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blei

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  1. leider nicht, aber ich treff den Kameraden nächste Woche wieder, dann kann ich sie dir sagen.
  2. hah, das hatten wir letzte woche beim Schießabend auch ... GECO 9mm VM, aus ner Glock. Drei, vier Schüsse normal, dann nur ein leises "Puff" .. Ich sag zu ihm schau mal lieber nach ob das Rohr frei ist.. Hülse kommt raus, total verschmaucht... Blick ins Rohr, sauberer Laufstecker, zum Glück nur im Konus. Die scheinen ja echt ein Problem zu haben momentan.
  3. Für informative und vor allem brauchbare Antworten würde ich dir dieses Forum empfehlen: http://www.fletchers-corner.de/ Dort hilft man in der Regel auch Anfängern weiter.
  4. die NTW20 aus Südafrika... Kaliber 20mm x 82... 30.000 Joule
  5. Es ist richtig dass die Armbrust unters Waffengesetz fällt, das ist unbestritten. Unbestritten ist aber auch dass im selben Waffengesetz (in Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste) die Armbrust explizit vom Verbot des Führens wieder ausgenommen wird. Ich habe doch den entsprechenden Paragrafen sogar zitiert. Man sollte das Waffengesetz und seine Anlage immer komplett lesen und verstehen. Nicht nur die ersten paar Paragraphen.
  6. Hallo Sharpsshooter, du hast in deinem post geschrieben, ich zitiere: " somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten Besitzes führen, vereinfacht," dabei haben. " Ich habe diese Aussage mit einem Auszug aus dem WaffG widerlegt. Man mag durch das Führen durchaus Reaktionen provozieren wie du richtig schreibst, das ändert jedoch nichts an der Tatsache dass das WaffG das Führen einer Armbrust eindeutig erlaubt.
  7. Sorry, aber das ist Quatsch. Armbrüste dürfen natürlich ausserhalb befriedeten Besitztums geführt werden. Die einzige Einschränkung die es bei Armbrüsten gibt ist das Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb. Ein Blick in Anlage2 zum Waffg schafft hier Klarheit: Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz (...) 1.10 Armbrüste; 3. Erlaubnisfreies Führen (...) 3.2 Armbrüste.
  8. Das Waffengesetz lässt hier nach §34 weder dem Händler noch der Behörde Freiraum. Der Händler MUSS die Eintragung vornehmen. (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen .....
  9. Wenn man sich z.B. bei BDMP Supermagnum im Bereich von 295 Ringen und mehr bewegt, definitiv!
  10. unabhängig von der Energie hat er noch einen weiteren Vorteil: Was mit dem 500er noch ein angekratzter 10er ist, ist mit dem 454er halt schon ne 9 ;-)
  11. blei

    S-AEG M4?

    "wui-wui" hört man höchstens bei so 50 euro Billigteilen mit Plastikinnereien. Bei einer hochwertigen AEG mit Metallgearbox, Stahlinnereien, einem guten Motor und LiPo Akku hört man vom Motor überhaupt nix. Die sind einfach unkompliziert und zuverlässig. GBB sind m.E. eher was für Sammler, praxistauglich ist was anderes. Hoher Pflegeaufwand grad bei den Dichtungen, Einfrieren bei schnellen Schussfolgen usw. Interessant ist GBB bei Pistolen weil man da elektrische Systeme einfach vom Platz her nicht unterbringt
  12. Laut dem Bericht wurden ja 60 KK Waffen überprüft um sie mit dem Tatgeschoss abzugleichen. Weiß jemand wie das abgelaufen ist? Wurden die Waffen eingezogen, beschlagnahmt, konfisziert? Haben die Eigentümer sie wieder zurückbekommen?
  13. Wieso schiessen die auf einen österreichischen Panzer? :D
  14. Kempf hatte eine im Program, nannte sich Mega Sniper oder so ähnlich. Auf Basis von einem Saxonia System wenn ich mich recht erinnere. Ich konnte vor vielen Jahren mal ein paar Schuss damit abgeben. Weiss aber nicht ob die noch gebaut werden oder ob sie nur noch gebraucht zu haben sind. Der Klaus Hiendlmaier in Eggenfelden hat das dann später alles übernommen.
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