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IGNORED

Luftgewehr Diana Modell 26 kleiner Waffenschein?


Olaf Amend

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich besitze ein Luftgewehr Diana Modell 26, diese Kaufte ich mir vor vielen Jahren, jetzt habe ich gelesen das dieses eine F-Kennzeichnung haben muss, aber leider finde ich auf dem Luftgewehr eine F-Kennzeichnung, brauche ich für das Luftgewehr jetzt den kleinen Waffenschein?

Gruß

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nach meinem Kenntnisstand hat der kleine Waffenschein damit überhaupt nichts zu tun,

den brauchst Du für das "Führen" von Waffen mit dem PTB-Zeichen.

wenn ich dein Posting richtig verstehe hat das Ding keinen F-Stempel oder??

wenn es vor 1970 hergestellt wurde gilt folgendes:

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase

Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule

erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum

Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses

Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe

c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase

Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages

genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt

geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

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Hallo,

ich besitze ein Luftgewehr Diana Modell 26, diese Kaufte ich mir vor vielen Jahren, jetzt habe ich gelesen das dieses eine F-Kennzeichnung haben muss, aber leider finde ich auf dem Luftgewehr eine F-Kennzeichnung, brauche ich für das Luftgewehr jetzt den kleinen Waffenschein?

Gruß

Nein, du brauchst keinen kleinen Waffenschein. Der ist nur zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen nötig.

Welches Baujahr ist das Luftgewehr? Wenn vor 1970 ist kein F-Kennzeichen notwendig.

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Nein, du brauchst keinen kleinen Waffenschein. Der ist nur zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen nötig.

Welches Baujahr ist das Luftgewehr? Wenn vor 1970 ist kein F-Kennzeichen notwendig.

Welches Baujahr kann ich nicht sagen, ich denke aber das es nach 1970 gebaut wurde, ich habe das Teil ca. 1985 neu in einem waffengeschäft in Deutschland gekauft.

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... kann ich irgendwie das Baujahr herausbekommen?

Ich weiß nicht, wie es aktuell ist, aber früher hat Diana das Herstellungsdatum (Monat und Jahr) eingeschlagen.

In Schußrichtung links, am hinteren Ende des Systems (quasi in etwa über dem Abzug).

Falls(!) das Teil von 1970 oder davor sein sollte, müsste der Einschlag da sein, damals haben die das noch gemacht.

ABER, das Modell 26 gab es damals meines Wissens noch nicht, damals waren noch die "5er" Zahlen aktuell, also 25, 35 etc. ..

Schau lieber nochmal ganz genau nach, ob nicht doch irgendwo ganz klein das F im Fünfeck eingeschlagen ist, vielleicht ja auch schlecht geschlagen.

Bei Diana sind die wohl normalerweise seitlich an der Laufaufnahme eingeschlagen, wo das Knickgelenk ist. Kenne ich zumindest so.

Gruß

Sigges

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Dann würde ich sagen Schnautze halten und spass haben.

das halte ich persönlich für eine sehr gewagte Aussage!!!!!!!!

und ich würde so was nie empfehlen.

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Und was soll er deiner Meinung nach machen?

Den einzig richtigen Weg gehen -> den legalen!!

Wenn ich die Aussage von dir lese

Dann würde ich sagen Schnautze halten und spass haben.

dann wird mir langsam klar, woher die den Waffenbesitzern nicht gut gesonnenen Gruppierungen das Material gegen uns her haben.

Toller Vorschlag!!

Bei einer von so wenig Intelligenz getragenen Aussage wundert es mich nicht mehr, wenn die "Obrigkeit" das Vertrauen in die Waffenbesitzer verliert.

Verärgerte Grüße

Robert

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@ Robert

so deutlich wollte ich es nicht sagen. DANKE!!!!!!!

@ Commerzgandalf

Aufrufe zu Illegalem Verhalten gerade im Waffenbereich zu posten zeugt meiner

Meinung nicht gerade von der Zuverlässigkeit einer Person.

Als Behörde würde ich da einhaken, ich frage mich warum Du da

nicht selber draufkommst.............

Dies ist meiner persönliche subjektive Meinung, die muss niemand teilen.

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Den einzig richtigen Weg gehen -> den legalen!!

Wenn ich die Aussage von dir lese

Dann sag doch bitte was der legale ist.

Die Amnesieregelung ist ausgelaufen.

Wenn er damit zur Behörde geht ist das Gewehr weg und höchstwahrscheinlich muss er auch noch irgendwelche Strafen bezahlen.

Wer weiß wieviele LGs in deutschen Haushalten liegen die da gar nicht liegen dürften?

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Die Amnesieregelung ist ausgelaufen.
Amnesie hilft immer, schau mal viele Politiker an.

@RSS: Der 100,0% legale Weg (ohne sich selbst zu *) aus diesem Problem würde mich jetzt auch interessieren, leg los!

@olmatz: Um auch was vernünftiges beizutragen: vielleicht wurde ja auch nur in der Fertigung der F-Stempel vergessen oder anl. Reparatur (und das LG war nur fast neu??) nachstempeln verpennt? Ich würde mal mit einem Büma oder gleich dem Hersteller reden, ob, falls die Voraussetzungen fürs "F" gegeben sind, nicht nachgebessert werden kann.

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Wie wäre es beim Hersteller nachzufragen? Ich habe auch Diana Luftgewehre, und kein einziges hat ein "F". Teilweise steht das Herstelldatum auf dem Gewehr, auf der linken Seite oberhalb vom Abzug am System eingeschlagen. Teilweise ohne Datum. Da habe ich beim Hersteller angefragt, und bekam die Bestätigung dass mein Gewehr alt genug ist, um ohne "F" dennoch frei ab 18 Jahren zu sein.

http://www.diana-airguns.de

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Die schockierende Aussage von Commerzgandalf kommentiere ich hier nicht weiter.

Zur Sache: wenn das Luftgewehr 1985 von einem Waffenhändler ohne WBK gekauft wurde, kann es ja eigentlich nur erlaubnisfrei sein. Anders (und wie hier der Fall ?) sieht das aus bei einem damaligen Privatkauf. Dann gibt es viele Möglichkeiten:

1. der damalige Überlasser hatte das LG schon illegal und wollte es leicht loswerden

2. der damalige Überlasser war WBK-Inhaber, hat die Waffe an einen nicht Berechtigten überlassen und dies der Behörde gegenüber nicht angezeigt, als Verlust gemeldet oder was auch immer

3. der damalige Überlasser wusste nicht, ob das LG erlaubnisfrei ist oder nicht und hat es im guten Glauben überlassen.

Wie die Erlaubnispflicht nachgeprüft werden kann, wurde schon dargelegt.

Am sinnvollsten wäre es gewesen, die letztjährige Amnestie für eine Prüfung/Legalisierung der Waffe zu nutzen. Als Fundwaffe geht das natürlich immer noch. Unter Umständen steht die Waffe aber schon viele Jahre in der Sachfahndung. Alles in allem also eine vertrackte Situation.

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Falls(!) das Teil von 1970 oder davor sein sollte, müsste der Einschlag da sein,

damals haben die das noch gemacht.

Wenn es von vor 1970 wäre, muß nicht unbedingt ein Datum draufsein.

Es wurde erst ab ca. 1967 geschlagen.

Und heute wird es nach meinem Kenntnisstand immer noch gemacht.

Viele alte LG ohne F sind aber auch später nochmal nachgestempelt worden,

damit sie überhaupt verkäuflich waren; deshalb muß das F auch nicht unbedingt dort sein,

wo es bei den anderen LG ist ( also bei Diana meist auf der linken Laufseite ).

@TE: Schau Dir das LG nochmal ganz intensiv an, zum einen wegen des Datums, und zum anderen,

ob sich nicht doch irgendwo ein F an einer ungewöhnlichen Stelle anfindet.

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Wenn es von vor 1970 wäre, muß nicht unbedingt ein Datum draufsein.

Es wurde erst ab ca. 1967 geschlagen.

Und heute wird es nach meinem Kenntnisstand immer noch gemacht.

Viele alte LG ohne F sind aber auch später nochmal nachgestempelt worden,

damit sie überhaupt verkäuflich waren; deshalb muß das F auch nicht unbedingt dort sein,

wo es bei den anderen LG ist ( also bei Diana meist auf der linken Laufseite ).

@TE: Schau Dir das LG nochmal ganz intensiv an, zum einen wegen des Datums, und zum anderen,

ob sich nicht doch irgendwo ein F an einer ungewöhnlichen Stelle anfindet.

Ich habe sogar das teil aus dem Holzschaft geschraubt, auf dem Teil steht nur Cal. 4,5/177 und Diana Mod. 26 und unter dem 26 steht noch D

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Ich würde nicht so ein Theater um das alte Ding machen. Der Wert einer alten Luftpumpe dürfte nicht gerade groß sein. Das Ding zum Büma tragen halte ich auch für keine so gute Idee, den der Büma ist kein Arzt oder Anwalt und unterliegt somit auch nicht der Schweigepflicht!

Also: Flex und dann ins Altmetall! So bist du wenigstens auf der sicheren Seite!

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ABER, das Modell 26 gab es damals meines Wissens noch nicht, damals waren noch die "5er" Zahlen aktuell, also 25, 35 etc. ..

Nix da. Diana hat mit dem Modell 1 1913 angefangen, dann folgten, alle noch vor dem Krieg, 2, 3, 6, 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 25, 26 (1. Version 1913 bis 33, 2. Version 33-40), 27, 28, 30, 32, 33, 34, 35 usw.

Von vielen Nummern wurden vor/nach dem Krieg 2-3 Varianten gefertigt, teilweise nicht im Entferntesten ähnlich, etwa Modell 30 als Vorkriegs-Einfachgewehr, dann als Karabinernachbau und nach dem Krieg als Zählwerk-LG füpr Schießbuden.

Das Diana 26 "neu" wurde von 1984 bis 1992 gefertigt, aber eben auch in verschiedenen Energiestärken, auch für den Export. Man muss also am einfachsten mal die Geschwindigkeit messen, liegt die deutlich über 200 m/s (mit normalen Diabolos von 0,5 g), ist es eine starke Version. Da eindeutig nicht unter die Ausnahmeregelung fallend, hätte sich aber der damalige Verkäufer auch strafbar gemacht, und eigentlich wissen die schon, ob sie ein freies oder ein wbk-pflichtiges LG verkaufen. Das Dianawerk gibt Auskunft über das Baujahr anhand der Seriennummer, vielleicht können die auch daraus ablesen, ob es eine frei "F"-Version war. Die Diana-Markierung sind wirklich schon immer ein Suchspiel gewesen, warum auch immer.

Wenn an dem Ding nicht dein Herz hängt, ist angesichts des Aufwands das Vernichten (ein paarmal mit der Flex und weg) das Sicherste. Wir reden immer noch über ein Billig-Luftgewehr, auch wenn da waffenrechtlich die Paniker in den Ämtern (Anwesende ausgenommen... ) oft durchdrehen.

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So, den Einschlag mit dem "F" habe ich nun doch gefunden, der ist eben nur so winzig und mit etwas Flugrost überseht, das ich ihn erst jetzt gefunden habe, und nun bin ich erleichtert.

Vielen Dank für eure Ratschläge.

Immer schön blank polieren, dass es bei einer Überprüfung nicht übersehen werden kann! :rolleyes:

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