner SSW gegriffen (das erste Mal, dass ich sie tatsächlich gebraucht habe) und auf die Leute gezielt und denen gesagt, dass die von der Tür weggehen sollten.

Hier wäre vor Erteilung eines WS erst mal ein Grundkurs in Krisenmangement angesagt.

Die "Schränke" standen also vor der Tür und daraufhin hat Du mit der Waffe auf sie gezielt, wenn ich den Text so recht verstehe.

Zusätzlich würde ich dir als ersten Schritt eine Einweisung in Deeskalationsstrategien empfehlen.

Was hättest Du in der von dir geschildeten Lage mit einer scharfen Waffe gemacht?

Dann bin ich ins Büro rein und habe die Herren in Grün benachrichtigt. Aber die konnten auch nichts mehr tun, als meine weiße Tür schwarz anzupinseln - mal wieder.

Aha, also in Büro rein und dann angerufen? Hast Du kein Handy?

Wenn ich eine kritische Situation wahrnehme, würde ich erst mal Abstand gewinnen und die Polizei benachrichtigen;

erst hinterher ist wenig zielführend.

Kann mir jemand sagen, ob so etwas ausreicht, um einen Waffenschein zu beantragen um dann eine scharfe Waffe am Mann führen zu können?

Für den Antrag reicht dein bloser Wunsch, da es aber hier zum einen Sicherheitsunternehmen mit entsprechendem Personal zum Transport gibt und die Vernichtung der Datenträger vor Ort durchaus technisch möglich ist (und bei den von dir geschilderten Werten auch finanziell entsprechend entlohnt wird) sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg.

Wie steven schon sagte, ist die SSW die denkbar ungünstigste Wahl der Mittel.

Derjenige, der dir dazu geraten hat, hat dir keinen guten Rat gegeben.

Geschrieben
Als ehemaliger Geldtransporteur und auch sonstiger Waffenträger würde ich sagen: wird nix!

Uns wurde erzählt, dass das Leben vor dem Geldwert kommt..

Wenn ein Buhmann kommt, das Geld übergeben, das ist eh versichert..

Hauptsache, kein Personenschaden!

Dass diese Meinung von dir (d.h. mit deiner beruflichen Erfahrung) kommt, wundert mich.

Denn wenn diese Argumentation - auch seitens der Waffenbehörden - zutreffen würde,

dann gäbe es in D keine (legal) bewaffneten Geld- und Werttransporteure.

Gibt es aber, und so wenige sind es gar nicht.

Geschrieben

Zunächst einmal hat sich bereits die Administration eingeschaltet. Wir sind hier in einem Rechts-Forum, um die rechtlichen Aspekte zu besprechen und nicht "was wäre wenn" Fragen zu beantworten. Aber dennoch:

Was hättest Du in der von dir geschildeten Lage mit einer scharfen Waffe gemacht?

Ich hätte mit einer scharfen Waffe hätte ich genau das gleiche getan, wie mit der Gaswaffe. Der einzige optische Unterschied ist, dass Lauf gesperrt ist - was man optisch nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Hätte ich geschossen, wenn die Herren selbst nach einer Waffe gegriffen hätten? kA! Kann sein. Nur der Unterschied wäre, dass ich bei einer Gaswaffe nicht mehr ins Büro hätte fliehen können.

Aha, also in Büro rein und dann angerufen? Hast Du kein Handy?

Wenn ich eine kritische Situation wahrnehme, würde ich erst mal Abstand gewinnen und die Polizei benachrichtigen;

erst hinterher ist wenig zielführend.

Ich hätte die Herren ja mal fragen können, ob die mal eben warten, bis ich mit der Polizei telefoniert habe.

Geschrieben

Nachdem Du ja jetzt reichlich und günstig Infos bekommen hast, wäre es nett, uns dann auf dem Laufenden zu halten, was draus geworden ist, also Antrag ja/nein, mit/ohne Unterstützung welcher Behörden oder Auftraggeber, mit/ohne Anwalt, Ablehnung/Erteilung durch untere Behörde, ggfs. welche? Zumindest Bundesland. Ewiges warten ist auch wieder ein Argument zur Ablehnung.

Geschrieben
Zunächst einmal hat sich bereits die Administration eingeschaltet. Wir sind hier in einem Rechts-Forum, um die rechtlichen Aspekte zu besprechen und nicht "was wäre wenn" Fragen zu beantworten.

Gut,

dann machen wir mal Nägel mit Köpfen:

Lass mir deine persönlichen Daten zukommen, dann werde ich dich an einen waffenrechtlich in diesen Dingen höchst erfahrenen Anwalt weiterleiten.

Falls Du noch nicht über die erforderliche Sachkunde verfügst und die in vielen Bundesländern geforderten bereits erwähnten Kurse noch nicht abgelegt hast, kann ich dir dabei auch helfen.

Ob das Bedürfnis anerkannt wird, kann die hier ohne weitere Informationen niemand sagen.

Einfach einen Antrag ohne entsprechende Begleitung zu stellen wird mit an Scherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer Ablehnung enden.

Du erreichst mit entweder hier per PM oder besser noch über meine Webseite per Mail.

Grüße

Robert

Geschrieben
Denn wenn diese Argumentation - auch seitens der Waffenbehörden - zutreffen würde,

dann gäbe es in D keine (legal) bewaffneten Geld- und Werttransporteure.

Nein.. die Bewaffnung der Transporteure gilt als erstem der Abschreckung von Gelegenheitskleinkriminellen und 2. dem Selbstschutz...

Es wird klar die Devise ausgegen (im Ernst/(Über)fall) lieber geben als schießen...

Geschrieben
Dass diese Meinung von dir (d.h. mit deiner beruflichen Erfahrung) kommt, wundert mich.

Denn wenn diese Argumentation - auch seitens der Waffenbehörden - zutreffen würde,

dann gäbe es in D keine (legal) bewaffneten Geld- und Werttransporteure.

Gibt es aber, und so wenige sind es gar nicht.

karlyman...:-)

Die Waffen sollen, hauptsächlich, abschreckende Wirkung auf eventuelle

Kleinkriminelle haben, die vielleicht mit dem Gedanken spielen..usw...

Profis nehmen eine PzFst...

Eigensicherung geht immer vor; das Andere ist NUR Geld!!

Im Notwehrfall ist der Griff zur Waffe natürlich angezeigt, soweit

möglich...aber keiner muß, auf der Arbeit, sein Leben auf`s Spiel setzen..

Geldtransporteure sind Arbeiter, keine Soldaten, Polizisten etc..

Ohne Sonderrechte usw...

Alle Angaben ohne Gew(e)ähr :rolleyes:

Geschrieben

wenn der Auftraggeber und oder die Versicherung die Auflagen aus Gründen der " Begründung Wischdischkeit " macht isses jedenfals besser. Einfach für ihn ist es sicher nicht. Aber immerhin wird auch Edelschrott speziell begleitet.

Den Spruch mit ich will ja kein deschieße, ich dät halt auf die FP schieße, wäre zu überdenken. Dann sollte man sich mal Gedanke über Selbstverteidigung und Überlebenswillen und können, lernen und danach handeln. Sonst sowieso bleiben lassen.

Geschrieben
karlyman...:-)

Die Waffen sollen, hauptsächlich, abschreckende Wirkung auf eventuelle

Kleinkriminelle haben, die vielleicht mit dem Gedanken spielen..usw...

Profis nehmen eine PzFst...

Eigensicherung geht immer vor; das Andere ist NUR Geld!!

Im Notwehrfall ist der Griff zur Waffe natürlich angezeigt, soweit

möglich...aber keiner muß, auf der Arbeit, sein Leben auf`s Spiel setzen..

Geldtransporteure sind Arbeiter, keine Soldaten, Polizisten etc..

Ohne Sonderrechte usw...

Alle Angaben ohne Gew(e)ähr :rolleyes:

by the way..: Waffenscheine von der Waffenbehörde gibt`s natürlich,

weil bei den Transporteuren eine besondere Gefährdung vorliegt!

Aber nicht, damit sie John Wayne spielen können..

Das ist natürlich meine persönliche Meinung, gell :-))

Geschrieben

Wenn ich das Gesagte Revue passieren lasse, dann kann ich beim besten Willen nicht erkennen, wo (die entsprechende Sachkunde vorausgesetzt)

- und auf das Waffentragen-Dürfen bezogen - der Unterschied zwischen Geld- und Werttransporteuren einerseits und unserem Threadstarter andererseits liegen soll.

Beide transportieren Wertsachen, und sind deshalb in gleicher Weise "gefährdet".

Beide haben keine öffentlich-rechtlichen Sonderaufgaben, -befugnisse und -funktionen.

Die Transporteure dürfen im Zusammenhang mit dem Wertetransport Waffen "zur Abschreckung" von Angriffen (s.o...) tragen.

Dann muss das - unter den sonst gleichen Bedingungen (s.o....) - auch dem "nicht hauptberuflichen Wertetransporteur" zugestanden werden.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Persönlich gönne ich ihm den WS ja auch..

Aber: selbst Geldboten/Angestellte, die nach Feierabend ihre

Geldbomben zur Bank bringen, werden keinen WS bekommen.

Und nur, weil mal zwei "Schränke" vor der Tür stehen und ER zur

Waffe greift...naja...ihm hat ja keiner etwas getan.!?

Wenn sich jeder immer gleich bedroht fühlen würde..

Aber das geht am Thema vorbei :-)

Vielleicht wie weiter oben beschrieben: Deeskalationstraining oder

wie, z.B., ich: 20 Jahre Kampfsport, ohne das jemals anwenden

zu müssen...:-))

Wie auch immer, er geht einfach zur Behörde, beantragt usw,

dann ist er schlauer!

Aber: eine besondere Gefährdung, mehr als die Allgemeinheit usw., wird er nachweisen

müssen....

In diesem Sinne!

Grüß Gott, kriegerlein

  • 8 Monate später...
Geschrieben
Nein.. die Bewaffnung der Transporteure gilt als erstem der Abschreckung von Gelegenheitskleinkriminellen und 2. dem Selbstschutz...

Es wird klar die Devise ausgegen (im Ernst/(Über)fall) lieber geben als schießen...

Gilt das auch für den Schutz von Waffentransporten?

Ich frage mich, woher ein Jurist weiss, ob in einem Waffenscheinantrag eine "Schusswaffe geeignet ist" oder nicht.

Das hängt doch davon ab, ob die Täter unabhängig von der Schusswaffe ihr Ziel erreichen. Bitte, veröffentliche daher mit welchen Mitteln und mit welchem Risiko ein solcher Transport zu überfallen ist! Auch Überfälle mit dem Ziel die Waffe eines Wachmanns zu erbeuten wären interessant.

Welche Überfallszenarien werden ausgebildet? Fallen dir bessere Möglichkeiten ein?

Inwieweit sinken Risiko und Aufwand für den Täter, wenn die Wachleute nur Schreckschusswaffen führen?

Besonders der letzte Punkt würde vielen Antragsstellern sicher weiterhelfen!

Geschrieben
Inwieweit sinken Risiko und Aufwand für den Täter, wenn die Wachleute nur Schreckschusswaffen führen?

Besonders der letzte Punkt würde vielen Antragsstellern sicher weiterhelfen!

Nun, lieber Hurtz, mit Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung oder schon mit einer Unterrichtung wüßtest Du als Mann vom Fach, daß die BGV C 7 das Führen von Schreckschußwaffen aus guten Gründen untersagt.

Archiviert

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