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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Die Breitseite der Bismark steht da mal stellvertretend !

Der Max tut mir so was von leid - der ist vollkommen fertig - Max - WIR ALLE stehen hinter Dir!!!

Reiner

Frage an MAX :

Hattest Du vor der versuchten verdachtsunabhängigen Kontrolle dem LKA573 Bildmaterial geschickt, welches die sichere Aufbewahrung Deiner Waffen dokumentiert (Bilder vom Tresor incl. Aufnahme des DIN Typenschildes) ?

Viele haben das hier in Berlin gemacht und bis jetzt noch keinen Besuch vom Amt bekommen.

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Bin die übernächste Woche in Berlin und überlege wirklich,

im KADEWE einige Flaschen meiner Hausmarke (ANDECHS Doppelbock dunkel)

käuflich zu erwerben und diese auf dem Rückweg zu meinem Hotel beim Max reinzureichen

denkt sich der peashooter

der gerne Mal jemanden, der für uns die Arbeit macht,

einen "handfesten Dank" aussprechen möchte.

Das Ganze natürlich neutral verpackt, z.B. im Waschpulverkarton,

damit das Leergut nicht die Zuverlässigkeit gefährdet.

PS: Ich stelle meine Frage nochmals.

Wieviel Angst hat dieser Staat vor seinen Bürgern?

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Frage an MAX :

Hattest Du vor der versuchten verdachtsunabhängigen Kontrolle dem LKA573 Bildmaterial geschickt, welches die sichere Aufbewahrung Deiner Waffen dokumentiert (Bilder vom Tresor incl. Aufnahme des DIN Typenschildes) ?

Viele haben das hier in Berlin gemacht und bis jetzt noch keinen Besuch vom Amt bekommen.

Hallo Schwarzkopf,

ich bin nicht der Max, antworte aber mal stellvertretend.

Der Max

hat die Aufbewahrung mit der Vorlage von Bildmaterial , von Rechnungen und mit der dezidierten Beschreibung der Tresore lange

vor der jetzigen Kontrolle nachgewiesen.

Die Besonderheit dabei ist der Umstand, dass in diesen Tresoren auch die Waffen seiner Frau verwahrt sind.

L.G. Reiner Assmann

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Bin die übernächste Woche in Berlin und überlege wirklich,

im KADEWE einige Flaschen meiner Hausmarke (ANDECHS Doppelbock dunkel)

käuflich zu erwerben und diese auf dem Rückweg zu meinem Hotel beim Max reinzureichen

Lass das lieber. Wenn seine Überwacher das Leergut in seiner Mülltonne finden werden sie versuchen ihm die persönliche Eignung abzuerkennen.

Mann könnte drüber lachen.....

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:gaga:

Auch wenn Du das ironisch gemeint hast, so ticken wohl einige dieser Ordnungsheimer.

Ich bin ehrlich beunruhigt in welche Richtung dieser *Staat* immer weiter abdriftet.

Ich bezweifle, dass Uwe da das Ironiegrün vergas.

Die Nachschauer sind keine ausgebildete Psychologen. Sie sind

  1. entweder Leute, die einfach ihren Job machen, oder
  2. eben Leute, die sich über ihren Job freuen, mit ihm identifizieren und auch einmal eine gewisse Blockwartmetalität mit all deren stereotypischen Vorurteilen besitzen. Diese kommen dann eben zu den Schlüssen:

  • leere Bier- oder Weinflaschen = alkoholabhängig = persönlich ungeeignet
  • unordentliche Wohnung = Messi = psychisch krank = persönlich ungeeignet
  • besonders ordentlich und sauber = Putz- und Ordnungszwang = psychisch krank = persönlich ungeeignet
  • Reiseunterlagen für den Nahen Osten, Nordarfika, Osteuropa, Amerika oder Asien = will ins Terrorcamp = Hobbyterrorist = persönlich ungeeignet
  • PC läuft = Internetsüchtig = persönlich ungeeignet

Da sich fast jeder besser fühlt, wenn er einen Sinn seiner Tätigkeit geben kann, sind dann solche Annahmen auch in den Berichten zu finden und ruckzuck hast Du die Kosten und den Aufwand für ein fachärztliches und/oder psychologisches Gutauchten am Beim. :angry2:

Daher § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG und wirtschaftlicher für die öffentlichen Kassen ist das auch. :gutidee:

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Hallo Schwarzkopf,

ich habe 1997 in Berlin meine erste EWB (vom LKA Berlin, WBK's seit 1972) erhalten. Schon damals wurde die Art der Aufbewahrung abgefragt und von mir durch Vorlage und Überlassung von Kopien von Lieferschein/Rechnung eines Tresors, Stufe "B" 220 kg, nachgewiesen. Im Jahre 1999 wurde eine zweiter Schrank angeschafft, ebenfalls "B", 270 kg, Lieferschein und Rechnung in Kopie an das LKA, gleichzeitig die gemeinsame Aufbewahrung mit den Waffen meiner Lebensgefährtin beantragt. Das LKA hat sich nie konkret dazu geäußert, auch auf Nachfrage nicht, tel. sinngemäß: "Machen Sie mal, ist ja besser als..."

Nach der Änderung des WaffG 2003 nochmal die Schränke fotografiert, offene Tür und das Typenschild gut lesbar, mit einem entsprechenden Anschreiben und Hinweis auf die jetzt erlaubte gemeinsame Aufbewahrung an das LKA geschickt. Diese Unterlagen liegen auch vor, dies wurde mir vor ca. 3 - 4 Monaten von meiner Sachbearbeiterin im Rahmen eines Telefongespräches bestätigt.

Soviel zum Nachweis...

Hallo peashooter,

vielen Dank für Deine Absichtserklärung!

Da ich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter zum Wittenbergplatz) wohne, wäre das kein großer Umweg für Dich. Da ich aber seit 1972 dem Konsum von Bier in jeglicher Brauart abgeschworen habe, wäre das vergebliche Liebesmüh. Wir können uns aber gern in einem Café am Wittenbergplatz oder auch in der Schlemmeretage vom KaDeWe treffen. Sollten wir dann aber über PN abklären.

Grüße

Max

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Müsst ihr halt den Weg zum Tresor mit Bettlaken abschirmen, wie bei einer Lappjagd! :D

@Reiner, Max:

Die bereits nachgewiesene Aufbewahrung ist ein wichtiger Punkt den ihr da ansprecht um das Geschehen bewerten zu können.

Bei uns sind keine zusätzlichen Stellen vorgesehen und somit wird die Abfrage ersteinmal durch Anschreiben nach und nach geschehen. Bei Nichtreagieren soll es dann ein zweites, schärferes Schreiben geben.

Die Polizei ist sehr um Aufklärung bemüht und hält bei sich gebenden Gelegenheiten Vorträge, hat Merkblätter ins Internet gestellt und besucht bei Bedarf auch gerne zuhause, wenn Sicherheitskonzepte besprochen werden sollen oder ein Tresor nachklassifiziert werden muss.

Die Aussagen kommen mir wie eine partnerschaftliche Sicherheitsallianz vor, während in Berlin bedauerlicherweise Repressalien vorzuherrschen scheinen.

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..., während in Berlin bedauerlicherweise Repressalien vorzuherrschen scheinen.

Hallo zusammen,

einen netten Hinweis auf die Gepflogenheiten in Berlin findet man auch

bei Lars Winkelsdorf, "Waffenrepublik Deutschland, ..." auf Seite 256,

erste Absatz ... :00000733:

Demnach ist der Leiter der Waffenrechtsbehörde des LKA Berlin ein Freund

von Razzien, die er gerne auch schon mal auf Schießständen durchführen

läßt ... :peinlich: ...

TDH

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Eigentlich ganz easy, der Herr hat geklingelt, seinen Dienstausweis gezückt, bei allen Anwesenden die Personalien, die Waffen und die entsprechenden Einträge in den Waffenbesitzkarten kontrolliert. Den Stand, Kugelfang und Waffenkammer inspiziert, zum Schluss noch ein paar "Ratschläge" und Hinweise erteilt, das war's. Keine sonstigen Aktionen. Konnte man mit leben...

Grüße

Max

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Meine Personalien, meine Waffen und die entsprechenden Einträge in den Waffenbesitzkarten kontrolliert ganz sicher kein SB oder Leiter einer Waffenbehörde. Schon gar nicht auf dem Schießstand. Das wäre ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt.......

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Daher § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG und wirtschaftlicher für die öffentlichen Kassen ist das auch. :gutidee:

Bei vielen Waffenbehörden wird diese Rechnung nicht aufgehen, wenn diese folgende Gleichung aufmachen:

3 x § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG = § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG und keine besonderen Umstände erkennbar. :rolleyes:

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Bei vielen Waffenbehörden wird diese Rechnung nicht aufgehen, wenn diese folgende Gleichung aufmachen:

3 x § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG = § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG und keine besonderen Umstände erkennbar. :rolleyes:

... und wo ist die Rechtsgrundlage, waffenrechtkonformes Verhalten eines LWB als Verstoß gegen WaffG, KWKG, SprenG oder BJG zu werten?!!!

§ 5 Zuverlässigkeit

(1) ...

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

...

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. ...

3. ...

4. ...

5. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

(3) ...

(4) ...

(5) ...

§ 36 Abs. 3 S. 3 WaffG ist geltendes Waffenrecht und 100%iges Einhalten des WaffG und auch an keine andere Bedingung als "nein" gebunden. :bud:

Dein

Mausebaer :)

ps: @ Mod: Das Vollzitat erfolgte aus Gründen besonderer didaktischer und rethorischer Bedeutung. :rolleyes:

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Meine Personalien, meine Waffen und die entsprechenden Einträge in den Waffenbesitzkarten kontrolliert ganz sicher kein SB oder Leiter einer Waffenbehörde. Schon gar nicht auf dem Schießstand. Das wäre ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt.......

Da hat er eigentlich recht, wer außer der Polizei ist überhaupt berechtigt die Personalien zu kontrollieren? Das darf doch nur ein PVB und nicht jeder Sesselfurzer einer Behörde, oder?

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Da hat er eigentlich recht, wer außer der Polizei ist überhaupt berechtigt die Personalien zu kontrollieren? Das darf doch nur ein PVB und nicht jeder Sesselfurzer einer Behörde, oder?

Deswegen schickt das KVR München gerne mal das SEK nach Ismaning um das große Programm zu fahren. Personalien usw. geschieht dann immer alles freiwillig :gaga:

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Hallo zusammen,

denkt auch dran, die Typenschilder aussen anzubringen.

Dann kann man die Sicherheitseinstufung des Schranks von aussen ablesen und muss nicht erst extra die Tür aufsperren . . . :P

...oder evtl. von Oma nen Vorhang nähen lassen und innen einhängen.

Tür auf,Typenschild zeigen,Vorhang bleibt zu,Äätschh,Tür zu! :eclipsee_gold_cup:

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Deswegen schickt das KVR München gerne mal das SEK nach Ismaning um das große Programm zu fahren. Personalien usw. geschieht dann immer alles freiwillig :gaga:

Ist das Geldverschwendung durch das KVR, oder hat die Stadt zu viel Geld übrig?

@Max:

Die Kontrolle zielte nur auf Dich ab, oder auch auf Deine Freundin?

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Meine Personalien, meine Waffen und die entsprechenden Einträge in den Waffenbesitzkarten kontrolliert ganz sicher kein SB oder Leiter einer Waffenbehörde. Schon gar nicht auf dem Schießstand. Das wäre ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt.......

Da stellt sich die Frage, wer jetzt zur Personenkontrolle befugt ist.

§ 38 Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1.seinen Personalausweis oder Pass und

a)wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

...

2.in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. ...

Polizeibeamte sind ja nun geklärt. Aber in welcher Weise ist ein SB befugt und wie kann er das nachweisen ? Stehen die Befugnisse auf seinem Dienstausweis ?

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Meine Personalien, meine Waffen und die entsprechenden Einträge in den Waffenbesitzkarten kontrolliert ganz sicher kein SB oder Leiter einer Waffenbehörde. Schon gar nicht auf dem Schießstand. Das wäre ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt.......

Einmal ist in Bundesgesetzen nachzulesen, wer zur Personenkontrolle befugt ist. In den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer sind befugte Personen aufgegliedert (Stichwort Polizeiaufgabengesetz). Dazu zählen selbstverständlich auch die Ordnungsbehörden (für ihren jeweiligen Zuständigkeiten).

greetz

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Da stellt sich die Frage, wer jetzt zur Personenkontrolle befugt ist.

Ja, die Frage habe ich mir beim Lesen auch gestellt... und die Frage, ob es auf dem Schießstand überhaupt ein "Führen" nach §38 (§ 38 Ausweispflichten:

Wer eine Waffe führt, muss...) gibt - oder wie man die Kontrolle der Personalien und Abgleich mit den WBK auf den Schießständen durch die den SB sonst rechtfertigen kann.

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