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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Es sind die Behältnisse, deren Sicherheitsstufe zu überprüfen ist ,

es ist die sichere Unterbringung der Waffen, die zu überprüfen ist.....

Fehlt eine, könnte diese ja in der Nachttischschublade liegen. Oder sie ist verliehen, dann hilft der Aus-Leihschein. Oder sie ist beim Büchser oder z.B. in der Jagdhütte ordentlich verwahrt.

Wer also argumentiert, Schrank auf, Typenschild lesen und nix weiter, wird hinten runterfallen.

Mich würde interessieren, ob alle, die hier so heftig rumprollen, das auch bei der Kontrolle und beim eventuell nachfolgend Verfahren zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse tun würden. :rolleyes:

Hallo jaegerpeter

sicherlich kannst du den zweiten Teilsatz: es ist die sichere Unterbringung der Waffen, die zu überprüfen ist... mit einem Gesetzestext belegen. Ich wüßte keinen.

Wenn ich zu Hause bin, können dutzende Kanonen auf dem Küchentisch liegen, es widerspricht keinem Gesetz.

Gehen wir mal von aus, daß eine Waffe im Keller zum reinigen liegt, welcher Gesetzestext erlaubt der Behörde, dies zu überprüfen?

Sicherlich wird mein SB nicht im Traum darauf kommen, bei mir eine Unangemeldete Kontrolle durchzuführen. Er weiß, daß er nicht reinkommt. Und wenn alle Waffenbesitzer Eier hätten und nicht vor der Behörde einknicken sondern das tun, was im Gesetz steht und nicht mehr, hätten wir weniger Probleme.

Steven

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Den größten Schnitzer haben sich die Herren wohl geleistet, in dem sie unter Zeugen weitere Repressalien angedroht haben.

Ich kenne solcherlei Vorgehen leider von anderen Behördenvertretern, wobei es sich hierbei immer um dieselben D****n handelt.

Dürfte auch hier ein Gewohnheits - TÄTER - sein.

Ich denke es trifft hier schon den Richtigen.

Diese Durchsuchung dürfte ihm noch ne Weile in Erinnerung bleiben.

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Körting traue ich mittlerweile alles zu !

Dem kann man nur zu 100% zustimmen!

Was geht hier eigentlich in diesem Land schon ab? Ich hoffe jeden der das hier mit verfolgt, ist klar das die Zeit des Duldens und des Vertrauens auf Geheimpolitik endgültig vorbei sind. Alleine hat man da keine Chance! An das Team der FvWL gerichtet, kann ich nur sagen: Ihr habt meine Anerkennung und Unterstützung (wenn auch "nur" mit Spenden). Macht weiter so und den Beteiligten wünsche viel Glück und Erfolg in der Sache!

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Ein Gesetz kann auf verschiedene Arten ausgelegt werden, im Wortsinne oder dem Sinn der Vorschrift nach. Letztere Möglichkeit (teleologische Auslegung) führt in dem fiktiven Fall dann zu einer höchst unerwünschten Bescherung für den Waffenbesitzer.

Du weißt aber schon, daß die teleologische Auslegung nur dann greift, wenn die Wortauslegung Unklarheiten beinhaltet oder Spielraum läßt?

Du meinst also auch vielleicht, daß die Kontrolleure sich in der Wohnung umschauen dürfen, wenn nicht alle Waffen im Schrank sind und ein Nachweis nicht gegeben wurde?

(Siehe auch #105)

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Vielleicht wird es jetzt deutlich warum wir uns hier so echauffieren.

Nur Schafe werden geschoren!

Die FvLW bleibt beim beschrittenen Weg

Grüße, Reiner Assmann

Vielen Dank Reiner, daß Du Dich und die FvLW in dieser Sache so für Max (und im Endeffekt für uns Alle) stark machst! :knuddel01:

Grüße

BW

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Habt ihr schonmal drüber nachgedacht, dass diese Vorgehensweise nicht von diesen drei

Controllettis, sondern von viel weiter oben kommt ?

Körting traue ich mittlerweile alles zu !

Denke ich weniger. :closedeyes:

Dominantes Auftreten und der Versuch der Einschüchterung bei gleichzeitigem Fehlen von Wissen ist weit verbreitet.

  • Kassierinnen im Supermarkt,
  • Vermieter,
  • Vereinsvorstände,
  • Vorgesetzte vom SB bei der Waffenrechststelle,
  • Angestellte auf der Führerscheinstelle,
  • Zöllner,
  • Polizisten und vor allem auch
  • SB beim Finanzamt

Wenn den Chefs etwas vorzuwerfen ist, dann dass sie aus eigener Inkompetenz und Faulheit nicht selbstständig gegen diese Verhaltesweisen ihrer Mitarbeiter vorgehen.

  1. Überlegen, ob sich der Ärger lohnt, :rolleyes:
  2. wenn ja, konsequent, massiv und ohne Mitleid mit den Chefs sein Recht durchsetzen :bud:

Euer

Mausebaer

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Und --Sachbearbeiter-- bzw. S-Bine, ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass es sich hier um die erste "uns bekannte" verdachtsunabhängige Kontrolle gehandelt hat. Die in BW durchgeführten Kontrollen fanden alle vor dem Hintergrund von Verdachtsmomenten statt.

Nur im Oktober 2009 gab es so eine Aktion. Insbesondere danach sind - nicht nur in BW - schon vielfach verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt worden.

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Laut Bosbach liefen einige tausend Überprüfungen im Land Brandenburg. Dort wurde das nämlich schon immer so gemacht.

greetz

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Nur im Oktober 2009 gab es so eine Aktion. Insbesondere danach sind - nicht nur in BW - schon vielfach verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt worden.

Bei der Aktion im Oktober wurde aber nicht verdachtsunabhängig sondern verdachtsabhängig geprüft.

Und mir hat noch immer keiner erklären können, wie in der Zeit pro Landkreis ca. 50 Kontrollen durchgeführt wurden. Wieviele Kontrollen schafft man an einem Tag? Wie lange dauert eine Kontrolle? Woher kam das ganze Personal?

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Hallo,

habe den gestrigen Tag zur Information, zum Anschreiben der nötigen Stellen genutzt.

Gerade eben erhielt ich den ersten Rückruf.

Dieser Anruf kam aus einem Abgeordnetenbüro des Bundestages.

Dieser Abgeordnete ist in der Koalition -unter anderem- für das Waffenrecht zuständig.

Man zeigte sich "leicht" irritiert über die Zusammenhänge mit dem Eintrag in die Lobbyliste und -

deutlich irritiert über die gesamten Abläufe, bzw. über deren Qualität in der rechtlichen Bewertung.

Es wurde Unterstützung versichert und es wurde der Rat gegeben, hier - -

unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes die nötigen Beschwerde-,

wie aber auch die erforderlichen rechtlichen Wege zu beschreiten.

Ich konnte versichern, dass wir die nötigen Schritte schon veranlasst haben.

Über die weitere Entwicklung werden wir Mitteilung machen.

Grüße, Reiner Assmann

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Zusammengefaßt ist also die Kontrolle der vor Ort befindlichen Waffen vollkommen sinnfrei und meines Erachtens so auch nicht vorgesehen.

Ich habe es schon an anderer Stelle vor einiger Zeit erwähnt:

Das Vorhandensein eines geeigneten Stahlschrankes mußte der Behörde schon vor Erteilung der WBK nachgewiesen werden. Das Vorhandensein der Stahlschränke kann also nicht geprüft werden.

Anzahl und Art der genehmigten Waffen sind der Behörde bereits bekannt. Außerdem gibt es mehr als genug Gründe, warum eine eingetragene Waffe gerade nicht da ist, oder warum eine nicht in die WBK des Kontrollierten eingetragene Waffe im Schrank steht... ohne Dokument. Anzahl und Art der Waffen kann also auch nicht geprüft werden.

Die Nachschau zulassen muß ausschließlich der Waffenbesitzer. Ehepartner oder Kinder sind nicht dazu verpflichtet. Im Gegenteil, wenn z.B. die Ehefrau Mitmieterin oder -eigentümerin ist, hat sie jedes Recht den Kontrollettis den Einlaß zu verwehren. Eine Nachschau, ohne daß der WBK-Inhaber anwesend ist, ist daher nicht möglich. Es kann gar nichts geprüft werden.

Ist der WBK-Inhaber zu Hause, so kann er die Waffen in der Wohnung verteilen wie er will, das ist nicht verboten (solange niemand anders Zugriff darauf hat). Er kann also an der Sprechanlage sagen "Warten Sie einen Moment, ich muß meine Doppelflinte erst unter dem Bett vorholen und entladen..." Und dabei begeht er kein Vergehen irgend einer Art! Der korrekte Wegschluß kann also nicht geprüft werden.

Bei den Kontrollen kann also keine neue Erkenntnis gewonnen werden!

Sie dienen einzig und alleine der Generierung eines permanenten Angstzustande bei den LWBn!

Bei den Befugnissen, was überhaupt zuzulassen ist, hilft übrigens ein Blick ins Gesetz:

WaffG

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

[...]

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. [Anm.: dies geschah bereits bei Beantragung der WBK durch Vorlage von Kaufbeleg und Photos der Stahlschränke] Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. [Anm.: Absatz 1 und 2 beschreiben nur die Art des Sicherheitsbehältnisses zur Aufbewahrung von Langwaffen, Kurzwaffen, Munition und verbotenen Waffen. Mehr darf nicht kontrolliert werden, da der Absatz 3 eine abschließende, positive Auflistung der Grundlagen der Kontrolle enthält! Man kann daraus lesen, daß die Stahlschränke zu öffnen sind, um zu kontrollieren ob darin gelagerte Kurzwaffen im B-Fach liegen, Munition getrennt, etc... aber keinesfalls, daß ein WBK-Abgleich stattfinden darf] Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

BTT:

Max, auch ich stehe hinter Dir.

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Körting traue ich mittlerweile alles zu !

Ja, das halte ich auch für möglich.

Dem haben wir Messerfreunde auch dieses unsinnige Messertrageverbot/einschränkung (feststellbare Einhänder usw.) zu verdanken. Da arbeitete er auch nicht mit sauberen Mitteln, die eigentlich juristisch angreifbar sein müssten. Leider ist die Messerszene, wie mir Herr Wieland vom MesserMagazin mal bestätigte, noch uneiniger als die Jäger, Schützen und Waffensammler.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Daher ist man hier schon auf dem richtigen Weg!

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...

Bei den Kontrollen kann also keine neue Erkenntnis gewonnen werden!

...

Genau! :good:

...

Sie dienen einzig und alleine der Generierung eines permanenten Angstzustande bei den LWBn!

...

Nö,

eher der allgemeinen Volksverblödung. :unsure:

Je mehr und länger die Nachschaugeschichte köchelt, desto mehr kämpferische Aussagen höre ich auch von bisher eher als duckmäuserisch eingschätzten LWB. :bud: Ich denke fast, etwas Besseres als das leidige Nachschaurecht und aktionistische Waffenbehörden hätte uns kaum passieren können. :rolleyes:

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Bei der Aktion im Oktober wurde aber nicht verdachtsunabhängig sondern verdachtsabhängig geprüft.

Eben - und insbesondere danach kamen dann auch die verdachtsunabhängigen Kontrollen.

Da in BW von den Behörden peinlich genau Bericht zu erstatten ist, werden diese in 2010 und zumindest dem 1. HJ 2011 intensiviert werden.

Durch die nun vorgeschriebene Nachweisführung bei erstmaliger Antragstellung werden Kontrollen im Laufe der Zeit immer weniger notwendig sein...

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in einem anderen Forum:

http://www.landlive.de/boards/thread/22494/page/1/

Zwar in anderer Sache (Vereinzugehörigkeit), dennoch fragte ich als "Neu-Lipper" nach der Vorgehensweise zur Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen. Mir fielen schon halb die Ohren ab:

Kontrolliert werden soll durch die Polizei in regelmäßigen Abständen, ca. alle 3 Jahre. Hierbei soll es zwar um die Aufbewahrung der Waffen gehen, gleichzeitig soll eine persönliche Einschätzung der Zuverlässigkeit erfolgen. geistig fit, oder schon dement? ............................

aber lest selbst..........

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in einem anderen Forum:

http://www.landlive.de/boards/thread/22494/page/1/

aber lest selbst..........

wenn ich also unordentlich bin, zu faul war meine 5 Bierflachen wegzubringen, die ich über die monate gesammelt habe, dann entscheiden also die polizisten, von denen ja jeder ein psychologystudium abgelegt hat, über meine zuverlässigkeit? interessant...

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wenn ich also unordentlich bin, zu faul war meine 5 Bierflachen wegzubringen, die ich über die monate gesammelt habe, dann entscheiden also die polizisten, von denen ja jeder ein psychologystudium abgelegt hat, über meine zuverlässigkeit? interessant...

Wer zig leere Flaschen rumliegen hat, sollte sich schon Gedanken über seine persönliche Eignung machen!

Nein, sie entscheiden nicht, sondern arbeiten nur zu.

Das erinnert mich aber an tiefste DDR-Zeiten und nannte sich Leumundsberichte.

Hatte Anfang der 80-er mal Besuch von einem Stasi-Mann, der sich angeblich über Hausbewohner erkundigen wollte.

In meiner angeforderten Stasi-Akte war dann dieser Besuch auch vermerk, unter anderem war dann eine Beschreibung meiner Wohnungseinrichtung u. a. Dinge zu finden.

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Wer zig leere Flaschen rumliegen hat, sollte sich schon Gedanken über seine persönliche Eignung machen!

Ich wohne seit einem Dreivierteljahr in meiner jetzigen Wohnung. Seither habe ich noch nie Pfandflaschen zurückgebracht (außer Wasserkisten), deshalb steht im Treppenhaus vor meiner Wohnung eine Kiste mit leeren Flaschen. Hauptsächlich Bierflaschen, etwa 20 Stück, die sich in dieser Zeit angesammelt haben... davon wurden nur 6 Stück ausgetrunken, und das noch nichtmal von mir allein. Den Rest habe ich in den Ausguß gekippt, weil der Inhalt seit über zwei Jahren abgelaufen war.

Entscheidet jetzt ein Polizist, ob das nach Alkoholiker aussieht oder nicht? Sieht es so aus? Sieht es vielleicht nicht doch nur so aus, ist aber ganz anders? Wie will der Mann das im Vorbeigehen beurteilen?

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Ich wohne seit einem Dreivierteljahr in meiner jetzigen Wohnung. Seither habe ich noch nie Pfandflaschen zurückgebracht (außer Wasserkisten), deshalb steht im Treppenhaus vor meiner Wohnung eine Kiste mit leeren Flaschen. Hauptsächlich Bierflaschen, etwa 20 Stück, die sich in dieser Zeit angesammelt haben... davon wurden nur 6 Stück ausgetrunken, und das noch nichtmal von mir allein. Den Rest habe ich in den Ausguß gekippt, weil der Inhalt seit über zwei Jahren abgelaufen war.

Entscheidet jetzt ein Polizist, ob das nach Alkoholiker aussieht oder nicht? Sieht es so aus? Sieht es vielleicht nicht doch nur so aus, ist aber ganz anders? Wie will der Mann das im Vorbeigehen beurteilen?

genauso sehe ich das auch. ich als leergutfaulheit in person ...

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Wer zig leere Flaschen rumliegen hat, sollte sich schon Gedanken über seine persönliche Eignung machen!

:gaga:

Auch wenn Du das ironisch gemeint hast, so ticken wohl einige dieser Ordnungsheimer.

Ich bin ehrlich beunruhigt in welche Richtung dieser *Staat* immer weiter abdriftet.

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