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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

Empfohlene Beiträge

Tag Leute,

die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens zu beurteilen ist ohne genauste Kenntnisse im Verfassungsrecht und der Rechtsprechung des BVerfG unmöglich (und selbst wenn man diese hat, kann man den Ausgang nicht sicher vorhersehen)!

Meiner Meinung nach ist die Verfassungsbeschwerde aber noch aus einem ganz anderen Grund unterstützenswert:

es wird gezeigt, dass die Leagalwaffebesitzer sich nicht alles ohne Reaktion gefallen lassen! Und selbst wenn die Verfassungsbeschwerde abgewiesen wird, zeigt dies zumindest, dass es bei erneuten Änderungen Leute gibt, die nicht davor zurückschrecken, diese Änderungen vor das BVerfG zu bringen (denn sonst wird es wahrscheinlich niemand tun)!

Meine Kohle geht heut raus!

Viel Glück!

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Könnte man mal den aktuellen Stand erfahren oder ist das taktisch unklug zu veröffentlichen?

Es geht nicht darum die Spendenfreudigkeit zu bremsen sondern mehr um zu sehen ob sich der "deutsche Michel" einmal mehr drch seine Trägheit selbst das Grab schaufelt...

Ein Forschrittsbalken auf der Fvlw.de oder WO-Page wäre schön

(wenn technisch realisierbar, so wie bei der Wiki-Spendenaktion)

Die Frage darf doch nicht der (völlig unnötige) "Schutz von 80 Mio. Bürgern" sondern ausschließlich die Konformität zum GG sein, oder?

Hört auf die anderen Verbände/Aktionsgruppen/e.V.s schlecht zu reden.

Wenn sie clever sind starten sie was ähnlich großes oder steuern zur laufenden Aktion was bei.

Fragt doch mal beim VDB nach, damit könnte man alle organisierten Händler in's Boot holen...

Weiter so!

Gruß

Blast (79XXX!)

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Der Manfred Breidbach und ich stehen hier mit unseren Realnamen, wir könnten uns doch nie wieder in einem Schützenhaus sehen lassen, wenn wir nicht alles was möglich ist für das Gelingen der Sache getan hätten.

VG

M

So isses Ihr zwei Hübschen! Aber dass was Ihr zwei schon geleistet habt (mit den anderen vom Forum) rechfertigt schon die Alterpräsidentschaft, dafür muss man Euch beiden und dem Ehrenamtlichen Rest auch mal herzlich Danke sagen, egal wie der Spaß nun ausgehen mag. Wir machen nächste Woche eine Vorstandssitzung und dann kommt von unserem Verein auch ne ordentliche Stange für die Kriegskasse, mal schauen ob wir noch eine Sammlung hinbekommen. Von mir persönlich gibt erstmal 50 Euro.

Liebe Grüße

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...

Die Frage darf doch nicht der (völlig unnötige) "Schutz von 80 Mio. Bürgern" sondern ausschließlich die Konformität zum GG sein, oder?

...

Bei einer Grundrechtsprüfung wird immer das Ziel der gundrechtseinschränkenden Maßnahmen den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen gegenübergestellt, dies erfolgt in vier Schritten:

1. Verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes Ziel (die öffentliche Sicherheit ist natürlich grds. ein legitimes Ziel!)?

2. Ist die Maßnahme geeignet das Ziel zu fördern?

3. Ist die Maßnahme erforderlich (oder gibt es mildere Mittel?)?

4. Stehen die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in einem angemessen Verhältnis zum verfolgten Ziel (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)?

Gruß

Holle

Bearbeitet von Herr Holle
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Man hätte gegen so vieles Klagen können, Mindestalter, Erwerbstreckungsgebot, Schlössern an Taschen, usw. :rolleyes:

Komisch. Hab ich was verpasst? WO hast Du Klagen gegen die Schlößchen an den Taschen organisiert? Klar, die passen mir auch nicht, aber massive Einschränkungen der Grundrechte von > 2 Millionen Legalwaffenbesitzern haben doch eine andere Bedeutung als irgendwelche Schlößchen. Damit erregt man keine Aufmerksamkeit in den Medien,

mit Grundrechteeinschränkungen für Millionen Bürgern hingegen schon, denn wer sagt denn, dass das 160 Jahre alte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nachdem es bei 2 Mio. LWB gekippt wurde nicht als nächstes bei Millionen Eltern (verdachtsunabhängige Hauskontrollbesuche durch das Jugendamt), bestimmte Berufsgruppen (die beim Finanzamt unter "Generalverdacht" stehen), usw. dasselbe Grundrecht gekippt wird? Daher schauen da nicht nur die Waffengegner "genau hin" wie Du meinst, sondern die ganze Republik. Und das ist gut so!

Die Unterschiede zu Kaminkehrerkontrollen sind schon gewaltig und eben NICHT vergleichbar, wie in div. Threads bei WO schon intensiv diskutiert.

Was Deine Aussage zu einer "verlorenen Schlacht", zu der man gar nicht erst hingehen soll, anbelangt: Da bringt endlich nach langer Zeit der Untätigkeit unserer Verbände ein relativ junger Verband den Mut und die Kraft auf, den Kampf für unsere Rechte vor den hohen Gerichten aufzunehmen und gleich zu Beginn wird wehrkraftzersetzend darauf eingehauen - schade. Diese Klage ist ein Auftakt, ein Warnschuss und Signal an die Regierung, mit unseren Rechten nicht immer wilder umzuspringen! Die Bundesregierung wird im Normalfall nach Einreichen unserer Klage vom BVerfG zu einer Stellungnahme aufgefordert werden! Allein das dürfte schon reichlich unangenehm sein. Und selbst wenn wir verlieren sollten, ist gut denkbar, dass das BVerfG in seiner Begründung der Regierung einige Grenzen für die Zukunft aufzeigt! Umsonst ist die Sache nicht!

Ich bin jedenfalls froh, dass die FvLW Spitze das in die Hände genommen hat, sich hier eindeutig und verlässlich positioniert hat und offenbar - siehe Glöckners Posting - auch bei der Wahl der Kanzlei ein gutes Händchen gehabt hat. Weiter so!

Grüße

Schwarzwälder

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Könnte man mal den aktuellen Stand erfahren oder ist das taktisch unklug zu veröffentlichen?

Außer dem Finanzamt gibt es meiner Meinung nach nur noch eine Institution, die es mit Rückzahlungen oder Gutschriften von fremden Geldern nicht so besonders eilig hat. Das sind die Banken.

Bis jetzt sind erst 10 Zahlungseingänge (Wertstellung 15.02.) gebucht und auf dem Spendenkonto online sichtbar. Eine aussagekräftige Zwischenbilanz ist erst nach der Buchung Freitag Nacht zu erwarten.

LG

Manfred Breidbach

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Bis jetzt sind erst 10 Zahlungseingänge (Wertstellung 15.02.) gebucht und auf dem Spendenkonto online sichtbar. Eine aussagekräftige Zwischenbilanz ist erst nach der Buchung Freitag Nacht zu erwarten.

"Erst"? Für gerade mal anderthalb Bankarbeitstage seit Beginn der Aktion ist das schon verdammt viel. Man kennt ja die Brüder...

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...

Vielleicht sollte man das nochmal im Eingangspost auf BVG ändern... ;)

Besser nicht. An den Berliner Verkehrsbetrieben verzweifeln alle Kunden, selbst wenn sie Anwälte sind.

He, Du!“ – „Wer, ich?“ – „Psssst!“ - „Wer, ich?“ - „Genaaaaau… willst du ein BVerfG kaufen?

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Ich bin jedenfalls froh, dass die FvLW Spitze das in die Hände genommen hat, sich hier eindeutig und verlässlich positioniert hat und offenbar - siehe Glöckners Posting - auch bei der Wahl der Kanzlei ein gutes Händchen gehabt hat. Weiter so![/b]

Egal, wie es ausgeht:

- Das Netzwerk der "bösen Waffenlobby" wird immer dichter und größer

- die meisten ziehen über Verbands-/Vereins-/Organisationsgrenzen hinweg mit an einem Strang

- unsere Kampagnefähigkeit wird von Mal zu Mal besser und besser

Allein dafür hat sich das Ganze schon gelohnt.

Bearbeitet von bopper
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Außer dem Finanzamt gibt es meiner Meinung nach nur noch eine Institution, die es mit Rückzahlungen oder Gutschriften von fremden Geldern nicht so besonders eilig hat. Das sind die Banken.

Bis jetzt sind erst 10 Zahlungseingänge (Wertstellung 15.02.) gebucht und auf dem Spendenkonto online sichtbar. Eine aussagekräftige Zwischenbilanz ist erst nach der Buchung Freitag Nacht zu erwarten.

LG

Manfred Breidbach

das ist normal. soweit ich weis, gibs buchungen gegen 10 uhr und gegen 17 uhr. die wertstellungen bei der anderen bank wird meistens nur einmal am tag vorgenommen. einige machen das auch mit den buchungszeiten. heute nach 17 uhr sollte es schon ganz anders aussehen.

wenn dann alle, wie angekündigt, auch überwiesen haben. wovon ich natürlich ausgehe!

also nur mut und immer weiter so! :icon14::appl:

Bearbeitet von goolem
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Die Waffengegner werden sich die Sache genau anschauen. Und aufatmen. Sie kennen jetzt die finanzielle Decke der bösen Waffenbesitzer und wie gefährlich sie juristisch einzuschätzen sind.

Langer Rede kurzer Sinn, ich spende für diesen Zweck nicht. Und bin gespannt ob mein Posting stehen bleiben darf.

Mag sein, das Du Recht hast. Aber: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Mir ist es ein Fuffi wert, daß das FvLW mal ein bischen Rabatz macht, hier geht es auch um Grundrechte. Gehe ich halt mit meiner Ollen einmal weniger Essen bei unserem Stammgriechen, habe eh schon ne Killerplauze.

Gruß sanngetall

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Hallo verehrte Gemeinde - ich habe da mal unseren Rechtsanwalt auf den Threat aufmerksam gemacht:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

schauen Sie doch mal hier http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...5021&st=120 rein.

Da geht ja förmlich die Post ab!

Die Sache ist mittlerweile in ganz Deutschland rund und die Publicity für Ihre Kanzlei kann ungeahnte Ausmaße erreichen.

Hoffen wir mal das Beste und keine Sorge – ich werde Sie nicht mit Mails überziehen!

Seine Antwort traf heute ein:

Sehr geehrter Herr Aßmann,

habe eben mal einen Blick in das Forum geworfen - wirklich beeindruckend.

Bei soviel Rückhalt macht ein solches Mandat wirklich Freude.

Wir werden jedenfalls unser Bestes tun, die Forumsmitglieder nicht zu enttäuschen.

Mit besten Grüßen

xxxxxx xxxxxxx

Hört sich doch gut an - und ich bin mir sicher, dass wir den // die Besten gewählt haben !!!!!

Kämpferische Grüße, Reiner

Bearbeitet von Melvin
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Kämpferische Grüße, Reiner

:icon14:

Ich stehe voll dahinter (Auch finanziell)

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. :icon14:

Mit der Einstellung des einen oder anderen hier bleibt zumindest ein positives.

Ein weiterer Weltkrieg ist mit Deutschland nicht drin.

"Können wir die Schlacht 1000%ig gewinnen?"

"Nein, es bleibt ein Risiko von 1% das wir verlieren"

"Gut dann lassen wirs"

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Sagst mir halt Bescheid wann und wo die nächste Schlacht sein soll.

Es wird keine weiteren Schlachten geben, nur noch Rückzugsgefechte wenn wir nicht jetzt gewinnen.

@Herr Holle:

Bei einer Grundrechtsprüfung wird immer das Ziel der gundrechtseinschränkenden Maßnahmen den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen gegenübergestellt, dies erfolgt in vier Schritten:

1. Verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes Ziel (die öffentliche Sicherheit ist natürlich grds. ein legitimes Ziel!)?

2. Ist die Maßnahme geeignet das Ziel zu fördern?

3. Ist die Maßnahme erforderlich (oder gibt es mildere Mittel?)?

4. Stehen die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in einem angemessen Verhältnis zum verfolgten Ziel (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)?

Wie ich das lese, erinner ich mich an das Urteil des BVerfG wo es um den Abschuß von entführten Flugzeugen geht.( Schäubles Idee damals)

Obwohl es ein hohes Ziel war die öffentliche Sicherheit zu schützen , weil durch Terroranschläge mehr Menschen umkommen können als im Flieger sitzen, hat das Gericht das abgeschmettert.

Genau diese Abwägungen Punkt 1 bis 4 wurden wohl auch gemacht und das Ergebnis ist bekannt.

Die Grundrechte der Flugzeuginsassen ( auch wenn sie vermutlich den Tod geweiht wären ) überwiegen die vermutete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Bearbeitet von DSH
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Ich auch, sogar mit Freude!

Viele Unker und Schlechtredner vergessen immer wieder, dass alle Gefahren die die Verwaltung bei Waffenbesitzern vermutet, ahnt oder erwartet ohne dass ein handfester Beweis erbracht werden kann!!, nur eins sind: fiktiv oder eben vermutet.

Vermuten bedeutet aber auch, dass keine Gewissheit besteht.

Gewissheit besteht aber darüber, dass die Grundrechte sehr vieler mehrfach überprüfter Bürger eingeschränkt werden.

Ich halte die Aussichten für nicht schlecht, ich gehe von 50% aus. Und das, obwohl ich als Realist bekannt bin.

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@Herr Holle:

Wie ich das lese, erinner ich mich an das Urteil des BVerfG wo es um den Abschuß von entführten Flugzeugen geht.( Schäubles Idee damals)

Obwohl es ein hohes Ziel war die öffentliche Sicherheit zu schützen , weil durch Terroranschläge mehr Menschen umkommen können als im Flieger sitzen, hat das Gericht das abgeschmettert.

Genau diese Abwägungen Punkt 1 bis 4 wurden wohl auch gemacht und das Ergebnis ist bekannt.

Die Grundrechte der Flugzeuginsassen ( auch wenn sie vermutlich den Tod geweiht wären ) überwiegen die vermutete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Wobei man sagen muss, dass dieses Gesetz (Luftsicherheitsgesetz) wirklich unglaublich dilettantisch war - jeder Jurastudent im 1. Semester hätte die Verfassungswidrigkeit erkennen müssen!

Beim Waffengesetzt ist das leider nicht so eindeutig, ich traue mir aber keine Prognose zu, das überlasse ich den Fachanwälten :gutidee:

Gruß

Holle

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