Zum Inhalt springen
IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Die Personenkontolle fällt nicht unter die sachliche Zuständigkeit des LKA 571.

Woher nimmst Du Dein Wissen?

Zudem vermute ich, das die SB keine Vollzugsbeamte des StA. sind.

Bucki.

Dein Wissensstand scheint etwas veraltet zu sein!

Es gibt keine Vollzusgbeamte der Staatsanwaltschaft, es gab mal die Bezeichnung "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft", jetzt heißt es schon seit Längerem "Ermittlungspersonen".

Wir sprechen hier über Ordnungswidrigkeiten, da ist die Staatsanwaltschaft eben nicht die "Herrin des Verfahrens"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also auf den Schießständen wo ich meinen Schießsport betreibe stehen alle Türen und Tore für jedermann weit offen!

Wie Max auch berichtete hatte er keine Einwände gegen eine Kontrolle auf seinem Stand!

Supie, keiner Kontoliert ob nicht ein paar Böse Menschen kommen, Kinder und Schüler für den Schulstress trainieren, keiner führt Aufsicht und fragt nach wie man versichert ist, oder ob man einer Islamistischen Gruppierung zur Förderung der Demokratie angehört, Klasseee!!!!!

Interessant wäre zu wissen, wie die Herren reagiert hätten, wenn man sie zur Tür verwiesen hätte.

Bucki.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Supie, keiner Kontoliert ob nicht ein paar Böse Menschen kommen,

Bucki.

Bist Du nicht eigentlich gegen den Kontrollwahn? :confused:

Offene Türen heißt doch nicht dass keine Aufsicht vorhanden ist.

Um bei meinem Wurftaubenchießstand schießen zu können brauchst Du ja erst Waffe/Munition und eine Chipkarte um die Wurfanlage in Gang zu setzen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Harlekin
Falsch.

Auch Verwaltungen können Gefahrenabwehr betreiben, ist aber in der Regel im jeweiligen Gesetz aufgeführt.

Bucki

Beispieltext erbeten!

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Voilá - http://www.berlin.de/imperia/md/content/se...081103_asog.pdf

Max, wer war denn der Bösewicht, der Namenswechsler? Soll ja angeblich der Chef des LKA 573 gewesen sein, zumindest hattest du dieser hier geäußerten Vermutung nicht widersprochen. Im Januar hatten die noch eine Chefin.

Vielen Dank an die WO-Verschwörungsfraktion. Wenn man eure Beiträge so ließt ... soll ich lachen oder k****n mich übergeben?

Hubschrauberalarm!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau - und wenn Du dagegen mehrfach verstößt und nur die Tresore und nicht deren Inhalt zeigst, landen wir beim § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG.

§ 39 Abs. 1 WaffG ist also die von Dir gesuchte Rechtsgrundlage.

Quatsch!

Jetzt erinnerst Du mich fast schon an den Vorgesetzten meines SB. (nein, auch wenn man das als Beleidigung verstehen können wollte, ist es mein déjavu von "gut gemeint und doch nicht richtig gewußt")

  1. Deiner Waffenrechtsbehörde für die Durchführung des WaffG notwendige Auskünfte erteilen und
  2. wildfremde Menschen in die Wohnung zu lassen und denen Besitz an meinen Schußwaffen zuverschaffen indem ich die Waffenschränke öffne

haben nichts mit einander zu tun.

Wo und worin ich meine Schußwaffen und Mun. aufbewahre, habe ich nach §36 meiner Waffenrechtsbehörde eh schon mitgeteilt. :AZZANGEL:

Aber falls die Behörde mir zutreffend Grund und Anlass bescheidet, kann sie von mir aus dabei gerne anordnen, dass ich ihrem Vertreter auch an der Wohnungstüre Waffen und Munition nach Abs. 3 präsentiere. Sie müßte es allerdings auch hinnehmen, dass sie zur Lachnummer beim Rechnungshof und Petitionsausschuß wird. Solch eine Verschwendung öffentlicher Mittel ist nicht widerstandslos hinnehmbar. :rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wegen fehlender Qualität in der öffentlichen Verwaltung.

falsch wegen fehlender geistiger kompetenz und mangeldem allerwertesten in der hose unserer politiker! wenn ich den blödsinn höre den die spd versucht hat reiner zu verkaufen "wir können ja nicht gegen den mainstream"!

und das ist das problem!

früher wurden wir von politikern regiert die das vermeintlich beste für unser volk/land wollten, heute werden wir (meistens) von leuten regiert die einfach nur so lange wie möglich mit ihrem bratar$ch auf dem stuhl kleben bleiben wollen und nach macht gieren!

könnt ihr euch noch an vor der bundestagswahl '09 erinnern wo einige ranghohe köpfe bei den grünen ausgestiegen sind weil sie die ziele der partei nicht mehr gewährt sahen und es nur noch um ein wieder an die macht kommen ging mit allen mitteln!

denkt mal an den blöden spruch vom betroffenheitspumelchen "ja da ist abrüstung zuhause angesagt" wer so sprüche klopft gehört nicht aufs politische parkett sondern in die jacke mit den ärmeln hinten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja,

aber nicht einmal diese fragwürdigen Ergebnisse werden dann rechtskonform umgesetzt.

Egal ob

  • Handwerk,
  • Handel,
  • Finanzdienstleitungen,
  • öffentliche Verwaltung oder sonstwo;

überall ist Heute deutlich erkennbar die Mischung aus Unwissen und aggressiv-einschüchternden Auftreten anzutreffen. :sad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

früher wurden wir von politikern regiert die das vermeintlich beste für unser volk/land wollten, heute werden wir (meistens) von leuten regiert die einfach nur so lange wie möglich mit ihrem bratar$ch auf dem stuhl kleben bleiben wollen und nach macht gieren!

Nicht so ganz. Die früheren Politiker wollten auch schon das Beste für sich, es fielen aber genug Krümel für das Volk ab, die heutigen Politker sammeln auch noch die Krümel für sich ein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Quatsch!

Du meinst "Bine" weiß nicht von was sie redet?

Wo und worin ich meine Schußwaffen und Mun. aufbewahre, habe ich nach §36 meiner Waffenrechtsbehörde eh schon mitgeteilt. :AZZANGEL:

Jo, immer macht mal! Jeder ist seines Glückes Schmied!

Aber falls die Behörde mir zutreffend Grund und Anlass bescheidet, kann sie von mir aus dabei gerne anordnen, dass ich ihrem Vertreter auch an der Wohnungstüre Waffen und Munition nach Abs. 3 präsentiere. Sie müßte es allerdings auch hinnehmen, dass sie zur Lachnummer beim Rechnungshof und Petitionsausschuß wird. Solch eine Verschwendung öffentlicher Mittel ist nicht widerstandslos hinnehmbar. :rotfl2:

Da gibt es wesentlich andere Dinge die verschwendet werden und das reichlich.

Solange keine Überstunden produziert werden die bezahlt werden müssen, wird das niemanden interessieren und lachen werden andere!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

hier geht wieder das normale Procedere los. Die eine Fraktion ist für Verweigerung schlechthin, die Andere für: erst mal gehen wir davon aus, daß die das dürfen.

Max`ens Kontrolle ist offensichtlich als Warnschuß gedacht. Die FvLW macht sich einen Namen und dann noch Eintrag in die Lobbyliste. Denen zeigen die zuständigen Stellen, daß sie das Gesetz biegen können und es auch machen. Aus diesem Grunde waren da ein paar Hilfsbeamte etwas übereifrig. Sie sehnen sich sicherlich nicht nach dem Braunen Regime zurück, aber etwas zwischendrin erträumen die sich. Nachdem ich Dr. Steegmann und Konsorten schon mitgemacht habe, kenne ich das System. Wenn du auch nur einen Millimeter zuckst, hast du verloren. Demokratie ist nicht so das, was sie sich in ihren Allmachtsträumen erhoffen. Sie meinen es nicht böse.

Und jetzt gehen wir mal zu der Kontrolle. Ich als Laie in der Gesetzeskunde kann doch durchaus mich einer etwaigen Kontrolle verweigern. Sie können mir ja erklären, aus welchem Grunde, selbstverständlich mit Nennung des Gesetzestextes, sie mich kontollieren. Kommt mir das nicht plausibel vor, kann ich doch weiter verweigern. Die Beamten können dann unmittelbaren Zwang einsetzen. Also, Fuss in die Tür, mich wegschieben oder gleich fesseln und ihre Arbeit erledigen. So habe ich es bisher praktiziert und werde es weiter tun. Solche Situationen habe ich in den letzten Jahren 3 mal erlebt und 3 Mal haben sich die Beamten die Finger wund geschrieben bei ihren Erklärungen. Nur einmal gingen sie als Sieger hervor. Nach Fingerwundschreiben und ohne Konsequenzen für mich.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du meinst "Bine" weiß nicht von was sie redet?
In diesem konkreten Fall scheint es so. :closedeyes:

§39 Abs. 1 WaffG gibt zweifelsfrei keine Grundlage, um aus einem einfachen, ggf. wiederholten, aber immer verhütunglosen § 36 Abs. 3 S. 3 einen § 5 Abs. 2 Nr. 5. zu machen. :AZZANGEL:

Edith: Schlage das doch einfach einmal selbst nach! :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Max, wer war denn der Bösewicht, der Namenswechsler? Soll ja angeblich der Chef des LKA 573 gewesen sein, zumindest hattest du dieser hier geäußerten Vermutung nicht widersprochen. Im Januar hatten die noch eine Chefin.

Hallo Fuchs,

Lars Winkelsdorf schreibt in seinem Buch wörtlich: "In Berlin ist ein Leiter der dortigen Waffenrechtsabteilung des LKA damit berühmt geworden, dass er urplötzliche Waffenkontrollen auf Schießständen durchführen lässt."

Insofern war das etwas missverständlich formuliert. Damals, als die Kontrolle auf dem Stand stattfand, gab es tatsächlich noch einen Leiter, der war aber nicht vor Ort, sondern eben sein Adlatus, der von Dir vermutete. Letzte Woche, bei der versuchten Kontrolle bei mir zu Hause, war er nicht beteiligt, zumindest nicht vor Ort.

@All,

der Thread ist etwas aus dem Ruder gelaufen, ich bitte Alle, sich auf Kommentare zu der Kontrolle bei mir zu Hause zu beschränken. Die Kontrollen auf dem Schießstand haben damit nichts zu tun und gehören hier nicht rein. Leider habe ich selbst zu dieser Entwicklung beigetragen. Ich hoffe trotzdem auf Euer Verständnis.

Grüße

Max

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beispieltext erbeten!

Harlekin

§ 1

Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei

(1) 1Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren

für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

MFG. Bucki

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

früher wurden wir von politikern regiert die das vermeintlich beste für unser volk/land wollten,

Aber auch nicht konnten. Helmut Schmidt im Interview: "Mein Dilemma war damals (es ging allerdings um das Sozialwesen) dass ich bewußt das Falsche tun mußte weil das richtige nicht durchsetzbar war."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Harlekin
§ 1

Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei

(1) 1Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren

für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

MFG. Bucki

und wo ist die Gefahr bei einer Schießstandkontrolle?

Harlekin

edit: aber lieber zurück zum Thema

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommen wir mal zurück zum Thema.

Mich würde interessieren, welche Maßnahmen jetzt von unserer Seite ergriffen worden sind ?

Also, Dienstaufsichtsbeschwerde ? Oder andere Maßnahmen ?

Gibt es insoweit schon Informationen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du meinst "Bine" weiß nicht von was sie redet?

Wenn jeder Sachbearbeiter ständig richtig entscheiden und handeln würde, so wie es im Gesetz gefordert und erlaubt ist, bräuchten wir keine Rechtsanwälte und keine Rechtschutzversicherungen, die das Verwaltungsrecht beinhaltet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.